Übergangsgeld berechnen
Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Rentenversicherung für die Teilnahme an Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation (Kur) bzw. für behinderte Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen. Mit dem Übergangsgeld-Rechner können Sie den Anspruch auf diese Leistung anhand Ihres Einkommens berechnen. Die grafische Ausgabe veranschaulicht die Versorgungsücke zwischen Ihrem gewohnten Nettogehalt und der Höhe des Übergangsgeldes der Rentenkasse. Zahlreiche Informationen im Ergebnis machen die Berechnung des Übergangsgeldanspruchs und der Nettolücke transparent und nachvollziehbar.
Hinweise zur Nutzung des Übergangsgeldrechners
Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Übergangsgeldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden ggf. unterschiedliche Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen oder Bezugsgrößen für die Übergangsgeldberechnung verwendet.
Geben Sie bitte im nächsten Feld das für die Rentenversicherung beitragspflichtige Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen. Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen. Beitragspflichtig ist der Teil des Bruttogehalts, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen wurde. Die beitragsfreien Bezüge werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt.
Im weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben. Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozialversicherungsbeiträge verminderte Bruttoarbeitsgehalt.
Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.
Im nächsten Feld geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dazu zählen z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen. Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist wiederum der Teil, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben bei der Berechnung des Übergangsgeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der Übergangsgeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.
Geben Sie im Folgenden bitte an, ob Sie hinsichtlich Ihrer gesetzlichen Rentenversicherung dem Beitrittsgebiet West oder Ost angehören. Das beim Übergangsgeld höchstens zu berücksichtigende Einkommen wird durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nach oben begrenzt. Diese liegt 2021 für das Beitrittgebiet West bei 7.100 Euro (2020 bei 6.900 Euro) und für Ost 2021 bei 6.700 Euro (2020 bei 6.450 Euro) monatlich.
Schließlich können Sie noch angeben, ob Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie kindergeldberechtigt sind oder ob Ihr Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil dieser Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. In diesem Fall erhalten Sie ein höheres Übergangsgeld als die übrigen Leistungsempfänger.
Beispiel für die Berechnung des Übergangsgeldes
Herr Schulze, verheiratet und zwei Kinder, wohnt in Köln und hat 2021 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro. Sein Netto-Arbeitsentgelt beträgt 3.000 Euro. Außerdem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachstgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 6.000 Euro erhalten. Aufgrund ständiger Bandscheibenprobleme nimmt er 2021 an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (früher Kur) teil. Er hat für die Zeit dieser Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld von der gesetzlichen Rentenversicherung, das sich wie folgt berechnet:
Kumuliertes Brutto
Anhand Herrn Schulzes Einkünfte ergibt sich das kumulierte beitragspflichtige Bruttogehalt vor Beginn der Rehamaßnahme in Höhe von 4.500 Euro. Es setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den für die Rentenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungen, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld. Dieses kumulierte Brutto ist in § 46 SGB IX "Höhe und Berechnung des Übergangsgelds" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Berechnung des Übergangsgelds durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nach oben mit 7.100 Euro (West) bzw. 6.700 Euro (Ost) im Jahr 2021 je Monat begrenzt. Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also bei der vorliegenden Rechnung 4.500 Euro.
Kumuliertes Netto
Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttoentgelts wird die Berechung des kumulierten Nettoentgelts berechnet. Dieses beträgt für Herrn Schulze 3.375 Euro und setzt sich zusammen aus den monatlichen 3.000 Euro zuzüglich der "auf netto herunter gerechneten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 375 Euro je Monat netto.
Übergangsgeld (brutto)
Die Berechnung des monatlichen Übergangsgeldes von Herrn Schulze unterliegt folgenden Regeln gemäß § 46 SGB IX:
- Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld bilden 80 Prozent, also 3.600 Euro seines kumulierten Bruttos.
- Diese Berechnungsgrundlage darf zudem das kumulierte Nettogehalt in Höhe von 3.375 Euro nicht überschreiten.
- Das Übergangsgeld beträgt 75 Prozent der gerade ermittelten Berechnungsgrundlage, also 2.531,25 Euro, da Herr Schulze Kinder hat. Hätte er keine kindergeldberechtigte Kinder, würde er nur ein geringeres Übergangsgeld von 68 Prozent durch den Rentenversicherungsträger erhalten.
Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern
Im Unterschied zu anderen Entgeltersatzleistzngen wie z.B. Krankengeld oder Verletztengeld, übernimmt der Leistungserbringer, also die Rentenkasse, die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.
Übergangsgeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Übergangsgeldes entsteht. Diese steuerliche Auswirkung kann mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.
