Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch in der Elternzeit nach Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
Das Wichtigste in Kürze
- Der Arbeitgeber kann je vollem Monat Elternzeit den Jahresurlaub um ein Zwölftel kürzen. Für Teilmonate kann also keine Kürzung vorgenommen werden.
- Ein Abzug von Urlaub kann nicht bei Teilzeit während der Elternzeit erfolgen.
- Unser obiger Rechner hilft Ihnen bei der Berechnung des Urlaubsanspruchs in der Elternzeit.
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Inhalte zum Thema "Urlaubsanspruch Elternzeit"
Inhalt
Wie wird der Urlaubsanspruch in der Elternzeit berechnet?
Während der Elternzeit bleibt Ihr grundsätzlich bestehender Urlaubsanspruch erhalten. Allerdings hat Ihr Arbeitgeber gemäß Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) das Recht, diesen für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel zu kürzen. Diese Kürzung muss jedoch schriftlich erklärt werden.
Nicht genutzter Urlaub verfällt in der Regel nicht während der Elternzeit und kann nach deren Ende genommen werden. Wenn Sie während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, haben Sie weiterhin Anspruch auf Urlaub. Die Höhe des Urlaubsanspruchs richtet sich nach der Dauer Ihrer Arbeitszeit.
Eingabehilfe zum Rechner für den Urlaubsanspruch bei Elternzeit
Die Eingabemöglichkeiten zum Rechner für den Urlaubsanspruch während der Elternzeit werden im Weiteren detailliert erläutert:
Jährlicher Urlaubsanspruch
Geben Sie bitte Ihren Jahresurlaubsanspruch in Tagen an.
Der Urlaub kann durch den Arbeitgeber für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel gekürzt werden
(§ 17 Bundeselterngeldgesetz (BEEG).
Dies gilt jedoch nicht bei Teilzeitarbeit während der Elternzeit.
Für nicht voll beanspruchte Monate der Elternzeit darf der Urlaub nicht gekürzt werden. Beginnt z.B. die Elternzeit mitten im Monat und endet sie ebenso in der Mitte eines Monats, wird der Urlaub für diese beiden Monate nicht gekürzt.
Beginn der Elternzeit
Geben Sie bitte den Beginn der Elternzeit an.
Beginn die Elternzeit am Monatsersten, so kann der Urlaubsanspruch auch für diesen Monat gekürzt werden.
Beginnt die Elternzeit hingegen nicht am Monatsersten, so kann für diesen Monat keine Urlaubskürzung erfolgen.
Die Kürzung des Urlaubs um ein Zwölftel des Jahresurlaubs ist nur für volle Monate der Elternzeit
durch den Arbeitgeber möglich.
Ende der Elternzeit
Geben Sie bitte das Ende der Elternzeit an.
Endet die Elternzeit am Monatsletzen, so kann der Urlaubsanspruch auch für diesen Monat gekürzt werden.
Endet die Elternzeit hingegen nicht am Monatsletzen, so kann für den betreffenden Monat keine Urlaubskürzung erfolgen.
Die Kürzung des Urlaubs um ein Zwölftel des Jahresurlaubs ist nur für volle Monate der Elternzeit
durch den Arbeitgeber möglich.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" verwendet:
- § 17 Urlaub - (Bundeselterngeldgesetz BEEG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Veröffentlichung der Themenwelt Urlaubsanspruch Elternzeit berechnen.
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