Was sind Werbungskosten? Arbeitnehmer bekommen ihr Gehalt vom Arbeitgeber ausgezahlt. Davon geht gleich die Lohnsteuer ans Finanzamt. Doch jeder kann berufliche Ausgaben vom Einkommen abziehen. So sinkt die Steuer. Diese Kosten heißen Werbungskosten.
Kosten müssen zum Beruf passen
Als Werbungskosten zählen nur Ausgaben, die für den Beruf wichtig sind. Ein Sprachkurs ist zum Beispiel absetzbar, wenn man beruflich mit Kunden aus dem Ausland spricht. Kurse ohne Bezug zum Beruf erkennt das Finanzamt nicht an.
Die Werbungskostenpauschale
Damit die Steuererklärung einfacher bleibt, gibt es eine Pauschale von 1.230 Euro pro Jahr (Stand 2026). In vielen Fällen reicht das aus. Wer höhere Kosten hatte, muss Belege vorlegen. Zu den Werbungskosten zählen auch Fahrten zur Arbeit oder eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Für den Arbeitsweg gibt es die Entfernungspauschale: 38 Cent pro Kilometer (Stand: 2026) (vorher 30 Cent pro Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent). Es zählt immer nur die kürzeste Strecke. Wer teurer mit Bus oder Bahn fährt, kann das ebenfalls angeben.
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Private Ausgaben als Werbungskosten?
Manche privaten Kosten lassen sich auch ansetzen, wenn sie durch den Job steigen. Wer z. B. oft unterwegs ist und nicht zu Hause essen kann, darf den Verpflegungsmehraufwand absetzen. So werden teurere Mahlzeiten im Restaurant oder in der Kantine berücksichtigt. Damit die Steuer sofort sinkt, können anerkannte Beträge als Freibetrag direkt auf der Lohnsteuerkarte stehen. Dann behält der Arbeitgeber automatisch weniger Steuer ein.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 21.09.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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