Täglich erreichen uns Fragen unserer Besucher rund ums Thema Krankengeld – so auch von Herrn Meyer (Name geändert). Er wollte wissen, wie hoch sein Krankengeld ausfällt. Anhand seines Beispiels zeigen wir Ihnen, wie die Höhe ermittelt wird.
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So konnten wir das Krankengeld für Herrn Meyer ermitteln.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Meyer ist krankgeschrieben. In den ersten sechs Wochen zahlt ihm sein Arbeitgeber weiter Lohn – das nennt man Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Danach übernimmt seine Krankenkasse und zahlt Krankengeld.
- Herr Meyer ist verheiratet und hat ein Kind.
- Im Jahr 2026 verdient er monatlich 3.000 Euro brutto.
- Sein monatliches Nettoeinkommen liegt bei 2.000 Euro.
- In den letzten 12 Monaten hat er zusätzlich 3.600 Euro als Weihnachts- und Urlaubsgeld erhalten.
1. Kumuliertes Brutto
Aus Herrn Meyers Einkommen ergibt sich ein beitragspflichtiges Bruttogehalt von insgesamt 3.300 Euro pro Monat. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus seinem laufenden Monatsgehalt sowie einem anteiligen Anteil aus dem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Beide Einmalzahlungen sind für die Krankenversicherung beitragspflichtig.
Dieses sogenannte "kumulierte Brutto" wird im § 47 SGB V als Regelentgelt bezeichnet. Das Regelentgelt darf die Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht überschreiten. Im Jahr 2026 liegt diese Grenze bei 5.812,50 Euro pro Monat.
Da Herr Meyers Einkommen darunter liegt, gilt der tatsächliche Betrag von 3.300 Euro als maßgeblich.
Herrn Meyers kumuliertes Brutto beträgt 3.300 Euro.
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2. Kumuliertes Netto
Auch das kumulierte Nettogehalt wird – wie beim Bruttogehalt – aus dem monatlichen Einkommen und den anteiligen Einmalzahlungen ermittelt. Bei Herrn Meyer ergibt sich daraus ein monatliches Nettogehalt von 2.200 Euro.
Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Nettogehalt von 2.000 Euro plus anteilig 200 Euro monatlich aus dem auf Nettobasis ermittelten Weihnachts- und Urlaubsgeld. Diese 200 Euro ergeben sich aus dem Verhältnis von Brutto zu Netto, das auch auf die Einmalzahlungen angewendet wird.
Herrn Meyers kumuliertes Netto beträgt 2.200 Euro.
3. Krankengeld (brutto)
Die Höhe des Krankengeldes für Herrn Meyer richtet sich nach § 47 SGB V. Dabei gelten drei wichtige Regeln:
- Das Krankengeld beträgt 70 % seines Bruttogehalts – das sind 2.310 Euro.
- Es darf aber nicht mehr als 90 % seines Nettogehalts betragen – das wären 1.980 Euro.
- Es darf auch nicht höher sein als 100 % seines regulären Monatsnettogehalts ohne Einmalzahlungen – also 2.000 Euro.
Der kleinste dieser drei Beträge ist maßgeblich: 1.980 Euro. Von diesem Bruttobetrag werden später noch Sozialversicherungsbeiträge abgezogen.
Herrn Meyers Krankengeld (brutto) beträgt täglich 66 Euro und monatlich 1.980 Euro.
4. Sozialversicherung und Steuern
Sozialversicherung
Von Herrn Meyers täglichem Brutto-Krankengeld werden noch die halben Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen. Die andere Hälfte übernimmt die Krankenkasse. Die Abzüge werden vom täglichen Bruttobetrag in Höhe von 66 Euro ermittelt. (Stand 2026):
- 9,3 % für die Rentenversicherung (= 6,14 Euro)
- 1,3 % für die Arbeitslosenversicherung (= 0,86 Euro)
- 1,8 % für die Pflegeversicherung (= 1,19 Euro)
Herr Meyer hat ein Kind. Wäre das nicht der Fall, müsste er zusätzlich 0,6 % Pflegeversicherungszuschlag zahlen – auf 80 % seines kumulierten Bruttogehalts.
Für die Krankenversicherung fallen während des Krankengeldbezugs keine Beiträge an.
Insgesamt werden 8,19 Euro täglich von Herrn Meyers Krankengeld einbehalten.
Steuern
Krankengeld ist zwar steuerfrei, muss aber in der Steuererklärung angegeben werden. Es erhöht den Steuersatz für das übrige Einkommen – das nennt man Progressionsvorbehalt. Dadurch kann sich die Steuerlast erhöhen.
Die steuerlichen Auswirkungen können Sie mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner bestimmen.
5. Krankengeld (netto)
Von Herrn Meyers täglichem Krankengeld in Höhe von 66 Euro werden 8,19 Euro für die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen. Das ergibt ein tägliches Netto-Krankengeld von 57,81 Euro.
Monatlich entspricht das einem Abzug von 245,70 Euro vom Bruttobetrag von 1.980 Euro. Das ergibt ein monatliches Netto-Krankengeld von 1.734,30 Euro.
Herr Meyer erhält ein Krankengeld von 57,81 Euro täglich bzw. 1.734,30 Euro monatlich (netto).
6. Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke
Nach Ende der sechswöchigen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall erhält Herr Meyer Krankengeld. Dieses liegt jedoch unter seinem bisherigen monatlichen Nettoeinkommen.
Vor der Erkrankung standen ihm monatlich kumuliert 2.200,00 Euro zur Verfügung. Das Krankengeld beträgt hingegen netto nur 1.734,30 Euro. Daraus ergibt sich eine monatliche Versorgungslücke in Höhe von 465,70 Euro.
Herr Meyers Netto-Lücke beträgt 465,70 Euro monatlich.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Krankengeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Krankengeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Krankengeldrechner beantwortet.
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