Die Einkommensteuer ist ein bestimmter Prozentsatz Ihrer Einnahmen. Bestimmte Ausgaben können Sie absetzen. Das heißt, sie werden vor der Berechnung der Steuer von den Einnahmen abgezogen. Berechnen Sie hier Ihre mögliche Steuerersparnis.
Das Wichtigste in Kürze
- Bestimmte Ausgaben können Ihr zu versteuerndes Einkommen senken. Dadurch zahlen Sie weniger Steuern.
- Oft können alle Kosten, die mit Ihrem Beruf zu tun haben, abgesetzt werden. Dazu gehören z.B. Berufskleidung oder ein eigenes Büro.
- Auch Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
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So funktioniert der "Steuer absetzen" Rechner
Mit dem Steuern-absetzen-Rechner können Sie berechnen, wie sich Ihre absetzbaren Ausgaben auf die Steuerlast auswirken. Geben Sie dazu Ihr Bruttojahreseinkommen, das Steuerjahr und die Höhe Ihrer absetzbaren Ausgaben ein. Wenn Sie Kirchensteuer zahlen, können Sie auch den Prozentsatz auswählen.
Ergebnisse der Berechnung
Der Rechner zeigt Ihnen die Steuerlast vor und nach Abzug Ihrer Ausgaben. Zusätzlich wird die genaue Steuerersparnis ausgewiesen. Damit sehen Sie sofort, wie viel Sie durch Werbungskosten, Sonderausgaben oder andere Absetzungen sparen können.
Was berücksichtigt wird
Die Berechnung umfasst Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Absetzbare Ausgaben mindern die Bemessungsgrundlage und senken damit Ihre Steuerlast. So ergibt sich Ihre mögliche Steuererstattung direkt aus der Differenz.
Hinweis
Die Ergebnisse beruhen auf den jeweils gültigen Steuertarifen. Für die exakte Berechnung im Einzelfall kann eine Steuerberatung sinnvoll sein.
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Eingabehilfe zum „Steuer absetzen“-Rechner
Absetzbare Ausgaben
Geben Sie die Summe Ihrer absetzbaren Ausgaben für das gewählte Steuerjahr ein.
Dazu gehören z. B.
Werbungskosten,
Sonderausgaben und
außergewöhnliche Belastungen
abzüglich der zumutbaren Belastung nach § 33 Abs. 3 EStG.
Steuerjahr
Wählen Sie das Steuerjahr, in dem Sie Ausgaben absetzen möchten.
Bruttojahreseinkommen
Tragen Sie Ihr Bruttojahreseinkommen für das ausgewählte Jahr ein.
Kirchensteuer
Der Kirchensteuersatz beträgt in
Bayern und
Baden-Württemberg 8 % der
Einkommensteuer,
in allen anderen Bundesländern 9 %.
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Fragen & Tipps zum Steuer absetzen
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem „Steuer absetzen“-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Was bedeutet „Steuer absetzen“ eigentlich?„Steuer absetzen“ heißt: Sie können bestimmte Ausgaben vom Einkommen abziehen, bevor das Finanzamt die Steuer berechnet. Dadurch sinkt Ihr steuerpflichtiges Einkommen und Sie zahlen weniger Steuern.
Einfach gesagt: Jeder belegte Euro an Kosten kann Ihre Steuerlast verringern.
02.
Welche Ausgaben kann ich absetzen?Grundsätzlich sind beruflich bedingte oder gesetzlich geförderte Kosten absetzbar. Typische Beispiele:
- Arbeitsmittel wie Laptop, Fachliteratur oder Berufskleidung
- Werbungskosten wie Fahrtkosten oder Fortbildungen
- Sonderausgaben wie Spenden oder Mehrbedarf beim Unterhalt
- Außergewöhnliche Belastungen, z. B. Pflegekosten oder Krankheitskosten
Viele Posten können Sie pauschal angeben, höhere Beträge müssen Sie mit Belegen nachweisen.
03.
Wie berechne ich, wie viel Steuern ich spare?Die Berechnung funktioniert am einfachsten online: Unser Steuer absetzen Rechner berechnet Ihre Steuerersparnis.
So sehen Sie sofort den Unterschied vor und nach Abzug Ihrer Ausgaben – und wie viel Sie mit der Steuererklärung zurückbekommen können.
04.
Kann ich mein Auto oder den Arbeitsweg absetzen?Ja, für den Weg zur Arbeit gibt es die Entfernungspauschale. Sie beträgt ab 2026 38 Cent pro Kilometer. Vorher waren es 30 Cent pro Kilometer und erst ab dem 21. Kilometer 38 Cent) .
Weitere Kosten wie Sprit oder Reparaturen sind darin schon enthalten. Nutzen Sie dafür unseren Pendler-Rechner. Für Selbstständige können auch die Anschaffungskosten des PKW als Betriebsausgaben gelten.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuer absetzen" verwendet:
- Bundesfinanzministerium - Einkommensteuer
- Einkommensteuergesetz (EStG) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuer absetzen"
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2026
- Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2025
- Veröffentlichung des Werbungskostenrechners zur Berechnung der Steuerersparnis.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

