Pendlerpauschale berechnen

Pendlerpauschale-Rechner 2025 | Fahrtkostenrechner

Thema Pendlerpauschale Rechner

Die Pendlerpauschale - offiziell Entfernungspauschale - soll Arbeitnehmern mit weitem Weg zur Arbeit ermöglichen, die Steuerlast zu verringern. Zur Berechnung mit dem Pendlerpauschale-Rechner benötigen Sie lediglich die Länge der Strecke und die Anzahl der Arbeitstage, an denen die Strecke gefahren wird.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pendlerpauschale unterstützt Sie steuerlich bei einem langen Weg mit dem PKW zur Arbeit.
  • Unser obiger Rechner ermittelt ganz einfach Ihre absetzbaren Werbungskosten durch die Pendlerpauschale.
  • Ihre Steuerersparnis finden Sie im Ergebnis-Chart. Oder merken Sie sich den Betrag und ermitteln Sie die Ersparnis mit unserem Steuer-Rechner.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Pendlerpauschale Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Grundlagen zur Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale (auch Entfernungspauschale) ist eine steuerliche Vergünstigung für Berufspendler in Deutschland. Sie ermöglicht es, die Kosten für den Arbeitsweg von der Steuer abzusetzen.

  • Betrag: 0,30 € pro Kilometer für die ersten 20 km, ab dem 21. km 0,38 € (seit 2024).
  • Gilt für: Arbeitnehmer und Selbstständige.
  • Berechnung: Nur die einfache Strecke (nicht Hin- und Rückweg).
  • Unabhängig vom Verkehrsmittel: Auto, Bahn, Fahrrad oder zu Fuß.
  • Abzugsfähig in der Steuererklärung: Als Werbungskosten oder Betriebsausgaben.

Berechnung der Steuererstattung durch die Pendlerpauschale

Jeder Bruttolohn des Arbeitnehmers unterliegt der Steuerpflicht. Alle Kosten, die Steuerpflichtige aufwenden müssen, um ihre Tätigkeit ausüben zu können, sind als Werbungskosten abziehbar. Dazu zählen auch die Kosten für die Fahrten zu Arbeit.

Berechnen Sie Ihren steuerlichen Vorteil anhand der gerade errechneten "Absetzbaren Werbungskosten". Nutzen Sie einfach unseren Rechner zum Steuer sparen, um Ihre persönliche Steuererstattung zu ermitteln.

Anspruch auf die Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale steht neben Pkw-Nutzern auch Fußgängern und Rad- oder Motorradfahrern zu. Auch Nutzer einer Fahrgemeinschaft haben einen Anspruch darauf.

Es gibt allerdings Höchstgrenzen für Arbeitswege, die nicht mit dem Auto zurückgelegt wurden So gilt beispielsweise für das Zurücklegen der Strecke zu Fuß oder mit dem Fahrrad ein Höchstbetrag von 4.500 Euro im Jahr. Eine hierfür notwendige Strecke von 15.000 Kilometern ist für Fußgänger aber auch kaum zu erreichen, weswegen die Höchstgrenze in der Realität kaum zur Anwendung kommt.

Außerdem gibt es die Möglichkeit, Fahrkartenpreise für öffentliche Verkehrsmittel wie Bus oder Straßenbahn auch über die Kilometerpauschale anerkennen zu lassen. Wer für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel Fahrpreise zahlen muss, die die Pendlerpauschale übersteigen, kann die höheren Kosten geltend machen. Bei einem Arbeitsweg, der mit dem Flugzeug zurückgelegt wird, ist die Absetzung der Ticketkosten sogar die einzige Möglichkeit. Hier fällt eine Kilometerpauschale grundsätzlich weg.

Stellt Ihnen der Arbeitgeber einen Firmenwagen, müssen Sie einige Besonderheiten beachten. Die Pendlerpauschale dürfen Sie als Werbungskosten ansetzen, wenn Sie die private Nutzung des Fahrzeugs mit 1 Prozent und zusätzlich noch 0,03 Prozent vom Bruttolistenpreis versteuern.

