Grunderwerbsteuer beim Immobilenkauf

Grunderwerbsteuer Saarland

Thema Grunderwerbsteuer-Rechner ﹣ Grunderwerbsteuer Saarland

Grunderwerbsteuer wird immer beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks fällig – leider auch im schönen Saarland. Dies gilt ebenso für die restlichen Nebenkosten beim Kauf. Ermitteln Sie mit unserem Rechner, wie hoch der Grunderwerb im Saarland im Jahr 2025 besteuert wird.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Grunderwerbsteuer-Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Grunderwerbsteuer 2025: 6,5 % im Saarland

Die Grunderwerbsteuer im Saarland liegt 2025 bei 6,5 %. Diese fällt grundsätzlich bei jedem Immobilien- oder Grundstückskauf an – der Steuersatz richtet sich immer nach dem Kaufpreis. Im Vergleich zu anderen Bundesländern zählt das Saarland damit zu den teuersten Regionen.

Grunderwerbsteuer im Bundesländer-Vergleich

Bundesland Steuersatz
Baden-Württemberg5,0%
Bayern3,5%
Brandenburg6,5%
Nordrhein-Westfalen6,5%
Saarland6,5%
Sachsen-Anhalt5,0%
Schleswig-Holstein6,5%

Zur Gesamtübersicht aller Bundesländer gelangen Sie hier.

Einheitlicher Satz im ganzen Saarland

Das Saarland grenzt im Westen an Luxemburg, im Süden an Frankreich und im Norden sowie Osten an Rheinland-Pfalz. Es gehört mit rund einer Million Einwohner zu den kleineren Bundesländern. Die Grunderwerbsteuer gilt im gesamten Saarland einheitlich – also in Saarbrücken genauso wie in St. Ingbert oder Merzig.

Städte im Saarland – Übersicht

Stadt Grunderwerbsteuer
Saarbrücken6,5%
Neunkirchen6,5%
Homburg6,5%
Völklingen6,5%
St. Ingbert6,5%
Saarlouis6,5%
Merzig6,5%
St. Wendel6,5%
Blieskastel6,5%
Dillingen/Saar6,5%
Lebach6,5%
Püttlingen6,5%

Beispielrechnung für das Saarland

Beim Kauf einer Immobilie in Saarlouis für 350.000 € ergibt sich folgende Grunderwerbsteuer:

350.000 € × 6,5 % = 22.750 € Grunderwerbsteuer

Spartipps: So lässt sich die Steuerlast senken

  • Inventar gesondert aufführen: Möbel oder Einbauküchen im Kaufvertrag separat ausweisen – sie werden nicht besteuert.
  • Verhandlungsspielraum nutzen: Ein niedriger Kaufpreis reduziert auch die Grunderwerbsteuer direkt.
  • Bauträger vermeiden: Grundstück und Bauleistung getrennt kaufen, um die Steuer nur auf den Grundstückswert zu zahlen.

Regionaler Bezug

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Grunderwerbsteuer"

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