Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Verletztengeld

Verletztengeld berechnen

Thema Verletztengeld-Rechner

Verletztengeld ist eine Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Unfall­versicherung bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufs­krankheit. Mit unserem Verletztengeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch berechnen und Ihre mögliche Versorgungs­lücke sofort erkennen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Verletztengeld gleicht den durch einen Unfall oder eine Berufs­krankheit bedingten Einkommensausfall aus.
  • Es wird erst gezahlt, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (meist ab der 7. Woche einer Arbeitsunfähigkeit).
  • Das Verletztengeld beträgt in der Regel 80 Prozent Ihres letzten Gehalts.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Verletztengeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Informationen zum Verletztengeld-Rechner

So funktioniert der Verletztengeld-Rechner

Mit diesem Rechner können Sie schnell und einfach ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf Verletztengeld im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ist. Das Verletztengeld ersetzt während der Arbeitsunfähigkeit das bisherige Einkommen und soll den Verdienstausfall ausgleichen.

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage des Brutto- und Nettoeinkommens. Dabei werden 80 % des letzten Bruttoeinkommens angesetzt. Gleichzeitig gelten gesetzliche Deckelungen und Abzüge für die Sozialversicherung, die automatisch berücksichtigt werden. So erhalten Sie ein realistisches Bild Ihres Netto-Verletztengeldes und der möglichen Lücke zum vorherigen Einkommen.

Der Rechner zeigt übersichtlich die monatlichen und täglichen Beträge und macht deutlich, welche finanziellen Unterschiede sich im Vergleich zum regulären Gehalt ergeben.

Eingabehilfen zum Verletztengeld-Rechner

Berechnung für

Verletztengeld-Rechner: Eingabe Zeitraum Wählen Sie bitte das Kalenderjahr aus, für das die Berechnung gilt. Je nach Jahr gelten unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen.

Monatsgehalt brutto

Verletztengeld-Rechner: Eingabe Monatsgehalt brutto Geben Sie Ihr Bruttogehalt des letzten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit ein. Dazu zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld tragen Sie hier bitte nicht ein.

Anders als beim Krankengeld können steuerfreie Zuschläge, zum Beispiel für Feiertags- oder Nachtarbeit, mit berücksichtigt werden. Auch Einnahmen aus einem Minijob können einbezogen werden.

Monatsgehalt netto

Verletztengeld-Rechner: Eingabe Monatsgehalt netto Tragen Sie hier Ihr Nettogehalt des letzten Monats vor der Arbeitsunfähigkeit ein. Das Nettogehalt ist das Bruttoeinkommen abzüglich Steuern und Sozialabgaben.

Weihnachts- oder Urlaubsgeld

Verletztengeld-Rechner: Eingabe Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld Geben Sie bitte Ihre Einmalzahlungen des letzten Jahres an, z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Gewinnbeteiligungen. Diese Beträge werden auf das Monatsgehalt umgerechnet und bei der Berechnung des Verletztengeldes berücksichtigt.

Mind. 23 Jahre und kinderlos

Verletztengeld-Rechner: Eingabe Mind. 23 und kinderlos Geben Sie bitte an, ob Sie mindestens 23 Jahre alt und kinderlos sind. Ab dem 24. Lebensjahr zahlen Kinderlose einen Zuschlag von 0,60 % (Stand 2026) zur Pflegeversicherung. Dieser Zuschlag wird beim Verletztengeld nicht vom Versicherungsträger übernommen und muss selbst gezahlt werden.

Tipp: Unfalltagegeld-Versicherung

Schließen Sie eine Unfall­tagegeld­versicherung ab, um die Versorgungslücke nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung günstig abzusichern.

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Weitere Infos und passende Rechner zu anderen Entgeltersatz­leistungen finden Sie hier:

Fragen & Tipps zur Berechnung des Verletztengeldes

Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Verletztengeld-Rechner. Was interessiert Sie besonders?

  • 01.
    Was ist Verletztengeld – und wann greift der Verletztengeld-Rechner?

    Kurze Definition

    Verletztengeld ist eine Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Unfall­versicherung gemäß §§ 45 ff. SGB VII. Sie soll den Einkommensausfall nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufs­krankheit ausgleichen, wenn der Arbeitgeber keine Entgeltfortzahlung mehr leistet (meist ab der 7. Woche).

    Wofür der Verletztengeld-Rechner gedacht ist

    Unserer Erfahrung nach liefert der Verletztengeld-Rechner schnelle Richtwerte zur Höhe der Leistung – besonders hilfreich, wenn Sie Ihr Regelentgelt, Einmalzahlungen und mögliche Abzüge im Blick behalten wollen.

