450-Euro-Job – die Entgeltgrenze für Minijobs gilt für ein Jahr
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Minijob-Rechner
Mit dem Minijob-Rechner erfahren Arbeitgeber und Arbeitnehmer, welche finanziellen Auswirkungen die Beschäftigung auf 450-Euro-Basis hat. Die Möglichkeit der Steuerermäßigung bei Beschäftigung einer Putzfrau findet ebenso Berücksichtigung, wie die Mindestbeitragbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland werden auch als 450-Euro-Jobs bezeichnet, weil der regelmäßige monatliche Verdienst nicht darüber liegen darf. Diese Grenze ist vor einiger Zeit angehoben worden, vorher lag sie bei 400 Euro. Dabei müssen Arbeitgeber und Minijobber einiges beachten, um die Vorteile nicht zu gefährden.
450 Euro sind Bruttoentgelt
Minijobber zahlen selbst nur einen sehr geringen Anteil an der Rentenversicherung, im Moment stocken sie nur den Arbeitgeberanteil von 15 Prozent auf 18,6 Prozent auf. Mit Abzügen von 16,20 Euro verdienen sie daher netto fast so viel wie brutto, auf dem Konto landen 433,80 Euro. Ihr Arbeitgeber versteuert das Einkommen und zahlt die Sozialversicherung. Allerdings muss der Minijobber selbst für seine Krankenversicherung sorgen – die meisten von ihnen sind familienversichert. Geringfügig Beschäftigte haben die gleichen Rechte wie Vollzeitbeschäftigte, das betrifft ihren Kündigungsschutz ebenso wie ihre Ansprüche auf Urlaub oder Lohnfortzahlung bei Krankheit.
Zum Arbeitsentgelt zählt auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld
Das regelmäßige Entgelt von 450 Euro bezieht sich immer auf 12 Monate, insgesamt beträgt die Höchstgrenze 5.400 Euro im Jahr. Hier wird aber auch das Urlaubs- und Weihnachtsgeld berücksichtigt. Arbeitgeber, die in ihrem Unternehmen solche Zahlungen leisten, müssen daher immer den gesamten Zeitraum von 12 Monaten im Blick haben und die Entlohnung des Arbeitnehmers im Minijob entsprechend anpassen. Liegt der Verdienst regelmäßig über der 450-Euro-Grenze, so wird die Beschäftigung sozialversicherungspflichtig. Nicht beanstandet wird es allerdings, wenn durch nicht vorhersehbare Umstände vereinzelt mehr Entlohnung gezahlt wird. So bleibt es bei der Einordnung als Minijob, wenn der geringfügig Beschäftigte in einem Monat eine Krankheitsvertretung übernimmt und dadurch deutlich mehr verdient. Auch eine zeitweise Erhöhung des Verdienstes durch Überstunden, etwa bei unerwarteten zusätzlichen Aufträgen, ist kein Problem. Im Jahr dürfen solche Sachverhalte bis zu drei Mal auftreten.
Steuerfreies Entgelt wird nicht berücksichtigt
Nicht zum 450-Euro-Verdienst hinzu gerechnet werden auch alle Zahlungen des Arbeitgebers, die steuerfrei bleiben. Dazu gehören
- die Entgeltumwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge
- steuerfreie Zuschläge für Nacht-, Sonntags- oder Feiertagsarbeit, wenn sie tatsächlich angefallen ist
- vom Arbeitgeber gezahlte Fahrtkostenzuschüsse für die Wege zwischen Arbeitsstätte und Wohnort, wenn diese von ihm mit 15 Prozent pauschal versteuert werden
- andere Entgeltextras, wie der Tankgutschein oder der monatliche Beitrag für das Fitness-Studio, wenn die Freigrenze von 44 Euro je Gutschein und Monat nicht überschritten wird
Weitere Einkünfte, die nicht zum 450-Euro-Job gehören
Aufwandspauschalen wie die Entschädigung als Übungsleiter zählen nicht zum 450-Euro-Job, sie bleiben bis zu einer Höhe von 2.400 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählt auch die Ehrenamtspauschale bis zu einem Betrag von 720 Euro.
Zwei oder mehr 450-Euro-Jobs
Arbeitnehmer, die zwei oder mehr geringfügige Beschäftigungsverhältnisse eingehen, müssen ihre Chefs darüber informieren. Die Entlohnung wird hier zusammengerechnet und darf dann den Betrag von 450 Euro nicht regelmäßig überschreiten.
Minijob-Rechner bietet Hilfe
Bei der Ermittlung des Nettolohns für 450-Euro-Jobs hilft unser Minijob-Rechner. Arbeitgeber, die weitere Informationen zum Minijob bzw. 450-Euro-Job benötigen, können sich hier die Gesamtkosten für solch ein Arbeitsverhältnis errechnen lassen. Auch die Minijob-Zentrale in Cottbus oder die regionale IHK geben aktuelle Hinweise zu den Rechten und Pflichten in der geringfügigen Beschäftigung.
Bei Überschreiten der 450-Euro-Grenze entsteht ein Midi-Job
Beschäftigungsverhältnisse, bei denen der Verdienst zwischen 450 und 1.300 Euro (bis Mitte 2019 betrug die Obergrenze 850 Euro) liegt, werden in Deutschland Midijob oder auch Gleitzonenbeschäftigung genannt. Hier gibt es keine Beitragsbefreiung von der Sozialversicherung für Arbeitnehmer mehr, jedoch steigt die Höhe der Beiträge prozentual an. Vorteile gibt es also auch noch, wenn die 450-Euro-Grenze überschritten wird.
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Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Minijob" verwendet:
- Minijob-Zentrale (Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See)
Letzte Aktualisierung am 18.01.2021
Die Seiten der Themenwelt "Minijob" wurden zuletzt am 18.01.2021 redaktionell überprüft durch Stefan Banse. Sie entsprechen alle dem aktuellen Stand.
Vorherige Änderungen am 01.01.2021
- 01.01.2021: Berücksichtigung der von 0,06 auf 0,12 Prozent erhöhten Insolvenzgeldumlage U3 im Minijobrechner für 2021.
- 18.11.2020: Anpassen etwaiger Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2021
- 01.10.2020: Berücksichtigung der neuen Umlagesätze bei Minijobs ab Oktober 2020 im Minijob-Rechner: Erhöhung der Umlage U1 auf 1,0 Prozent und Erhöhung der Umlage U2 auf 0,39 Prozent.
- 04.11.2019: Anpassen des Berechnungsvorschriften im Minijob-Rechner für 2020
- 12.02.2019: Erweitern der Themenwelt um den Ratgeberartikel Geringfügige Beschäftigung, 450-Euro-Job und Aushilfsjob.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Guten Morgen
können Sie mir sagen wie und an wen ich die Sozialabgaben für einen 450 € Job meiner Tochter abführe??
Für Ihre Hilfe bedanke ich mich herzlich
Klaus O.
Sehr geehrter Herr O.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie können den Minijob für Ihre Tochter z.B. hier anmelden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/05_multifunktionsleiste/03_service/05_tools_rechner/Haushaltsscheck_Online/00_einleitung/node.html
Falls diese nicht als Haushaltshilfe, sondern gewerblich von Ihnen angestellt wird, könnten Sie z.B. auf diesrn Seite der Minijobzentrale auch fündig werden: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/03_melde_und_beitragsverfahren/node.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiter helfen und verbleibe
mit herzlichen Grüßen
danke. Genau das Richtige.
Schönen Tag
Klaus O.