Pendlerpauschale berechnen

Kilometerpauschale 2025 einfach berechnen

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Die Kilometerpauschale 2025 ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Fahrtkosten für den Arbeitsweg steuerlich geltend zu machen. Sie beträgt weiterhin 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer. Ab dem 21. Kilometer steigt sie auf 0,38 Euro. So lassen sich die Kosten für Pendler und Dienstreisen schnell und unkompliziert berechnen.

Was bedeutet Kilometerpauschale 2025?

Die Kilometerpauschale – oft auch Pendlerpauschale genannt – ist eine steuerliche Vergünstigung für den Arbeitsweg. Sie reduziert Ihr zu versteuerndes Einkommen und wirkt sich damit direkt auf die Höhe der Steuerlast aus.

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen: Gerade bei längeren Arbeitswegen lohnt sich die Angabe in der Steuererklärung sehr. Selbst wenn die tatsächlichen Kosten höher oder niedriger liegen, ist die Pauschale ein klarer Vorteil – die Berechnung bleibt unkompliziert und spart Zeit.

So wird die Kilometerpauschale berechnet

  • Für die ersten 20 Kilometer: 0,30 Euro pro Kilometer
  • Ab dem 21. Kilometer: 0,38 Euro pro Kilometer
Beispiel: Bei 30 Kilometern Arbeitsweg pro Tag ergeben sich 20 × 0,30 Euro = 6,00 Euro + 10 × 0,38 Euro = 3,80 Euro = 9,80 Euro pro Tag.

Besonderheiten der Kilometerpauschale

Die Kilometerpauschale gilt nicht nur für Autofahrer. Auch wer mit dem Rad oder zu Fuß zur Arbeit kommt, kann sie ansetzen. Hierdurch profitieren insbesondere Arbeitnehmer mit günstigen oder sogar kostenlosen Verkehrsmitteln. Allerdings ist die Pauschale bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel auf 4.500 Euro pro Jahr begrenzt – außer, die tatsächlichen Ticketkosten liegen höher. Dann können die realen Kosten geltend gemacht werden.

Klimapaket und Steuerentlastungsgesetz

Die höheren Beträge ab dem 21. Kilometer wurden mit dem Klimapaket 2020 und dem Steuerentlastungsgesetz 2022 festgelegt. Für die Jahre 2022 bis 2026 gilt daher die erhöhte Kilometerpauschale von 0,38 Euro. Ab 2027 soll die Pauschale wieder auf 0,30 Euro je Kilometer zurückgeführt werden.

Kilometerpauschale bei Behinderung

Menschen mit einem Behinderungsgrad von mindestens 70 Prozent oder mit einem Behindertenausweis (Kennzeichnung „G“ ab 50 Prozent) können zusätzliche Kosten geltend machen. Dazu zählen etwa Aufwendungen für Maut oder spezielle Fahrzeuge. Wichtig: Wie bei allen Arbeitnehmern zählt nur die einfache, kürzeste Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Mehrfachfahrten am Tag werden steuerlich nicht berücksichtigt.

Kilometerpauschale 2025 sofort berechnen

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Pendlerpauschale" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Pendlerpauschale" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 26.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 7 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Pendlerpauschale Rechner beantwortet.

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