In der gesetzlichen Krankenversicherung und im Basistarif der privaten Krankenversicherung müssen Versicherte bei bestimmten Leistungen einen Teil der Kosten selbst zahlen. Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
Das Wichtigste in Kürze
- In der gesetzlichen Krankenversicherung und im Basistarif der privaten Krankenversicherung zahlen Sie bei bestimmten Leistungen einen Teil der Kosten selbst.
- Die Zuzahlung beträgt in der Regel 10 Prozent – mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.
- Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um Ihre Zuzahlung schnell zu berechnen.
Folgende Seiten empfehle ich
Zuzahlung und Zuzahlungsbefreiung
So funktioniert der Rechner zur Zuzahlungsbefreiung
Mit dem Zuzahlungsrechner können Sie schnell ermitteln, bis zu welchem Betrag Sie im jeweiligen Jahr Zuzahlungen zu Leistungen Ihrer gesetzlichen Krankenkasse leisten müssen. Sobald diese sogenannte Belastungsgrenze erreicht ist, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung beantragen.
Grundlage der Berechnung ist Ihr Familieneinkommen, vermindert um bestimmte Freibeträge für Partner und Kinder. Auch persönliche Umstände – wie eine chronische Erkrankung oder der Bezug von Bürgergeld oder Sozialhilfe – werden berücksichtigt, da sie den Prozentsatz der Belastungsgrenze verringern.
Das Ergebnis zeigt Ihnen, welchen Betrag Sie in einem Kalenderjahr maximal für Zuzahlungen aufbringen müssen. Alle weiteren Zuzahlungen über diesen Betrag hinaus werden von Ihrer Krankenkasse übernommen.
Der Rechner hilft Ihnen damit, Ihre finanzielle Belastung besser einzuschätzen und rechtzeitig zu prüfen, wann sich ein Antrag auf Zuzahlungsbefreiung lohnt.
Eingabehilfe zum Zuzahlungsrechner
In die folgenden Felder tragen Sie bitte die für Ihre persönliche Situation relevanten Angaben ein. Der Rechner berücksichtigt automatisch Freibeträge, besondere Lebensumstände und gesetzliche Vorgaben, um Ihre individuelle Belastungsgrenze zu bestimmen.
Berechnung für
Wählen Sie hier bitte das Jahr aus, für das Sie Ihre Belastungsgrenze berechnen möchten.
Änderungen der gesetzlichen Freibeträge oder Berechnungsgrundlagen werden dabei automatisch berücksichtigt.
Bürgergeld- oder Sozialhilfeempfänger
Wenn Sie Bürgergeld (ehemals Arbeitslosengeld II) oder Sozialhilfe
beziehen, markieren Sie hier „Ja“. Für Empfänger dieser Leistungen gilt eine deutlich niedrigere Belastungsgrenze,
da sie nur eine geringe Eigenbeteiligung leisten müssen.
Chronisch krank oder Pflegegrad 3 bis 5
Wählen Sie „Ja“, wenn Sie oder ein Familienmitglied als chronisch krank gelten oder einen
Pflegegrad von 3 bis 5 haben.
In diesem Fall reduziert sich die Belastungsgrenze auf 1 % des maßgeblichen Einkommens.
Verheiratet oder eingetragener Lebenspartner
Geben Sie an, ob Sie verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
In diesem Fall berücksichtigt der Rechner automatisch den gesetzlich festgelegten
Freibetrag für den Partner, der Ihr anrechenbares Einkommen mindert.
Anzahl der Kinder
Tragen Sie hier bitte die Zahl Ihrer Kinder ein, für die Sie Anspruch auf
Kindergeld oder Kinderfreibetrag haben.
Für jedes Kind wird ein Freibetrag berücksichtigt,
wodurch sich die Berechnungsgrundlage und damit Ihre Belastungsgrenze verringern.
Familien-Bruttoeinkommen
Geben Sie hier bitte Ihr gemeinsames jährliches Familienbruttoeinkommen an.
Dazu zählen alle Einkünfte aus Löhnen, Renten,
Pensionen und anderen steuerpflichtigen Einnahmen. Auf Basis dieses Einkommens und der Freibeträge
wird die Belastungsgrenze berechnet.
Dies könnte Sie auch interessieren
Fragen & Tipps zur Zuzahlungsbefreiung
Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Zuzahlungsrechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was bedeutet Zuzahlungsbefreiung – und ab wann greift sie?Kurz erklärt
In der gesetzlichen Krankenversicherung (z.B. AOK, DAK, Barmer) können Sie sich von weiteren Zuzahlungen befreien lassen, sobald Ihre Belastungsgrenze erreicht ist.
- 2 % der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen pro Kalenderjahr
- 1 % bei schwerwiegend chronisch Kranken
Nach Erreichen der Grenze stellt die Krankenkasse einen Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres aus oder erstattet zu viel gezahlte Beträge.
02.
Wie berechne ich meine persönliche Belastungsgrenze?So gehen Sie vor
- Familieneinkommen ermitteln: alle Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt im gemeinsamen Haushalt (z. B. Lohn, Rente, Versorgungsbezüge, Einkünfte aus Vermietung/Kapital).
- Freibeträge abziehen: je Angehörige / Kinder gelten feste Freibeträge (z. B. 2026: 7.119 € für den ersten Angehörigen; je Kind 9.756 €).
- Belastungsgrenze bestimmen: vom bereinigten Betrag gelten 2 % – bzw. 1 % bei chronischer Erkrankung.
Familieneinkommen – Freibeträge = maßgebliche Bruttoeinnahmen → davon 2 % / 1 % = Ihre Belastungsgrenze
Tipp: Der Zuzahlungsrechner nimmt Ihnen diese Schritte ab und zeigt die Grenze für Ihr Jahr und Ihre Haushaltsgröße.
03.
Wer bekommt die niedrigere 1 %-Belastungsgrenze?Kriterien für „schwerwiegend chronisch“
Voraussetzung ist eine Behandlung mindestens einmal pro Quartal seit einem Jahr und eines der folgenden Merkmale:
- Pflegegrad 3 oder höher,
- GdB/MdE ≥ 60 %,
- ohne kontinuierliche Versorgung drohen lebensbedrohliche Verschlimmerung, verkürzte Lebenserwartung oder dauerhafte Beeinträchtigung.
Die Krankenkasse entscheidet auf Basis ärztlicher Nachweise. Die Befreiung gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft im Haushalt.
04.
Welche Zuzahlungen werden angerechnet – und in welcher Höhe?Typische Zuzahlungen (Auswahl)
- Arzneimittel: 10 % des Preises, mindestens 5 €, höchstens 10 €, nie mehr als die Kosten.
- Krankenhaus: 10 € je Kalendertag, maximal 28 Tage pro Jahr.
- Heilmittel / häusliche Krankenpflege: 10 % der Kosten plus 10 € je Verordnung (Pflege max. 28 Tage/Jahr).
- Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel: 10 % – höchstens 10 € pro Monat.
- Fahrkosten (wenn medizinisch nötig): 10 %, mindestens 5 €, höchstens 10 €; vorherige Genehmigung oft erforderlich.
Alle genannten Zuzahlungen werden auf Ihre persönliche Grenze angerechnet.
05.
Wie beantrage ich die Zuzahlungsbefreiung – und was brauche ich dafür?So klappt die Befreiung
- Belege sammeln: Quittungen über alle Zuzahlungen des Kalenderjahres aufbewahren.
- Antrag stellen: bei Ihrer Krankenkasse; oft online möglich.
- Nachweise beilegen: z. B. Einkommensnachweise, Haushaltszusammensetzung, ggf. Chroniker-Bescheinigung.
Ist die Belastungsgrenze erreicht, erhalten Sie einen Befreiungsbescheid für den Rest des Jahres. Zu viel Gezahltes wird erstattet. Viele Kassen erlauben auch eine Vorauszahlung bis zur Grenze – dann sind Sie sofort befreit.
06.
Gibt es eine Sonderregel für Sozialleistungsempfänger?Vereinfachte Berechnung
Bei Bürgergeld, Grundsicherung u. Ä. wird als Bruttoeinnahme nur der Regelsatz des Haushaltsvorstands angesetzt (2026: 563 € monatlich = 6.756 € im Jahr).
- 1 %-Grenze (Chroniker): 67,56 € pro Jahr
- 2 %-Grenze (Regelfall): 135,12 € pro Jahr
Auch hier gilt: Ab der Grenze ist eine Befreiung für den Rest des Jahres möglich.
Weitere Online-Rechner
Freiwillige Krankenversicherung Kosten, RVG-Rechner, Härtefallrechner Zahnersatz, Rechner Krankengeld, Krankheitskosten Rechner, Berechnung Mutterschaftsgeld, ET-Rechner, Rechner Übergangsgeld, Verletztengeld berechnen, Mutterschutzrechner, Beitragsrechner Krankenversicherung
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Zuzahlungsrechner" verwendet:
- Online-Ratgeber Krankenversicherung - Zuzahlung (Bundesministerium für Gesundheit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Zuzahlungsrechner" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 26.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Zuzahlungsrechner"
- Anpassen des Kinderfreibetrags 2026 und der Bezugsgröße 2026 für den Zuzahlungsrechner 2026
- Anpassen des Kinderfreibetrags 2025 und der Bezugsgröße 2025 für den Zuzahlungsrechner 2025
- Erweitern des Zuzahlungsrechners um die Möglichkeit, die Zuzahlung auch für das vergangene Jahr zu berechnen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

