Auch in Mecklenburg-Vorpommern fällt beim Immobilien- oder Grundstückskauf Grunderwerbsteuer an – oft ein unterschätzter Kostenfaktor, ebenso wie Notarkosten. Mit unserem Grunderwerbsteuerrechner (Stand 2025) berechnen Sie schnell die fällige Steuer.
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Grunderwerbsteuer 2025 bei 6,0 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern
Die Grunderwerbsteuer wird in Deutschland immer beim Kauf einer Immobilie oder von Bauland fällig. Sie ist abhängig vom übertragenen Wert des Objektes und berechnet sich durch den Prozentsatz, der in jedem Bundesland unterschiedlich ist.
Der aktuelle Steuersatz in Mecklenburg-Vorpommern beträgt 6,0 Prozent. Damit liegt das Bundesland im oberen Drittel der deutschen Bundesländer. Die folgende Tabelle bietet einen Vergleich mit anderen Ländern:
Grunderwerbsteuer im Ländervergleich
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden-Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Brandenburg | 6,5% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Mecklenburg-Vorpommern | 6,0% |
Thüringen | 5,0% |
Zur vollständigen Übersicht aller Bundesländer geht es hier zur Bundesland-Tabelle.
Grunderwerbsteuer in Städten Mecklenburg-Vorpommerns
In Mecklenburg-Vorpommern gilt der einheitliche Steuersatz von 6,0 % in allen Gemeinden und Städten – unabhängig vom Standort der Immobilie. Hier eine exemplarische Übersicht wichtiger Städte:
Stadt | Steuersatz |
---|---|
Rostock | 6,0% |
Schwerin | 6,0% |
Neubrandenburg | 6,0% |
Stralsund | 6,0% |
Greifswald | 6,0% |
Wismar | 6,0% |
Güstrow | 6,0% |
Waren (Müritz) | 6,0% |
Neustrelitz | 6,0% |
Parchim | 6,0% |
Ribnitz-Damgarten | 6,0% |
Bergen auf Rügen | 6,0% |
Anklam | 6,0% |
Spartipps zur Grunderwerbsteuer in Mecklenburg-Vorpommern
- Tipp 1: Weisen Sie bewegliche Gegenstände wie Einbauküche oder Möbel im Kaufvertrag gesondert aus. Diese unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer – das spart bares Geld.
- Tipp 2: Kaufen Sie Grundstück und Bauleistung separat (ohne Bauträgerbindung). So fällt die Steuer nur auf das Grundstück an, nicht auf den späteren Hausbau.
- Tipp 3: Bei Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie (z.?B. Eltern ? Kinder) gilt oft eine Steuerbefreiung (§?3 GrEStG). Hier lohnt sich eine rechtliche Prüfung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Grunderwerbsteuer
- hausjournal.net (Das Online-Magazin rund um's Heimwerken und Wohnen)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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