Übergangsgeld (netto)
Schließlich erhält Herr Schulze ein tägliches Übergangsgeld in Höhe von 84,38 Euro bzw. monatlich 2.531,40 Euro
Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke
Herr Schulze erhält somit während seiner Rehamaßnahme monatlich 843,60 Euro weniger als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.
Tipps
Tipp1: Kurtagegeld-Versicherung abschließen
Schließen Sie eine Kurtagegeldversicherung ab, um die Versorgungslücke während der Maßnahme zur medizinischen Rehabilition günstig abzusichern.
Tipp2: Weitere Entgeltersatzleistungen
Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu weiteren Entgeltersatzleistungen finden Sie in unserem Themenwelten Krankengeld und Verletztengeld.
Weitere Online-Rechner
Krankengeldrechner, Verletztengeld-Rechner, Entgeltfortzahlung berechnen, Unterhalt berechnen, Belastungsgrenze berechnen, Versorgungslücke berechnen, Krankheitskosten, Netto nach Lohnsteuer
Fragen unserer Nutzer und Antworten der Redaktion
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung (Wikipedia)
Letzte Aktualisierung am 15.11.2020
Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Übergangsgeld" wurden am 15.11.2020 umgesetzt durch Stefan Banse. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:
- 15.11.2020: Berücksichtigung der geänderten Parameter für die neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen 2021 im Übergangsgeldrechner.
- 05.11.2019: Erweitern des Übergangsgeldrechners um die Auswahl des Berechnungsjahres.
- Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Krankengeld bezogen und bin jetzt in medizinischer Reha. Das Übergangsgeld fällt kleiner aus als das Krankengeld. Ist das Krankengeld, welches ich erhalten habe, die Rechenbasis?
Wenn ich nach der REHA wieder Krankengeld bekomme, ist das wieder so hoch, wie vor der Reha?
Bärbel
Sehr geehrte Frau D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Krankengeld können Sie mit Hilfe unseres Krankengeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php berechnen. Das Übergangsgeld anhand des Übergangsgeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php. Hier können sie den Hilfetexten hinter den entsprechenden Buttons entnehmen, dass als Berechnungsgrundlage - egal, ob Kranken- der Übergangsgeld - immer das letzte Brutto vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. Anhand der Hilfetexte im Ergebnisfenster wird ersichtlich, dass das Übergangsgeld anders berechnet wird, als das Krankengeld, weshalb es, zumindest in Ihrem Fall leider geringer ausfällt.
Nach der Reha müssten Sie wieder das Krankengeld in der vorherigen Höhe erhalten. Fragen Sie aber vorsichtshalber einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung nach.
Mit herzlichen Grüßen
Stefan Banse
Wie wird das Übergangsgeld berechnet, wenn man schon Krankengeld bezieht? Vom Krankengeld netto oder vom letzten Einkommen? Bitte genau erläutern. Danke.
Mit freundlichen Grüßen
Horst B.
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/13_uebergangsgeld.pdf können Sie zum Thema Übergangsgeld eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung downloaden. In Kapitel 6 „Weitergeltung der Berechnungsgeltung“ auf Seite 82 wird auf Ihre Fragestellung eingegangen. Dort heißt es:
"Versicherten, die unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation Krankengeld bezogen haben und die unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer waren, wird das Übergangsgeld von der gleichen Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld berechnet (§ 69 SGB IX). „
Demnach wird das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des letzten Einkommens und nicht auf Grundlage des Krankengeldes berechnet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.
Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Restwochenende
Hallo,
ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich versuche es ganz einfach mal.
Ich werde demnächst eine Umschulung über den Rentenversicherungsbund antreten...
Meine Frage nun an Sie:
ich musste ein Zeugnis meiner höchsten Qualifikation abgeben und eine Entgelt-Bescheinigung vom Arbeitgeber !
Ausf welcher Grundlage ( höchste Qualifikation oder letzter Lohn ) wird denn nun das Übergangsgeld berechnet ?
Lg RS
Hallo Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei unserem Übergangsgeldrechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php wird beschrieben, dass einerseits das letzte Bruttogehalt zugrunde gelegt wird, andererseits aber bei länger bestehender Funktionseinschränkung aber eine fiktive Berechnungsgrundlage gewählt werden kann:
Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.
Ich vermute daher, dass mit Hilfe Ihres Zeugnisses folgendes berücksichtigt werden soll: Ihr „fiktives Monatsgehalt“ könnte anhand des ortsüblichen Arbeitsentgelts Ihrer höchsten Qualifikation ermittelt werden, falls dieses höher liegt, als Ihr derzeitiges Monatsgehalt.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.