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Minijob-Rechner
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Verdienstgrenze für Minijobs bei 556 Euro im Monat – zuvor waren es 538 Euro.
Erhöhung der Minijob-Grenze auf 556 Euro
Die neue Verdienstgrenze von 556 Euro ergibt sich aus der Anhebung des Mindestlohns auf 12,82 Euro. Dadurch können Minijobber weiterhin rund 43,3 Stunden monatlich arbeiten, ohne ihre Sozialversicherungsfreiheit zu verlieren.
Was zählt zum 556-Euro-Verdienst?
Die Grenze von 556 Euro gilt als Bruttoarbeitsentgelt im Monatsdurchschnitt über 12 Monate – also auch für Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Das ergibt eine jährliche Verdienstgrenze von 6.672 Euro.
Aus der Praxis zeigt sich: Arbeitgeber berücksichtigen bei Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld nicht immer den 12-Monats-Zeitraum – dies kann zu ungewolltem Überschreiten der Grenze führen.
Bei Überschreitungen durch nicht planbare Ereignisse (z. B. Krankheitsvertretung oder Mehrarbeit) bleibt der Minijob-Status erhalten – solange dies höchstens dreimal im Jahr vorkommt.
Rentenversicherungspflicht: Was Minijobber zahlen müssen
Minijobber sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig, können sich aber auf Antrag befreien lassen.
- Im Privathaushalt: 13,6 % Eigenanteil bei 5 % vom Arbeitgeber
- Im Betrieb: 3,6 % Eigenanteil bei 15 % vom Arbeitgeber
Bei 556 Euro Verdienst entstehen netto rund 535,98 Euro. Arbeitgeber führen Steuern und Sozialabgaben pauschal ab. Minijobber müssen sich allerdings meist selbst krankenversichern – häufig über die Familienversicherung.
Hinweis aus der Praxis
Viele Beschäftigte beantragen automatisch die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. In der Praxis wurde jedoch wiederholt berichtet, dass die freiwillige Zahlung Vorteile für spätere Rentenansprüche oder Reha-Leistungen mit sich bringen kann.
Rechte im 556-Euro-Job
Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie reguläre Arbeitnehmer. Dazu zählen:
- Kündigungsschutz
- Anspruch auf bezahlten Urlaub
- Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Was nicht auf die 556-Euro-Grenze angerechnet wird
Steuerfreie Leistungen des Arbeitgebers erhöhen das relevante Minijob-Entgelt nicht:
- betriebliche Altersvorsorge (Entgeltumwandlung)
- steuerfreie Nacht-, Sonntags- oder Feiertagszuschläge
- pauschal versteuerte Fahrtkostenzuschüsse
- Sachzuwendungen bis 44 Euro monatlich (z. B. Tankgutscheine)
Weitere Einnahmen, die nicht zählen
Zusätzlich zum Minijob können 2025 folgende Einnahmen bezogen werden, ohne den 556-Euro-Status zu gefährden:
- Übungsleiterpauschale: bis 3.000 Euro steuerfrei
- Ehrenamtspauschale: bis 840 Euro steuerfrei
Mehrere 556-Euro-Jobs gleichzeitig
Wer mehrere geringfügige Beschäftigungen ausübt, muss die Einkünfte zusammenrechnen. Die Gesamtsumme darf 556 Euro monatlich nicht regelmäßig überschreiten. Andernfalls wird das Beschäftigungsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
In der Praxis zeigt sich häufig, dass Minijobber ihre zweite Tätigkeit nicht melden – oft aus Unkenntnis. Das kann zur nachträglichen Nachversteuerung und Sozialabgaben führen.
556-Euro-Job überschritten? → Midijob
Liegt der Verdienst regelmäßig zwischen 556,01 Euro und 2.000 Euro, gilt das Beschäftigungsverhältnis als Midijob. Es besteht dann Versicherungspflicht, aber die Abgaben steigen nur gleitend – eine sogenannte Gleitzone.
Aus Arbeitgebersicht kann ein Midijob sogar Vorteile bringen, da Beschäftigte länger im Betrieb bleiben und Sozialansprüche aufbauen.
Minijob-Rechner: Brutto-Netto einfach ermitteln
Unser Minijob-Rechner hilft dabei, den Nettolohn und die Arbeitgeberkosten für einen 556-Euro-Job schnell zu ermitteln. Weitere Infos gibt es auch bei der Minijob-Zentrale oder der IHK.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
- Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Minijob" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 6 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Minijob-Rechner beantwortet.
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