Pendlerpauschale berechnen

Nutzerfragen zum Thema Pendlerpauschale - Michael Mühl antwortet

Thema Pendlerpauschale ﹣ Nutzerfragen
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften. Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder. Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne ([email protected]). Mehr über mich unter Michael Mühl.

Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl

  • Gibt es eine Mindestpauschale für Pendler?

    Unser Nutzer o....com hatte am 11.06.2022 folgende Frage

    Hallo,

    habe eine Frage zur Pendlerpauschale im Zusammenhang mit der Steuererklärung, die wir jedes Jahr machen. Da ich nur 8 km zur Arbeitsstätte entfernt wohne, heisst es bei der Steuererklärung immer, dass diese gar nicht extra aufgeführt werden müssen, weil diese sowieso unter einer Mindestpauschale fallen, die bereits berücksichtigt sind. Verstehen Sie was ich damit meine? Wo ist es denn richtig, rechnet das Finanzamt schon bei der Berechnung der Lohnsteuer schon eine Art Pendlerpuffer da rein? Wo läge denn da eine mögliche Grenze, damit man das mal weiß?

    Ich bedanke mich im Voraus für eine hilfreiche Auskunft.

    Mit freundlichen Grüßen Oliver K.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 11.06.2022

    Sehr geehrter Herr K.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Unseres Wissens gibt es keine Mindestpauschale im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale. Die Kosten zum Pendeln sind allerdings Werbungskosten, denn es sind Kosten, die durch Ihre Arbeit entstehen. Für die Werbungskosten gibt es eine jährliche Pauschale, den Werbungskostenpauschbetrag. Dieser lag in den vergangenen Jahren bei jährlich 1.000 Euro und wurde ab 2022 auf 1.200 Euro erhöht. Diesen Betrag können Sie ohne Nachweis etwaiger Werbungskosten von der Steuer absetzen.

    Ich vermute daher, dass Ihre Werbungskosten inklusive der Pendlerkosten diesen Werbungskostenpauschbetrag nicht überschreiten und daher pauschal berücksichtigt werden.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Wie hoch ist die Pendlerpauschale für Motorradfahrer?

    Unser Nutzer di...com hatte am 31.05.2022 folgende Frage

    Hallo zusammen,

    erst mal vielen Dank für diesen Service und die hilfreichen Informationen auf der Homepage. Ich versuche gerade herauszufinden, ob sich aktuell auch die Pauschale für die Benutzung von Motorrädern geändert hat. Bisher war das ja 20 Cent. Ich finde leider kein Infos hierzu im Netz und euer Rechner berechnet bei der Eingabe unter „andere Verkehrsmittel“ auch die 35 bzw. 38 Cent. Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Auf jeden Fall schon mal vielen Dank.

    Beste Grüße, Dirk F.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 04.06.2022

    Hallo Herr F,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale), also die Pauschale für jeden Entfernungskilometer bis zur ersten Tätigkeitsstätte ist verkehrsmittelunabhängig. Sie gilt also gleichermaßen für Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer oder z.B. auch Fußgänger. Damit gilt auch die Erhöhung ab dem 21. Kilometer auf nunmehr 38 Cent (für 2021 noch 35 Cent) ebenso für Motorradfahrer.

    Auswärts­termine, also Dienstfahrten von der ersten Tätigkeitsstätte z.B. zu Kunden können hingegen anders abgerechnet werden: Für Auto­fahrten erkennt das Finanz­amt 30 Cent für jeden gefahrenen Kilo­meter (also Hin- und Rückweg) oder die tatsäch­lichen Kosten an. Für Fahrten mit dem Motorrad können pauschal 20 Cent je gefahrenem Kilo­meter abgesetzt werden.

    Bei den Dienstfahrten gibt es keinen Zuschlag ab dem 21. Kilometer, jedoch kann hier der Hin- und Rückweg steuerlich abgesetzt werden, während bei der Pendlerpauschale nur der einfache Weg bis zur ersten Tätigkeitsstätte abgesetzt werden kann.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Erhöhte km-Pauschale ab dem 21. km auch bei Dienstreisen?

    Unser Nutzer se....de hatte am 25.02.2022 folgende Frage

    Hallo,

    ich habe eine Frage bezüglich der Pendlerpauschale. Gilt die Erhöhung von 5 Cent ab dem 21 Km nur für Fahrten der ersten Tätigkeitsstätte? Oder ist dies ebenfalls gültig für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Hier werden ja Hin-/ und Rückweg als Fahrtkosten berücksichtigt. Berechnet sich das Ganze dann für Hin-/ und Rückfahrt zusammen oder separat?

    Ich bedanke mich bereits im voraus für ihre Hilfe. Ich hoffe solche Fragen sind hier richtig gelegen.

    Gruß, S.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 25.02.2022

    Sehr geehrter Herr S.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Für Fahrtkosten im Rahmen einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit (vormals „Dienstreisen“) bleibt es unabhängig von der Überschreitung bestimmter Entfernungen bei den 30 Cent je Kilometer für die Hin- und für die Rückfahrt.

    Der Co2-Ausgleich ab dem 21. Kilometer wurde lediglich für die Pendlerpauschale eingeführt.

    Mit herzlichen Grüßen

    Michael Mühl

  • Gibt es bei der Pendlerpauschale Sonderregeln für Behinderte?

