Minijob-Grenze 2026 bei 603 Euro
2026 liegt die Minijob-Grenze bei 603 Euro. Zuvor lag sie bei 556 Euro.
Wer bis zu 603 Euro verdient, zahlt keine Sozialversicherungsbeiträge und keine Steuern.
Kopplung an Mindestlohn
Die Höhe ergibt sich aus der Kopplung an den Mindestlohn.
2026 beträgt dieser 13,90 Euro pro Stunde. Damit sind rund 43,33 Arbeitsstunden
pro Monat im Rahmen eines Minijobs möglich.
So funktioniert der Minijob-Rechner
Der Minijob-Rechner zeigt schnell, welche Abgaben bei einem Minijob anfallen.
Er gilt für Jobs im Privathaushalt und im Betrieb.
- Wählen Sie den Zeitraum.
- Tragen Sie Ihr Monatsbrutto ein.
- Geben Sie an: Haushalt oder Betrieb.
- Bestimmen Sie, ob Sie auf die Rentenversicherungspflicht verzichten.
- Wählen Sie Ihre Krankenversicherung.
Danach sehen Sie Nettogehalt und Arbeitgeberabgaben.
So erkennen Sie sofort den gesamten Aufwand.
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Eingabehilfe zum Minijob-Rechner
Zeitraum
Wählen Sie bitte den Zeitraum, für den Sie Werte anzeigen lassen möchten.
2026 wurde die Grenze von 556 Euro auf 603 Euro angehoben.
Seit z.B. 2024 gilt eine Grenze von 538 Euro, seit 2025 von 556 Euro und ab 2026 von 603 Euro.
Diese Anpassungen hängen direkt mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zusammen.
Monatsbrutto
Geben Sie bitte Ihr monatliches Bruttoeinkommen im Minijob an.
Ein 603-Euro-Job (zuvor 556-Euro-Job) fällt unter den in § 8 SGB IV geregelten Begriff der „geringfügigen Beschäftigung“.
Privathaushalt oder Betrieb
Geben Sie bitte an, ob der Minijob in einem Privathaushalt oder in einem Betrieb ausgeübt wird. Davon hängt die Höhe der Abgaben ab.
Im Haushalt fallen in der Regel geringere Abgaben an als in einem Betrieb.
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind im Einkommensteuergesetz beschrieben.
Dazu zählen z. B. Putzen, Waschen, Bügeln, Kochen oder Gartenarbeiten.
Rentenversicherung
Geben Sie bitte an, ob Sie von der Rentenversicherungspflicht befreit sind.
Minijobber können sich durch schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber befreien lassen.
Krankenversicherung
Geben Sie bitte an, ob Sie gesetzlich oder privat krankenversichert sind.
Bei privater Versicherung muss der Arbeitgeber keine Abgaben zahlen.
Bei gesetzlicher Versicherung führt er 2026 pauschal 13 % (im Haushalt 5 %) an die Minijob-Zentrale ab.
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps zum Minijob-Rechner. Welcher Aspekt interessiert Sie am meisten?