So funktioniert der Urlaubsanspruch-Elternzeit-Rechner
Mit unserem Urlaubsanspruch-Elternzeit-Rechner können Sie prüfen, wie viele Urlaubstage Ihnen trotz
Elternzeit zustehen.
Geben Sie dazu Ihren regulären Jahresurlaub sowie Beginn und Ende der Elternzeit ein. Der Rechner zeigt sofort, wie
sich Ihr Urlaubsanspruch in den betroffenen Jahren verändert.
Hintergrund zur Berechnung
Während der Elternzeit bleibt Ihr Urlaubsanspruch grundsätzlich bestehen. Nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
darf der Arbeitgeber den Urlaub aber für jeden vollen Monat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen – diese Kürzung muss schriftlich
erklärt werden.
Nicht genutzter Urlaub verfällt in der Regel nicht während der Elternzeit. Er kann nach deren Ende genommen werden. Arbeiten Sie
in Teilzeit, haben Sie weiterhin
Anspruch auf Urlaub. Die Höhe richtet sich dann nach der Dauer Ihrer
Arbeitszeit.
Eingabehilfen zum Rechner "Urlaubsanspruch bei Elternzeit"
Jährlicher Urlaubsanspruch
Geben Sie bitte Ihren Jahresurlaub in Tagen an.
Der Arbeitgeber darf den Urlaub für jeden vollen Monat Elternzeit um ein Zwölftel kürzen
(§ 17 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, BEEG).
Bei Teilzeit in der Elternzeit gibt es keine Kürzung.
Bei nicht vollen Monaten darf der Urlaub nicht gekürzt werden.
Beginnt oder endet die Elternzeit mitten im Monat, bleibt der Urlaub für diese Monate voll erhalten.
Beginn der Elternzeit
Geben Sie den Beginn der Elternzeit ein.
Wenn sie am Monatsersten startet, kann der Urlaub für diesen Monat gekürzt werden.
Beginnt sie später im Monat, darf keine Kürzung erfolgen.
Die Kürzung um ein Zwölftel ist also nur bei vollen Monaten möglich.
Ende der Elternzeit
Geben Sie das Ende der Elternzeit ein.
Endet sie am Monatsletzten, kann der Urlaub für diesen Monat gekürzt werden.
Endet sie früher, bleibt der Urlaub für diesen Monat voll bestehen.
Die Kürzung um ein Zwölftel ist nur bei vollen Monaten erlaubt.