Der Fristenrechner für die Mietkündigung zeigt Ihnen, wie lange Ihre Kündigungsfrist bei einer Wohnung ist. Er berechnet außerdem, wann die Frist beginnt und wann sie endet – bei unbefristeten Mietverträgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kündigung von Mietverträgen und die Fristen stehen im BGB.
- Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats möglich.
- Wenn Ihnen das zu aufwendig ist, nutzen Sie den unseren Rechner oder lesen Sie unser Beispiel.
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Alles zum Fristenrechner für Mietkündigungen
So funktioniert der Mietkündigung-Fristenrechner
Unser Rechner ermittelt die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573c BGB. Dort ist geregelt: „Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig.“ Falls im Mietvertrag keine abweichenden Fristen vereinbart wurden, gilt diese gesetzliche Regelung.
- Wählen Sie, wer kündigt: Mieter oder Vermieter.
- Geben Sie das Datum des Kündigungszugangs ein.
- Wählen Sie das Bundesland des Kündigungsempfängers.
- Bei Kündigung durch den Vermieter zusätzlich: Dauer des Mietverhältnisses.
Der Rechner berücksichtigt für die Fristberechnung das gewählte Datum, die Dauer des Mietverhältnisses sowie gesetzliche Feiertage im jeweiligen Bundesland. Der Beginn der Frist ergibt sich aus der dreitägigen Karenzfrist, innerhalb der die Kündigung noch „rechtzeitig“ ausgesprochen werden kann. Nach einem Klick auf „Berechnen“ sehen Sie die Dauer der Frist sowie deren Beginn und Ende.
Eingabehilfe zum Mietkündigung-Fristenrechner
Um die Kündigungsfrist Ihres Mietvertrags zu berechnen, sind einige Angaben nötig. Hier erklären wir kurz, welche das sind.
Wer kündigt?
Geben Sie an, wer den Mietvertrag kündigt.
Steht dazu nichts im Vertrag, gelten die gesetzlichen Fristen:
Der Mieter kann immer mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
Der Vermieter hat je nach Dauer des Mietverhältnisses drei, sechs oder neun Monate Frist. Nach fünf und acht Jahren verlängert sich die Frist um jeweils drei Monate.
Kündigungszugang beim Vermieter
Geben Sie an, wann die Kündigung beim Vermieter ankam.
Maßgeblich ist der Tag, an dem er sie erhalten und lesen konnte – nicht der Poststempel.
Nach § 573c Abs. 1 BGB muss die Kündigung spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter sein. Dann endet das Mietverhältnis am Ende des übernächsten Monats. Diese drei Tage nennt man Karenzfrist.
Mieter/Vermieter wohnt in
Wählen Sie das Bundesland, in dem der Empfänger der Kündigung wohnt.
Feiertage in diesem Bundesland zählen bei
der Fristberechnung nicht als Werktage.
In Bayern ist Mariä Himmelfahrt nur in katholischen Gemeinden ein Feiertag. Wählen Sie "Bayern (evang.)", wenn er kein Feiertag ist, oder "Bayern (kath.)", wenn er Feiertag ist.
Dauer Mietverhältnis (nur bei "Vermieter" sichtbar)
Geben Sie an, wie lange das Mietverhältnis besteht:
- unter 5 Jahren: 3 Monate Frist
- 5 bis unter 8 Jahre: 6 Monate
- ab 8 Jahren: 9 Monate
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mietkündigung" verwendet:
- § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung bei unbefristeten Mietverträgen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Deutscher Mieterbund
- Kündigung von Mietverträgen bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mietkündigung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 29.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Mietkündigung"
- Berücksichtigung des 2020 einmaligen gesetzlichen Feiertages "Tag der Befreiung" in Berlin.
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Feiertage ab 2019: Internationaler Frauentag am 8. März in Berlin und Weltkindertag am 20. September in Thüringen
- Veröffentlichung des Rechners für Kündigungsfrist einer Wohnung
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite