Grunderwerbsteuer beim Immobilenkauf

Grunderwerbsteuer berechnen

Thema Grunderwerbsteuer-Rechner

Beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällt Grunderwerbsteuer an. Der Steuersatz wird von jedem Bundesland individuell festgelegt. Die Grunderwerbsteuer wird auf den Kaufpreis der Immobilie einschließlich des Grundstücks erhoben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Grunderwerbsteuer ist eine einmalige Zahlung beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie.
  • Jedes Bundesland legt den Steuersatz selbst fest. Die Höhe hängt davon ab, wo sich das Grundstück befindet.
  • Die Grunderwerbsteuer wird prozentual vom gesamten Kaufpreis der Immobilie inklusive Grundstück berechnet.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Grunderwerbsteuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Höhe der Grunderwerbsteuer nach Bundesland

Stand 2025: Aktuell erheben die Bundesländer folgende Grunderwerbsteuersätze:

BundeslandGrunderwerb­steuersätze
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg 5,0%
Grunderwerbsteuer Bayern3,5%
Grunderwerbsteuer Berlin6,0%
Grunderwerbsteuer Brandenburg6,5%
Grunderwerbsteuer Bremen5,0%
Grunderwerbsteuer Hamburg5,5%
Grunderwerbsteuer Hessen6,0%
Grunderwerbsteuer Mecklenburg-Vorp.6,0%
Grunderwerbsteuer Niedersachsen5,0%
Grunderwerbsteuer NRW6,5%
Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz5,0%
Grunderwerbsteuer Saarland6,5%
Grunderwerbsteuer Sachsen5,5%
Grunderwerbsteuer Sachsen-Anhalt5,0%
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein6,5%
Grunderwerbsteuer Thüringen5,0% *

*) per 01.01.2024 Minderung von 6,5% auf 5,0%

Ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie

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So funktioniert der Grunderwerbsteuer-Rechner

Grunderwerbsteuer-Rechner Beim Kauf einer Immobilie fällt in Deutschland die Grunderwerbsteuer an. Ihr konkreter Steuersatz ist vom Bundesland abhängig – und kann einen spürbaren Anteil am Gesamtkaufpreis ausmachen. Unser Rechner liefert Ihnen in Sekundenschnelle den exakten Steuerbetrag für Ihren Immobilienkauf.

So geht's:

  • Wählen Sie das Bundesland, in dem sich die Immobilie befindet.
  • Geben Sie den Kaufpreis ein.
  • Klicken Sie auf „Berechnen“.

Das Ergebnis:

  • Sie sehen den aktuellen Steuersatz des jeweiligen Bundeslandes.
  • Die daraus resultierende Grunderwerbsteuer in Euro wird direkt berechnet.
  • Außerdem sehen Sie den Gesamtbetrag inkl. Steuer auf einen Blick.

Tipp: Tippen Sie auf das Fragezeichen [?] neben den Feldern, um mehr zur Bedeutung der Eingaben und den rechtlichen Grundlagen der Grunderwerbsteuer zu erfahren.

Fragen & Tipps zum Thema "Grunderwerbsteuer"

Hier finden Sie häufige Fragen und hilfreiche Tipps rund um den Grunderwerbsteuer-Rechner. Was interessiert Sie besonders?

  • 01.
    Was ist die Grunderwerbsteuer?

    Einmalige Steuer beim Immobilienkauf

    Die Grunderwerbsteuer fällt an, wenn in Deutschland eine Immobilie oder ein Grundstück gekauft wird. Sobald ein notariell beurkundeter Kaufvertrag zwischen Käufer und Verkäufer geschlossen wird, ist diese Steuer fällig.

    Typische Fälle: Hauskauf, Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Baugrundstücks. Der Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer einmalig – bei mehreren Käufern anteilig. Gesetzliche Grundlage ist das Grunderwerbsteuergesetz.

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  • 02.
    Wie berechnet sich die Grunderwerbsteuer?

    Kaufpreis × Steuersatz = Grunderwerbsteuer

    Berechnungsgrundlage ist der im Kaufvertrag vereinbarte Kaufpreis – ohne Nebenkosten. Je nach Bundesland liegt der Steuersatz (Stand 2025) zwischen 3,5v% und 6,5 %.

    Beispiel: Bei einem Kaufpreis von 400.000 € und einem Steuersatz von 6,0 % beträgt die Grunderwerbsteuer 24.000 €.

    Neben der Grunderwerbsteuer fallen beim Kauf einer Immobilie typischerweise auch Notarkosten, die Kosten für die Eintragung ins Grundbuch sowie Maklerprovision an. Diese Nebenkosten fließen jedoch nicht in die Berechnung des Immobilienkaufpreises ein und beeinflussen die Grunderwerbsteuer daher nicht. Unser Immobiliennebenkosten-Rechner hilft Ihnen, die Gesamtkosten beim Immobilienerwerb realistisch zu kalkulieren.

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  • 03.
    Wann fällt keine Grunderwerbsteuer an?

    Steuerfreie Erwerbsfälle

    In folgenden Fällen verlangt das Finanzamt keine Grunderwerbsteuer:

    • Übergabe zwischen Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartnern
    • Übertragungen in direkter Verwandtschaft (Eltern ↔ Kinder)
    • Schenkungen oder Erbschaften
    • Teilung von Nachlässen unter Miterben
    • Kaufpreis unter 2.500 Euro
    • Bestimmte betriebliche Umstrukturierungen (z. B. Holdingwechsel ohne wirtschaftliche Eigentumsänderung)

    Unserer Erfahrung nach lohnt es sich, bei familiären oder betrieblichen Übertragungen steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

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  • 04.
    Was versteht man unter Zubehör – und wie beeinflusst es die Grunderwerbsteuer?

    Weniger Steuer durch saubere Trennung im Kaufvertrag

    Zubehör bezeichnet bewegliche Gegenstände, die nicht fest mit der Immobilie verbunden sind – z. B. Küchen, Saunen oder Möbel. Diese zählen nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer.

    Wenn Zubehör im Kaufvertrag separat ausgewiesen wird, reduziert sich der zu versteuernde Immobilienwert – und damit auch die Grunderwerbsteuer.

    Das Finanzamt kann einen Nachweis über den Wert des Zubehörs verlangen.

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  • 05.
    Warum ist das Bundesland für die Grunderwerbsteuer wichtig?

    Unterschiedliche Steuersätze je nach Region

    Seit 2006 legen die Bundesländer die Höhe der Grunderwerbsteuer selbst fest. Während Bayern bei 3,5 % geblieben ist, verlangen andere Länder bis zu 6,5 %.

    Beispiel: In Thüringen wurde der Steuersatz 2024 von 6,5 % auf 5,0 % gesenkt.

    Wichtig für Ihre Berechnung: Es zählt der Beurkundungstermin (Datum des notariellen Kaufvertrags).

    Nutzen Sie unseren Grunderwerbsteuer-Rechner, um den genauen Betrag je nach Bundesland zu ermitteln.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Grunderwerbsteuer"

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