Eingabehilfe zum Pendlerpauschale-Rechner

Im folgenden geben wir Ihnen eine Anleitung für die Nutzung des Rechner zur Berechnung der Pendlerpauschale.

Das Jahr der Steuererklärung angeben

Pendlerpauschale-Rechner Geben Sie hier an, für welches Jahr Sie Ihre Lohnsteuererklärung einreichen wollen. Für das Jahr 2020 betrug die Pendlerpauschale, wie oben beschrieben, 0,30 Euro je Entfernungskilometer. Für die Jahre 2021 bis 2026 beachten Sie bitte den folgenden Abschnitt.

Erhöhung der Pauschale ab 21. Kilometer für 2021 bis 2026

Im Rahmen des 2020 verabschiedeten Klimapakets wurde u.a. eine CO₂-Bepreisung beschlossen. Durch diese erhöhen sich mitunter auch die Preise für Benzin und Diesel. Zur Entlastung der Pendler wurde daher für die Jahre 2021 bis 2026 die Pendlerpauschale ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht. Die Erhöhung betrug 5 Cent für die Jahre 2021 bis einschließlich 2023, so dass ab dem 21. Kilometer 35 Cent statt 30 Cent je Kilometer gewährt werden. Für die Jahre 2024 bis 2026 waren es 8 Cent, also 38 Cent statt 30 Cent je Kilometer.

Zur Eindämmung der Auswirkungen durch die Inflation wurde die zunächst erst ab 2024 geplante Erhöhung auf 38 Cent vorgezogen auf 2022. Nun gilt daher ab dem 21. Kilometer nur noch für 2021 eine Pendlerpauschale von 0,35 Euro und für die Jahre 2022 bis einschließlich 2026 eine Pendlerpauschale von 0,38 Euro. Ab 2027 wird dann wieder die bis 2021 geltende Pauschale von 30 Cent für jeden Entfernungskilometer berechnet. Für Geringverdiener wird zudem im Zeitraum von 2021 bis 2026 eine Mobilitätsprämie gewährt.

Pendlerpauschale je km
bis km 20ab 21. km
20200,30 Euro0,30 Euro
20210,30 Euro0,35 Euro
20220,30 Euro0,38 Euro *)
20230,30 Euro0,38 Euro *)
20240,30 Euro0,38 Euro
20250,30 Euro0,38 Euro
20260,30 Euro0,38 Euro
20270,30 Euro0,30 Euro

*) Aufgrund des Steuerentlastungsgesetzes zur Eindämmung der Inflationsauswirkungen von zunächst geplanten 0,35 Euro auf 0,38 Euro erhöht.

Entfernung zur Arbeitsstätte - die kürzeste Strecke zählt

Die Pauschale für Pendler wird nur für die Kilometeranzahl berechnet, die als Entfernung zwischen Arbeitsstelle und Wohnort des Steuerpflichtigen ermittelt wird. Hier dürfen also weder die tatsächlich täglich gefahrene Strecke und schon gar nicht die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt werden. Entscheidend ist immer die Entfernung zur ersten Arbeitsstätte. Diesen Ort sollten Sie sich von Ihrem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, wenn Sie regelmäßig mehrere Tätigkeitsstätten aufsuchen müssen. Als Entfernung gilt die kürzeste Strecke zwischen Ihrem Wohnort und den Arbeitsort. Findige Bearbeiter des Finanzamtes setzen inzwischen auch Routenplaner aus dem Internet ein, um diese kürzeste Wegstrecke zu berechnen.

Wenn Sie allerdings mit dem PKW zur Arbeit gelangen, dann können Sie auch die verkehrsgünstigste Strecke für die Grundlage der Entfernungsberechnung verwenden. Andere Umwege, etwa um die Kinder von der Schule oder der Kindertagesstätte abzuholen oder um Einkäufe zu erledigen, dürfen nicht mit einberechnet werden.

Die Wohnung, von der aus die Strecke gemessen wird, muss der Lebensmittelpunkt des Angestellten sein. Die zu berechnende Pendlerpauschale kann nicht von einer selten genutzten Ferienwohnung aus berechnet werden. Zudem zählt der Arbeitsweg an jedem Tag nur einmal. Wer zum Beispiel aufgrund von Schichtarbeit oder zeitlich unterbrochenen Diensten mehrmals an einem Tag zwischen Wohnung und Arbeitsstelle pendelt, erhält hierfür keine gesonderte Vergütung. Alle fahrtbedingten Kosten sind mit der Pauschale abgedeckt und können daher nicht mehr zusätzlich geltend gemacht werden.

Höhere Werbungskosten bei Behinderung

Ab einem bestimmten Grad der Behinderung können nach §9 des Einkommensteuergesetzes für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte anstelle der Pendlerpauschale die tatsächlichen Aufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

Folgende Steuervorteile gelten u.a. daher für Menschen mit Behinderungen, deren Grad der Behinderung mindestens 70 beträgt oder deren Grad der Behinderung zwischen 50 und 70 beträgt und die das Merkzeichen "G" oder "aG" im Schwer­behinderten­ausweis eingetragen haben:

  • Als Werbungskosten für die Fahrtkosten können anstatt der Pendlerpauschale (= 0,30 €/km für die einfache Strecke) die tatsächlichen Fahrtkosten abgezogen werden.
  • Anstelle der tatsächlichen Kosten können bei Benutzung eines Pkws auch 0,30 € für jeden gefahrenen Kilometer, also für den Hin- und Rückweg zusammen, berücksichtigt werden.

Demnach können Sie als behinderter Mensch ab Grad 70 oder ab Grad 50 mit Merkzeichen "G" bzw. "aG" im Rechner für die Pendlerpauschale statt der einfachen Entfernung die Entfernung für den Hin- und Rückweg eintragen.

Die Anzahl Arbeitstage exakt berechnen

Mit unserem Rechner zur Berechnung der Arbeitstage können Sie Ihre gesamten Arbeitstage genau berechnen und entsprechend im Rechner für die Pendlerpauschale unterteilen in Arbeitstage, an denen Sie mit dem eigenen PKW zur Arbeit gelangten bzw. in Tage, an denen Sie andere Verkehrsmittel nutzten. Grundlage sind dafür in der Regel alle Wochentage, an denen Sie im Einsatz waren. Waren sie ein ganzes Jahr bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt, so sind das 52 Kalenderwochen a 5 Arbeitstage.

Sie müssen allerdings die genaue Anzahl an Arbeitstagen je Jahr berücksichtigen. Diese unterscheiden sich je Bundesland, da es verschiedene gesetzliche Feiertage gibt. Von dieser ermittelten Zahl der maximalen Arbeitstage ziehen Sie bitte alle Urlaubstage, sonstige freie Zeiten und auch Ausfalltage durch Krankheit ab. Als Ausgangswert sind im Pendlerpauschale-Rechner 220 Tage angegeben. Bitte passen Sie diese Zahl für die Tage an, die sie mit dem PKW unterwegs waren.

Ergänzen Sie außerdem die Tage, an denen Sie andere Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Flugzeug, Fahrrad, Fahrgemeinschaft) genutzt haben. Hierfür gilt dann die Höchstgrenze von 4.500 Euro. Die Bearbeiter des Finanzamtes können eine Bestätigung des Arbeitgebers für die Anzahl der Arbeitstage, die Sie für ihn zur Verfügung standen, verlangen.

Die Höhe der Pendlerpauschale berechnen

Im Rahmen der Werbungskosten können Sie die Pendlerpauschale im Folgejahr geltend machen. Für Ihre persönliche Einkommensteuererklärung (früher auch als Lohnsteuerausgleich bekannt) haben Sie bis zum 30. Juni Zeit. Diese Frist ist in den letzten Jahren ja verlängert worden. Wer mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, kann sich sogar ein wenig länger Zeit lassen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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