Wer in Brandenburg eine Immobilie oder ein Grundstück kauft, muss mit dem höchsten Grunderwerbsteuersatz Deutschlands rechnen. Aktuell beträgt die Steuer hier 6,5 %. Mit unserem Grunderwerbsteuerrechner (Stand: 2025) berechnen Sie schnell und exakt, wie hoch die Kosten beim Immobilienkauf ausfallen.
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Grunderwerbsteuer Brandenburg: Höchstsatz von 6,5 %
In Brandenburg beträgt die Grunderwerbsteuer aktuell 6,5 % – das ist der höchste Satz im gesamten Bundesgebiet. Dadurch entstehen beim Immobilienkauf teils erhebliche Zusatzkosten. Die Steuer gilt einheitlich für das gesamte Bundesland – unabhängig von Stadt oder Gemeinde.
Im folgenden Vergleich sehen Sie, wie Brandenburg im bundesweiten Kontext abschneidet:
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Grunderwerbsteuer Baden-Württemberg | 5,0% |
Grunderwerbsteuer Bayern | 3,5% |
Grunderwerbsteuer Brandenburg | 6,5% |
Grunderwerbsteuer NRW | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Schleswig-Holstein | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Thüringen | 5,0% |
Zur vollständigen Übersicht aller Bundesländer
Gleich hoher Steuersatz in allen Städten Brandenburgs
Im Gegensatz zur Gewerbesteuer ist die Grunderwerbsteuer in Brandenburg nicht gemeindespezifisch, sondern im gesamten Bundesland einheitlich geregelt. Hier finden Sie beispielhaft die Steuersätze in größeren Städten Brandenburgs:
Stadt | Steuersatz |
---|---|
Grunderwerbsteuer Potsdam | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Cottbus | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Brandenburg an der Havel | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Frankfurt (Oder) | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Oranienburg | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Falkensee | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Eberswalde | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Bernau bei Berlin | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Königs Wusterhausen | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Fürstenwalde/Spree | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Neuruppin | 6,5% |
Grunderwerbsteuer Schwedt/Oder | 6,5% |
Beispielrechnung: Immobilienkauf in Brandenburg
Wenn Sie ein Haus in Brandenburg für 350.000 € kaufen, fällt folgende Grunderwerbsteuer an:
350.000 € × 6,5 % = 22.750 €
Diese Steuer ist einmalig und wird beim Notartermin zusammen mit den weiteren Kaufnebenkosten fällig.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Grunderwerbsteuer" verwendet:
- Grunderwerbsteuergesetz (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Grunderwerbsteuer
- hausjournal.net (Das Online-Magazin rund um's Heimwerken und Wohnen)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Grunderwerbsteuer" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite