Der Soli-Rechner berechnet anhand Ihres Einkommens Ihren Solidaritätszuschlag auf Grundlage der Einkommensteuer. Berücksichtigt wird hierbei das Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags, wonach die meisten Steuerzahler inzwischen gar keinen Solidaritätsbeitrag mehr zahlen müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Soli beträgt immer noch 5,5 Prozent der zu leistenden Einkommensteuer. Allerdings wurden die bisherigen Freigrenzen stark erhöht.
- Der Großteil der Steuerzahler muss keinen Soli mehr zahlen.
- Wollen Sie es genau wissen? Nutzen Sie unseren einfachen obigen Rechner.
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Inhalt
Abbau des Soli seit 2021
Ein Großteil der Steuerzahler muss seit 2021 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen. Die Auswirkungen können Sie mit unserem Soli-Rechner berechnen.
Die 2025 erneut erhöhte Soli-Freigrenze von 19.950 Euro wird im Rechner natürlich berücksichtigt.
Wer muss 2025 noch Soli zahlen?
Der Soli beträgt 2025 weiterhin 5,5 Prozent der Einkommensteuer, jedoch mit deutlich höheren Freigrenzen. Für Einzelveranlagte liegt sie nun bei 19.950 Euro statt damals bei 972 Euro, für gemeinsam Veranlagte bei 39.900 Euro statt 1.944 Euro. Erst darüber fällt der Soli an.
Beim Überschreiten der Soli-Freigrenzen greift ein gleitender Übergang: Der Soli beträgt maximal 11,9 Prozent der Differenz zwischen der Einkommensteuer und der Freigrenze.
Beispiele
Werfen Sie einen Blick auf unsere Beispiele zur Höhe des Soli. Dort zeigen wir anschaulich, wie viel Solidaritätszuschlag bei unterschiedlichen Einkommensstufen tatsächlich anfällt. Alternativ können Sie auch direkt unseren Soli-Rechner verwenden, um Ihre individuelle Belastung zu ermitteln.
Wie hoch sind die Freibeträge beim Solidaritätsbeitrag?
Grundsätzlich beträgt der Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent von der berechneten Einkommensteuer. Jedoch wird der Soli erst ab einer bestimmten Höhe dieser Einkommensteuer berechnet. Die Freigrenzen werden mittels folgender Tabelle veranschaulicht.
Freigrenzen für den Solidaritätszuschlag | |||||
---|---|---|---|---|---|
Soli erst ab einer ESt von mehr als... | |||||
Steuerliche Veranlagung | bis Ende 2020 | 2021/2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Einzelveranlagung | 972 € | 16.956 € | 17.543 € | 18.130 € | 19.950 € |
Zusammenveranlagung | 1.944 € | 33.912 € | 35.086. € | 36.260 € | 39.900 € |
Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen
Sobald die Einkommensteuer die jeweilige Freigrenze für den Soli überschreitet, werden nicht gleich die vollen 5,5 Prozent davon als Soli berechnet. Mit Hilfe einer gesonderten Berechnung wird dafür gesorgt, dass die Höhe des Soli ab Überschreitung der Freigrenzen langsam anwächst. Dafür sorgt § 4, Satz 2 des Solidaritätszuschlaggesetz: Der Soli darf seit 2021 demnach nicht mehr betragen als 11,9 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Einkommensteuer und Freigrenze.
Durch diese Berechnung beträgt beispielsweise der Soli bei Zusammenveranlagung nach Überschreiten der 2025 geltenden Freigrenze von 39.900 Euro nicht gleich 5,5 Prozent, sondern nur wenige Cent. Dadurch sind erst ab einer bestimmten Einkommensteuerlast die vollen 5,5 Prozent Soli zu berechnen, wie die folgende Tabelle zeigt.
Solidaritätszuschlag - Gleitender Übergang nach Überschreiten der Freigrenzen | |||||
---|---|---|---|---|---|
Volle 5,5 % erst ab einer ESt von... | |||||
Steuerliche Veranlagung | bis Ende 2020 | 2021/2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Einzelveranlagung | 1.340,69 € | 31.527,56 € | 32.619,02 € | 33.710,47 € | 37.094,53 € |
Zusammenveranlagung | 2.681,38 € | 63.055,13 € | 65.238,03 € | 67.420,94 € | 74.189,06 € |
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:
- Entwurf des Gesetzes zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995 (Bundesfinanzministerium)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Solidaritätszuschlag"
- Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 sowie die erhöhten Soli-Freigrenzen 2025 im Soli-Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
- Rückwirkenden Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Soli-Rechner hinterlegt.
- Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuertarif für 2024. Berücksichtigung der 2024 höheren Freigrenzen von 18.130 bzw. 36.260 Euro.
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Soli-Rechner
- Veröffentlichung des Soli-Rechners
- Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite