Pflegegrad berechnen

Pflegegradrechner 2025

Thema Pflegegradrechner

Unser Pflegegradrechner ermöglicht Ihnen, den Grad der Pflegebedürftigkeit zu bestimmen. Es wird berechnet, welcher Pflegegrad Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen würde. Er gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von Pflegegeld sinnvoll ist.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe des Pflegegeldes hängt von der Höhe des Pflegegrades ab.
  • Die Begutachtung besteht aus sechs Modulen, die jeweils mit Punkten bewertet werden. Die Gesamtpunktzahl aller Module bestimmt den Pflegegrad.
  • Nutzen Sie unseren obigen Pflegegradrechner und verwenden Sie das Ergebnis in unserem Pflegegeld-Rechner.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pflegegradrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Details zur Pflegegradberechnung

So funktioniert der Pflegegradrechner

Pflegegradrechner Mit der Pflegereform 2017 wurden die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Dieses Verfahren gilt auch 2025 und berücksichtigt sowohl körperliche als auch psychische Einschränkungen. Dadurch ist die Einstufung gerechter, insbesondere für Menschen mit Demenz oder Einschränkungen der Alltagskompetenz.

Die Begutachtung prüft, wie selbstständig eine Person in sechs Bereichen des täglichen Lebens ist – etwa bei Mobilität, Selbstversorgung oder der Gestaltung des Alltags. Aus den Ergebnissen wird der Pflegegrad festgelegt.

Der Pflegegrad-Rechner simuliert diese Begutachtung. Er fragt die wichtigsten Kriterien in den einzelnen Modulen ab und berechnet daraus eine Punktzahl. Am Ende sehen Sie, welchem Pflegegrad die Angaben voraussichtlich entsprechen. So erhalten Sie eine verständliche Orientierung, welcher Pflegegrad für Sie oder Ihre Angehörigen infrage kommt.

Eingabehilfen zum Pflegegradrechner

Die folgenden Punkte finden Sie auch als Eingabefelder im Pflegegradrechner. Sie geben hier einen ersten Überblick und helfen beim Ausfüllen. Im Rechner selbst finden Sie zu jedem Feld ausführlichere Hinweise – erkennbar am kleinen Fragezeichen [?].

Modul 1: Mobilität

  • Positionswechsel im Bett: Kann die Person ihre Lage im Bett selbst ändern?
  • Halten einer stabilen Sitzposition: Ist sicheres, längeres Sitzen ohne Hilfe möglich?
  • Umsetzen: Wechsel vom Bett auf einen Stuhl, Rollstuhl oder die Toilette.
  • Fortbewegen im Wohnbereich: Selbstständiges Gehen innerhalb von Wohnung oder Haus.
  • Treppensteigen: Treppen allein hinauf- und hinuntergehen.
  • Gebrauchsunfähigkeit beider Arme und beider Beine: Liegt eine vollständige Nutzungseinschränkung vor?

Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten

  • Erkennen von Personen: Erkennt die Person Angehörige und Pflegepersonen?
  • Örtliche und zeitliche Orientierung: Weiß sie, wo sie ist und welches Datum oder Tageszeit ist?
  • Verstehen von Informationen: Versteht sie einfache Anweisungen und Sachverhalte?
  • Erinnern an Wichtiges: Denkt sie an Termine, Mahlzeiten oder Medikamente?
  • Steuern von Handlungen: Führt sie mehrschrittige Aufgaben in der richtigen Reihenfolge aus?
  • Entscheidungen im Alltag: Trifft sie angemessene Entscheidungen für den Tagesablauf?
  • Erkennen von Gefahren: Erkennt sie Risiken, z. B. Herdplatte, Straße, Sturzgefahr?
  • Mitteilen von Bedürfnissen: Kann sie Hunger, Schmerz oder Hilfe­bedarf klar äußern?
  • Gesprächsfähigkeit: Beteiligt sie sich an Gesprächen und bleibt beim Thema?

Hinweis: Für die Gesamtbewertung zählt später nur der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3.

Modul 3: Verhaltensweisen und psychische Problemlagen

  • Motorische Unruhe / Umherwandern: Häufiges Aufstehen, Nesteln oder zielloses Laufen.
  • Nächtliche Unruhe: Gestörter Tag-Nacht-Rhythmus, Umherwandern in der Nacht.
  • Aggressives oder autoaggressives Verhalten: Gegen andere oder gegen sich selbst gerichtet.
  • Abwehr von Hilfe: Lehnt Pflege oder Unterstützung deutlich ab.
  • Verbale Auffälligkeiten: Lautes Rufen, Beschimpfen oder ständiges Wiederholen.
  • Ängste oder depressive Stimmung: Häufige Angst, Traurigkeit oder Rückzug.
  • Wahnvorstellungen / Sinnestäuschungen: z. B. Dinge hören oder sehen, die nicht da sind.
  • Weglauftendenz: Verlassen der Wohnung ohne Ziel oder Orientierung.
  • Sozial inadäquates Verhalten: Deutlich distanzloses oder unangepasstes Auftreten.

