Soli berechnen

Nutzerfragen zum Thema Solidaritätszuschlag - Michael Mühl antwortet

Thema Solidaritätszuschlag ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Wird der Soli auch unter 73.000 Jahresgehalt erhoben?

    Unser Nutzer be....de hatte am 03.05.2022 folgende Frage

    Sehr geehrte Redaktion,

    beim Soli-Rechner wird - trotz Angabe eines Jahresgehaltes unter 73.000 Euro und bei Eintrag laut Grundtabelle (kein Ehegattensplitting) - weiterhin ein Soli berechnet.

    Laut Angabe im Internet (z.B. t-online) entfällt dieser jedoch seit 2021 für Einkommen unter dem o.g. Betrag. Wie verhält es sich nun tatsächlich mit dem Soli?

    Vielen Dank für eine Aufklärung, Bernd G.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 07.05.2022

    Sehr geehrter Herr G.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Es ist so, dass sich die Aussage von t-online und anderen auf die Berechnung des Soli anhand der Lohnsteuer beziehen. Grundlage der 73.000 Euro ist also, ab wann monatlich der Soli auf der Gehaltsbescheinigung steht. Inzwischen sind es übrigens mehr 74.000, da sich die Zahlen von t-online offenbar noch auf eine ältere Lohnsteuerberechnung beziehen.

    Im Soli-Rechner wird der Soli anhand der Einkommenssteuer berechnet und kommt ab rund 62.400 zum Tragen. Der Soli-Rechner berechnet also anhand der Einkommenssteuer, also anhand der Steuer auf das zu versteuernde Jahreseinkommen (zvE). Beim zvE sind alle persönlichen Freibeträge (Kinderfreibeträge, Fahrten zur Arbeit, Werbungskosten und vieles mehr) bereits in Abzug gebracht. Dazu kommen neben den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit z.B. auch Einkünfte aus Vermietung, Kapitalerträge (Zinsen, Aktiengewinne,…) und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Beschrieben wird dies auch im Hilfetext zur Eingabe beim Soli-Rechner.

    Beides ist richtig: Während der Soli ab 74.000 Jahresgehalt auf der Gehaltsbescheinigung verschwindet, fällt er bei einem zu versteuernden Einkommen ab 62.400 bei der Einkommensteuer weg. Ihre Einkommenssteuer - und damit der Soli, der ja anhand der Einkommensteuer berechnet wird - ist jedoch die Steuer, die „am Ende zählt“.

    Überprüfen können Sie die Grenze von rund 74.000 Euro bei der Lohnsteuer z.B. anhand unseres Gehaltsrechners unter https://www.smart-rechner.de/gehalt/rechner.php.

    Anhand unseres Solirechners unter https://www.smart-rechner.de/soli/rechner.php können Sie die Höhe des Solis anhand des zvE berechnen und damit die Grenze von rund 62.400 für 2022 überprüfen.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Solidaritätszuschlag?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Mühl wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Solidaritätszuschlag" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Solidaritätszuschlag" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Soli-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Solidaritätszuschlag"

  • Den am 20. Dezember 2024 vom Bundesrat verabschiedeten Einkommensteuertarif für 2025 sowie die erhöhten Soli-Freigrenzen 2025 im Soli-Rechner und den zugehörigen Texten für 2025 berücksichtigt.
  • Rückwirkenden Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Soli-Rechner hinterlegt.
  • Anpassen des Soli-Rechners und der Beispiele an den Einkommensteuer­tarif für 2024. Berücksichtigung der 2024 höheren Freigrenzen von 18.130 bzw. 36.260 Euro.
  • Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Soli-Rechner
  • Veröffentlichung des Soli-Rechners
  • Erstellen der Texte für die dazugehörgen Seiten
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite