Steuern und Abgaben bei 450-Euro-Job

520-Euro-Job ist der neue 450-Euro-Job - Entgeltgrenze für Minijobs

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Minijob-Rechner

Mit dem Minijob-Rechner erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer die finanziellen Auswirkungen die Beschäftigung auf 450-Euro-Basis bzw. auf 520-Euro-Basis hat.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland werden auch als 450-Euro-Jobs, neuerdings als 520-Euro-Jobs bezeichnet, weil der regelmäßige monatliche Verdienst nicht darüber liegen darf. Die Grenze von 450 Euro wurde ab 1. Oktober 2022 auf 520 Euro angehoben. Dabei müssen Arbeitgeber und Minijobber einiges beachten, um die Vorteile nicht zu gefährden.

520 Euro (450 Euro bis 30.09.22) sind Bruttoentgelt

Sofern man sich als Minijobber nicht auf Antrag von der Renten­versicherungs­pflicht befreien lässt, zahlt man einen Anteil der Beiträge zur Rentenversicherung selbst. Bei Ausübung des Minijobs in einem Privathaushalt sind dies immerhin 13,6 Prozent, die der Minijobber zu dem 5 prozentigen Anteil des Arbeitgebers aufstocken muss, um den allgemeinen Renten­versicherungs­ssatz von insgesamt 18,6 Prozent zu erzielen. Erfolgt die Ausübung des Minijobs in einem Betrieb, zahlen Minijobber selbst einen geringeren Anteil an der Rentenversicherung: Sie stocken den Arbeitgeberanteil von 15 Prozent mit 3,6 Prozentauf auf den allgemeinen Satz zur Rentenversicherung von 18,6 Prozent auf. Mit Abzügen von somit 16,20 Euro bei 450 Euro Lohn, verdienen sie daher netto fast so viel wie brutto. Auf dem Konto landen 433,80 Euro. Ihr Arbeitgeber versteuert das Einkommen und zahlt die Sozialversicherung. Allerdings muss der Minijobber selbst für seine Krankenversicherung sorgen – die meisten von ihnen sind familienversichert. Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeit­beschäftigte, das betrifft ihren Kündigungsschutz ebenso wie ihre Ansprüche auf Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit.

Zum Arbeitsentgelt zählt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Das regelmäßige Entgelt von 520 Euro (abis 30.09.22 450 Euro) bezieht sich immer auf einen monatlichen Durchschnitt innerhalb von 12 Monaten. Insgesamt beträgt die Höchstgrenze 6.240 Euro im Jahr, bis Oktober 2022 waren es 12 × 450 Euro = 5.400 Euro. Hier wird aber auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen solche Zahlungen leisten, müssen daher immer den gesamten Zeitraum von 12 Monaten im Blick haben und die Entlohnung des Arbeitnehmers im Minijob entsprechend anpassen. Liegt der Verdienst regelmäßig über der 520-Euro-Grenze (450-Euro-Grenze bis Oktober 2022), so wird die Beschäftigung sozialversicherungs­pflichtig. Nicht beanstandet wird es allerdings, wenn durch nicht vorhersehbare Umstände vereinzelt mehr Entlohnung gezahlt wird. So bleibt es bei der Einordnung als Minijob, wenn der geringfügig Beschäftigte in einem Monat eine Krankheits­vertretung übernimmt und dadurch deutlich mehr verdient. Auch eine zeitweise Erhöhung des Verdienstes durch Überstunden, etwa bei unerwarteten zusätzlichen Aufträgen, ist kein Problem. Im Jahr dürfen solche Sachverhalte bis zu drei Mal auftreten.

Steuerfreies Entgelt wird nicht berücksichtigt

Nicht zum 520-Euro-Verdienst bzw. bis Oktober 2022 450-Euro-Verdienst hinzu gerechnet werden auch alle Zahlungen des Arbeitgebers, die steuerfrei bleiben. Dazu gehören

  • die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge
  • steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, wenn sie tatsächlich angefallen ist
  • vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkosten­zuschüsse für die Wege zwischen Arbeitsstätte und Wohnort, wenn diese von ihm mit 15 Prozent pauschal versteuert werden
  • andere Entgelt-Extras, wie der Tankgutschein oder der monatliche Beitrag für das Fitness-Studio, wenn die Freigrenze von 44 Euro je Gutschein und Monat nicht überschritten wird

Weitere Einkünfte, die nicht zum 450-Euro-Job gehören

Aufwandspauschalen wie die Entschädigung als Übungsleiter zählen nicht zum 520-Euro-Job, sie bleiben bis zu einer Höhe von 3.000 Euro (vor 2021 waren es 2.400 Euro) steuer- und sozial­versicherungs­frei. Dazu zählt auch die Ehrenamts­pauschale bis zu einem Betrag von 840 Euro (vormals 720 Euro).

Zwei oder mehr 520- bzw. 450-Euro-Jobs

Arbeitnehmer, die zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungs­verhältnisse eingehen, müssen ihre Chefs darüber informieren. Die Entlohnung wird hier zusammen­gerechnet und darf dann den Betrag von 520 Euro bzw. 450 Euro bis 30.09.2022 nicht regelmäßig überschreiten.

Minijob-Rechner bietet Hilfe

Bei der Ermittlung des Nettolohns für 520-/450-Euro-Jobs hilft unser Minijob-Rechner. Arbeitgeber, die weitere Informationen zum Minijob bzw. 520-Euro-Job benötigen, können sich hier die Gesamtkosten für solch ein Arbeitsverhältnis errechnen lassen. Auch die Minijob-Zentrale in Cottbus oder die regionale IHK geben aktuelle Hinweise zu den Rechten und Pflichten in der geringfügigen Beschäftigung.

Bei Überschreiten der 520-Euro-Grenze entsteht ein Midi-Job

Beschäftigungs­verhältnisse, bei denen der Verdienst 2023 mittlerweile zwischen 520,01 und 2.000 Euro liegt, werden in Deutschland Midijob oder auch Gleitzonenbeschäftigung genannt. Hier gibt es keine Beitrags­befreiung von der Sozialversicherung für Arbeitnehmer mehr, jedoch steigt die Höhe der Beiträge prozentual an. Vorteile gibt es also auch noch, wenn die 520-Euro-Grenze überschritten wird.

Weiterführende Informationen zu Minijob

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:

  • Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)

Letzte Aktualisierung am 16.02.2023

Die Seiten der Themenwelt "Minijob" wurden zuletzt am 16.02.2023 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.

Vorherige Änderungen am 28.12.2022

  • 28.12.2022: Anpassung der für 2023 neuen Umlagesätze U1 von 0,9 auf 1,1 Prozent und U2 von 0,29 auf 0,24 Prozent im Minijobrechner sowie in den Texten der Themenwelt Minijob.
  • 28.11.2022: Anpassen von Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2023
  • 28.11.2022: Berücksichtigung der von 0,09 auf 0,06 Prozent herabgesetzten Insolvenzgeldumlage U3 im Minijobrechner für 2023.
  • 10.06.2022: Die heute vom Bundesrat bewilligte Erhöhung der Minijob-Grenze von 450 Euro auf 520 Euro ab 1. Oktober 2022 im Minijobrechner hinterlegt.
  • 12.02.2019: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job und Aushilfsjob.
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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