Wie wirkt sich die Elternzeit auf den Jahresurlaub aus? Diese Frage stellen uns viele Besucher. Hier zeigen wir ein Beispiel von Herrn Knauf (Name geändert).
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So haben wir Herrn Knaufs Urlaubsanspruch ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Knauf möchte wissen, wie viele Urlaubstage ihm 2025 zustehen, wenn sein Arbeitgeber den Urlaub wegen Elternzeit kürzen möchte.
- Elternzeit: 15. März 2025 bis 15. September 2025 (sechs Monate)
- Vertraglicher Jahresurlaub: 30 Tage
1. Volle Kalendermonate Elternzeit
Obwohl Herr Knauf sechs Monate Elternzeit nimmt, gelten nur fünf volle Monate als Elternzeit: April, Mai, Juni, Juli und August 2025.
Der März 2025 wird nur teilweise genutzt, daher erfolgt dafür keine Kürzung. Das Gleiche gilt für den halben September.
Herr Knauf nimmt also fünf volle Monate Elternzeit.
2. Ein Zwölftel des Jahresurlaubsanspruchs
Herr Knauf hat einen Jahresurlaubsanspruch von 30 Tagen.
Ein Zwölftel davon: 30 / 12 = 2,5 Tage.
3. Kürzung des Urlaubsanspruchs
Für jeden der fünf vollen Monate wird 1/12 (2,5 Tage) abgezogen.
Kürzung: 5 × 2,5 = 12,5 Tage
4. Verbleibender, ungerundeter Urlaubsanspruch
Der Abzug von 12,5 Tagen ergibt:
30 − 12,5 = 17,5 Tage
5. Verbleibender Urlaubsanspruch
Der berechnete Resturlaub beträgt 17,5 Tage.
Nach Bundesurlaubsgesetz sind Bruchteile ab 0,5 Tagen aufzurunden. Daher wird auf 18 Tage aufgerundet. Bruchteile unter 0,5 Tagen werden nicht gerundet, sondern als Freizeitausgleich gewährt.
Abweichungen sind durch Tarif- oder Arbeitsverträge möglich.
Herr Knauf hat somit 18 Urlaubstage.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" verwendet:
- § 17 Urlaub - (Bundeselterngeldgesetz BEEG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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- Veröffentlichung der Themenwelt Urlaubsanspruch Elternzeit berechnen.
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