Mit dem Pflegestufenrechner können Sie den Grad einer Pflegebedürftigkeit bestimmen. Er berechnet anhand Ihrer Angaben, welche Pflegestufe Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen könnte und gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von Pflegegeld möglich wäre.
Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.
Weitere Informationen zu den Pflegestufen
Wie wird die Plegebedürftigkeit festgestellt?
Häufigkeit und Zeitaufwand für die Hilfe bei der täglichen Grundpflege bilden die
Haupt-Entscheidungskriterien für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und damit
einer Pflegestufenzuordnung. Die Grundpflege umfasst die drei Bereiche Körperpflege,
Ernährung und Mobilität.
Der Rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Zeitaufwands für die Pflegeleistungen (täglicher Hilfebedarf). Dabei werden sogenannte Zeitorientierungswerte berücksichtigt, die ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Entsprechend des gesamten Hilfebedarfs kann eine von drei Pflegestufen zugeordnet werden. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen.
Grundvorausetzung Pflegebedürftigkeit
Als pflegebedürftig wird nur angesehen, wer dauerhaft der Hilfe bedarf. Das ist gegeben, wenn die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.
Hauwirtschaftlicher Hilfebedarf
Für alle Pflegestufen wird vorausgesetzt, dass beim hauswirtschaftlichen Hilfebedarf die Mindestzeiten erreicht werden, was i.d.R. auch der Fall ist. Für die einzelnen Pflegestufen gilt folgendes:
Pflegestufe I: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 90 Minuten, davon mind. 46 Minuten Grundpflege
Pflegestufe II: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 180 Minuten, davon mind. 120 Minuten Grundpflege
Pflegestufe III: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 300 Minuten, davon mind. 240 Minuten Grundpflege
Zum hauswirtschaftlichen Hilfebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung gehört z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung oder das Beheizen der Wohnung.
Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegestufen" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegestufen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 09.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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