Pflegegrad berechnen

Pflegegrad 5

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Pflegegradrechner

Pflegegrad 5 ist der höchste Pflegegrad. Er wird bei Feststellung von "schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung" erteilt.

Berechnung des Pflegegelds zu Pflegegrad 5

Anhand des Pflegegeldrechners können Sie Ihren Anspruch auf monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 5 berechnen. Vergleichen Sie die Leistungen der anderen Pflegegrade, indem Sie einen anderen Grad im Rechner wählen.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pflegegradrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Überblick über die Leistungen bei Pflegegrad 5

Die folgenden Leistungen stehen Ihnen bei Pflegegrad 5 durch die zuständige Pflegekasse zu.

Beschreibung 2022/2023 2024 2025
Pflegegeld für häusliche Pflege 901 € 947 € 990 €
Kostenübernahme für ambulante Pflege 2.095 € 2.200 € 2.299 €
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege 1.995 € 1.995 € 2.085 €
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) 2.005 € *) 2.005 € *) 2.096 € *)

*) Zuschüsse bei vollstationärer Pflege ab erneut 2024 erhöht

Seit 2022 wird zusätzlich ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und damit der Eigenanteil an diesen Kosten schrittweise verringert. 2024 wurden diese Sätze nochmals erhöht. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden nach wie vor nicht bezuschusst. Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Heimbewohner mit Pflegegrad 2-5 erhalten

  • 15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten innerhalb des ersten Jahres
  • 30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 12 Monate,
  • 50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 24 Monate und
  • 75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten, wenn sie mehr als 36 Monate in einem Pflegeheim leben.

Feststellung von Pflegegrad 5

Anhand des Feststellungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade und damit auch in Pflegegrad 5 erfolgt dann auf Basis der von 0-100 vergebenen Punkte.

PflegegradKurzbeschreibungPunkte
Pflegegrad 5schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
ab 90 bis 100 Punkte

Typische Bedarfskonstellation

Im Auftrag des Bundes­minis­teriums für Gesund­heit wurde empirisch unter­sucht, welche typi­schen Bedarfs­konstel­lationen sich anhand der Einord­nung der Pflege­grade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt anhand dieser Studie die charakteristische Versorgungskonstellation für Pflegegrad 5 (Quelle: Abschluss­bericht Ana­lysen für die Ent­wick­lung von Em­pfeh­lungen zur leis­tungs­recht­lichen Aus­ge­stal­tung des neuen Pflege­be­dürf­tig­keits­begriffs)

Tägliche Hilfe bei
Pflegegrad
Grundpflege Psycho­soziale
Unters­tützung
Nächtliche Hilfen Präsenz tagsüber
Pflegegrad 5 245-279 Min. mind. 12 mal mind. 3 mal rund um die Uhr

Übersicht über alle fünf Pflegegrade

Detaillierte Informationen und einen Vergleich zwischen allen fünf Pflegegraden erhalten Sie auf der allgemeinen Ratgeberseite zum Thema Pflegegrade.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pflegegrade" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 1 ausgewählte Nutzerfrage zum Thema Pflegegradrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Pflegegrade"

  • Berücksichtigung des ab 2024 und 2025 erhöhten Leistungszuschlags für den zu zahlenden Eigenanteil im Pflegeheim in den Ratgeberseiten Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5
  • Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte zur Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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