Mit dem Entgeltfortzahlungsrechner können Sie ermitteln, wie lange im Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht. Der Rechner hilft dabei, die Dauer korrekt zu bestimmen – unter Berücksichtigung gesetzlicher Fristen, Vorerkrankungen und Wartezeiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Lohnfortzahlung bei Krankheit ist oft komplizierter, als man denkt. Sie hängt von vielen Dingen ab.
- Normalerweise bekommt man für sechs Wochen (also 42 Tage) weiter Gehalt. In Tarifverträgen oder Arbeitsverträgen können auch mehr, aber nie weniger Tage vereinbart sein.
- Nutzen Sie unseren Rechner für eine einfache Berechnung – oder schauen Sie sich unser Beispiel an.
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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
So funktioniert der Entgeltfortzahlungsrechner
Mit dem Entgeltfortzahlungsrechner 2025 können Sie schnell und einfach ermitteln, wie lange ein Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall besteht. Geben Sie dafür den Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses sowie der Arbeitsunfähigkeit ein. Falls vorhanden, können Sie auch frühere Krankheitszeiten ergänzen.
Der Rechner berücksichtigt dabei wichtige gesetzliche Regelungen: Dazu gehören die Wartezeit nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, die 6-Monats-Frist und die 12-Monats-Frist bei wiederholter Erkrankung sowie aneinander anschließende Vorerkrankungen. So erhalten Sie eine genaue Einschätzung, wie lange der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet ist.
Eingabehilfen zum Entgeltfortzahlungsrechner
Beginn des Arbeitsverhältnisses
Bitte geben Sie an, wann Ihr aktuelles Arbeitsverhältnis begonnen hat. Dieser Zeitpunkt ist wichtig, weil er den Start der
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beeinflusst:
In den ersten vier Wochen nach Beginn eines neuen Jobs zahlt der Arbeitgeber im Krankheitsfall **kein Gehalt**. Stattdessen bekommen Sie in dieser Zeit Krankengeld von Ihrer Krankenkasse.
Dauert die Krankheit über die vier Wochen hinaus, muss der Arbeitgeber ab der fünften Woche für bis zu sechs Wochen das Gehalt weiterzahlen. Diese Zeit kann durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag auch länger sein. Die vierwöchige Wartezeit kürzt die Lohnfortzahlung nicht.
Außerdem zählen frühere Krankheiten nur dann, wenn sie nach Beginn des aktuellen Jobs lagen.
Beginn der Arbeitsunfähigkeit
Bitte geben Sie das Datum an, an dem Ihre Krankheit begonnen hat. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz haben Arbeitnehmer im
Krankheitsfall Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber – für bis zu sechs Wochen.
Diese sechs Wochen können durch einen Tarif- oder Arbeitsvertrag auch verlängert werden. Der Anspruch gilt auch für Minijobber mit geringfügigem Einkommen und für befristet Beschäftigte. Bei befristeten Arbeitsverträgen endet die Lohnfortzahlung jedoch mit dem Ende der Beschäftigung.
Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit
Bitte geben Sie an, ob Sie vor oder während der Arbeit krank geworden sind. Die Entgeltfortzahlung beginnt grundsätzlich am Tag
nach dem Beginn der Krankheit. Wenn die Krankheit aber an einem Arbeitstag vor Arbeitsbeginn eintritt, zählt dieser Tag schon mit.
Dauer des Anspruchs auf Lohnfortzahlung
Bitte geben Sie an, wie viele Tage Anspruch auf Entgeltfortzahlung Sie haben. Laut Gesetz sind das sechs Wochen bzw. 42 Tage.
In Tarif- oder Arbeitsverträgen können aber auch mehr Tage vereinbart sein.
Anzurechnende Vorerkrankungen
Bitte tragen Sie hier frühere Zeiten ein, in denen Sie wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig waren. Zeiten mit anderen
Krankheiten zählen nicht. Es gilt als dieselbe Krankheit, wenn die Ursache gleich ist.
