Urlaubsanspruch in Elternzeit berechnen

Beispiel für den Urlaubsanspruch bei Elternzeit

Thema Urlaubsanspruch Elternzeit ﹣ Beispiel

Wie wirkt sich die Elternzeit auf den Jahresurlaub aus? Diese Frage stellen uns viele Besucher. Hier zeigen wir ein Beispiel von Herrn Knauf (Name geändert).

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Urlaubsanspruch Elternzeit. Mehr über mich: Stefan Banse

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So haben wir Herrn Knaufs Urlaubsanspruch ermittelt

Grundlagen für das Beispiel

Herr Knauf möchte wissen, wie viele Urlaubstage ihm 2025 zustehen, wenn sein Arbeitgeber den Urlaub wegen Elternzeit kürzen möchte.

  • Elternzeit: 15. März 2025 bis 15. September 2025 (sechs Monate)
  • Vertraglicher Jahresurlaub: 30 Tage

1. Volle Kalendermonate Elternzeit

Obwohl Herr Knauf sechs Monate Elternzeit nimmt, gelten nur fünf volle Monate als Elternzeit: April, Mai, Juni, Juli und August 2025.

Der März 2025 wird nur teilweise genutzt, daher erfolgt dafür keine Kürzung. Das Gleiche gilt für den halben September.

Herr Knauf nimmt also fünf volle Monate Elternzeit.

2. Ein Zwölftel des Jahres­urlaubs­anspruchs

Herr Knauf hat einen Jahres­urlaubs­anspruch von 30 Tagen.

Ein Zwölftel davon: 30 / 12 = 2,5 Tage.

3. Kürzung des Urlaubs­anspruchs

Für jeden der fünf vollen Monate wird 1/12 (2,5 Tage) abgezogen.

Kürzung: 5 × 2,5 = 12,5 Tage

4. Verbleibender, ungerundeter Urlaubs­anspruch

Der Abzug von 12,5 Tagen ergibt:

30 − 12,5 = 17,5 Tage

5. Verbleibender Urlaubs­anspruch

Der berechnete Resturlaub beträgt 17,5 Tage.

Nach Bundesurlaubsgesetz sind Bruchteile ab 0,5 Tagen aufzurunden. Daher wird auf 18 Tage aufgerundet. Bruchteile unter 0,5 Tagen werden nicht gerundet, sondern als Freizeit­ausgleich gewährt.

Abweichungen sind durch Tarif- oder Arbeitsverträge möglich.

Herr Knauf hat somit 18 Urlaubstage.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch Elternzeit" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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