Pflegestufe berechnen

Pflegestufenrechner

Thema Pflegestufenrechner

Mit dem Pflegestufenrechner können Sie den Grad einer Pflegebedürftigkeit bestimmen. Er berechnet anhand Ihrer Angaben, welche Pflegestufe Ihnen oder Ihrem Angehörigen zustehen könnte und gibt eine erste Orientierung dafür, ob eine Beantragung von Pflegegeld möglich wäre.

Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.

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Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pflegestufenrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

Weitere Informationen zu den Pflegestufen

Wie wird die Plegebedürftigkeit festgestellt?

Pflegestufen Häufigkeit und Zeitaufwand für die Hilfe bei der täglichen Grundpflege bilden die Haupt-Entscheidungskriterien für die Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und damit einer Pflegestufenzuordnung. Die Grundpflege umfasst die drei Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität.

Der Rechner hilft Ihnen bei der Ermittlung des durchschnittlichen täglichen Zeitaufwands für die Pflegeleistungen (täglicher Hilfebedarf). Dabei werden sogenannte Zeitorientierungswerte berücksichtigt, die ein Familienangehöriger oder eine andere nicht als Pflegekraft ausgebildete Pflegeperson für die erforderlichen Leistungen der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung benötigt. Entsprechend des gesamten Hilfebedarfs kann eine von drei Pflegestufen zugeordnet werden. Je nach Pflegestufe unterscheidet sich auch die Höhe der Leistungen.

Grundvorausetzung Pflegebedürftigkeit

Als pflegebedürftig wird nur angesehen, wer dauerhaft der Hilfe bedarf. Das ist gegeben, wenn die Hilfebedürftigkeit voraussichtlich länger als sechs Monate andauern wird.

Hauwirtschaftlicher Hilfebedarf

Für alle Pflegestufen wird vorausgesetzt, dass beim hauswirtschaftlichen Hilfebedarf die Mindestzeiten erreicht werden, was i.d.R. auch der Fall ist. Für die einzelnen Pflegestufen gilt folgendes:

Pflegestufe I: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 90 Minuten, davon mind. 46 Minuten Grundpflege

Pflegestufe II: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 180 Minuten, davon mind. 120 Minuten Grundpflege

Pflegestufe III: Grundpflege + Hauswirtschaft mind. 300 Minuten, davon mind. 240 Minuten Grundpflege

Zum hauswirtschaftlichen Hilfebedarf im Rahmen der Pflegeversicherung gehört z.B. Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen von Wäsche und Kleidung oder das Beheizen der Wohnung.

Achtung: Ab 2017 wurden die Pflegestufen im Zuge der Pflegereform durch Pflegegrade abgelöst. In der neuen Themenwelt Pflegegrade erfahren Sie alles Wissenswerte dazu. Auch ein Pflegegrad-Rechner steht Ihnen hier zu Verfügung.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegestufen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pflegestufen" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 09.07.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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