Unser Pflegegradrechner ermöglicht Ihnen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen.
Es wird berechnet, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen würde. Er gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von
Pflegegeld sinnvoll ist.
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Mit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dieses Verfahren gilt auch 2026 und
berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychische Einschränkungen. Dadurch ist die Einstufung gerechter, insbesondere
für Menschen mit Demenz oder Einschränkungen der Alltagskompetenz.
Die Begutachtung prüft, wie selbstständig eine Person in sechs Bereichen des täglichen Lebens ist – etwa bei
Mobilität, Selbstversorgung oder der Gestaltung des Alltags. Aus den Ergebnissen wird der Pflegegrad festgelegt.
Der Pflegegrad-Rechner simuliert diese Begutachtung. Er fragt die wichtigsten Kriterien in den einzelnen
Modulen ab und berechnet daraus eine Punktzahl. Am Ende sehen Sie, welchem Pflegegrad die Angaben voraussichtlich entsprechen.
So erhalten Sie eine verständliche Orientierung, welcher Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt.
Eingabehilfen zum Pflegegradrechner
Die folgenden Punkte finden Sie auch als Eingabefelder im Pflegegradrechner. Sie geben hier einen ersten Überblick und helfen beim Ausfüllen.
Im Rechner selbst finden Sie zu jedem Feld ausführlichere Hinweise – erkennbar am kleinen Fragezeichen [?].
Modul 1: Mobilität
Positionswechsel im Bett: Kann die Person ihre Lage im Bett selbst ändern?
Halten einer stabilen Sitzposition: Ist sicheres, längeres Sitzen ohne Hilfe möglich?
Umsetzen: Wechsel vom Bett auf einen Stuhl, Rollstuhl oder die Toilette.
Fortbewegen im Wohnbereich: Selbstständiges Gehen innerhalb von Wohnung oder Haus.
Treppensteigen: Treppen allein hinauf- und hinuntergehen.
Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine: Liegt eine vollständige Nutzungseinschränkung vor?
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
Erkennen von Personen: Erkennt die Person Angehörige und Pflegepersonen?
Örtliche und zeitliche Orientierung: Weiß sie, wo sie ist und welches Datum oder Tageszeit ist?
Verstehen von Informationen: Versteht sie einfache Anweisungen und Sachverhalte?
Erinnern an Wichtiges: Denkt sie an Termine, Mahlzeiten oder Medikamente?
Steuern von Handlungen: Führt sie mehrschrittige Aufgaben in der richtigen Reihenfolge aus?
Entscheidungen im Alltag: Trifft sie angemessene Entscheidungen für den Tagesablauf?
Erkennen von Gefahren: Erkennt sie Risiken, z. B. Herdplatte, Straße, Sturzgefahr?
Mitteilen von Bedürfnissen: Kann sie Hunger, Schmerz oder Hilfebedarf klar äußern?
Gesprächsfähigkeit: Beteiligt sie sich an Gesprächen und bleibt beim Thema?
Hinweis: Für die Gesamtbewertung zählt später nur der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3.
Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
Motorische Unruhe / Umherwandern: Häufiges Aufstehen, Nesteln oder zielloses Laufen.
Nächtliche Unruhe: Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus, Umherwandern in der Nacht.
Aggressives oder autoaggressives Verhalten: Gegen andere oder gegen sich selbst gerichtet.
Abwehr von Hilfe: Lehnt Pflege oder Unterstützung deutlich ab.
Verbale Auffälligkeiten: Lautes Rufen, Beschimpfen oder ständiges Wiederholen.
Ängste oder depressive Stimmung: Häufige Angst, Traurigkeit oder Rückzug.
Wahnvorstellungen / Sinnestäuschungen: z. B. Dinge hören oder sehen, die nicht da sind.
Weglauftendenz: Verlassen der Wohnung ohne Ziel oder Orientierung.
Sozial inadäquates Verhalten: Deutlich distanzloses oder unangepasstes Auftreten.
Hinweis: Für die Gesamtbewertung zählt später nur der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3.
Modul 4: Selbstversorgung
Waschen des vorderen Oberkörpers: Gesicht, Hände, Brust selbst waschen.
Körperpflege (Duschen/Baden): Körper vollständig waschen und abtrocknen.
Mund- und Zahnpflege: Zähne putzen, Prothesenpflege, Mundhygiene.
Kämmen/Rasur: Haare kämmen, Bart rasieren oder Haarpflege.
An- und Auskleiden Oberkörper: Oberteile selbstständig wechseln.
An- und Auskleiden Unterkörper: Hosen, Strümpfe, Schuhe an- und ausziehen.
Benutzen der Toilette: Zur Toilette gehen, hinsetzen, reinigen und aufstehen.
Kontinenzversorgung: Hilfsmittel wechseln und entsorgen, Hygiene beachten.
Pflegegrade sind die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie berücksichtigen, dass jeder Pflegebedürftige einen
anderen Unterstützungsbedarf hat. Der Pflegegrad bestimmt zum Beispiel, wie hoch das Pflegegeld
oder andere Zuschüsse ausfallen.
Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Neu ist dabei, dass nicht mehr
nur die körperlichen Einschränkungen zählen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen – etwa bei Demenz.
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Wie wird der Pflegegrad ermittelt?
Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK)
oder bei Privatversicherten durch Medicproof festgestellt. Meist erfolgt ein Hausbesuch, bei dem die Gutachter die Selbstständigkeit,
den Unterstützungsbedarf und ärztliche Unterlagen prüfen.
Anders als früher zählt nicht die tägliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.
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Wie unterscheiden sich die einzelnen Pflegegrade?
Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung
Pflegebedürftig sind Personen, die durch Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen sind.
Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch XI, § 14.
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Welche Leistungen sind mit dem Pflegegrad verbunden?
Der Pflegegrad entscheidet über Höhe und Art der Unterstützung. Dazu gehören:
monatliches Pflegegeld für Angehörige, die selbst pflegen,
Diese Seite der Themenwelt "Pflegegrade" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Pflegegrade"
Überprüfen der Bewertungsstruktur gemäß den weiterhin aktuellen Begutachtungsrichtlinien vom 21. August 2024
Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte zur Themenwelt Pflegegrade
an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
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