Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Krankengeldes

Nutzerfragen zum Thema Krankengeld - Stefan Banse antwortet

Thema Krankengeldrechner ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Warum bei mehr Stunden geringeres Krankengeld?

    Unser Nutzer sa...com hatte am 11.06.2025 folgende Frage

    Hallo,

    warum verringert sich der Betrag des Krankengeldes enorm, wenn man nach Auswahl der Einkommensart „Stundenlohn“ 175 Stunden statt 155 Stunden einträgt? Mehr Stunden, aber weniger Geld? Ist nicht das Brutto/Netto-Gehalt ausschlaggebend?

    Vielen Dank für ihre Antwort und herzliche Grüße, D.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 15.06.2025

    Hallo Frau D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Es leuchtet eigentlich ein, dass bei mehr Stunden auch mehr Geld verdient werden sollte und damit ein höheres Krankengeld berechnet werden müsste. Aber bei der Berechnung muss man etwas um die Ecke denken.

    100 Stunden: Hatten Sie z.B. 3.000 Euro Monatsbrutto bei 38,5 vereinbarten Wochenstunden in z.B. insgesamt 100 Stunden verdient, dann gilt folgendes:

    - 3.000 Euro je Monat

    - Bei 100 Stunden => 30 Euro je Stunde

    - Bei 38,5 vereinbarten Wochenstunden => 30 mal 38,5 = 1.155 Euro Regelentgelt je Woche

    - 1.155 Euro / 7 =165 Euro Regelentgelt je Tag

    200 Stunden: Hatten Sie z.B. 3.000 Euro Monatsbrutto bei 38,5 vereinbarten Wochenstunden in z.B. insgesamt 200 Stunden verdient, dann gilt folgendes:

    - 3.000 Euro je Monat

    - Bei 200 Stunden => 15 Euro je Stunde

    - Bei 38,5 vereinbarten Wochenstunden => 15 mal 38,5 = 577,50 Euro Regelentgelt je Woche

    - 577,50 Euro / 7 = 82,50 Euro Regelentgelt je Tag

    Sie haben also bei 100 Stunden ein Regelentgelt von 165 Euro je Tag, bei 200 Stunden nur das halbe Regelentgelt von 82,50 Euro.

    Die Vorgehensweise der Berechnung für dieses sogenannte Regelentgelt ist im Gesetz so vorgegeben. Die Herleitung der Berechnung für Ihre Eingaben in unseren Rechner können Sie auch im Hilfetext zum kumulierten Brutto bzw. Netto nachlesen.

    Mit herzlichen Grüßen Stefan Banse

  • Wirken sich Schichtzulagen auf das Krankengeld aus?

    Unser Nutzer mv....de hatte am 06.07.2022 folgende Frage

    Spielen Schichtzulagen eine Rolle bei der Berechnung des Krankengeldes?

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 09.07.2022

    Sehr geehrte Frau S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Berechnung des Krankengeldes bemisst sich am für die Krankenversicherung beitragspflichtigen Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Zum Bruttogehalt zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.

    Also sollten auch Schichtzulagen, sofern von diesen auch Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen wurden, für die Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt werden.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Werden Corona Prämien zur Berechnung des Krankengelds berücksichtigt?

    Unser Nutzer li...com hatte am 21.06.2022 folgende Frage

    Ich hätte da mal folgende Frage. Wird die Corona Prämie zur Berechnung des Krankengelds mit einbezogen?

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 24.06.2022

    Sehr geehrter Herr L.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Zur Berechnung des Krankengeldes ist das krankenversicherungspflichtige Brutto sowie das Netto des letzen Monats vor Krankheitsbeginn maßgebend. Wenn für die Corona-Prämie Beiträge zur Krankenversicherung abgezogen wurden, sollte sie auch zur Berechnung des Krankengeldes berücksichtigt werden. Falls auf die Prämie - wie ich vermute - keine Beiträge für die Krankenversicherung berechnet wurden, so ist sie auch nicht für das Krankengeld zu berücksichtigen.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Wie löse ich Probleme mit der Krankenkasse?

