Wie viel Steuer bei Teilzeit fällig wird

Teilzeitrechner 2026 - Auswirkungen auf Ihr Netto

Thema Teilzeitrechner

Viele wünschen sich mehr Zeit für sich oder die Familie. Doch eine Teilzeitstelle muss man sich leisten können. Mit unserem Teilzeitrechner sehen Sie sofort, wie sich Teilzeit auf Ihr Nettogehalt auswirkt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Fast jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Teilzeit, der Arbeitgeber kann sie aber aus betrieblichen Gründen ablehnen.
  • Denken Sie an die Steuer: Weniger Arbeit bedeutet meist einen höheren Netto-Stundenlohn.
  • Die Berechnung ist oft kompliziert – unser Rechner übernimmt das für Sie.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Teilzeitrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

Themen rund um den Teilzeitrechner

So funktioniert der Teilzeitrechner 2026

Teilzeitrechner Mit unserem Teilzeitrechner können Sie prüfen, wie sich eine Verringerung Ihrer Arbeitszeit auf das monatliche Brutto- und Nettoeinkommen auswirkt. Dazu geben Sie Ihr aktuelles Einkommen, die bisherige und künftige Wochenstundenzahl sowie persönliche Angaben wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder Kirchensteuer ein.

Der Rechner zeigt Ihnen im Vergleich „Vorher“ und „Nachher“, wie hoch Ihr Brutto- und Nettoeinkommen ausfällt. Außerdem sehen Sie, wie sich Steuern und Sozialabgaben verändern. In einer grafischen Darstellung wird deutlich, wie stark sich Ihr Nettolohn im Verhältnis zur reduzierten Arbeitszeit verändert.

Das Ergebnis verdeutlicht: Eine Halbierung der Arbeitszeit führt nicht zu einer Halbierung des Nettolohns, sondern meist zu einem etwas höheren Anteil – im Beispiel erhalten Sie bei 50 % Arbeitszeit rund 57 % des bisherigen Nettos.

Der Teilzeitrechner eignet sich auch gut für Planungsgespräche mit dem Arbeitgeber, etwa im Zusammenhang mit Elterngeld, Pflegezeit oder einer besseren Work-Life-Balance. Für eine detaillierte Betrachtung lohnt sich außerdem ein Blick in unseren Stundenlohn-Rechner.

Fragen & Tipps zum Teilzeitrechner

Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Teilzeitrechner. Was interessiert Sie besonders?

  • 01.
    Was versteht man unter Teilzeitarbeit?

    Teilzeitarbeit bedeutet eine regelmäßige Verringerung der Wochenarbeitszeit gegenüber einer Vollzeitstelle – vertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart. Sie kommt in vielen Branchen vor, etwa im Handwerk, in Dienstleistungsberufen oder bei Neben- und Studierendenjobs.

    Mit unserem Teilzeitrechner lässt sich sofort prüfen, wie sich eine Stundenreduzierung auf das Monats- und Jahresnetto auswirkt. Ein Vergleich mit dem Mindestlohn ist ebenfalls möglich.

    Praxis-Tipp: Für eine schnelle Einordnung hilft oft ein Blick auf den Stundenlohn – so bleibt die Planung transparent.

  • 02.
    Welche Auswirkungen hat Teilzeit auf Steuern und Nettogehalt?

    Die Lohnsteuer steigt progressiv mit dem Einkommen. Bei Teilzeit sinkt sie daher überproportional. Vereinfacht heißt das: 20 % weniger Brutto führen netto oft zu weni­ger als 20 % Rückgang.

    Genau zeigt es der Teilzeitrechner: Arbeitszeit (z. B. 40 Std → 20 Stunden) eingeben und sofort den Unterschied beim Netto sehen – inklusive So­zial­abgaben und ggf. Kirchensteuer.

    Praxis-Tipp: Steuerklassen prüfen (Steuerklassenrechner). Ein Wechsel kann das Monatsnetto in Teilzeit spürbar beeinflussen.

  • 03.
    Welche Modelle der reduzierten Arbeitszeit gibt es?

    Teilzeit ist flexibel gestaltbar. Häufige Varianten:

    • Reduzierte Tagesarbeitszeit (z. B. vormittags): gleichmäßige Stunden an 5 Tagen.
    • Reduzierte Wochenarbeitszeit: 3- oder 4-Tage-Woche mit ganzen freien Tagen.
    • Monatsmodelle: z. B. 1 freie Woche + 3 Arbeitswochen.
    • Home-Office in Teilzeit: geeignet bei klar umrissenen, eigenverantwortlichen Tätigkeiten.
    • Job-Sharing: eine Vollzeitstelle wird auf zwei Personen aufgeteilt – hohe Flexibilität im Team.

    Praxis-Tipp: Für Szenarien lohnt ein Vorab-Vergleich der Wochenstunden und des erwarteten Nettos mit dem Teilzeitrechner.

  • 04.
    Wer hat Anspruch auf Teilzeit – und wann darf abgelehnt werden?

    Grundsätzlich besteht nach § 8 TzBfG ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit, wenn

    • das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht,
    • der Betrieb mehr als 15 Beschäftigte hat (ohne Auszubildende),
    • der Antrag spätestens 3 Monate vor Beginn gestellt wird.

    Eine Ablehnung ist möglich, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen (z. B. erhebliche Beeinträchtigung von Organisation, Arbeitsablauf oder Sicherheit oder unverhältnismäßige Kosten). Rahmenbedingungen zur Arbeitszeit enthält zudem das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

    Praxis-Tipp: Im Antrag gewünschte Wochenstunden und Verteilung (z. B. 4-Tage-Woche) konkret benennen. Das beschleunigt die Einigung.

  • 05.
    Wie wird der Urlaubsanspruch in Teilzeit berechnet?

    Maßgeblich ist die Anzahl der Arbeitstage pro Woche, nicht die Wochenstundenzahl. Formel:

    Urlaubsanspruch bei Teilzeit = Jahresurlaub (Vollzeit) / Wochenarbeitstage (Vollzeit) × eigene Arbeitstage/Woche

    Beispiel: 30 Tage Jahresurlaub bei 5-Tage-Woche in Vollzeit → Teilzeit mit 4 Arbeitstagen/Woche: 30 / 5 × 4 = 24 Urlaubstage pro Jahr. An freien Wochentagen muss kein Urlaub genommen werden.

    Praxis-Tipp: Mit unserem Teilzeitrechner kann der Nettoeffekt der geplante Reduzierung und mit unserem Urlaubs-Rechner die Urlaubsauswirkung vorab simuliert werden.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Teilzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Teilzeit" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Teilzeit"

  • Anpassung des Teilzeitrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2026.
  • Anpassung des Teilzeitrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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