Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Übergangsgeld

Übergangsgeld für Reha berechnen

Thema Übergangsgeld-Rechner

Übergangsgeld ist eine Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Rentenversicherung für eine medizinischen Rehabilitation (Reha oder Kur) bzw. für behinderte Menschen, die an einer beruflichen Bildungsmaßnahme teilnehmen. Mit dem Übergangsgeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch berechnen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Übergangsgeld überbrückt einkommenslose Zeiten während der Teilnahme an Maßnahmen zur Prävention, Rehabilitation, Nachsorge und/oder Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.
  • Bei einer medizinischen Reha wird das Übergangsgeld vor allem von der gesetzlichen Rentenversicherung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung gezahlt.
  • Alle Hintergründe erklären wir unter dem Button "10 Tipps". Mit unserem obigen Rechner können Sie einfach die Höhe des Übergangsgeldes berechnen.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Übergangsgeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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Die Höhe des Übergangsgeldes - Hinweise zur Nutzung des Übergangsgeldrechners

Kalenderjahr

Übergangsgeldrechner Wählen Sie bitte zunächst aus, für welches Kalenderjahr die Berechnung des Übergangsgeldes durchgeführt werden soll. Abhängig davon werden ggf. unter­schied­liche Sozial­versicherungssätze, Beitrags­bemessungs­grenzen oder Bezugs­größen für die Übergangs­geld­berechnung verwendet.

Bruttogehalt

Geben Sie bitte im nächsten Feld das für die Rentenversicherung beitragspflichtige Bruttogehalt des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit ein. Zum Bruttoeinkommen zählen auch Sachbezüge, vermögenswirksame Leistungen und Mehrarbeitsvergütungen.

Einmalig gezahlte Arbeitsentgelte, wie z.B. Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bitte hier nicht eintragen. Ebenso nicht zum Bruttogehalt gehören der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerfreie und beitragsfreie Entgeltbestandteile zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

Beitragspflichtig ist der Teil des Bruttogehalts, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen wurde. Die beitragsfreien Bezüge werden bei der Berechnung des Übergangsgeldes nicht berücksichtigt.

Nettogehalt

Im Weiteren können Sie Ihr Nettomonatseinkommen des letzten Monats vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit angeben. Das Nettogehalt ist das um Steuern sowie um Sozial­versicherungs­beiträge verminderte Bruttoarbeitsgehalt. Ebenso sind eventuelle Beitragsanteile für die freiwillige und private Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungs­grundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten.

Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monats­gehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.

Weihnachtsgeld / Urlaubsgeld

Im nächsten Feld geben Sie bitte den beitragspflichtigen Teil Ihrer erhaltenen Einmalzahlungen des letzten Jahres vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit an. Dazu zählen z.B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder auch Gewinnbeteiligungen.

Der beitragspflichtige Teil der Einmalzahlungen ist wiederum der Teil, der für die Beitragsberechnung zur Rentenversicherung herangezogen wurde. Beitragsfreie Bezüge bleiben bei der Berechnung des Übergangsgeldes unberücksichtigt. Die Einmalzahlungen werden bei der Übergangsgeldberechnung dem monatlichen Gehalt anteilig hinzugerechnet und somit berücksichtigt.

Kinder

Schließlich können Sie noch angeben, ob Sie mindestens ein Kind haben, für das Sie kindergeld­berechtigt sind oder ob Ihr Lebenspartner eine Erwerbstätigkeit nicht ausüben kann, weil dieser Sie pflegt oder selbst der Pflege bedarf und keinen Anspruch auf Leistungen aus der Pflegeversicherung hat. In diesem Fall erhalten Sie ein höheres Übergangsgeld als die übrigen Leistungsempfänger.

Tipps zum Übergangsgeld

Tipp1: Kurtagegeld-Versicherung abschließen

Schließen Sie eine Kurtagegeld­versicherung ab, um die Versorgungslücke während der Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation günstig abzusichern.

Tipp2: Weitere Entgeltersatz­leistungen

Zahlreiche Informationen und die passenden Rechner zu weiteren Entgeltersatz­leistungen finden Sie in unseren Themenwelten Krankengeld und Verletztengeld.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Übergangsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

Änderungen in Themenwelt "Übergangsgeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Übergangsgeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Übergangsgeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Übergangsgeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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