Anspruch, Berechnung, Höhe und Dauer des Übergangsgeld

Nutzerfragen zum Thema Übergangsgeld - Stefan Banse antwortet

Thema Übergangsgeld ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Stefan Banse.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Stefan Banse

  • Wie werden Brutto und Netto für das Übergangsgeld bei privat Versicherten bestimmt?

    Unser Nutzer be....de hatte am 11.11.2023 folgende Frage

    Guten Tag,

    können Sie mir sagen, wie bei privater Kranken- / Pflegeversicherung das Übergangsgeld berechnet wird? Wie ist in diesem Fall das Nettoeinkommen zu berechnen? Welcher Anteil vom Brutto wird für die Ermittlung des Nettoeinkommen angesetzt? Der vom Arbeitgeber erstattete Zuschuss zur PKV und Pflegepflichtversicherung? Die Höchstbeiträge zur GKV/PflV?

    Wie werden Beiträge zur Direktversicherung behandelt? Vielen Dank für ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen B. B.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 11.11.2023

    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Dank dieser haben wir die Hilfetexte zum Übergangsgeld-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php erweitert.

    Der Hilfetext zum „Monatsgehalt brutto“ enthält nun zusätzliche Passage:

    Ebenso nicht zum Bruttogehalt gehören der Arbeitgeberzuschuss zur freiwilligen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung sowie steuerfreie und beitragsfreie Entgeltbestandteile zum Aufbau einer privaten Altersvorsorge.

    Der Hilfetext zum „Monatsgehalt netto“ enthält die zusätzliche Passage:

    Ebenso sind eventuelle Beitragsanteile für die freiwillige und private Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

    Weitere Detailinformationen finden Sie z.B. im "Gemeinsames Rundschreiben der Rentenversicherungsträger zum Übergangsgeld“ unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Rundschreiben/Rundschreiben_Uebergangsgeld.pdf?__blob=publicationFile&v=2

    Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Wochenende

    Stefan Banse

  • Muss Übergangsgeld in der Steuererklärung angegeben werden?

    Unser Nutzer an....de hatte am 17.01.2022 folgende Frage

    Guten Tag

    Ich habe bisher keinen Hinweis dazu gefunden. Da aber meine Frau im letzten Jahr für mehrere Wochen krank geschrieben war und auch noch an einer dreiwöchigen Reha-Massnahme teilgenommen hat, bekam Sie hierfür ein Übergangsgeld. Ich weiss nur nicht, ob und wo ich dies in der Steuererklärung einzutragen habe.

    MfG A.S.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 19.01.2022

    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Übergangsgeld, ist wie alle anderen sogenannten Lohnersatzleistungen (z.B. auch Krankengeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld) in der Steuererklärung für das Jahr anzugeben, in dem die Leistungen bezogen wurden.

    Solche Lohnersatzleistungen können im Mantelbogen auf Seite 2 Zeile 38 Kz. 120/121 der Einkommensteuererklärung eingetragen werden.

    Lohnersatzleistungen sind zwar steuerfrei, müssen aber trotzdem angegeben werden. Denn sie unterliegen dem Progressionsvorbehalt, d.h. sie erhöhen ggf. den Steuersatz auf Ihr zu versteuerndes Einkommen. Genaueres dazu finden Sie auf unseren Seiten zum Thema Progressionsvorbehalt unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/ und im dazugehörigen Rechner unter https://www.smart-rechner.de/progressionsvorbehalt/rechner.php

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Wird Übergangsgeld prozentual vom Krankengeld berechnet?

    Unser Nutzer ma....de hatte am 18.12.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich beziehe bereits Krankengeld und soll nun Übergangsgeld für die Reha bekommen. Wird es nun mit 70 Prozent des Krankengeldes berechnet? Und wenn ich danach weiter krank geschrieben bin, wird dann das Krankengeld erneut mit 70 Prozent des Übergangsgeldes berechnet? Dies würde meine finanzielle Existenz gefährden. Womit muss ich nun rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen, Gabriele B.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 20.12.2021

    Sehr geehrte Frau B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Prozentsätze bei Krankengeld und Übergangsgeld beziehen sich immer auf das beitragspflichtige Bruttogehalt unmittelbar vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Es ist also nicht so, dass Sie etwa 70 Prozent von 70 Prozent erhalten. Der Ausgangswert ist immer das ursprüngliche Brutto.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Wird das 13. Monatsgehalt für die Berechnung des Übergangsgelds einbezogen?

    Unser Nutzer ma....de hatte am 05.09.2021 folgende Frage

    Hallo liebe Redaktion,

    ich beginne im Oktober eine Rehabilitation für 5 Wochen. Mein Arbeitgeber hat mir vorsorglich schon eine Gehaltsbescheinigung zur Berechnung des Übergangsgeldes ausgestellt. Dabei fehlt jedoch die Angabe des 13. Monatsgehaltes. Ist das korrekt oder wird das 13. Monatsgehalt in die Berechnung des Übergangsgeldes bzw. Krankengeld einbezogen.

