Urlaubsanspruch in Elternzeit berechnen

Beispiel für den Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Thema Urlaubsanspruch Elternzeit ﹣ Beispiel

Wie stark wird mein Jahresurlaub durch die Elternzeit gekürzt? Wir erhalten dazu häufig Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Herrn Knauf (Name geändert).

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Urlaubsanspruch Elternzeit. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Herrn Knauf bei der Ermittlung seines Urlaubsanspruchs geholfen

Grundlagen für das Beispiel

Herr Knauf möchte wissen, wie viele Tage Urlaub ihm 2025 zustehen, falls sein Arbeitgeber den Urlaub aufgrund seiner Elternzeit kürzen möchte.

  • Er möchte vom 15. März 2025 bis zum 15. September 2025 für sechs Monate in Elternzeit gehen.
  • Sein vertraglicher Jahresurlaub umfasst 30 Tage.

1. Volle Kalendermonate Elternzeit

Obwohl Herr Knauf sechs Monate Elternzeit nimmt, werden insgesamt nur fünf volle Kalendermonate als Elternzeit genutzt. Dies sind die Monate April, Mai, Juni, Juli und August 2025.

Der erste Kalendermonat seiner Elternzeit, also der März 2025 wird nur teilweise in Anspruch genommen, so dass dafür keine Kürzung des Urlaubsanspruchs erfolgen kann. Ebenso verhält es sich beim letzten Kalendermonat seiner Elternzeit, also dem nur zur Hälfte genutzten September.

Herr Knauf nimmt fünf volle Kalendermonate Elternzeit in Anspruch.

2. Ein Zwölftel des Jahres­urlaubs­anspruchs

Herr Knauf hat einen Jahres­urlaubs­anspruch von 30 Tagen.

Ein Zwölftel von Herrn Knaufs Urlaubsanspruch beträgt 30/12 = 2,5.

3. Kürzung des Urlaubs­anspruchs

Für jeden der fünf vollen Kalendermonate Elterngeld wird jeweils ein Zwölftel, also 2,5 Tage gekürzt.

Herrn Knaufs Urlaub wird um 5 × 2,5 = 12,5 Tage gekürzt.

4. Verbleibender, ungerundeter Urlaubs­anspruch

Die Kürzung von 12,5 Urlaubstagen von Herrn Knaufs Jahre­urlaubs­anspruch wird folgendermaßen ermittelt.

Herrn Knaufs ungerundeter verbleibender Urlaubsanspruch beträgt 30 − 12,5 = 17,5 Tage.

5. Verbleibender Urlaubs­anspruch

Der unter 4. ermittelte Urlaubsanspruch nach Elternzeit beträgt 17,5 Tage.

Gemäß Bundesurlaubsgesetz sind aber Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, auf volle Urlaubstage aufzurunden, so dass hier 18 Tage Urlaubsanspruch bestehen. Bruchteile von Urlaubstagen unter einem halben Tag werden hingegen weder auf- noch abgerundet, so dass diese Bruchteile als Freizeitausgleich gewährt werden müssen.

Diese Regelungen zur Rundung können allerdings in Tarif- oder Arbeitsverträgen abweichend geregelt werden.

Herrn Knaufs verbleibender Urlaubsanspruch beträgt schließlich 18 Tage.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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