Wir erhalten täglich Anfragen unserer Besucher zum Krankengeld, so auch von Herrn Meyer (Name geändert). Er bat uns um Rat bezüglich der Höhe des Krankengeldes. Anhand seines Beispiels veranschaulichen wir im Folgenden die Thematik.
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So konnten wir das Krankengeld für Herrn Meyer ermitteln.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Meyer erhält aufgrund einer länger andauernden Krankheit zunächst von seinem Arbeitgeber die sechswöchige Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Im Anschluss hat er Anspruch auf Krankengeld von seiner Krankenkasse.
- Herr Meyer ist verheiratet und hat ein Kind,
- Er verfügt 2025 über ein monatliches Bruttogehalt von 3.000 Euro.
- Netto beträgt sein Arbeitsentgelt 2.000 Euro.
- Zudem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 3.600 Euro erhalten.
1. Bestimmung des kumulierten Bruttos
Anhand Herrn Meyers bisheriger Einkünfte ergibt sich das kumulierte beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit in Höhe von 3.300 Euro. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den für die Krankenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Dieses kumulierte Brutto ist in § 47 SGB V "Höhe und Berechnung des Krankengeldes" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Bestimmung des Krankengeldes durch die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nach oben mit 5.512,50 Euro je Monat begrenzt (Stand 2025). Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden Werten 3.300 Euro.
Herrn Meyers kumuliertes Brutto beträgt 3.300 Euro.
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2. Bestimmung des kumulierten Nettos
Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttogehalts erfolgt die Bestimmung des kumulierten Nettogehalts. Es beträgt bei Herrn Meyer 2.200 Euro und setzt sich zusammen aus den monatlichen 2.000 Euro zuzüglich der "auf netto herunter kalkulierten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 200 Euro je Monat netto.
Herrn Meyers kumuliertes Netto beträgt 2.200 Euro.
3. Bestimmung des Krankengeldes (brutto)
Die Bestimmung des monatlichen Krankengeldes von Herrn Meyer unterliegt folgenden drei Regeln gemäß § 47 SGB V:
- Das Krankengeld beträgt 70 Prozent, also 2.310 Euro seines kumulierten Bruttos.
- Das Krankengeld darf zudem 90 Prozent, also 1.980 Euro seines kumulierten Nettogehalts nicht überschreiten.
- Das Krankengeld darf 100 Prozent, also 2.000 Euro des Monatsgehalts netto (also ohne Einmalzahlungen) nicht überschreiten.
Der kleinste dieser Werte, also 1.980 Euro ist Herrn Meyers Anspruch auf Krankengeld, von dem allerdings noch Beiträge zur Sozialversicherung abzuziehen sind.
Herrn Meyers Anspruch auf Krankengeld (brutto) beträgt täglich 66 Euro und monatlich 1.980 Euro.
4. Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern
Sozialversicherung
Von Herrn Meyers täglichem Brutto-Krankengeld werden noch die hälftigen Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Die andere Hälfte zahlt die Krankenversicherung. Diese hälftigen Anteile werden prozentual vom täglichen Krankengeld (brutto), also von 66 Euro bestimmt und betragen derzeit (Stand 2025)
- 9,3 Prozent für die Rentenversicherung (= 6,14 €),
- 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung (= 0,86 €) und
- 1,8 Prozent für die Pflegeversicherung (= 1,19 €).
Hätte Herr Mayer kein Kind, müsste er zusätzlich einen Zuschlag zur Pflegeversicherung in Höhe von 0,6 Prozent von 80 Prozent des kumulierten Bruttos tragen.
Für die Krankenversicherung besteht während des Bezuges von Krankengeld Beitragsfreiheit.
Somit werden 8,19 Euro des täglichen Brutto-Krankengeldes von Herrn Meyer einbehalten.
Steuern
Krankengeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Bestimmung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Krankengeldes entsteht. Die steuerlichen Auswirkungen können mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt werden.
5. Bestimmung des Krankengeldes (netto)
Von Herrn Meyers täglichem Krankengeld in Höhe 66 Euro werden 8,19 einbehalten, vom monatlichen Krankengeld über 1.980 Euro werden 245,70 Euro einbehalten.
Herr Meyer erhält ein tägliches Krankengeld in Höhe von 57,81 Euro bzw. monatlich 1.734,30 Euro.
6. Welche Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke entsteht?
Herr Meyer erhält somit nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall monatlich 2.200,00 − 1.734,30 = 465,70 Euro weniger, als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.
Herr Meyers Netto-Lücke beträgt 465,70 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner beantwortet.
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