Hinweis: Für die Gesamtbewertung zählt später nur der höhere Wert aus Modul 2 oder Modul 3.

Modul 4: Selbstversorgung

  • Waschen des vorderen Oberkörpers: Gesicht, Hände, Brust selbst waschen.
  • Körperpflege (Duschen/Baden): Körper vollständig waschen und abtrocknen.
  • Mund- und Zahnpflege: Zähne putzen, Prothesenpflege, Mundhygiene.
  • Kämmen/Rasur: Haare kämmen, Bart rasieren oder Haarpflege.
  • An- und Auskleiden Oberkörper: Oberteile selbstständig wechseln.
  • An- und Auskleiden Unterkörper: Hosen, Strümpfe, Schuhe an- und ausziehen.
  • Benutzen der Toilette: Zur Toilette gehen, hinsetzen, reinigen und aufstehen.
  • Kontinenzversorgung: Hilfsmittel wechseln und entsorgen, Hygiene beachten.
  • Essen: Nahrung aufnehmen, Besteck führen, Brot belegen usw.
  • Trinken: Getränke einschenken und sicher trinken.

Modul 5: Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen

  • Medikamenteneinnahme: Medikamente richtig dosieren und zum richtigen Zeitpunkt nehmen.
  • Injektionen/Verbände/Wunden: Spritzen setzen, Verbände wechseln, Wunden versorgen.
  • Messwerte kontrollieren: z. B. Blutzucker oder Blutdruck messen und deuten.
  • Hilfsmittel anwenden: Inhalation, CPAP/Sauerstoff, Prothesen, Orthesen bedienen.
  • Diät- und Flüssigkeitsvorgaben: Ärztliche Vorgaben einhalten und überwachen.
  • Umgang mit Stoma/Katheter/Sonden: Pflege und Kontrolle der Zugänge.
  • Arzt- und Therapietermine: Termine organisieren und wahrnehmen.
  • Behandlung verstehen: Hinweise und Warnzeichen erkennen, richtig reagieren.

Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

  • Tagesablauf planen: Den Tag strukturieren und Veränderungen anpassen.
  • Ruhen und Schlafen: Passende Zeiten finden und einhalten.
  • Sich beschäftigen: Hobbys, Spiele oder leichte Aufgaben ausführen.
  • Gespräche und Kontakte: Mit anderen sprechen und Beziehungen pflegen.
  • Soziale Rollen: Familien- oder Haushaltsaufgaben in einfachem Rahmen übernehmen.
  • Außerhäusliche Teilhabe: Erledigungen, kurze Besuche oder Termine schaffen.

Fragen und Antworten zum Thema Pflegegradrechner

  • 01.
    Wozu gibt es Pflegegrade?

    Pflegegrade sind die Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung. Sie berücksichtigen, dass jeder Pflegebedürftige einen anderen Unterstützungsbedarf hat. Der Pflegegrad bestimmt zum Beispiel, wie hoch das Pflegegeld oder andere Zuschüsse ausfallen.

    Seit 2017 ersetzen die Pflegegrade die früheren Pflegestufen. Neu ist dabei, dass nicht mehr nur die körperlichen Einschränkungen zählen, sondern auch geistige und psychische Beeinträchtigungen – etwa bei Demenz.

  • 02.
    Wie wird der Pflegegrad ermittelt?

    Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder bei Privatversicherten durch Medicproof festgestellt. Meist erfolgt ein Hausbesuch, bei dem die Gutachter die Selbstständigkeit, den Unterstützungsbedarf und ärztliche Unterlagen prüfen.

    Anders als früher zählt nicht die tägliche Pflegezeit, sondern der Grad der Selbstständigkeit in verschiedenen Lebensbereichen.

  • 03.
    Wie unterscheiden sich die einzelnen Pflegegrade?

    • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
    • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung
    • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung
    • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung
    • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Versorgung

    Unser Pflegegradrechner zeigt, wie die Zuordnung im Detail erfolgt.

  • 04.
    Ab wann ist man offiziell pflegebedürftig?

    Pflegebedürftig sind Personen, die durch Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate auf Hilfe angewiesen sind. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch XI, § 14.

  • 05.
    Welche Leistungen sind mit dem Pflegegrad verbunden?

    Der Pflegegrad entscheidet über Höhe und Art der Unterstützung. Dazu gehören:

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pflegegrade" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.08.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Pflegegrade"

  • Überprüfen der Bewertungsstruktur gemäß der aktuellen Begutachtungsrichtlinien vom 21. August 2024
  • Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte zur Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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