Waren Sie kurz hintereinander wegen verschiedener Krankheiten krank, beginnt der Anspruch auf Lohnfortzahlung für jede Krankheit neu.
War es jedoch dieselbe Krankheit* und es kommt innerhalb von 12 Monaten erneut zur Arbeitsunfähigkeit, werden die bisherigen Krankentage mitgerechnet.
Eine Ausnahme gibt es: Liegen mindestens 6 Monate zwischen zwei Krankheitsphasen, gibt es wieder vollen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
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Fragen & Tipps zum Thema Entgeltfortzahlung
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Entgeltfortzahlungsrechner. Was ist für Sie besonders interessant?
01.
Wer hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für alle Arbeitnehmer – also für Arbeiter, Angestellte und Auszubildende. Auch Minijobber und Beschäftigte in kurzfristigen Arbeitsverhältnissen sind grundsätzlich eingeschlossen – allerdings nur bis zum letzten Tag der Beschäftigung.
Sonderregelungen
Für Beamte und beamtenähnliche Beschäftigte gelten eigene Vorschriften. In Tarif- oder Arbeitsverträgen können über das Gesetz hinausgehende, günstigere Regelungen vereinbart werden.
02.
Wie hoch ist die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?Während der Erkrankung erhalten Beschäftigte grundsätzlich das volle Gehalt weitergezahlt, das sie ohne die Arbeitsunfähigkeit erhalten hätten.
Was wird berücksichtigt?
- Laufende Gehaltsbestandteile wie Grundgehalt und Feiertagszuschläge
- Tariferhöhungen oder Vertragsänderungen während der Krankschreibung
Nicht berücksichtigt werden Überstundenvergütungen, es sei denn, sie sind vertraglich regelmäßig vereinbart.
03.
Wie lange bekommt man Entgeltfortzahlung?Laut Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) haben Arbeitnehmer Anspruch auf bis zu sechs Wochen bzw. 42 Kalendertage Entgeltfortzahlung pro Krankheitsfall.
Beginnt eine neue, andere Erkrankung, entsteht ein neuer Anspruch. Bei wiederholten Krankschreibungen wegen derselben Krankheit gelten jedoch zwei wichtige Fristen:
Was ist die 6- und 12-Monats-Regel?
- 12-Monats-Regel: Für dieselbe Krankheit gibt es innerhalb von 12 Monaten nur einmal Entgeltfortzahlung. Ein neuer Anspruch entsteht erst nach Ablauf dieser Frist.
- 6-Monats-Regel: Liegen zwischen zwei Krankschreibungen wegen derselben Krankheit mindestens 6 Monate ohne Arbeitsunfähigkeit, entsteht ein neuer Anspruch – auch vor Ablauf der 12 Monate.
Unser Tipp: Nutzen Sie unseren Entgeltfortzahlungsrechner, um die Fristen korrekt zu berechnen.
04.
Was ist die Wartezeit bei einem neuen Job?In den ersten vier Wochen eines neuen Beschäftigungsverhältnisses besteht noch kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. In dieser Zeit springt die Krankenkasse mit Krankengeld ein.
Dauert die Krankheit über diese Wartezeit hinaus an, übernimmt der Arbeitgeber ab dem fünften Beschäftigungstag die Zahlung rückwirkend für den gesamten Zeitraum.
05.
Was gilt bei Krankschreibung im Urlaub oder an Feiertagen?Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, werden die Krankheitstage nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet – es besteht weiterhin Anspruch auf Entgeltfortzahlung.
Sonderregelungen im Überblick
- Feiertage: Entgeltfortzahlung gilt auch an Feiertagen, sie verlängert jedoch nicht den Anspruchszeitraum.
- Elternzeit: Ohne Teilzeitbeschäftigung besteht während der Elternzeit kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Bei Teilzeit dagegen schon.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Entgeltfortzahlung" verwendet:
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Entgeltfortzahlungsgesetz
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Entgeltfortzahlung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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