Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Der Verletztengeld-Rechner ermittelt Ihren Anspruch und veranschaulicht Ihre Versorgungslücke.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verletztengeld gleicht den durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit bedingten Einkommensausfall aus.
- Es wird erst gezahlt, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (meist ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit).
- Das Verletztengeld beträgt meist 80 Prozent Ihres letzten Gehalts.
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Weitere Informationen
Hinweise zur Nutzung des Verletztengeldrechners
Kalenderjahr
Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Verletztengeldes durchgeführt werden soll.
Abhängig davon werden ggf. unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen
oder Bezugsgrößen für die Verletztengeldberechnung verwendet.
Bruttogehalt
Geben Sie bitte im nächsten Feld das Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen.
Im Unterschied zur Berechnung des Krankengeldes können auch steuerfreie Entgeltbestandteile wie z.B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, für das Verletztengeld berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung.
Geregelt ist dies in § 1, Abs. 2 der Sozialversicherungsentgeltverordnung - SvEV. Dort heißt es: "In der gesetzlichen Unfallversicherung und in der Seefahrt sind auch lohnsteuerfreie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Arbeitsentgelt zuzurechnen [...]".
Nettogehalt
Im weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben. Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozialversicherungsbeiträge verminderte Bruttoarbeitsgehalt.
Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld
Im nächsten Feld geben Sie bitte Ihre erhaltenen Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dazu zählen z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen. Die Einmalzahlungen werden bei der Verletztengeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Kinder
Schließlich ist noch die Angabe erforderlich, ob Sie älter als 23 Jahre und kinderlos sind. Denn Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr müssen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.
Während der normale Beitrag zur Pflegepflichtversicherung vom Versicherungsträger weiterhin voll übernommen wird, muss der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,60 Prozent (Stand: 2025) beim Verletztengeld selbst entrichtet werden.
Tipps zum Verletztengeld
Tipp 1: Unfalltagegeld-Versicherung abschließen
Schließen Sie eine Unfalltagegeldversicherung ab, um die Versorgungslücke nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung günstig abzusichern.
Tipp 2: Weitere Entgeltersatzleistungen
Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu weiteren Entgeltersatzleistungen finden Sie in unseren Themenwelten Übergangsgeld und Krankengeld.
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Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite