Pflegegeldrechner

Pflegegeldrechner

Mit dem Pflegegeldrechner können Sie Ihren Anspruch auf Pflegegeld berechnen. Unter Berücksichtigung der geltenden fünf Pflegegrade mit den aktuell gültigen Pflegegeld-Sätzen wird die Höhe Ihres monatlichen Pflegegelds berechnet.

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Alles Wissenswerte zum Pflegegeld mit Beispiel-Berechnung

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Gibt es 2024 eine Pflegegeld-Erhöhung?

Ja. Dank des Mitte 2023 verabschiedeten Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) werden das Pflegegeld sowie die ambulanten Pflegesachleistungen, also die Leistungen für den ambulanten Pflegedienst ab 2024 um 5 Prozent erhöht.

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Eingabehilfen zum Rechner

Die Berechnung des Pflegegelds erfolgt anhand neu definierte Pflegegrade, die aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die bis dahin geltenden Pflegestufen ablösten. Falls Sie neben Pflege­maßnahmen durch Angehörige in Eigenleistung auch die Hilfe eines häuslichen Pflegedienstes in Anspruch nehmen, wird diese sogenannte Kombinations­leistung bei der Berechnung des Pflegegelds entsprechend berücksichtigt.

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Pflegegrad

Pflegegeld-Rechner Der Pflegegrad ist abhängig vom Grad des Pflegebedarfs. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einem der Pflegegrade 1 bis 5 erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung. Dabei wird anhand mehrerer Module eine Punktebewertung vorgenommen, die zu folgender Einteilung führt:

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 12,5 bis unter 27 Punkte)
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 27 bis unter 47,5 Punkte)
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 47,5 bis unter 70 Punkte)
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit (ab 70 bis unter 90 Punkte)
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (ab 90 bis unter 100 Punkte)

Damit haben die Pflegegrade die vorherigen Pflegestufen abgelöst. Die Pflegestufe war ebenfalls abhängig von der Pflege­bedürf­tigkeit und konnte mit Hilfe des Pflegestufenrechners ermittelt werden.

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Anspruch auf ambulanten (häuslichen) Pflegedienst

Abhängig vom Pflegegrad gibt es einen Anspruch auf Übernahme von Kosten für einen ambulanten bzw. häuslichen Pflegedienst, der die Pflege übernimmt. Man spricht hier von Sachleistungen anstelle von Pflegegeld. Sofern diese Leistung nicht oder nur teilweise in Anspruch genommen wird, besteht für die Eigenleistung ein Anspruch auf anteilige Auszahlung von Pflegegeld, was Ihnen der Pflegegeldrechner exakt berechnet.

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Wie hoch ist das Pflegegeld?

Pflegebedürftige, die keine Pflegehilfe oder nur geringe Hilfe eines Pflegedienstes beanspruchen, erhalten durch die Pflegeversicherung ein monatliches Pflegegeld. Hierdurch wird die ehrenamtliche Pflege und Pflege von Angehörigen unterstützt. Auch für die professionelle Hilfe durch einen ambulanten Pflegedienst und für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege) gibt es staatliche Unterstützung. Die Höhe des Pflegegeldes ist zum einen abhängig vom Pflegegrad und zum anderen vom Umfang der Inanspruch­nahme eines ambulanten Pflegedienstes. Je mehr Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch genommen werden, umso geringer wird der Anteil des monatlichen Pflegegeldes. Leistungen für die teilstationäre Pflege werden hingegen seit einigen Jahren dank des "ersten Pflegestärkungsgesetzes" nicht mehr negativ dem Pflegegeld angerechnet. Diese können also bei Bedarf voll ausgeschöpft werden.

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Berechnung des Pflegegeldes für 2024

Die durch das Zweite Pflege­stär­kungs­gesetz (PSG II) definierten fünf Pflegegrade werden durch den medizinischen Dienst festgestellt. Anhand dieser Pflegegrade wird das Pflegegeld gemäß folgender Tabellen berechnet.

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Grundsätzlicher Pflegegeldeanspruch

Der Anspruch auf Pflegegeld ist abhängig vom Pflegegrad. Den vollen Anspruch haben Sie dann, wenn Sie keine Leistungen für die häusliche Pflege durch einen Pflegedienst beanspruchen.

Pflegegeld für häusliche Pflege durch Privatperson
Pflegegrad2022/20232024
Pflegegrad 10 €0 €
Pflegegrad 2316 €332 €
Pflegegrad 3545 €573 €
Pflegegrad 4728 €765 €
Pflegegrad 5901 €947 €
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Anspruch auf Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst

Oft kann die Pflege nicht komplett in Eigenleistung durchgeführt werden. Dann kann ein häuslicher Pflegedienst zu Hause unterstützen. Wiederum in Abhängigkeit vom Pflegebedarf, also vom Pflegegrad, werden hierfür folgende Leistungen durch die Pflegepflicht­versicherung erbracht.