    Unser Nutzer da...com hatte am 19.10.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vor ca. 2 Monaten erlitt ich einen Arbeitsunfall, weshalb ich meinen Meniskus operieren lassen musste. Nach der Operation habe ich von der BG Formulare bekommen, die ich ausgefüllt habe. Natürlich habe ich alle Krankenmeldungen, die ich habe, geschickt. In diesem Monat habe ich nur einen Teil des Gehalts erhalten und die Firma hat mir gesagt, dass ich mich an meine Krankenkasse wenden soll. Als ich sie unter Vertrag genommen habe, haben sie mir gesagt, dass ich keinen Anspruch auf Krankengeld habe, weil ich Student bin und ich mich an die BG wenden muss. Dort sagten sie mir, dass ich keinen Anspruch auf Verletzungsgeld habe, weil es eine Verletzung von früher war, was nicht stimmt. Ich arbeite als Werksstudent und bin gesetzlich versichert.

    Vielen Dank im Voraus, David J.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 22.10.2021

    Sehr geehrter Herr J.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Da wir Ihr Anliegen nicht rechtssicher beantworten können, wenden Sie sich am besten damit an das Bürgertelefon des Bundesministerium für Gesundheit. Dies ist eine unabhängige Anlaufstelle, an die man sich mit allen Fragen zum deutschen Gesundheitssystem, also auch mit Ihrem Anliegen wenden kann. Das Bürgertelefon zur Krankenversicherung hat die Rufnummer 030 / 340 60 66 01.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Werden von den Einmalzahlungen die Krankenkassenbeiträge abgezogen?

    Unser Nutzer he....de hatte am 30.10.2020 folgende Frage

    Sehr geehrter Herr Mühl,

    zu ihrem Krankengeldrechner hätte ich eine Frage: Nehmen wir an, in den letzten 12 Monaten habe ich 5.000 Euro an Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläum) bekommen. Von diesen wurden mir Krankenkassenbeiträge abgezogen. Welchen Betrag trage ich bei den Sonderzahlungen ein, die 5.000 oder 5.000 abzüglich der abgezogenen Krankenkassenbeiträge? Vielen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Norbert L.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 01.11.2020

    Sehr geehrter Herr L,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist der gesamte beitragspflichtige Teil anzugeben. Sie müssten also die gesamten 5.000 Euro ohne Abzug der Krankenkassenbeiträge eintragen.

    Noch ein schönes Restwochenende und herzliche Grüße

    Michael Mühl

  • Werden Monate mit 31 Tagen auf 30 vergütete Tage gekürzt?

    Unser Nutzer be....de hatte am 30.05.2020 folgende Frage

    Hallo,

    habe folgende Frage: wurde mein Krankengeld falsch berechnet oder wird bei längerer Krankheit für den 31. des Monats kein Krankengeld bezahlt?

    Also, werden Monate mit 31 Tagen auf 30 vergütete Tage gekürzt?

    Freundliche Grüsse

    Betty N.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 30.05.2020

    Sehr geehrte Frau N.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Bezüglich der 30 Tage wurde Ihr Krankengeld korrekt berechnet. Denn nach § 47 Abs. 1 Satz 7 SGB V gilt: Die Zahlung des Krankengeldes erfolgt bei vollen Monaten immer mit 30 Tagen. Ist ein Monat nicht voll mit Krankengeld belegt, sind die restlichen Kalendertage des betreffenden Monats anzusetzen.

    Mit herzlichen Grüßen

  • Wie viel Arbeitstage werden dem Krankengeld zugrunde gelegt?

    Unser Nutzer mi...com hatte am 07.09.2019 folgende Frage

    Wie viel Arbeitstage werden dem Krankengeld zugrunde gelegt?

    MfG

    Michaele R

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 07.09.2019

    Sehr geehrte Frau R.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Meinen Sie mit Ihrer Frage, wie viele Tage dem monatlichen Krankengeld zugrunde gelegt wird?

    Generell wird das Krankengeld tageweise berechnet. Dies wäre der Betrag unter „täglich“ ganz rechts im Ergebnis. Links daneben unter „monatlich“ wird im Rechner der tägliche Anspruch mit 30 multipliziert. Gemäß Gesetz werden unabhängig vom Monat stets 30 Tage zugrunde gelegt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten und verbleibe mit besten Grüßen

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Krankengeld?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Banse wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Krankengeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Krankengeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Krankengeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Krankengeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite