Wie hoch wird mein Übergangsgeld sein? Wir erhalten dazu sehr viele Anfragen unserer Besucher und zeigen Ihnen hier unser Beispiel von Herrn Schulze (Name geändert). Schritt für Schritt wird hier die Ermittlung des Übergangsgeldes an seinem Beispiel gezeigt.
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So haben wir Herr Schulzes Übergangsgeld ermittelt
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Herr Schulze nimmt aufgrund ständiger Bandscheibenprobleme 2025 an einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation (früher Kur) teil. Er hat für die Zeit dieser Maßnahme Anspruch auf Übergangsgeld von der gesetzlichen Rentenversicherung und möchte wissen, wie hoch das Übergangsgeld sei wird.
- Herr Schulze ist verheiratet und hat zwei Kinder
- Er hat 2025 ein monatliches Bruttogehalt von 4.000 Euro.
- Sein Netto-Arbeitsentgelt beträgt 3.000 Euro.
- Außerdem hat er in den vergangenen 12 Monaten Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld in Höhe von zusammen 6.000 Euro erhalten.
1. Kumuliertes Brutto
Herrn Schulzes kumuliertes beitragspflichtiges Bruttogehalt vor Beginn der Rehamaßnahme setzt sich zusammen aus seinem laufenden Brutto-Monatsgehalt sowie anteilig aus den für die Rentenversicherung beitragspflichtigen Einmalzahlungens, nämlich seinem Weihnachts- und Urlaubsgeld.
Das kumulierte Brutto ist in§ 66 SGB IX "Höhe und Berechnung des Übergangsgelds" als Regelentgelt definiert. Dieses Regelentgelt ist für die Ermittlung des Übergangsgeldes durch die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung nach oben mit 8.050 Euro im Jahr 2025 je Monat begrenzt. Das Regelentgelt ist demnach der kleinere der beiden Beträge, also 4.500 Euro.
Herrn Schulzes kumuliertes Bruttogehalt beträgt 4.500 Euro.
2. Kumuliertes Netto
Analog zur Bestimmung des kumulierten Bruttoentgelts wird das kumulierte Nettoentgelt bestimmt. Dieses setzt sich zusammen aus den monatlichen 3.000 Euro zuzüglich der "auf netto herunter kalkulierten" Einmalzahlungen. Hierzu wird das Verhältnis zwischen monatlichem Brutto- und Nettogehalt auch auf die Einmalzahlungen angewandt. Anteilig betragen die Einmalzahlungen also hier 375 Euro je Monat netto.
Herrn Schulzes kumuliertes Netttogehalt beträgt 3.375 Euro.
3. Übergangsgeld (brutto)
Die Ermittlung des monatlichen Übergangsgeldes von Herrn Schulze unterliegt folgenden Regeln gemäß § 66 SGB IX:
- Die Grundlage für das Übergangsgeld bilden 80 Prozent, also 3.600 Euro seines kumulierten Bruttos.
- Diese Grundlage darf zudem das kumulierte Nettogehalt in Höhe von 3.375 Euro nicht überschreiten.
- Das Übergangsgeld beträgt 75 Prozent der gerade ermittelten Bemessunggrundlage, also 2.531,25 Euro.
Hätte Herr Schulze keine kindergeldberechtigte Kinder, würde er nur ein geringeres Übergangsgeld von 68 Prozent, statt 75 Prozent durch den Rentenversicherungsträger erhalten.<
Herrn Schulzes Brutto-Übergangsgeld beträgt 75 Prozent von 3.375 Euro, also 2.531,25 Euro.
4. Beiträge zur Sozialversicherung und Steuern
Sozialversicherung
Im Unterschied zu anderen Entgeltersatzleistungen wie z.B. Krankengeld oder Verletztengeld, übernimmt der Leistungserbringer, also die Rentenkasse, die gesamten Beiträge zur Sozialversicherung.
Lediglich der Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose, die bereits mindestens 23 Jahre alt sind, muss selbst getragen werden.
Steuern
Übergangsgeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Ermittlung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Übergangsgeldes entsteht. Diese steuerliche Auswirkung kann mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner ermittelt werden.
Es werden keine Beiträge und Steuern für Herrn Schulz erhoben.
5. Übergangsgeld (netto)
Schließlich erhält Herr Schulze ein tägliches Übergangsgeld in Höhe von 84,38 Euro bzw. monatlich 2.531,40 Euro
6. Netto-Lücke bzw. Versorgungslücke
Herr Schulze erhält während seiner Rehamaßnahme monatlich 843,60 Euro weniger als er vorher kumuliert zur Verfügung hatte.
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Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Übergangsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Beitragssätze zur Sozialversicherung bei Wikipedia
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Übergangsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 04.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 10 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Übergangsgeld-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Übergangsgeld"
- Berücksichtigung der neuen Sozialversicherungsbeiträge, Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2025 im Übergangsgeldrechner.
- Berücksichtigung der neuen Bemessungsgrenzen und Bezugsgrößen für 2024 im Übergangsgeldrechner.
- Berücksichtigung der geänderten Pflegeversicherungsbeiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) im Übergangsgeldrechner.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite