Viele Menschen träumen davon, weniger zu arbeiten und mehr Zeit für sich oder die Familie zu haben. Doch nicht jeder kann sich eine Teilzeitstelle leisten. Verwenden Sie unseren einfachen Teilzeitrechner, um die Auswirkungen auf Ihr Netto zu simulieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf Teilzeit. Der Arbeitgeber darf dies aber aus betrieblichen Gründen ablehnen.
- Beachten Sie die Steuern. Eine Reduzierung Ihrer Arbeit führt in der Regel zu einer Erhöhung Ihres Netto Stundenlohns.
- Die Berechnung ist kompliziert. Machen Sie es sich einfach und nutzen Sie unseren obigen Rechner.
Weitere Themen rund um den Teilzeitrechner
Inhalt
Wie viel Abzüge habe ich bei einem Teilzeit-Job?
Bei einer Halbierung der Arbeitszeit halbiert sich in der Regel auch das
Bruttoeinkommen. Dies gilt für jede prozentuale Veränderung der Arbeitszeit. Da die Steuern jedoch durch Freibeträge,
Bemessungsgrundlagen und weitere Sonderregelungen nicht immer den gleichen Prozentsatz
des Einkommens ausmachen, kann eine Halbierung der Arbeitszeit indirekt auch zu einem anderen
Stundenlohn führen. Der Teilzeitrechner hilft Ihnen
zu berechnen, ob Sie bei halber Arbeitszeit mehr als die Hälfte Ihres Einkommens erwarten können.
Hat jeder Anspruch auf einen Teilzeit-Job?
Im Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) sind alle gesetzlichen Vorgaben zur Teilzeitarbeit geregelt. Dieses Gesetz beschreibt die Rahmenbedingungen für die Vereinbarung flexibler Arbeitszeiten, zu denen auch die Teilzeitarbeit gehört. Es gilt nach § 8 Verringerung der Arbeitszeit TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) der Grundsatz, dass jeder Arbeitnehmer einen allgemeinen Anspruch hat, vom Ganz- auf Halbtagsjob zu wechseln. Die nachfolgenden Bedingungen müssen dabei erfüllt werden:
- das Arbeitsverhältnis besteht länger als sechs Monate
- der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 15 Mitarbeiter (Auszubildende sind ausgeschlossen)
- der Antrag muss spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn gestellt werden.
- Ihrem Teilzeitwunsch stehen keine betrieblichen Gründe entgegen (hierzu später mehr).
Kann ein Antrag auf Teilzeit abgelehnt werden?
Das Arbeitszeitgesetz (kurz ArbZG) beschreibt grundsätzlich das Recht des Arbeitnehmers auf Teilzeit. Der Arbeitgeber hat aber die Möglichkeit den Antrag abzulehnen. Dies ist aber nur möglich, wenn betriebliche Gründe zur Ablehnung vorliegen. Mögliche Gründe sind:
- die Teilzeitbeschäftigung die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigt.
- die Verringerung der Arbeitszeit mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist.
- Sollten Sie die Begründung des Arbeitgeber nicht nachvollziehen können, so würden wir die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes für Arbeitsrecht empfehlen.
Wie überzeugen Sie Ihren Arbeitgeber beim Thema Teilzeit?
Manchmal stehen Chefs dem Wunsch nach Teilzeit skeptisch gegenüber, da der administrative Aufwand abschreckend wirken kann. Folgende Argumente könnten Ihnen im Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber helfen:
- Teilzeitbeschäftigte haben ein besseres Zeitmanagement
- Teilzeitarbeit steigert nachweislich die Motivation
Sollte eine ganze Stelle mit zwei Menschen besetzt werden, so hat der Arbeitgeber den Vorteil, dass er weniger Fehlstunden hat und mehr Flexibilität, Spitzenzeiten durch zwei Arbeitskräfte auffangen zu können.
Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit?
Die nachfolgende Formel hilft Ihnen bei der Berechnung Ihrer Urlaubstage in der Teilzeit:
Urlaubsanspruch bei Teilzeit = Urlaubstage pro Jahr / Wochenarbeitstage × tatsächliche Arbeitstage in der Woche
Beispiel-Berechnung:
- Bei einer Fünf-Tage-Woche steht Ihnen ein gesetzlicher Mindesturlaub von 20 Tagen im Jahr zu. Ersetzen Sie diese Zahl durch Ihre im Vertrag zugesicherte Anzahl Urlaubstage.
- Sie haben Ihre Arbeitszeit auf vier Tage je Woche reduziert.
- Ihre Urlaubstage berechnen sich: 20 Urlaubstage pro Jahr / 5 Wochenarbeitstage × 4 tatsächliche Arbeitstage = 16 gesetzliche Urlaubstage bei Teilzeit
Wichtig: nicht Ihre wöchentliche Arbeitszeit ist ausschlaggebend, sondern die Anzahl von Arbeitstagen in der Woche. Wichtig ist, dass Sie bei Teilzeit nur dann Urlaub nehmen müssen, wenn Sie auch an den jeweiligen Tagen wirklich gearbeitet hätten. An Wochentagen, an denen Sie ohnehin frei haben, müssen Sie keinen Urlaub nehmen.
Beachten Sie die Steuern
Sozialversicherungen werden in der Regel nach festen Prozentsätzen abgerechnet. Sofern die Teilzeitstelle den Arbeitnehmer nicht unter eine bestimmte Einkommensgrenze führt, haben diese Beiträge keinen Einfluss auf eine indirekte Lohnsteigerung. Da viele Freibeträge jedoch konstant bleiben, wirken diese sich anteilig bei Teilzeitstellen positiver aus. Auch steigt der Steuersatz für gewöhnlich bei steigendem Bruttogehalt. Sie sollten bei der Einwilligung in die Teilzeitstelle darauf achten, dass Sie so viele Stunden einsparen, dass Sie auch tatsächlich einen niedrigeren Steuersatz zur Berechnung nutzen können.
Bewerten Sie die Vorteile der Teilzeit
Ob die Reduzierung der Arbeitszeit für Sie von Vorteil ist, hängt letzten Endes jedoch davon ab, ob Sie genügend finanziellen Spielraum haben, auf einen Teil Ihres Gehaltes verzichten zu können. Viele Fixkosten lassen sich nicht so einfach reduzieren. Wenn Sie zum Beispiel privat krankenversichert sind, sollten Sie sicherstellen, dass eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung bei einer Reduzierung der Arbeitszeit auch tatsächlich möglich ist.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Teilzeit" verwendet:
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Teilzeit" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Teilzeit"
- Anpassung des Teilzeitrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2025.
- Erhöhung von Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag rückwirkend ab 1. Januar 2024 im Teilzeitrechner hinterlegt.
- Anpassen des Teilzeitrechners an die ab 1. April 2024 umzusetzenden Vorgaben des Finanzministeriums.
- Anpassung des Teilzeitrechners und der Texte an die Lohnsteuerberechnung für 2024.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite