Pflegeheim Kostenlücke berechnen

Pflegelückenrechner

Thema Pflegeheim Kostenlücke

Die Pflegelücke bezeichnet die Differenz zwischen den Kosten für die notwendigen Pflegedienst­leistungen eines Pflegebedürftigen und den Erstattungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ist die Auszahlung der gesetzlichen Pflegeversicherung niedriger als die wirklichen Kosten der Pflege, spricht man von einer Pflegelücke.
  • Die Pflegeversicherung ist nicht als Vollversicherung konzipiert worden, sondern dient nur dazu, Teile der Pflegekosten zu übernehmen.
  • Das Risiko der Pflegelücke könnten Sie z.B. mit einem Pflegetagegeld absichern.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pflegeheim Kostenlücke. Mehr über mich: Stefan Banse

Weitere Informationen zur Pflegelücke

Der Pflegelückenrechner

PflegelückenrechnerDer Pflegelückenrechner ermittelt einerseits die mittleren Kosten für die Pflegedienst­leistungen abhängig vom jeweiligen Bundesland und vom Schweregrad der Pflegebedürftigkeit, charakterisiert durch geltenden fünf Pflegegrade. Andererseits informiert der Pflegelückenrechner über die Höhe der jeweiligen Kostenübernahme durch die gesetzliche Pflegeversicherung. Zusammen mit den möglichen Eigenleistungen z.B. aus dem Bezug von Rente wird die gegebenenfalls entstehende Finanzierungslücke, also die Pflegelücke errechnet.

Pflegeheimkosten abhängig vom Bundesland

Die durchschnittlichen Entgelte an die Pflegeheime, insbesondere für die vollstationäre Pflege, sind von Bundesland zu Bundesland, genau wie die sogenannten Investitionskosten, sehr unterschiedlich. So lag z.B. laut Statistik des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) vom 1. Januar 2025 die mittlere Vergütung inklusive Unterkunft und Verpflegung in NRW fast 900 Euro höher als in Sachsen-Anhalt.

Mittlere Kosten für einen Pflegeheimplatz in Deutschland

Die mittleren monatlichen Kosten für die vollstationäre Pflege im Pflegeheim sind abhängig vom Pflegegrad, also der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit.

Die konkreten Kosten hängen von den Konditionen des örtlichen Pflegeanbieters ab und können von den im Rechner ermittelten Werten nach oben wie nach unten abweichen. Auch die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden im Rechner berücksichtigt.

Die Kosten setzen sich unter anderem zusammen aus den vom vdek erhobenen Beträgen. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim werden zudem die sogenannten Investitionskosten der einzelnen Bundesländer im Pflegelückenrechner berücksichtigt. Es sind Aufwendungen, die der Betreiber eines Pflegeheimes "investieren" muss, um die notwendigen Instandsetzungen oder Neubauten für den Betrieb einer Pflegeeinrichtung zu finanzieren. Sie sind vergleichbar mit Investitionen, die ein Hauseigentümer für z.B. Renovierungen, Ausbau usw. aufwenden muss.

Quelle: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), "Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim" vom 01.01.2025

Erstattung durch die gesetzliche Pflegeversicherung

Bis zur Höhe folgender Beträge erstattet die Pflegeversicherung die monatlichen Pflegeheimkosten für die fünf Pflegegrade.

Pflegezuschuss 2025

Pflegegrad I II III IV V
Erstattung vollstationäre Pflege 2025 131 805 1.319 1.855 2.096

Weitere Zuschüsse bei vollstationärer Pflege

Seit wenigen Jahren wird zusätzlich ein Leistungszuschlag zu den Pflege- und Ausbildungskosten gewährt und damit der Eigenanteil an diesen Kosten schrittweise verringert. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen werden jedoch nicht berücksichtigt. Die Höhe der Zuschüsse bei Pflegegrad 2 bis 5 richtet sich nach dem Zeitraum, in dem Leistungen der vollstationären Pflege bezogen werden. Der prozentuale Zuschlag beträgt

  • im ersten Jahr der Pflegebedürftigkeit 15 Prozent,
  • ab dem zweiten Jahr 30 Prozent,
  • ab dem dritten Jahr 50 Prozent und
  • ab dem vierten Jahr 75 Prozent

des Eigenanteils an den pflegebedingten Aufwendungen.

Die unterschiedlichen Pflegegrade

Die Pflegegrade sind abhängig vom Grad des Pflegebedarfs. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu einer der fünf Pflegegrade erfolgt durch die zuständige Pflegekasse mit Hilfe des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung.

Die Pflegebedürftigen werden mit Hilfe einer Punkteskala ganzheitlich im Bezug auf ihre Selbständigkeit bewertet. Die Einteilung in die fünf Pflegegrade erfolgt dann auf Basis der vergebenen Punkte.

  • Pflegegrad 1: geringe Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit
  • Pflegegrad 2: erheb­liche Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit
  • Pflegegrad 3: schwere Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beein­träch­tigung der Selbst­ständig­keit mit beson­deren Anfor­derungen an die pfle­gerische Versor­gung

Was ist die Pflegelücke?

Die im Rechenergebnis aufgeführten Beträge fehlen Ihnen monatlich im Falle einer Pflegebedürftigkeit. Dieses Risiko könnten Sie z.B. mit einem Pflegetagegeld decken. Denn die Pflegeversicherung ist, wie schon gesagt, von Beginn an nicht als Vollversicherung konzipiert worden, sondern dient eben nur dazu, lediglich Teile der Kosten im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit zu übernehmen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegekosten-Lücke" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pflegekosten-Lücke" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 08.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Pflegekosten-Lücke"

  • Anpassung der Pflegekosten im Pflegelückenrechner anhand der am 1.1.2025 veröffentlichten Pflegestatistik des vdek.
  • Anpassung des Pflegelückenrechners an die ab 2025 um 4,5 Prozent erhöhten Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege im Pflegeheim.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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