Soli berechnen

Soli-Rechner 2023

Thema Solidaritätszuschlag ﹣ Rechner

Der Soli-Rechner berechnet anhand Ihres Einkommens und der Angabe, ob Sie getrennt oder zusammen­veranlagt sind, Ihren Solidaritätszuschlag auf Grundlage der zu berechnenden Einkommensteuer. Berücksichtigt wird hierbei natürlich die Berechnung des Soli gemäß des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, wonach die meisten Steuerzahler seit 2021 gar keinen Solidaritäts­beitrag mehr zahlen müssen. Die 2023 erhöhte Soli-Freigrenze über 17.539 Euro wird berücksichtigt.

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Alles Wissenswerte zur Solidaritätsbeitrag mit Beispiel-Berechnung

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Abbau des Soli seit 2021

Das 2019 vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags führte dazu, dass ein Großteil der Steuerzahler seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen muss. Die Auswirkungen können Sie mit dem Soli-Rechner berechnen.

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Wer muss 2023 noch Soli zahlen?

Der Soli beträgt 2023, wie früher, 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer. Allerdings wurden die bisherigen Freigrenzen stark erhöht. Für Unverheiratete und getrennt veranlagte Steuerzahler stieg diese Freigrenze von 972 Euro auf mittlerweile 17.543 Euro der Einkommensteuer (Stand 2023). Entsprechend stieg auch die Freigrenze bei gemeinsamer Steuerveranlagung von zuvor 1.944 Euro auf inzwischen 35.086 Euro. Das heißt, erst ab einer zu zahlenden Einkommensteuer, die über diese Freigrenze hinaus geht, wird der Soli auch erst fällig.

Allerdings gilt zur Berechnung des Solis bei Überschreiten der Freibeträge ein gleitender Übergang: Der Soli beträgt nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschieds­betrages zwischen der Bemessungs­grundlage - also der Einkommen­steuer - und der maßgebenden Soli-Freigrenze.

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Wie hoch sind die Freibeträge beim Solidaritätsbeitrag?

Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von der berechneten Einkommensteuer. Jedoch wird der Soli erst ab einer bestimmten Höhe dieser Einkommensteuer berechnet. Die Freigrenzen werden mittels folgender Tabelle veranschaulicht.

Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag
Soli erst ab einer ESt von mehr als...
Steuer­liche Ver­an­la­gungbis Ende 20202021/20222023
Einzel­ver­an­la­gung972 €16.956 €17.543 €
Zu­sam­men­ver­an­la­gung1.944 €33.912 €35.086. €
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Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen

Sobald die Einkommensteuer die jeweilige Freigrenze für den Soli überschreitet, werden nicht gleich die vollen 5,5 Prozent davon als Soli berechnet. Mit Hilfe einer gesonderten Berechnung wird dafür gesorgt, dass die Höhe des Soli ab Überschreitung der Freigrenzen langsam anwächst. Dafür sorgt § 4, Satz 2 des Solidaritäts­zuschlag­gesetz: Der Soli darf seit 2021 demnach nicht mehr betragen als 11,9 Prozent (20 Prozent bis einschl. 2020) des Unterschieds­betrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze. Durch diese Berechnung beträgt beispiels­weise der Soli bei Zusammen­veranlagung nach Überschreiten der 2023 geltenden Freigrenze von 35.086 Euro nicht gleich 5,5 Prozent, sondern nur wenige Cent. Dadurch sind erst ab einer bestimmten Einkommensteuer­last die vollen 5,5 Prozent Soli zu berechnen, wie die folgende Tabelle zeigt.

Solidaritätszuschlag - Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen
Volle 5,5 % erst ab einer ESt von...
Steuer­liche Ver­an­la­gungbis Ende 20202021/20222023
Einzel­ver­an­la­gung1.340,69 €31.527,56 €32.619,02 €
Zu­sam­men­ver­an­la­gung2.681,38 €63.055,13 €65.238,03 €
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Beispiele zur Berechnung des Soli

Soli-Rechner Im Folgenden zeigen wir Ihnen einige Beispiele für die Berechnung des Soli vor und seit 2021. Dabei zeigt sich, dass seit 2021 nur noch Bezieher höherer Einkommen den Solidaritätsbeitrag in vollem Umfang leisten müssen.

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1. Beispiel: Einkommensteuer unter der Soli-Freigrenze vor 2021

12.000 Euro Einkommen

Herr Albers, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen (zvE) in Höhe von 12.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 428 Euro zahlen, welche somit sowohl unterhalb der Soli-Freigrenze von 2020 als auch unter der von 2023 liegt.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Albers 972 Euro. Da Herrn Albers Einkommensteuer mit 428 Euro darunter liegt, muss er keinen Soli zahlen.

Berechnung Soli 2023

Die Freigrenze für den Soli 2023 beträgt für Herrn Albers 17.543 Euro. Da Herrn Albers Einkommensteuer 2023 mit 164 Euro darunter liegt, muss er auch 2023 keinen Soli zahlen.

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2. Beispiel: Einkommensteuer über alter Soli-Freigrenze 2020, jedoch unter Soli-Freigrenze 2023

60.000 Euro Einkommen

Herr Berndt, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 60.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 16.236 Euro zahlen. Diese liegt über der Soli-Freigrenze von 2020, aber unter der von 2023.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Berndt 972 Euro. Da Herrn Berndts Einkommensteuer mit 16.236 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 892,98 Euro.

Berechnung Soli 2023

Die Freigrenze für den Soli 2023 beträgt für Herrn Berndt 17.543 Euro. Da Herrn Berndts Einkommensteuer 2023 mit 15.242 Euro darunter liegt, muss er keinen Soli zahlen.

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4. Beispiel: Einkommensteuer knapp über Soli-Freigrenze 2023

66.000 Euro Einkommen

Herr Dorsch, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 66.000 Euro. Demnach muss Herr Dorsch eine Einkommensteuer in Höhe von 18.756 Euro zahlen. Die ESt liegt also weit über der Soli-Freigrenze von 2020, jedoch nur etwas oberhalb der Freigrenze von 2023.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Dorsch 972 Euro. Da Herrn Dorschs Einkommensteuer mit 18.756 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 1.031,58 Euro.

Berechnung Soli 2023

Die Freigrenze für den Soli 2023 beträgt für Herrn Dorsch 17.543 Euro. Da Herrn Dorsch Einkommensteuer 2023 mit 17.747 Euro nur unwesentlich darüber liegt, muss er weniger als 5,5 Prozent seiner ESt als Soli leisten. Hier kommt nämlich die Regelung zum Tragen, nach welcher der Soli 2023 nicht mehr als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrages zwischen der Einkommensteuer und der jeweils maßgebenden Freigrenze sein soll: Herrn Dorschs ESt in Höhe von 17.747 Euro abzüglich der Soli-Freigrenze über 17.543 Euro sind 204 Euro. Davon 11,9 Prozent sind 24,28 Euro. Statt 5,5 Prozent seiner ESt, also 976,09 Euro, muss Herr Dorsch 2023 nur einen Soli in Höhe von 24,28 Euro zahlen.

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3. Beispiel: Einkommensteuer über Soli-Freigrenze 2023

100.000 Euro Einkommen

Herr Calmund, nicht verheiratet, hat 2020 ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro. Demnach muss er eine Einkommensteuer in Höhe von 33.036 Euro zahlen. Die ESt liegt damit sowohl über der Soli-Freigrenze von 2020 als auch über der von 2023.

Berechnung Soli 2020

Die Freigrenze für den Soli 2020 beträgt für Herrn Calmund 972 Euro. Da Herrn Calmunds Einkommensteuer mit 33.036 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er einen Soli in Höhe von 1.816,98 Euro.

Berechnung Soli 2023

Die Freigrenze für den Soli 2023 beträgt für Herrn Calmund 17.543 Euro. Da Herrn Calmunds Einkommensteuer 2023 mit 32.027 Euro darüber liegt, muss er Soli in Höhe von 5,5 Prozent seiner ESt zahlen. Demnach zahlt er 2023 auch einen Soli in Höhe von 1.723,60 Euro.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wird der Soli auch unter 73.000 Jahresgehalt erhoben?

    Unser Nutzer be....s.de hatte am 03.05.2022 folgende Frage:
    Sehr geehrte Redaktion,

    beim Soli-Rechner wird - trotz Angabe eines Jahresgehaltes unter 73.000 Euro und bei Eintrag laut Grundtabelle (kein Ehegattensplitting) - weiterhin ein Soli berechnet.

    Laut Angabe im Internet (z.B. t-online) entfällt dieser jedoch seit 2021 für Einkommen unter dem o.g. Betrag. Wie verhält es sich nun tatsächlich mit dem Soli?

    Vielen Dank für eine Aufklärung, Bernd G.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 07.05.2022:
    Sehr geehrter Herr G.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Es ist so, dass sich die Aussage von t-online und anderen auf die Berechnung des Soli anhand der Lohnsteuer beziehen. Grundlage der 73.000 Euro ist also, ab wann monatlich der Soli auf der Gehaltsbescheinigung steht. Inzwischen sind es übrigens mehr 74.000, da sich die Zahlen von t-online offenbar noch auf eine ältere Lohnsteuerberechnung beziehen.

    Im Soli-Rechner wird der Soli anhand der Einkommenssteuer berechnet und kommt ab rund 62.400 zum Tragen. Der Soli-Rechner berechnet also anhand der Einkommenssteuer, also anhand der Steuer auf das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE). Beim zvE sind alle persönlichen Freibeträge (Kinderfreibeträge, Fahrten zur Arbeit, Werbungskosten und vieles mehr) bereits in Abzug gebracht. Dazu kommen neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit z.B. auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge (Zinsen, Aktiengewinne,…) und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Beschrieben wird dies auch im Hilfetext zur Eingabe beim Soli-Rechner.

    Beides ist richtig: Während der Soli ab 74.000 Jahresgehalt auf der Gehaltsbescheinigung verschwindet, fällt er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 62.400 bei der Einkommensteuer weg. Ihre Einkommenssteuer - und damit der Soli, der ja anhand der Einkommensteuer berechnet wird - ist jedoch die Steuer, die „am Ende zählt“.

    Überprüfen können Sie die Grenze von rund 74.000 Euro bei der Lohnsteuer z.B. anhand unseres Gehaltsrechners unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php.

    Anhand unseres Solirechners unter https://www.smart-rechner.de/soli/rechner.php können Sie die Höhe des Solis anhand des zvE berechnen und damit die Grenze von rund 62.400 für 2022 überprüfen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Solidaritätszuschlag?

    Haben Sie fachliche Fragen, dann hilft Ihnen unsere fachliche Beratung gerne weiter.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurden zuletzt am 19.02.2023 redaktionell überprüft durch Michael Mühl. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 21.11.2022

  • 21.11.2022: Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif für 2023. Berücksichtigung der 2023 höheren Freigrenzen von 17.549 bzw. 35.086 Euro.
  • 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Soli-Rechner
  • 02.11.2021: Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif für 2022
  • 15.11.2019: Veröffentlichung des Soli-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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