Übergangsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung während einer Reha oder bei beruflichen Maßnahmen für Menschen mit Behinderung. Mit dem Übergangsgeld-Rechner ermitteln Sie schnell Ihren Anspruch.
Das Wichtigste in Kürze
- Übergangsgeld sichert Sie finanziell ab, wenn Sie während einer Reha, Nachsorge oder Maßnahme zur Teilhabe kein Einkommen haben.
- In der Regel zahlt es die gesetzliche Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung – abhängig von der Art der Reha.
- Alle Details finden Sie unten unter Fragen & Tipps. Mit unserem Rechner können Sie die Höhe Ihres Übergangsgeldes schnell ermitteln.
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Das Übergangsgeld
Inhalt
So funktioniert der Übergangsgeld-Rechner
Mit unserem Übergangsgeld-Rechner können Sie schnell ermitteln, wie hoch Ihr Übergangsgeld während einer medizinischen oder beruflichen Reha ausfällt. Grundlage sind Ihr Brutto- und Nettogehalt sowie Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Auch persönliche Angaben wie Kinder, Pflegeverpflichtungen oder Kinderlosenzuschlag fließen in die Berechnung ein.
Das Ergebnis zeigt Ihnen übersichtlich, wie sich Ihr bisheriges Einkommen und das Übergangsgeld unterscheiden. Neben dem monatlichen und täglichen Übergangsgeld wird auch die Netto-Lücke dargestellt – also die Differenz zwischen Ihrem regulären Nettoeinkommen und dem Übergangsgeld. Diagramme veranschaulichen den Anteil des Übergangsgeldes an Ihrem bisherigen Einkommen.
So erkennen Sie auf einen Blick, mit welchen Einbußen Sie rechnen müssen und wie sich diese finanziell auswirken. Der Rechner berücksichtigt dabei die aktuellen gesetzlichen Regelungen.
Eingabehilfen zum Übergangsgeld-Rechner
Berechnung für
Wählen Sie das Kalenderjahr oder den Zeitraum aus,
für den Sie rechnen möchten. Je nach Jahr gelten andere Sozialversicherungssätze, Beitragsbemessungsgrenzen
und Bezugsgrößen. Diese Werte nutzt der Rechner automatisch.
Monatsgehalt brutto
Tragen Sie Ihr rentenversicherungspflichtiges Brutto des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein.
Dazu zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld gehören nicht hierher.
Beiträge des Arbeitgebers zur privaten Kranken- oder Pflegeversicherung sowie steuer- und beitragsfreie Bausteine
für die private Altersvorsorge zählen ebenfalls nicht dazu.
Fiktive Berechnungsgrundlage
Nach § 48 SGB IX gibt es eine Mindesthöhe für das Übergangsgeld. Verdienten Sie wegen einer länger bestehenden behinderungsbedingten Einschränkung vergleichsweise wenig, wird ein fiktives Entgelt angesetzt: das tarifliche oder ortsübliche Entgelt. Tragen Sie in diesem Fall dieses fiktive Brutto als „Monatsgehalt brutto“ ein und 65 Prozent davon als „Monatsgehalt netto“.
Monatsgehalt netto
Tragen Sie Ihr Netto des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein.
Das Netto ist das Brutto minus Steuern und Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung.
Beiträge zu freiwilliger oder privater Kranken- und Pflegeversicherung ziehen Sie ebenfalls ab.
Einmalzahlungen (z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bitte nicht eintragen.
Gilt die fiktive Berechnungsgrundlage (siehe oben), tragen Sie 65 % des fiktiven Bruttos als Netto ein.
Weihnachts- / Urlaubsgeld
Geben Sie den rentenversicherungspflichtigen Anteil Ihrer Einmalzahlungen der letzten 12 Monate an,
z. B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sowie Gewinnbeteiligungen.
Dieser Anteil wird anteilig dem Monatsentgelt zugerechnet und so in der Berechnung berücksichtigt.
Beitragsfreie Bezüge bleiben unberücksichtigt.
Einkommensart
Wählen Sie aus, ob Sie ein Festgehalt oder einen Stundenlohn erhalten.
Der Rechner passt die Berechnung entsprechend an.
Mind. ein Kind oder Partner als Vollzeitpfleger
Wählen Sie „Ja“, wenn Sie mindestens ein kindergeldberechtigtes Kind haben.
Wählen Sie auch „Ja“, wenn Ihr Lebenspartner nicht arbeiten kann, weil er Sie pflegt
oder selbst pflegebedürftig ist und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat.