    • Zeitraum ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit prüfen.
    • Regelentgelt inkl. relevanter Zuschläge angeben.
    • Ergebnis mit Ihrem Netto vergleichen (Deckelung beachten).
  • 02.
    Wann habe ich Anspruch auf Verletztengeld?

    Anspruchs­voraussetzungen

    Anspruch besteht ab dem Tag, an dem ein Arzt die durch Arbeitsunfall oder Berufs­krankheit verursachte Arbeitsunfähigkeit feststellt. In den ersten 6 Wochen zahlt in der Regel der Arbeitgeber weiter. Ab der 7. Woche übernehmen die Unfall­versicherungs­träger das Verletztengeld.

    • Sie sind in der gesetzlichen Unfall­versicherung versichert.
    • Die Verletzung führt zu Arbeitsunfähigkeit oder die Heilbehandlung erlaubt keine ganztägige Tätigkeit.
    • Unmittelbar zuvor bestand Arbeitsentgelt bzw. Einkommen.

    Hinweise aus der Praxis

    Unserer Erfahrung nach verzögert sich der Leistungs­beginn oft, wenn Nachweise (z. B. ärztliche Bescheinigung, Angaben zum Regelentgelt) fehlen. Halten Sie diese Unterlagen bereit.

  • 03.
    Wie wird Verletztengeld berechnet – und wie hilft der Verletztengeld-Rechner?

    Berechnungs­prinzip

    Die Berechnung ähnelt dem Krankengeld, ist aber höher: Verletztengeld beträgt 80 % des Regelentgelts und darf das Nettoarbeitsentgelt nicht überschreiten. Einmalzahlungen (z. B. Urlaubs-/Weihnachtsgeld der letzten 12 Monate) werden einbezogen. Für freiwillig Versicherte gilt: pro Kalendertag der 450. Teil des Jahresarbeits­verdienstes; Arbeitslose erhalten Leistungen in Höhe des Arbeitslosen­geldes.

    So nutzen Sie den Rechner richtig

    • Regelentgelt erfassen: Lohn/Gehalts­bestandteile und relevante Zuschläge angeben.
    • Zeiträume prüfen: 6 Wochen Entgeltfortzahlung vs. Leistung ab der 7. Woche.
    • Ergebnis bewerten: Deckelung auf Netto beachten.

    Mini-Beispiel

    ParameterWert
    Regelentgelt (monatlich)3.000 €
    80 % davon2.400 €
    Netto (Deckel)2.350 €
    Verletztengeld (Richtwert)2.350 €

    Unserer Erfahrung nach lohnt ein Szenarien-Vergleich (±5 % beim Regelentgelt), um die Spanne zu sehen.

  • 04.
    Wodurch unterscheidet sich Verletztengeld vom Krankengeld?

    Kernunterschiede im Überblick

    • Höhe: Krankengeld = 70 % des Regelentgelts; Verletztengeld = 80 % (Deckel: Netto).
    • Einbezug von Zuschlägen: Beim Verletztengeld werden u. a. steuerfreie Zuschläge (z. B. Nacht-, Feiertags-, Sonntags­arbeit) sowie Minijob-Einkünfte berücksichtigt (vgl. SvEV).
    • Anlass: Verletztengeld bei Arbeitsunfall/Berufs­krankheit, Krankengeld bei Krankheit ohne Arbeitsunfall-Bezug.

    Wir sehen häufig, dass dieser Unterschied zu höheren Leistungen beim Verletztengeld führt. Prüfen Sie beide Varianten im Zweifel mit dem jeweiligen Rechner.

  • 05.
    Wann endet der Anspruch – und was gilt bei Übergangsgeld?

    Ende des Anspruchs

    Verletztengeld endet, sobald Sie wieder arbeiten können. Findet eine berufliche Rehabilitation statt, besteht Anspruch bis zum Tag vor Beginn der Maßnahme; während der Maßnahme wird Übergangsgeld gezahlt.

    Wichtige Grenze

    Ohne anschließende Leistungen (z. B. keine Reha) endet Verletztengeld spätestens nach 78. Wochen ab Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Unserer Erfahrung nach werden Fristen häufiger durch Unterbrechungen missverstanden – dokumentieren Sie Zeiträume sauber.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Verletztengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Verletztengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Verletztengeld"

  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2026 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Verletztengeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Verletztengeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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