    Danke im voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichem Gruß, Marina H.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 06.09.2021

    Sehr geehrte Frau H.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Wie anhand unseres Rechners für das Übergangsgeld unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php ersichtlich, spielt ein 13. Gehalt durchaus eine Rolle zur Berechnung des Übergangsgeldes. Der beitragspflichtige Teil des Weihnachts- bzw. Urlaubsgeldes wird durch 12 geteilt und dem Monatsbrutto auf diese Weise anteilig hinzugerechnet, um das kumulierte Brutto und auch das kumulierte Netto zu erhalten.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Ist eine Krankschreibung für die Reha notwendig?

    Unser Nutzer hu....de hatte am 21.01.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren

    Ich bin zur Zeit Krankengeldbezieher. Jetzt steht eine Reha an. Muss ich mich von meinem Arzt für die Dauer der Reha krankschreiben lassen? Setzt das Krankengeld dann aus und ich bekomme ein geringeres Übergangsgeld? Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

    Gruß Horst P.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 22.01.2021

    Sehr geehrter Herr P.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Meines Wissens sind Sie während der Reha automatisch krank geschrieben, benötigen also keine gesonderte AU von Ihrem Arzt. Während der Reha wird das Krankengeld durch das Übergangsgeld abgelöst. Dessen Höhe können Sie mit Hilfe unseres Übergangsgeld-Rechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php ermitteln.

    Mit herzlichen Grüßen, Stefan Banse

  • Ist das Krankengeld die Berechnungsbasis für das Übergangsgeld?

    Unser Nutzer do...com hatte am 26.11.2020 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich habe Krankengeld bezogen und bin jetzt in medizinischer Reha. Das Übergangsgeld fällt kleiner aus als das Krankengeld. Ist das Krankengeld, welches ich erhalten habe, die Rechenbasis?

    Wenn ich nach der REHA wieder Krankengeld bekomme, ist das wieder so hoch, wie vor der Reha?

    Bärbel

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 29.11.2020

    Sehr geehrte Frau D.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Krankengeld können Sie mit Hilfe unseres Krankengeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/krankengeld/rechner.php berechnen. Das Übergangsgeld anhand des Übergangsgeldrechners unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php. Hier können sie den Hilfetexten hinter den entsprechenden Buttons entnehmen, dass als Berechnungsgrundlage - egal, ob Kranken- der Übergangsgeld - immer das letzte Brutto vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit gilt. Anhand der Hilfetexte im Ergebnisfenster wird ersichtlich, dass das Übergangsgeld anders berechnet wird, als das Krankengeld, weshalb es, zumindest in Ihrem Fall leider geringer ausfällt.

    Nach der Reha müssten Sie wieder das Krankengeld in der vorherigen Höhe erhalten. Fragen Sie aber vorsichtshalber einmal bei dem zuständigen Sachbearbeiter Ihrer Krankenversicherung nach.

    Mit herzlichen Grüßen

    Stefan Banse

  • Wann wird das Übergangsgeld ausgezahlt?

    Unser Nutzer an...com hatte am 21.11.2020 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin jetzt seit dem 17.11.20 in Reha, die noch bis zum 15.12.20 dauert. Meine Frage ist nun wann das Übergangsgeld ausbezahlt wird?

    Mit freundlichen Grüßen

    A. P.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 23.11.2020

    Sehr geehrte Frau P.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Der Anspruch auf Auszahlung des Übergangsgeldes besteht grundsätzlich immer erst am Ende der Rehabilitationsleistung. Jedoch können Sie nach Ablauf von 14 Tagen der Reha-Maßnamen einen anteiligen Vorschuss erfragen. Dies wird in vielen Fällen dann auch aus Kulanz so gehandhabt. Am Besten rufen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter (Telefon-Nummer auf Reha-Bewilligungsbescheid) dazu an.

    Mit herzlichen Grüßen und gute Besserung

    Stefan Banse

  • Wie ist die Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld nach Krankengeld?

    Unser Nutzer sc....de hatte am 07.09.2020 folgende Frage

    Wie wird das Übergangsgeld berechnet, wenn man schon Krankengeld bezieht? Vom Krankengeld netto oder vom letzten Einkommen? Bitte genau erläutern. Danke.

    Mit freundlichen Grüßen

    Horst B.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 07.09.2020

    Sehr geehrter Herr B.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachliteratur_Kommentare_Gesetzestexte/Studientexte/Reha-Recht/13_uebergangsgeld.pdf können Sie zum Thema Übergangsgeld eine Broschüre der Deutschen Rentenversicherung downloaden. In Kapitel 6 „Weitergeltung der Berechnungsgeltung“ auf Seite 82 wird auf Ihre Fragestellung eingegangen. Dort heißt es:

    "Versicherten, die unmittelbar vor Beginn der Leistung zur Rehabilitation Krankengeld bezogen haben und die unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer waren, wird das Übergangsgeld von der gleichen Berechnungsgrundlage wie das Krankengeld berechnet (§ 69 SGB IX). „

    Demnach wird das Übergangsgeld unter Berücksichtigung des letzten Einkommens und nicht auf Grundlage des Krankengeldes berechnet. Ich hoffe, ich konnte Ihnen hiermit weiterhelfen.

