Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit. Mit unserem Verletztengeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch berechnen und Ihre mögliche Versorgungslücke sofort erkennen.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Verletztengeld gleicht den durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit bedingten Einkommensausfall aus.
- Es wird erst gezahlt, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (meist ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit).
- Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80 Prozent Ihres letzten Gehalts.
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Informationen zum Verletztengeld-Rechner
Inhalt
So funktioniert der Verletztengeld-Rechner
Mit diesem Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf Verletztengeld im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Das Verletztengeld ersetzt während der Arbeitsunfähigkeit das bisherige Einkommen und soll den Verdienstausfall ausgleichen.
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Brutto- und Nettoeinkommens. Dabei werden 80 % des letzten Bruttoeinkommens angesetzt. Gleichzeitig gelten gesetzliche Deckelungen und Abzüge für die Sozialversicherung, die automatisch berücksichtigt werden. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihres Netto-Verletztengeldes und der möglichen Lücke zum vorherigen Einkommen.
Der Rechner zeigt übersichtlich die monatlichen und täglichen Beträge und macht deutlich, welche finanziellen Unterschiede sich im Vergleich zum regulären Gehalt ergeben.
Eingabehilfen zum Verletztengeld-Rechner
Berechnung für
Wählen Sie bitte das Kalenderjahr aus, für das die Berechnung gilt.
Je nach Jahr gelten unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen.
Monatsgehalt brutto
Geben Sie Ihr Bruttogehalt des letzten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit ein.
Dazu zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld tragen Sie hier bitte nicht ein.
Anders als beim Krankengeld können steuerfreie Zuschläge, zum Beispiel für Feiertags- oder Nachtarbeit, mit berücksichtigt werden. Auch Einnahmen aus einem Minijob können einbezogen werden.
Monatsgehalt netto
Tragen Sie hier Ihr Nettogehalt des letzten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit ein.
Das Nettogehalt ist das Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialabgaben.
Weihnachts- oder Urlaubsgeld
Geben Sie bitte Ihre Einmalzahlungen des letzten Jahres an, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen.
Diese Beträge werden auf das Monatsgehalt umgerechnet und bei der Berechnung des Verletztengeldes berücksichtigt.
Mind. 23 Jahre und kinderlos
Geben Sie bitte an, ob Sie mindestens 23 Jahre alt und kinderlos sind.
Ab dem 24. Lebensjahr zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,60 % (Stand 2026) zur Pflegeversicherung.
Dieser Zuschlag wird beim Verletztengeld nicht vom Versicherungsträger übernommen und muss selbst gezahlt werden.
Tipp: Unfalltagegeld-Versicherung
Schließen Sie eine Unfalltagegeldversicherung ab, um die Versorgungslücke nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung günstig abzusichern.
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Fragen & Tipps zur Berechnung des Verletztengeldes
Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Verletztengeld-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was ist Verletztengeld – und wann greift der Verletztengeld-Rechner?Kurze Definition
Verletztengeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß §§ 45 ff. SGB VII. Sie soll den Einkommensausfall nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit ausgleichen, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet (meist ab der 7. Woche).
Wofür der Verletztengeld-Rechner gedacht ist
Unserer Erfahrung nach liefert der Verletztengeld-Rechner schnelle Richtwerte zur Höhe der Leistung – besonders hilfreich, wenn Sie Ihr Regelentgelt, Einmalzahlungen und mögliche Abzüge im Blick behalten wollen.
- Zeitraum ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit prüfen.
- Regelentgelt inkl. relevanter Zuschläge angeben.
- Ergebnis mit Ihrem Netto vergleichen (Deckelung beachten).
02.
Wann habe ich Anspruch auf Verletztengeld?Anspruchsvoraussetzungen
Anspruch besteht ab dem Tag, an dem ein Arzt die durch Arbeitsunfall oder Berufskrankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit feststellt. In den ersten 6 Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter. Ab der 7. Woche übernehmen die Unfallversicherungsträger das Verletztengeld.
- Sie sind in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
- Die Verletzung führt zu Arbeitsunfähigkeit oder die Heilbehandlung erlaubt keine ganztägige Tätigkeit.
- Unmittelbar zuvor bestand Arbeitsentgelt bzw. Einkommen.
Hinweise aus der Praxis
Unserer Erfahrung nach verzögert sich der Leistungsbeginn oft, wenn Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigung, Angaben zum Regelentgelt) fehlen. Halten Sie diese Unterlagen bereit.
03.
Wie wird Verletztengeld berechnet – und wie hilft der Verletztengeld-Rechner?Berechnungsprinzip
Die Berechnung ähnelt dem Krankengeld, ist aber höher: Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten. Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate) werden einbezogen. Für freiwillig Versicherte gilt: pro Kalendertag der 450. Teil des Jahresarbeitsverdienstes; Arbeitslose erhalten Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes.
So nutzen Sie den Rechner richtig
- Regelentgelt erfassen: Lohn/Gehaltsbestandteile und relevante Zuschläge angeben.
- Zeiträume prüfen: 6 Wochen Entgeltfortzahlung vs. Leistung ab der 7. Woche.
- Ergebnis bewerten: Deckelung auf Netto beachten.
Mini-Beispiel
Parameter Wert Regelentgelt (monatlich) 3.000 € 80 % davon 2.400 € Netto (Deckel) 2.350 € Verletztengeld (Richtwert) 2.350 € Unserer Erfahrung nach lohnt ein Szenarien-Vergleich (±5 % beim Regelentgelt), um die Spanne zu sehen.
04.
Wodurch unterscheidet sich Verletztengeld vom Krankengeld?Kernunterschiede im Überblick
- Höhe: Krankengeld = 70 % des Regelentgelts; Verletztengeld = 80 % (Deckel: Netto).
- Einbezug von Zuschlägen: Beim Verletztengeld werden u. a. steuerfreie Zuschläge (z. B. Nacht-, Feiertags-, Sonntagsarbeit) sowie Minijob-Einkünfte berücksichtigt (vgl. SvEV).
- Anlass: Verletztengeld bei Arbeitsunfall/Berufskrankheit, Krankengeld bei Krankheit ohne Arbeitsunfall-Bezug.
Wir sehen häufig, dass dieser Unterschied zu höheren Leistungen beim Verletztengeld führt. Prüfen Sie beide Varianten im Zweifel mit dem jeweiligen Rechner.
05.
Wann endet der Anspruch – und was gilt bei Übergangsgeld?Ende des Anspruchs
Verletztengeld endet, sobald Sie wieder arbeiten können. Findet eine berufliche Rehabilitation statt, besteht Anspruch bis zum Tag vor Beginn der Maßnahme; während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt.
Wichtige Grenze
Ohne anschließende Leistungen (z. B. keine Reha) endet Verletztengeld spätestens nach 78. Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Unserer Erfahrung nach werden Fristen häufiger durch Unterbrechungen missverstanden – dokumentieren Sie Zeiträume sauber.
Weitere Online-Rechner
Krankengeldrechner, Verletztengeld berechnen, Krankheitskosten absetzen, Rentenbeginnrechner, Berechnung Lohnsteuer, Zuzahlungsbefreiung berechnen, Mutterschutz-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Siebtes Buch (VII) - Gesetzliche Unfallversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2026 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

