Mit dem Pflegestufenrechner konnten Sie früher den Grad der Pflegebedürftigkeit ermitteln. Anhand Ihrer Angaben wurde berechnet, welche Pflegestufe Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustand. So erhielten Sie eine erste Orientierung, ob ein Antrag auf Pflegegeld möglich war.
Achtung: Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Sie wurden im Rahmen der Pflegereform durch Pflegegrade ersetzt. Alle wichtigen Informationen dazu finden Sie in unserer Themenwelt Pflegegrade. Dort steht Ihnen auch ein Pflegegrad-Rechner zur Verfügung.
Weitere Informationen zu den Pflegestufen
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Früher waren Häufigkeit und Zeitaufwand bei der täglichen Grundpflege die wichtigsten Kriterien
für die Einstufung in eine Pflegestufe. Zur Grundpflege zählten Körperpflege, Ernährung und Mobilität.
Mit Hilfe des Rechners konnten Sie den täglichen Pflegeaufwand ermitteln. Grundlage waren sogenannte Zeitorientierungswerte. Diese gaben an, wie lange Angehörige oder andere nicht ausgebildete Pflegepersonen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung brauchen. Je nach Gesamtaufwand wurde eine der drei Pflegestufen zugeordnet. Davon hing auch die Höhe der Leistungen ab.
Grundvoraussetzung für Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig galt nur, wer dauerhaft Hilfe brauchte – also mindestens sechs Monate.
Hauswirtschaftlicher Hilfebedarf
Zusätzlich musste ein Mindestbedarf an hauswirtschaftlicher Hilfe vorliegen. Dazu zählen etwa Einkaufen, Kochen, Putzen, Wäschewechsel oder Heizen. Für die Pflegestufen galt:
Pflegestufe I: mind. 90 Minuten täglich, davon 46 Minuten Grundpflege
Pflegestufe II: mind. 180 Minuten täglich, davon 120 Minuten Grundpflege
Pflegestufe III: mind. 300 Minuten täglich, davon 240 Minuten Grundpflege
Achtung: Seit 2017 gibt es keine Pflegestufen mehr. Sie wurden durch fünf Pflegegrade ersetzt. In unserer Themenwelt erfahren Sie alles Wichtige dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht bereit.
Weitere Online-Rechner
Pflegegrad ermitteln, Pflegegeld-Rechner 2025, Pflegelückenrechner 2025, Eigenanteil vollstationäre Pflege
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegestufen" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegestufen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 09.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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