    Unser Nutzer e....org hatte am 30.07.2021 folgende Frage

    Hallo Redaktion Smart-Rechner,

    von einem unserer Mitglieder (Grenzgängerverein VEG) sind wir darauf hingewiesen worden (Bescheid Finanzamt), dass ab 2020 für Schwerbehinderte (80 Prozent oder 70 Prozent+"G") 0,60€/km angerechnet werden. Ist das ihnen bekannt? Wenn das korrekt ist, könnten Sie das in den Smart-Rechner mit aufnehmen.

    Ein Lob für Sie im allgemeinen. Die Smart-Rechner sind ein tolles Tool und auch immer up-to-date.

    Mit freundlichem Gruß

    Erich S.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 05.08.2021

    Sehr geehrter Herr Si,

    vielen Dank für Ihren Hinweis und Ihr positives Feedback zu den Smart-Rechnern. Möglicherweise hat Ihr Mitglied auf eine bestehende Regelung hingewiesen, die bei Behinderten mit dem genannten Schweregrad das Absetzen PRIVATER Fahrten ermöglicht.

    Beim Rechner für die Pendlerpauschale unter https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/rechner.php geht es jedoch um das steuerliche Absetzen der berufsbedingten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Aber auch hier gibt es eine gesonderte Regelung für Behinderte (70 Prozent oder 50 Prozent+G), wonach statt der einfachen Pauschale entweder die tatsächlichen Kosten oder aber der Hin- und Rückweg (statt des einfachen Entfernung) als Werbungskosten abgesetzt werden können.

    Dank Ihres Hinweises haben wir dies nun im Hilfetext des Rechners zum Eingabefeld „Weg zu Arbeit“ und entsprechend auf der Rechner-Seite textlich ergänzt. Es wird nun darauf hingewiesen, dass man bei entsprechender Behinderung statt der einfachen Entfernung die Entfernung für den Hin- und Rückweg eingeben kann.

    Nochmals Danke für Ihren Hinweis und herzliche Grüße

    Michael Mühl

    Smart-Rechner.de

    Unser Nutzer e....org hatte am 05.08.2021 noch eine Nachfrage

    Sehr geehrter Herr Michael Mühl,

    danke für die Reaktion und die Erklärung, warum der doppelte km-Betrag eingesetzt werden kann. Das hat uns auch geholfen und wir können diese Info auch an unsere Mitglieder weitergeben.

    Mit freundlichem Gruß

    Erich S.

  • Pendlerpauschale bei Kurzarbeit: Wieviele Tage gebe ich an?

    Unser Nutzer Ar....de hatte am 18.03.2021 folgende Frage

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Meine Frage: Beispiel Kurzarbeit an 100 Tagen im Jahr 2020.

    Ist bei den Werbungskosten in der Steuererklärung dann dementsprechend die Zahl der Fahrten um die Tage der Kurzarbeit zu reduzieren, also z.B. statt 230 Tg. dann 130 Tage? Danke für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen, Armin N.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 20.03.2021

    Sehr geehrter Herr N.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Generell können sie nur die tatsächlich gemachten Fahrten geltend machen. Wenn Sie also aufgrund der Kurzarbeit nur 130 Tage zur Arbeit gefahren sind, können Sie auch genau diese 130 Tage geltend machen.

    Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl

  • Pendlerpauschale - erhalte ich Geld zurück?

    Unser Nutzer oe...com hatte am 08.01.2020 folgende Frage

    Meine Arbeitsstelle ist mit dem Auto ungefähr 84km von mir entfernt.

    Das bedeutet täglich durchschnittlich 170km pro Tag.

    Mit ihrem Rechner komme ich auf "Absetzbare Werbungskosten 5.610,00 €"

    - bedeutet das, dass ich Ende des Jahres diesen Betrag zurück kriege auf mein Konto?

    Setzt sich die oben genannte Summe für Hin- und Rückfahrt zusammen?

    MfG

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 08.01.2020

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Anfrage.

    Ihre berechneten Kosten sind nach Ihrer Berechnung absetzbar. Absetzbar heißt, dass dieser Betrag von Ihrem Einkommen abgezogen werden kann, bevor das resultierende Einkommen versteuert wird. Wenn Sie z.B. ein Jahreseinkommen von 40.000 Euro haben, können Sie die 5.610 Euro davon abziehen. Von den resultierenden 34.390 Euro wird dann die Steuer berechnet.

    Im Rechner unter https://www.smart-rechner.de/pendlerpauschale/ sollten Sie zur Berechnung bitte nur Ihren Weg bis zur Arbeitsstätte von 84 km eintragen, nicht die zweifache Strecke

    Mit besten Grüßen

  • Gibt es eine Werbungskosten-Deckelung auf 4.500 € ?

    Unser Nutzer dk...com hatte am 24.12.2019 folgende Frage

    Laut ihrer Berechnung sollte ich 6500 € Pendlerpauschale erhalten. Leider sind jedoch die Werbungskosten mit 4500 € gedeckelt.

    Gruß

    Dirk K.

    Michael Mühl

    Antwort durch Michael Mühl vom 25.12.2019

    Sehr geehrter Herr K.,

    vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Grenze von 4.500 Euro gilt nicht für die Fahrten mit dem eigenen Pkw. Daher erhalten Sie im Rechner auch die Möglichkeit, die Arbeitstage mit dem eigenen Pkw gesondert anzugeben. Hinter den jeweiligen "?"-Buttons wird die Thematik entsprechend erläutert.

  • FrageHaben Sie auch eine Frage zum Thema Pendlerpauschale?

    Sie können Sich mit Fragen gerne an unseren Kundenservice oder an Herrn Mühl wenden. Beachten Sie aber bitte, dass wir keinen Steuerberater, Rechtsanwalt oder sonstigen Fachexperten ersetzen dürfen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung

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