Mit dem Werbungskostenrechner sehen Sie sofort, wie hoch Ihre Steuerersparnis ist. Der Rechner berücksichtigt den Grundtarif und die gemeinsame Veranlagung. Zusätzlich zeigt er die Ergebnisse in übersichtlichen Charts.
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Beispielrechnung Werbungskosten
Eingabehilfe zum Rechner
Für die Berechnung brauchen Sie nur wenige Angaben:
Werbungskosten und andere Ausgaben
Tragen Sie die Summe Ihrer Werbungskosten oder anderer absetzbarer Kosten ein. Dazu zählen zum Beispiel Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Die zumutbare Eigenbelastung nach § 33 Abs. 3 EStG wird automatisch berücksichtigt.
Steuerjahr
Wählen Sie das Steuerjahr, für das Sie die Werbungskosten angeben möchten.
Bruttojahreseinkommen
Geben Sie Ihr Bruttojahreseinkommen für das gewählte Jahr an.
Kirchensteuer
Bitte wählen Sie Ihren Kirchensteuersatz. In Bayern und Baden-Württemberg liegt er bei 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern bei 9 Prozent.
Beispiel: Steuerersparnis durch Werbungskosten
Herr und Frau Wagner verdienen 2025 zusammen 60.000 Euro brutto.
Ihre Werbungskosten setzen sich zusammen aus Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale), einer Dienstreise, Berufsbekleidung, Fachbüchern, Berufshaftpflichtversicherung, Gewerkschaftsbeiträgen, Kontoführungsgebühren und Steuerberatungskosten. Insgesamt: 3.000 Euro.
Kirchensteuer zahlen die Wagners nicht, da sie ausgetreten sind.
1. Steuer ohne Werbungskosten
Die Steuer ohne Abzug der Werbungskosten setzt sich zusammen aus Einkommensteuer (Splittingtarif) und ggf. Solidaritätszuschlag.
Die Steuerlast der Wagners beträgt 8.606 Euro.
2. Steuer mit Werbungskosten
Zieht man die Werbungskosten von 3.000 Euro vom Einkommen ab, bleiben 57.000 Euro übrig. Darauf berechnet das Finanzamt die Steuer.
Die Steuerlast beträgt nun 7.762 Euro.
3. Steuerersparnis
Die Differenz ergibt die Steuerersparnis: 8.606 Euro minus 7.762 Euro = 844 Euro. Diesen Betrag bekommen die Wagners zurück.
Die Steuerersparnis beträgt 844 Euro.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuer absetzen"
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2025
- Neuen Einkommensteuertarif 2024 (beschlossen am 22. November 2024) im Steuerspar-Rechner hinterlegt.
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2024
- Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerspar-Rechner
- Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite