
Rechner zum Thema
Pflegegradrechner
Schnelle Einprdnung der Pflegebedürftigkeit - Der Pflegegradrechner gibt Auskunft über den Pflegegrad, in den Sie vorraussichtlich einzuordnen sind.Der Pflegegrad 1 kennzeichnet die niedrigste Stufe der Pflegebedürftigkeit. Er gehört zu den seit 2017 fünf definierten Pflegegraden, welche aufgrund des Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die bis Ende 2016 geltenden Pflegestufen ersetzt haben. Pflegegrad 1 erhalten Pflegebedürftige, die die Grundbedingungen für die Pflegestufe 0 bis Ende 2016 nicht erfüllt hatten. Daher gelten mit der neuen Pflegereform prinzipiell mehr Menschen als pflegebedürftig. Mit Pflegegrad 1 werden also seit 2017 mehr Menschen durch die Pflegeversicherung unterstützt.
Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrad 1
Im Rahmen des Bestandsschutzes für Pflegebedürftige, die bereits vor 2017 eine anerkannte Pflegestufe hatten, wurde ohne neues Gutachten eine automatische Umwandlung in einen Pflegegrad vorgenommen, der die Pflegebedürftigen mindestens besser stellte. Dabei wurde aus der bisherigen Pflegestufe 0 allerdings nicht Pflegegrad 1, sondern Pflegegrad 2. Pflegegrad 1 ist demnach als geringster Pflegegrad neu hinzugekommen.
Pflegestufen aus 2016, die automatisch in Pflegegrad 1 umgewandelt wurden |
---|
keine der bisherigen Pflegestufen |
Berechnung des Pflegegelds zu Pflegegrad 1
Mit dem Pflegegeldrechner können Sie selbst ermitteln, wie hoch Ihr voraussichtlicher Anspruch auf monatliches Pflegegeld bei Pflegegrad 1 ist. Vergleichen Sie die Leistungen der anderen Pflegegrade, indem Sie einen anderen Grad im Rechner auswählen.
Leistungsüberblick bei Pflegegrad 1
Die folgenden Leistungen werden durch die zuständige Pflegekasse bei Pflegegrad 1 erbracht.
Beschreibung | Betrag |
---|---|
Pflegegeld für häusliche Pflege | 0 € |
Kostenübernahme für ambulante Pflege | 125 € |
Kostenübernahme für teilstationäre Pflege | 0 € |
Kostenübernahme für vollstationäre Pflege (Pflegeheim) | 0 € |
Feststellung von Pflegegrad 1
Anhand des Feststellungsverfahrens für die Pflegebedürftigkeit werden die Pflegebedürftigen mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbstständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade und damit auch in Pflegegrad 1 erfolgt dann auf Basis der von 0-100 vergebenen Punkte.
Pflegegrad | Kurzbeschreibung | Punkte |
---|---|---|
Pflegegrad 1 | geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit | ab 12,5 bis unter 27 Punkte |
Typische Bedarfskonstellation
Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurde empirisch untersucht, welche typischen Bedarfskonstellationen sich anhand der Einordnung der Pflegegrade ergibt. Die folgende Tabelle beschreibt anhand dieser Studie die charakteristische Versorgungskonstellation für Pflegegrad 1 (Quelle: Abschlussbericht Analysen für die Entwicklung von Empfehlungen zur leistungsrechtlichen Ausgestaltung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs)
Tägliche Hilfe bei Pflegegrad |
Grundpflege | Psychosoziale Unterstützung |
Nächtliche Hilfen | Präsenz tagsüber |
---|---|---|---|---|
Pflegegrad 1 | 27-60 Min. | 0-1 mal | nein | nein |
Übersicht über alle fünf Pflegegrade
Detaillierte Informationen und einen Vergleich zwischen allen fünf Pflegegraden erhalten Sie auf der allgemeinen Ratgeberseite zum Thema Pflegegrade.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegegrade" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Pflegebedürftigkeit und Pflegebegutachtung (MDS - Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen)
Letzte Aktualisierung am 12.09.2023
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Pflegegrade" wurden am 12.09.2023 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 12.09.2023: Berücksichtigung des ab 2024 erhöhten Leistungszuschlags für den zu zahlenden Eigenanteil im Pflegeheim in den Ratgeberseiten Pflegegrad 2 bis Pflegegrad 5
- 20.07.2021: Überarbeitung des Pflegegradrechners sowie der Texte in der Themenwelt Pflegegrade an die mit Beschluss vom 22.03.2021 geänderten und konkretisiertern Inhalte der Begutachtungsrichtlinien für die Pflegebdürftigkeit.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt