Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Verletztengeld

Verletztengeld berechnen

Thema Verletztengeld-Rechner

Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Der Verletztengeld-Rechner ermittelt Ihren Anspruch und veranschaulicht Ihre Versorgungslücke.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verletztengeld gleicht den durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit bedingten Einkommensausfall aus.
  • Es wird erst gezahlt, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (meist ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit).
  • Das Verletztengeld beträgt meist 80 Prozent Ihres letzten Gehalts.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Verletztengeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Weitere Informationen

Hinweise zur Nutzung des Verletztengeldrechners

Kalenderjahr

Verletztengeldrechner Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Verletztengeldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden ggf. unter­schied­liche Sozial­versicherungssätze, Beitrags­bemessungs­grenzen oder Bezugs­größen für die Verletzten­geld­berechnung verwendet.

Bruttogehalt

Geben Sie bitte im nächsten Feld das Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen.

Im Unterschied zur Berechnung des Krankengeldes können auch steuerfreie Entgeltbestandteile wie z.B. Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge, die somit nicht beitragspflichtig in der Krankenversicherung sind, für das Verletztengeld berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Einnahmen aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Geregelt ist dies in § 1, Abs. 2 der Sozial­versicherungs­entgelt­verordnung - SvEV. Dort heißt es: "In der gesetzlichen Unfall­versicherung und in der Seefahrt sind auch lohnsteuer­freie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Arbeits­entgelt zuzurechnen [...]".

Nettogehalt

Im weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben. Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozial­versicherungs­beiträge verminderte Bruttoarbeitsgehalt.

Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld

Im nächsten Feld geben Sie bitte Ihre erhaltenen Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dazu zählen z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen. Die Einmalzahlungen werden bei der Verletztengeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.

Kinder

Schließlich ist noch die Angabe erforderlich, ob Sie älter als 23 Jahre und kinderlos sind. Denn Kinderlose ab dem 24. Lebensjahr müssen einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.

Während der normale Beitrag zur Pflege­pflicht­versicherung vom Versicherungsträger weiterhin voll übernommen wird, muss der Kinderlosenzuschlag in Höhe von 0,60 Prozent (Stand: 2025) beim Verletztengeld selbst entrichtet werden.

Tipps zum Verletztengeld

Tipp 1: Unfalltagegeld-Versicherung abschließen

Schließen Sie eine Unfall­tagegeld­versicherung ab, um die Versorgungslücke nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung günstig abzusichern.

Tipp 2: Weitere Entgeltersatzleistungen

Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu weiteren Entgeltersatzleistungen finden Sie in unseren Themenwelten Übergangsgeld und Krankengeld.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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