Unser Pflegelückenrechner zeigt Ihnen, wie groß Ihre persönliche Pflegelücke ist. Damit ist die Differenz zwischen den tatsächlichen Pflegekosten und den Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung gemeint.
Das Wichtigste in Kürze
- Wenn die Zahlungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht die gesamten Pflegekosten decken, entsteht eine Pflegelücke.
- Die Pflegeversicherung ist keine Vollversicherung. Sie übernimmt nur einen Teil der Kosten.
- Gegen die Pflegelücke können Sie sich zum Beispiel mit einem Pflegetagegeld absichern.
Informationen zur Pflegelücke
So funktioniert der Pflegelückenrechner
Mit dem Pflegelückenrechner schätzen Sie schnell, wie groß Ihre monatliche Finanzierungslücke im Pflegeheim ist. Wählen Sie den Pflegegrad, das Bundesland und tragen Sie Ihre Eigenmittel ein.
Der Rechner zeigt die durchschnittlichen Heimkosten für Ihr Bundesland und den gewählten Pflegegrad. Grundlage sind die Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek), „Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim“, Stand 01.07.2025.
Anschließend zieht der Rechner die Leistungen der Pflegeversicherung sowie Zuschläge ab. Gemeinsam mit Ihren Eigenmitteln ergibt sich daraus die noch offene Summe – die Pflegelücke. So sehen Sie auf einen Blick, wie groß der Betrag ist, den Sie zusätzlich finanzieren müssen.
Eingabehilfe zum Pflegelückenrechner
Pflegegrad
Wählen Sie den Pflegegrad aus. Er bestimmt, wie hoch die Pflegekosten
sind und wie viel die Pflegekasse erstattet.
Die Pflegekasse legt den Pflegegrad mit Hilfe des Medizinischen Dienstes fest. Dabei wird geprüft, wie selbstständig die betroffene Person noch ist. Eine Punkteskala zeigt das Ergebnis. Je nach Punktzahl wird einer von fünf Pflegegraden zugeordnet:
- Pflegegrad 1: geringe Einschränkungen
- Pflegegrad 2: erhebliche Einschränkungen
- Pflegegrad 3: schwere Einschränkungen
- Pflegegrad 4: sehr schwere Einschränkungen
- Pflegegrad 5: sehr schwere Einschränkungen mit besonderen Anforderungen
Bundesland
Wählen Sie das Bundesland des Pflegeheims. Die Kosten unterscheiden sich stark.
Beispiel: Laut Daten des Verbands der Ersatzkassen (vdek) lag am 1. Juli 2025 der Preis in NRW fast 850 Euro über dem in Sachsen. Ein Platz in einem günstigeren Bundesland kann sich also lohnen.
Eigenmittel
Tragen Sie ein, welche Mittel im Pflegefall monatlich zur Verfügung stehen. Dazu gehören Einkommen,
Renten, Zahlungen aus privaten Pflegeversicherungen
oder Vermögen, das auf den Monat umgerechnet wird.
Fragen & Tipps zur Pflegelücke
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps im Zusammenhang mit unserem Pflegelückenrechner. Was ist besonders interessant für Sie?
01.
Was ist die Pflegelücke?Die Pflegelücke ist der Teil der Pflegekosten, den die Kasse nicht zahlt. Diesen Betrag müssen Sie selbst tragen. Unser Pflegelücken-Rechner zeigt die Höhe für Ihren Fall. Viele schließen die Lücke mit einem Pflegetagegeld.
02.
Unterscheiden sich die Pflegeheimkosten je nach Bundesland?Ja. Die Kosten unterscheiden sich je nach Bundesland. Ein Grund sind die Investitionskosten der Heime. Laut vdek lagen die Kosten am 1. Juli 2025 in NRW rund 850 € über denen in Sachsen-Anhalt.
03.
Wie hoch sind die durchschnittlichen Kosten für ein Pflegeheim?Die Gesamtkosten hängen vom Pflegegrad und vom Heim ab. Der Pflegelücken-Rechner nutzt aktuelle vdek-Daten. Er addiert Pflege, Unterkunft und Verpflegung. So erkennen Sie schnell die Unterschiede vor Ort.
04.
Wie viel zahlt die Pflegeversicherung?Die Pflegekasse zahlt je Pflegegrad feste Zuschüsse. Dazu gibt es einen Leistungszuschlag auf den Eigenanteil. Er steigt mit der Zeit: 15 % im ersten Jahr, 30 % ab Jahr 2, 50 % ab Jahr 3, 75 % ab Jahr 4. Unterkunft, Verpflegung und Investitionen zahlen Sie selbst. Unser Pflegegelücken-Rechner rechnet Ihnen alles aus.
Weitere Online-Rechner
Berechnung des Pflegegrads, Eigenanteil vollstationäre Pflege, Pflegegeld berechnen, Pollenflugkalender, Rechner für Haushaltshilfe, Minijob-Rechner 2025, Sparplanrechner ETF
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pflegekosten-Lücke" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Finanzielle Belastung einer/eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim" vom 01.07.2025 (Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek))
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pflegekosten-Lücke" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.07.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Pflegekosten-Lücke"
- Anpassung der Pflegekosten im Pflegelückenrechner anhand der am 1.7.2025 veröffentlichten Pflegestatistik des vdek.
- Anpassung des Pflegelückenrechners an die ab 2025 um 4,5 Prozent erhöhten Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege im Pflegeheim.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite