Berechnen Sie, wie viel Urlaub Ihnen in der Elternzeit zusteht – nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitgeber darf den Jahresurlaub je vollem Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Für angebrochene Monate ist keine Kürzung erlaubt.
- Bei Teilzeit in der Elternzeit wird der Urlaub nicht gekürzt.
- Unser Rechner zeigt Ihnen, wie viel Urlaub Sie in der Elternzeit behalten.
Folgende Seiten empfehle ich
Inhalte zum Thema "Urlaubsanspruch Elternzeit"
Inhalt
So funktioniert der Urlaubsanspruch-Elternzeit-Rechner
Mit unserem Urlaubsanspruch-Elternzeit-Rechner können Sie prüfen, wie viele Urlaubstage Ihnen trotz Elternzeit zustehen. Geben Sie dazu Ihren regulären Jahresurlaub sowie Beginn und Ende der Elternzeit ein. Der Rechner zeigt sofort, wie sich Ihr Urlaubsanspruch in den betroffenen Jahren verändert.
Hintergrund zur Berechnung
Während der Elternzeit bleibt Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) darf der Arbeitgeber den Urlaub aber für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen – diese Kürzung muss schriftlich erklärt werden.
Nicht genutzter Urlaub verfällt in der Regel nicht während der Elternzeit. Er kann nach deren Ende genommen werden. Arbeiten Sie in Teilzeit, haben Sie weiterhin Anspruch auf Urlaub. Die Höhe richtet sich dann nach der Dauer Ihrer Arbeitszeit.
Eingabehilfen zum Rechner "Urlaubsanspruch bei Elternzeit"
Jährlicher Urlaubsanspruch
Geben Sie bitte Ihren Jahresurlaub in Tagen an.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen
(§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG).
Bei Teilzeit in der Elternzeit gibt es keine Kürzung.
Bei nicht vollen Monaten darf der Urlaub nicht gekürzt werden. Beginnt oder endet die Elternzeit mitten im Monat, bleibt der Urlaub für diese Monate voll erhalten.
Beginn der Elternzeit
Geben Sie den Beginn der Elternzeit ein.
Wenn sie am Monatsersten startet, kann der Urlaub für diesen Monat gekürzt werden.
Beginnt sie später im Monat, darf keine Kürzung erfolgen.
Die Kürzung um ein Zwölftel ist also nur bei vollen Monaten möglich.
Ende der Elternzeit
Geben Sie das Ende der Elternzeit ein.
Endet sie am Monatsletzten, kann der Urlaub für diesen Monat gekürzt werden.
Endet sie früher, bleibt der Urlaub für diesen Monat voll bestehen.
Die Kürzung um ein Zwölftel ist nur bei vollen Monaten erlaubt.
Dies könnte Sie auch interessieren
Weitere Online-Rechner
Elternzeit-Rechner, Elterngeldrechner, Mutterschaftsgeld-Rechner, Teilzeitrechner 2025, Urlaubsanspruch berechnen, Urlaubsabgeltung Rechner, Geburtstermin-Rechner
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" verwendet:
- § 17 Urlaub - (Bundeselterngeldgesetz BEEG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit"
- Veröffentlichung der Themenwelt Urlaubsanspruch Elternzeit berechnen.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite