Krankheitskosten, die Sie nicht von Ihrer Krankenkasse oder anderweitig ersetzt bekommen, können Sie grundsätzlich von der Steuer absetzen. Die Krankheitskosten gehören steuerlich zu den außergewöhnlichen Belastungen. Berechnen Sie nun die steuerliche Ersparnis.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Regel können Krankheitskosten, die Ihre Krankenkasse nicht zahlt, von der Steuer abgesetzt werden.
- Hierbei werden zumutbare Belastungen ermittelt, die nicht absetzbar sind. Es macht Sinn, die Kosten zu bündeln.
- Das klingt alles kompliziert? Nutzen Sie unseren Rechner zur einfachen Berechnung.
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Krankheitskosten von der Steuer absetzen
Welche Krankheitskosten sind absetzbar?
Zu den absetzbaren Krankheitskosten zählen unter anderem die Kosten für:
Augenoperationen, Bestrahlungen, Brillen, Fahrtkosten zum Arzt (30 Cent/km), Hörgeräte, Kontaktlinsen,
Kurkosten, Laserbehandlung der Augen, Logopädie, Psychotherapie, Physiotherapie, Zahnersatz, Zahnfüllungen,
Zahnimplantate, sowie Zuzahlungen zu Medikamenten.
Auch die Kosten für alternative Heilmethoden, wie Homöopathie, Osteopathie oder Akupunktur werden meist anerkannt.
Welche Nachweise sind erforderlich?
Das Finanzamt verlangt stets eine ärztliche Verordnung und bei manchen Kosten - z.B. bei Kuren - vor Antritt ein amtsärztliches Attest.
Zumutbare Belastung
Das Einkommensteuergesetz sieht für Sie einen Eigenanteil vor. Nur die über diesen Eigenanteil (zumutbare Belastung gemäß §33 Abs. 3 EStG) hinaus gehenden Kosten können abgesetzt werden, also steuermindernd geltend gemacht werden. Zur Berechnung der zumutbaren Belastung wird die Höhe des Einkommens sowie die familiäre Situation (Familienstand und Anzahl der Kinder) berücksichtigt.
Tipp: Kosten in einem Jahr bündeln
Jedes Jahr werden die Krankheitskosten zur steuerlichen Berücksichtigung wieder genullt. Da die Krankheitskosten aber erst bei Überschreiten der zumutbaren Belastung steuerlich zum Tragen kommen, ist es sinnvoll, die Kosten möglichst in einem Jahr zu bündeln.
Ist beispielsweise für Sie eine umfangreiche Zahnbehandlung und für Ihre Frau eine Laseroperation der Augen notwendig, deren Kosten durch die Kasse nur zum Teil übernommen werden, so wäre es aus steuerlicher Sicht günstig, diese medizinischen Maßnahmen innerhalb eines Kalenderjahres durchführen zu lassen. Denn so besteht eine höhere Wahrscheinlichkeit, den mitunter hohen Eigenanteil zu überschreiten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankheitskosten" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- §33 EStG - Zumutbare Belastung (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankheitskosten" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Krankheitskosten"
- Anpassung des Rechners zum Absetzen von Krankheitskosten an den Einkommensteuertarif 2025
- Erweitern des Rechners zum Absetzen von Krankheitskosten um den Einkommensteuertarif 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Krankheitskosten absetzen - Rechner
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite