Krankengeld ist eine finanzielle Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (zum Beispiel AOK, BKK, DAK), wenn Sie wegen Krankheit arbeitsunfähig sind. Mit unserem Krankengeldrechner können Sie einfach berechnen, wie viel Krankengeld Sie voraussichtlich erhalten.
Das Wichtigste in Kürze
- Sie erhalten Krankengeld von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse, wenn Sie wegen Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
- Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach Ihrem Einkommen. In der Regel sind das 70 Prozent vom Brutto, aber höchstens 90 Prozent vom Netto.
- Nutzen Sie unseren Online-Rechner, um das Krankengeld schnell und bequem zu berechnen.
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Informationen zum Krankengeld
Inhalt
So funktioniert der Krankengeld-Rechner
Mit dem Krankengeld-Rechner können Sie ermitteln, wie hoch Ihr Anspruch auf gesetzliches Krankengeld ausfällt – und mit welcher Netto-Lücke Sie im Krankheitsfall rechnen müssen.
Grundlage der Berechnung ist Ihr monatliches Brutto- und Netto-Einkommen sowie ggf. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch Kinder und Einkommensart (z. B. Festgehalt) werden berücksichtigt.
Der Rechner ermittelt:
- Ihr durchschnittliches tägliches Bruttoeinkommen,
- das daraus resultierende Krankengeld (70 % vom Brutto, max. 90 % vom Netto),
- die Sozialabgaben auf das Krankengeld sowie
- die Netto-Lücke im Vergleich zu Ihrem ursprünglichen Einkommen.
Die Berechnung erfolgt monats- und taggenau – ideal zur persönlichen Finanzplanung bei längerer Krankheit.
Eingabehilfen zum Krankengeld-Rechner
Berechnung für
Bitte wählen Sie aus, für welches Kalenderjahr oder welchen Zeitraum die Berechnung erfolgen soll.
Je nach Auswahl gelten unterschiedliche Werte, zum Beispiel bei den Sozialversicherungssätzen, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen für die Krankengeldberechnung.
Monatsgehalt brutto
Bitte geben Sie Ihr beitragspflichtiges Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein.
Zum Bruttogehalt zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.
Tragen Sie bitte keine einmaligen Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld ein. Ebenfalls nicht zum beitragspflichtigen Gehalt gehören:
- der Arbeitgeberzuschuss zur privaten oder freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung,
- steuerfreie Entgeltbestandteile,
- beitragsfreie Zahlungen für die private Altersvorsorge.
Es zählt nur der Teil Ihres Gehalts, der zur Berechnung der Beiträge zur Krankenversicherung herangezogen wird. Beitragsfreie Anteile bleiben bei der Berechnung des Krankengeldes unberücksichtigt.
Monatsgehalt netto
Bitte geben Sie Ihr Nettogehalt aus dem letzten Monat vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein.
Das Nettogehalt ist Ihr Bruttogehalt abzüglich Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Auch Beiträge zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung müssen abgezogen werden.
Einmalige Zahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld dürfen hier nicht berücksichtigt werden.
Weihnachts- / Urlaubsgeld
Bitte geben Sie den Teil Ihrer Einmalzahlungen an, der in den letzten 12 Monaten vor Beginn Ihrer Arbeitsunfähigkeit
krankenversicherungspflichtig war.
Einmalzahlungen sind zum Beispiel Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder Gewinnbeteiligungen.
Nur der Teil, der für die Krankenversicherung beitragspflichtig ist, wird anteilig Ihrem monatlichen Gehalt hinzugerechnet und bei der Krankengeldberechnung berücksichtigt.
Einmalzahlungen, die beitragsfrei sind, bleiben unberücksichtigt.
Einkommensart
Bitte wählen Sie aus, ob Sie ein Festgehalt oder einen Stundenlohn erhalten.
Diese Angabe ist wichtig für die Berechnung Ihres Krankengeldes.
Kinder
Bitte wählen Sie aus, ob und wie viel Kinder Sie haben.
Ab dem 24. Lebensjahr zahlen Kinderlose einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Sie tragen den üblichen Anteil von 1,800 % des Krankengeldes. Zusätzlich werden 0,60 % von 80 % des kumulierten Bruttos vom Krankengeld abgezogen (Stand: 2025).
Eltern mit mehr als einem Kind werden seit dem 1. Juli 2023 entlastet. Ab dem zweiten Kind sinkt der Beitrag um 0,25 % pro Kind – maximal jedoch um 1,00 %.
Die Entlastung gilt nur bis zum Ende des Monats, in dem das jeweilige Kind 25 wird.
Diese Angaben fließen in die Berechnung Ihres Krankengeldes ein.
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Tipp: Krankentagegeldversicherung abschließen
Schließen Sie eine Krankentagegeldversicherung ab, um die Versorgungslücke nach Ablauf der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall günstig abzusichern.
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Fragen & Tipps zum Krankengeld
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps Krankengeld. Was ist für Sie besonders interessant?
01.
Wann habe ich Anspruch auf Krankengeld?Anspruch ab der 7. Krankheitswoche
Krankengeld erhalten gesetzlich Versicherte ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. In den ersten sechs Wochen zahlt der Arbeitgeber weiter das Gehalt (Entgeltfortzahlung).
Für Angestellte beginnt die Zahlung durch die Krankenkasse, sobald die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt. Bei stationären Behandlungen kann das Krankengeld auch früher einsetzen.
02.
Wie hoch ist das Krankengeld?Berechnung anhand Brutto- und Nettoeinkommen
Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem regelmäßigen Arbeitsentgelt:
- 70 % vom Bruttoeinkommen, jedoch maximal
- 90 % vom Nettoarbeitsentgelt
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld werden anteilig berücksichtigt. Die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt die maximale Höhe. Im Jahr 2025 liegt das Krankengeld bei höchstens 128,63 € pro Tag.
03.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?Maximal 78 Wochen bei derselben Erkrankung
Das Krankengeld wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen gezahlt – jedoch nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit besteht.
Kommt eine weitere Krankheit hinzu, verlängert sich der Zeitraum nicht automatisch.
04.
Gibt es auch Krankengeld für Selbstständige?Wahltarif oder Zusatzversicherung notwendig
Selbstständige haben keinen automatischen Anspruch auf Krankengeld. Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, kann sich mit einem Wahltarif absichern.
Dieser Wahltarif ermöglicht Krankengeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Die maximale Höhe liegt bei 128,63 € pro Tag (Stand 2025).
05.
Was ist der Unterschied zum Verletztengeld?Verletztengeld bei Arbeitsunfall oder Berufskrankheit
Verletztengeld wird gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Im Unterschied zum Krankengeld beträgt das Verletztengeld 80 % des Regelentgelts, darf das Nettoeinkommen aber nicht überschreiten. Abgezogen werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Krankengeld"
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Krankengeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Krankengeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Krankengeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite