Frau Prenzel (Name geändert) zählt zu unseren über 20 Millionen jährlichen Besuchern. Sie fragte uns nach den steuerlichen Auswirkungen der höheren Pendlerpauschale für 2021 bis 2026. Wir haben sie beraten und zeigen dies hier anhand ihres Beispiel.
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So konnten wir die Pendlerpauschale für Frau Prenzel bestimmen.
Inhalt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Prenzel ist als Büroangestellte in einem Berliner Unternehmen tätig. An 5 Tagen der Woche pendelt sie daher zwischen ihrem Wohnort und dem Geschäftssitz der Firma, der die erste Tätigkeitsstätte ist. Dafür nutzt sie die öffentlichen Verkehrsmittel und immer dann, wenn sie ihre Tochter morgens zur Schule bringen muss, den privaten PKW.
Frau Prenzel möchte die Pendlerpauschale für 2020 und auch die folgenden Jahre ermitteln, um für sich die Auswirkungen der geänderten Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 zu bestimmen. So sieht ihr Arbeitsweg aus:
- Die tatsächlich kürzeste Strecke führt mitten durch die Stadt und beträgt 32 km.
- Verkehrsgünstiger ist die Nutzung der Autobahn, dann ist der Weg 37 km lang.
- Wenn Frau Prenzel ihre Tochter zu Schule bringt, muss sie für eine Fahrt 40 km zurücklegen.
- Frau Prenzel hatte 2020 ein zu versteuerndes Einkommen von 30.000 Euro.
1. Ermittlung der kürzesten Strecke
Der Gesetzgeber erlaubt die Kalkulation der Pendlerpauschale nur für die kürzeste Entfernung zwischen Wohn- und Arbeitsort. Der Umweg zur Schule der Tochter muss also unberücksichtigt bleiben. Allerdings darf Frau Prenzel die verkehrsgünstigere Strecke über die Autobahn berücksichtigen.
Frau Prenzel kann 37 km täglich ansetzen.
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2. Anzahl der Arbeitstage
In Berlin gab es 2020 für Frau Prenzel 254 mögliche Arbeitstage. Sie hatte 25 Urlaubstage genommen, an 7 Tagen war sie krank, 5 Tage benötigte sie für die Betreuung ihrer kranken Tochter.
2020 hatte Frau Prenzel 217 Arbeitstage.
3. Pendlerpauschale bzw. Kilometerpauschale
Steuerjahr | Entfernungskilometer | Pauschale | Absetzbare Pendlerpauschale |
---|---|---|---|
2020 | 37 km | 0,30 | 2.408,70 € |
4. Pendlerpauschale für 2021 bis 2026 und Folgejahre
In den Folgejahre gilt dann für Frau Prenzel (wir unterstellen hier ebenfalls 217 Arbeitstage).
Steuerjahr | Entfernungskilometer | Pauschale 1.-20. km | Pauschale ab 21. km | Absetzbare Pendlerpauschale |
---|---|---|---|---|
2021 | 37 km | 0,30 | + 0,05 | 2.593,15 € |
2022-2026 | 37 km | 0,30 | + 0,08 | 2.703,82 € |
ab 2027 | 37 km | 0,30 | + 0,00 | 2.408,70 € |
5. Ermittlung des steuerlichen Vorteils
Anhand der Charts im Ergebnis unseres Pendlerpauschale-Rechners kann Frau Prenzel Ihren steuerlichen Vorteil aufgrund der absetzbaren Pendlerpauschale über 2.408,70 Euro für 2020 ablesen. Zusammen mit Ihrem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 30.000 Euro kann sie folgende Ersparnis erzielen:
2020 spart Frau Prenzel 763 Euro.
Für 2025 sieht die Steuerersparnis für Frau Prenzel folgendermaßen aus:
2025 spart Frau Prenzel 755 Euro.
Frau Prenzel kann 2025 zwar eine viel höhere Pendlerpauschale von 2.703,82 Euro absetzen (statt 2.408,70 Euro im Jahr 2020), spart dadurch aber etwas weniger Steuern. Der Grund: Ihre Einkommensteuer auf ein Einkommen von 30.000 Euro ist 2025 gesunken, sodass die steuerliche Ersparnis fast gleich bleibt.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:
- § 9 Einkommensteuergesetz (EStG) - Werbungskosten (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Entfernungspauschale
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 24.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Pendlerpauschale Rechner beantwortet.
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