Auch Herr Jung (Name geändert) hat einen unserer über 200 Rechner genutzt. Er hatte eine Frage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit. Wir konnten ihm helfen – und zeigen Ihnen das Thema hier an seinem Beispiel.
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So haben wir die Entgeltfortzahlung für Herrn Jung bestimmt
Inhalt
Grundlagen zum Beispiel
Herr Jung ist wegen Rückenproblemen öfter krankgeschrieben. Er möchte wissen, ob er weiter Lohn bekommt, wenn er krank ist. Unten steht, wann er seit Anfang 2023 krank war.
- 01.01.2023: Beginn eines neuen Jobs
- 10.01.2023 bis 20.01.2023: krank wegen Rücken
- 20.06.2024 bis 05.07.2024: wieder krank wegen Rücken
- 06.07.2024 bis 20.07.2024: sofort wieder krank, Rückenprobleme
- Anfang 2025: krank wegen Grippe
- 01.06.2025: wieder krank wegen Rücken
1. Beginn des Arbeitsverhältnisses
Wenn jemand eine neue Stelle beginnt oder den Arbeitgeber wechselt, hat er wieder Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Frühere Krankheiten zählen dann nicht mehr.
Herr Jung bekommt mit dem neuen Job wieder Lohn, wenn er krank wird.
2. Wartezeit bestimmen
In den ersten vier Wochen eines neuen Jobs – der sogenannten Wartezeit – gibt es keinen Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Stattdessen zahlt in dieser Zeit die Krankenkasse Krankengeld. Wenn jemand länger krank ist und die Wartezeit vorbei ist, zahlt ab der fünften Woche der Arbeitgeber den Lohn. Das gilt für sechs Wochen oder länger, wenn es im Tarifvertrag so geregelt ist.
Die Wartezeit für Herrn Jung endet am 28.01.2023.
3. Erkrankungen zusammenlegen
Wenn jemand ohne Pause weiter krank ist, werden die Krankheitszeiten zusammengezählt. Für den Anspruch auf Lohnfortzahlung zählt dann der erste Tag der ersten Krankheit bis zum letzten Tag der letzten Krankheit.
Herr Jung war an zwei Zeiträumen krank:
- vom 20.06.2024 bis 05.07.2024 und
- vom 06.07.2024 bis 20.07.2024
Diese Zeiten gelten zusammen als eine durchgehende Krankheit vom 20.06.2024 bis 20.07.2024.
4. Gab es eine Krankheit in der Wartezeit?
In den ersten vier Wochen eines neuen Jobs – der sogenannten Wartezeit – gibt es keinen Anspruch auf Lohn bei Krankheit. Erst nach dieser Zeit kann es Lohnfortzahlung geben. Während der Wartezeit zahlt meist die Krankenkasse Krankengeld.
Herr Jungs Wartezeit endet am 28.01.2023. Da er vom 10.01.2023 bis 20.01.2023 krank war, also noch in der Wartezeit, bekommt er keinen Lohn vom Arbeitgeber.
5. Erste Krankheit nach der Wartezeit
Die beiden Krankheitszeiten, die direkt aufeinander folgen, werden zusammengezählt. So gilt Herr Jung vom 20.06.2024 bis zum 20.07.2024 als ununterbrochen krank. Dieser Zeitraum liegt nach den ersten vier Wochen im Job, also nach der Wartezeit. Frühere Krankheiten zählen dabei nicht.
Herr Jung war vom 20.06.2024 bis zum 20.07.2024 das erste Mal nach der Wartezeit krank.
5.1 Lohnfortzahlung bei dieser Krankheit
Da Herr Jung nach der Wartezeit krank wurde und es keine frühere, anrechenbare Krankheit gibt, bekommt er die vollen sechs Wochen Lohnfortzahlung – also 42 Tage.
Für die Krankheit ab dem 20.06.2024 hat Herr Jung Anspruch auf 42 Tage Lohnfortzahlung. Bis zum 20.07.2024 nutzt er davon 31 Tage.
5.2 Nächster Anspruch nach 12 Monaten
Ein voller Anspruch auf Lohnfortzahlung wegen derselben Krankheit gilt für 12 Monate – ab dem Tag der ersten Krankmeldung. Nach diesen 12 Monaten beginnt ein neuer Anspruch, wenn nicht vorher schon eine Pause von sechs Monaten ohne dieselbe Krankheit bestanden hat. In beiden Fällen startet eine neue 12-Monats-Frist.
Ab dem 21.07.2025 hat Herr Jung – bezogen auf die Krankheit ab 20.06.2024 – wieder Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung.
5.3 Neuer Anspruch nach 6 Monaten Pause
Wenn zwischen zwei Krankheitsphasen wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate liegen, beginnt ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Wird Herr Jung frühestens ab dem 20.01.2025 wieder wegen derselben Krankheit krank, hat er einen neuen Anspruch auf Lohnfortzahlung.
6. Neue Krankheit – neuer Anspruch
Wenn jemand wegen einer anderen, neuen Krankheit krank wird, gilt der volle Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Da Herr Jung Anfang 2025 wegen einer Grippe erstmals krank wird, bekommt er bis zu sechs Wochen Lohnfortzahlung.
7. Beginn der aktuellen Krankheit
Die Lohnfortzahlung zählt ab dem Tag nach Krankheitsbeginn. Wenn die Krankheit aber an einem Arbeitstag vor Arbeitsbeginn beginnt, zählt dieser Tag schon mit.
Herr Jungs aktuelle Krankheit beginnt am 01.06.2025, da er an diesem Tag vor Arbeitsbeginn krank wurde.
8. Entgeltfortzahlung bei aktueller Krankheit
Es wird geprüft, ob die aktuelle Krankheit mindestens sechs Monate nach der letzten wegen derselben Ursache begonnen hat. Wenn ja, gibt es wieder den vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wenn nicht, wird geschaut, ob die 12-Monats-Frist überschritten ist. Wenn auch das nicht zutrifft, werden frühere Lohnfortzahlungen angerechnet.
Da zwischen Herrn Jungs letzter und dieser Krankheit mehr als sechs Monate liegen, hat er erneut Anspruch auf volle sechs Wochen Lohnfortzahlung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Entgeltfortzahlung" verwendet:
- Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall - EntgFG (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Entgeltfortzahlungsgesetz
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Entgeltfortzahlung" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 13.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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