Die Einkommensteuer errechnet sich aus einem bestimmten
Prozentsatz der Einnahmen. Für die meisten Arbeitnehmer bestehen die Einnahmen aus Ihrem Gehalt. Doch bestimmte Ausgaben können abgesetzt, das bedeutet vor der Berechnung der
Steuer von den Einnahmen abgezogen werden.
Mit dem Rechner können Sie für 2024 sowie für die vorhergehenden Jahre die mit den absetzbaren Ausgaben verbundene Steuerersparnis berechnen.
Für 2024 und für jedes vorherige Jahr ist der Einkommensteuertarif hinterlegt. Der Rechner zum Absetzen Ihrer Ausgaben berechnet Ihre
Einkommensteuer vor dem Absetzen und nach dem Absetzen der Ausgaben. So wird Ihre Steuerersparnis für 2024 und die vorherigen Jahre durch das
Absetzen Ihrer Ausgaben berechnet.
Zu den absetzungsfähigen Ausgaben zählen zum Beispiel alle Kosten, die unmittelbar mit dem Beruf zu tun haben.
Müssen Sie zum Beispiel in Ihrer Wohnung ein eigenes Büro einrichten oder sich Ihre Arbeitskleidung selbst kaufen,
können Sie die Kosten hierfür in Ihrer Steuererklärung angeben. Für viele Ausgaben dagegen werden sogenannte
Pauschalen festgelegt, sodass Sie nicht gezwungen sind, jeden Beleg aufzuheben.
Um die Steuern, die Sie zahlen müssen, so gering wie möglich zu halten, ist es sinnvoll alle Kaufbelege und
Rechnungen, die im Jahr anfallen, aufzubewahren. Wenn dann die Steuererklärung angefertigt wird, können die
abzugsfähigen Ausgaben addiert und mit den Pauschalen verglichen werden. Sie können in jedem Jahr erneut
entscheiden, ob Sie die Pauschalen oder die detaillierte Abrechnung wählen. Da mit der Gehaltsabrechnung
stets ein Vorsteuerabzug beim Finanzamt ankommt, sind die meisten Arbeitnehmer nicht zu einer Steuererklärung
verpflichtet. Diese ist aber notwendig, wenn die abzugsfähigen Kosten geltend gemacht werden sollen.
Auf der Lohnsteuerkarte sind die Steuerklassen und eventuelle Freibeträge eingetragen, sodass die gezahlten Steuern
in vielen Fällen den tatsächlichen Forderungen sehr gut entsprechen. Wer aber Ausgaben für seinen Beruf hatte,
die von der Steuer abgesetzt werden können, muss dies in der Steuererklärung kundtun. In der Regel kann ein
Arbeitnehmer sich dann über eine Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern freuen. Welche Ausgaben exakt
abgesetzt werden können, ist in sehr umfangreichen Regelungen festgehalten.
Diese Seite der Themenwelt "Steuer absetzen" wurde zuletzt am 10.10.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Michael Mühl. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2024
Anpassung unseres Steuerspar-Rechners an die Einkommensteuerberechnung für 2023
Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Steuerspar-Rechner