Mind. 23 und kinderlos
Wählen Sie bitte aus. Kinderlose ab 24 Jahren zahlen 2026 einen um 0,60 % höheren Beitrag zur Pflegeversicherung. Bei Verletztengeld übernimmt der Träger die üblichen Pflegeversicherungsbeiträge vollständig. Den Zuschlag von 0,60 % tragen Kinderlose selbst.
Tipp: Kurtagegeld-Versicherung
Mit einer Kurtagegeldversicherung schließen Sie die Versorgungslücke während einer medizinischen Reha schnell und kostengünstig ab.
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Fragen & Tipps zur Berechnung des Übergangsgeldes
Hier finden Sie Fragen und Tipps rund um unseren Übergangsgeld-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was ist Übergangsgeld – kurz erklärt?Übergangsgeld ist eine Entgeltersatzleistung während einer medizinischen oder beruflichen Reha. Die Rechtsgrundlage steht im SGB IX. Es wird auf Antrag gezahlt, nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach 6 Wochen). Währenddessen übernimmt der zuständige Träger die Beiträge zur Sozialversicherung – ausgenommen ist nur der Kinderlosenzuschlag in der Pflegeversicherung ab 24 Jahren.
Erfahrungswert: Antrag früh stellen und Unterlagen (Arbeitseinkommen, Bescheide, Reha-Bewilligung) gebündelt beifügen. Das verkürzt die Bearbeitung.
02.
Wer hat Anspruch – und wer zahlt das Übergangsgeld?Anspruch besteht, wenn unmittelbar vor der Reha ein rentenversichertes Einkommen vorlag oder Entgeltersatzleistungen bezogen wurden, z. B. Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Verletztengeld.
Wer zahlt? Bei medizinischer Reha meist die Rentenversicherung (Prinzip „Reha vor Rente“) oder die gesetzliche Krankenkasse (Prinzip „Reha vor Pflege“); bei beruflicher Reha je nach Fall die Bundesagentur für Arbeit, die Rentenversicherung oder die Unfallversicherung.
Hinweis für Selbstständige: Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung können Anspruch haben. Grundlage sind 80 % des im Vorjahr rentenversicherten Einkommens.
03.
Wie wird die Höhe berechnet?Die Berechnungsgrundlage erfolgt aus den letzten Arbeitseinkünften: 80 % des Bruttos, maximal in Höhe des Nettogehalts. Typisch sind 68 % dieser Berechnungsgrundlage für Versicherte ohne Kind und 75 % davon mit Kind.
Zusätzlich können Reisekosten und ggf. eine Haushaltshilfe übernommen werden.
Praxis-Tipp: Lohnabrechnungen der letzten Monate bereithalten. Schwankte das Einkommen, kann der Träger einen Bemessungszeitraum heranziehen.
04.
Wie lange wird gezahlt – und worin liegt der Unterschied zu Kranken- und Verletztengeld?Übergangsgeld gibt es für die Dauer der Reha (regelmäßig bis zu 6 Wochen) und nur für tatsächliche Teilnahmetage. Fehltage müssen entschuldigt sein. Ein Monat wird meist mit 30 Tagen angesetzt.
- Krankengeld: 70 % vom Brutto, höchstens 90 % vom Netto; SV-Beiträge führt die Kasse ab.
- Verletztengeld: 80 % vom Brutto, höchstens Netto; nur Kinderlosenzuschlag zur Pflegeversicherung selbst zu tragen.
Merker: Übergangsgeld knüpft an die Reha-Teilnahme an – pünktliche Nachweise und Termine sichern die laufende Zahlung.
05.
Medizinische oder berufliche Reha – was passiert dort?Medizinische Reha: Behandlung von Gesundheits- und Funktionsstörungen – stationär in Reha-Kliniken oder ambulant. Ziel: Rückkehr ins Arbeitsleben. Stationär ist nötig, wenn ambulant nicht reicht oder medizinisch vorzeitig geboten ist.
Berufliche Reha (Teilhabe am Arbeitsleben): Erhalt des Arbeitsplatzes (z. B. mit technischen Hilfen) oder Neuorientierung durch Umschulung/Weiterbildung; möglich auch in Berufsbildungs- oder -förderungswerken sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung.
Erfahrungswert: Ärztliche Befunde, Reha-Ziel und ggf. Arbeitsplatzbeschreibung klar benennen. Das erleichtert die Zuständigkeitsklärung (DRV, GKV, UV, BA).
Weitere Online-Rechner
Krankengeldrechner, Verletztengeld-Rechner, Entgeltfortzahlung berechnen, Unterhalt berechnen, Belastungsgrenze berechnen, Versorgungslücke berechnen, Krankheitskosten, Netto nach Lohnsteuer
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Übergangsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 23.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Übergangsgeld"
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2026 im Übergangsgeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Übergangsgeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Übergangsgeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