Kostenübernahme für ambulante Pflege (Pflegedienst)
Pflegegrad2022/20232024
Pflegegrad 1125 €125 €
Pflegegrad 2724 €761 €
Pflegegrad 31.363 €1.432 €
Pflegegrad 41.693 €1.778 €
Pflegegrad 52.095 €2.200 €
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Anspruch auf Leistungen für die teilstationäre Pflege (Tages- oder Nachtpflege)

Unter teilstationärer Pflege versteht man die zeitweise Betreuung im Tagesverlauf in einer Pflegeeinrichtung. Falls Sie berechtigt sind, teilstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, bekommen Sie monatliche Kosten bis zu den in der Tabelle aufgeführten Beträgen durch die Pflegekasse ersetzt. Es werden dabei nur die Kosten ersetzt, die rein für den pflegerischen Aufwand, die soziale Betreuung und die medizinische Behandlungspflege anfallen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung müssen privat getragen werden. Anspruch auf teilstationäre Pflege besteht dann, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Auch eine Kombination mit den Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes und häuslicher Pflege in Eigenregie (Pflegegeld) ist möglich. Dabei wird die Inanspruch­nahme von Leistungen für die teilstationäre Pflege seit 2015 nicht mehr den anderen Leistungen negativ angerechnet. D.h. diese Leistung kann voll ausgeschöpft werden, ohne Einbußen bei den anderen Leistungen hinnehmen zu müssen.

Kostenübernahme für teilstationäre Pflege (Tagespflege)
Pflegegrad2022-2025
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2689 €
Pflegegrad 31.298 €
Pflegegrad 41.612 €
Pflegegrad 51.995 €

Erhöhung der Leistungen für teilstationäre Pflege dauerhaft gestrichen

Gemäß dem am 25. Juni 2021 vom Bundesrat zugestimmten Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung erfolgt entgegen der zuvor gemachten Ankündigungen keine Erhöhung der Leistungen für die teilstationäre Pflege bis einschließlich 2025.

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Anspruch auf Leistungen für die vollstationäre Pflege (Pflegeheim)

Falls Sie berechtigt sind, vollstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, bekommen Sie monatliche Kosten bis zu den in der Tabelle aufgeführten Beträgen durch die Pflegekasse ersetzt.

Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
Pflegegrad2022-2024
Pflegegrad 10 €
Pflegegrad 2770 €
Pflegegrad 31.262 €
Pflegegrad 41.750 €
Pflegegrad 52.005 €

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) - Erhöhung der Leistungen ab 2024

Pflegebedürftige mit Grad 2 bis 5 erhalten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim seit 2022 einen Leistungszuschlag ihres zu zahlenden Eigenanteils an den rein pflegebedingten Aufwendungen (Unterkunfts-, Verpflegungs- und Investitionskosten werden nicht berücksichtigt). Ab 2024 wird dieser Leistungszuschlag nochmals erhöht. Der prozentuale Zuschlag zum Eigenanteil beträgt

Leistungszuschlag für vollstationäre Pflege (Pflegeheim)
2022/20232024
im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit5%15%
ab dem zweiten Jahr25%30%
ab dem dritten Jahr45%50%
ab dem vierten Jahr70%75%
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Beispiel für die Berechnung des Pflegegeldes 2024

Herr Müller ist pflegebedürftig mit Pflegegrad 3. Seine Frau hat die tägliche Pflege, soweit es geht übernommen. Unterstützend erhält Familie Müller Hilfe durch einen häuslichen Pflegedienst. Die monatlichen Kosten für den Pflegedienst betragen 400 Euro.

Herr Müller hätte Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld bis zu 573 Euro, sofern die Pflege komplett in Eigenleistung erbracht würde. Er hat jedoch Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes mit 400 Euro und damit zu einem Anteil von 27,93 Prozent der dafür vorgesehenen maximalen Leistungen von 1.432 Euro (Stand 2024) ausgeschöpft, wodurch das Pflegegeld um denselben Prozentsatz gekürzt wird. In seinem Fall hat er also einen Anspruch auf 72,07 Prozent des maximalen Pflegegelds von 573 Euro (= 412,94 Euro).

Falls Herr Müller berechtigt wäre, teilstationäre Pflege in Anspruch zu nehmen, bekäme er auch hierfür bis zu 1.298 Euro monatlich durch die Pflegekasse ersetzt. Bereits seit mehreren Jahren wird eine mögliche Inanspruch­nahme der Leistungen für die teilstationäre Pflege dem Pflegegeld nicht mehr negativ angerechnet.

Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion

  • Wann wird Pflegegeld ausgezahlt?

    Unser Nutzer di.....com hatte am 02.11.2022 folgende Frage:
    Hallo und guten Tag,
    heute war der MD da, weil wir Pflegegeld beantragt haben. Wahrscheinlich wird Pflegegrad 2 bewilligt. Ab wann bekomme ich das Pflegegeld?
    Mit freundlichen Grüßen
    Dietmar J.
    Antwort der Smart-Rechner-Redaktion vom 05.11.2022:
    Sehr geehrter Herr J.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. Braucht die Kasse zu lange, stehen Ihnen sofort 70 Euro pro Woche als Pauschale zu. Das Pflegegeld steht Ihnen ab dem Monat zu, in dem der Antrag gestellt wurde.

    Mit herzlichen Grüßen Stefan Banse
  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Pflegegeld?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen können.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pflegegeld" wurde zuletzt am 12.09.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Pflegegeld"

  • PUEG - Anpassung des Pflegegeldrechners und der Texte der Themenwelt Pflegegeld an das ab 2024 um 5 Prozent erhöhte Pflegegeld sowie die ebenfalls um 5 Prozent erhöhten Leistungen für den ambulanten Pflegedienst (Pflegesachleistungen).
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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