    Mit herzlichen Grüßen und noch ein schönes Restwochenende

  • Werden beim Übergangsgeld Beiträge zur Rentenversicherung geleistet?

    Unser Nutzer si....de hatte am 27.06.2020 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wie wird das beitragsfreie umgewandelte Arbeitsentgeld für die Altersversorge beim Übergangsgeld berücksichtig?

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    Mit freundlichen Grüssen

    S.Z.

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 27.06.2020

    Sehr geehrter Herr Z.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Beiträge zur Sozialversicherung, also auch zur gesetzlichen Rentenversicherung werden prozentual vom Übergangsgeld berechnet und im vollen Umfang vom Sozialversicherungsträger für Sie übernommen.

    Mit besten Grüßen

    Unser Nutzer si....de hatte am 28.06.2020 noch eine Nachfrage

    Vielen Dank für Ihre Antwort, aber sie trifft nicht meine Frage. Ich wollte wissen, ob die Altersvorsorge, die mein Arbeitgeber von meinem Bruttoverdienst an eine Versicherung überweist, beim Übergangsgeld abgezogen wird.

    Mit freundlichen Grüssen

    S.Z.

    Stefan Banse

    Erneute Antwort durch Stefan Banse vom 28.06.2020

    Sehr geehrter Herr Z.,

    im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php können sie ja Ihr Brutto, sowie Ihr Netto angeben.

    Als Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld werden dann 80 Prozent Ihres Bruttos, maximal aber Ihr Netto herangezogen. Von diesem Betrag werden dann 75 Prozent (68 Prozent ohne Kinder) als Übergangsgeld gewährt.

    Alles, was in Ihrem Brutto enthalten ist, wird also berücksichtigt. Es wirkt sich aber gegebenenfalls nicht auf die Höhe Ihres Übergangsgeldes aus, sofern 80 Prozent des Bruttos Ihr Netto übersteigen. Denn die Berechnungsgrundlage ist, wie gesagt, nach oben durch das Netto gedeckelt. Da ich Ihre Zahlen nicht kenne, probieren Sie es am besten für Ihren konkreten Fall mit dem Rechner aus.

    Mit herzlichen Grüßen

  • Zeugnis meiner höchsten Qualifikation als Grundlage für das Übergangsgeld?

    Unser Nutzer ri...com hatte am 28.03.2020 folgende Frage

    Hallo,

    ich weiß nicht, ob ich mit meiner Frage bei Ihnen richtig bin, aber ich versuche es ganz einfach mal.

    Ich werde demnächst eine Umschulung über den Rentenversicherungsbund antreten...

    Meine Frage nun an Sie:

    ich musste ein Zeugnis meiner höchsten Qualifikation abgeben und eine Entgelt-Bescheinigung vom Arbeitgeber !

    Ausf welcher Grundlage ( höchste Qualifikation oder letzter Lohn ) wird denn nun das Übergangsgeld berechnet ?

    Lg RS

    Stefan Banse

    Antwort durch Stefan Banse vom 30.03.2020

    Hallo Frau S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Bei unserem Übergangsgeldrechner unter https://www.smart-rechner.de/uebergangsgeld/rechner.php wird beschrieben, dass einerseits das letzte Bruttogehalt zugrunde gelegt wird, andererseits aber bei länger bestehender Funktionseinschränkung aber eine fiktive Berechnungsgrundlage gewählt werden kann:

    Sollten Sie z.B. wegen einer bereits länger bestehenden behinderungsbedingten Funktionseinschränkung vergleichsweise wenig verdienen, ist für die Eingabe des Bruttos und des Nettos eine fiktive Berechnungsgrundlage zu beachten: Nach §48 SGB IX soll ein Rehabilitand, der zur Berechnung des Übergangsgeldes vergleichsweise wenig verdiente, Übergangsgeld in Höhe einer Mindesthöhe erhalten. Aus diesem Grund soll das Arbeitsentgelt, das für die Berechnung des Übergangsgeldes zugrunde gelegt wird, mindestens einem fiktiven Arbeitsentgelt, nämlich dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt entsprechen. In diesem Fall ist also das fiktive Arbeitsentgelt als "Monatsgehalt Brutto " und 65 Prozent davon als "Monatsgehalt Netto " einzutragen.

    Ich vermute daher, dass mit Hilfe Ihres Zeugnisses folgendes berücksichtigt werden soll: Ihr „fiktives Monatsgehalt“ könnte anhand des ortsüblichen Arbeitsentgelts Ihrer höchsten Qualifikation ermittelt werden, falls dieses höher liegt, als Ihr derzeitiges Monatsgehalt.

    Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Übergangsgeld?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Banse wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Übergangsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 10 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Übergangsgeld-Rechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Übergangsgeld"

  • Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungs­beiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Übergangsgeldrechner.
  • Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Übergangsgeldrechner.
  • Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Übergangsgeldrechner.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite