Ihren Firmenwagen dürfen Sie in der Regel auch privat nutzen. Diese private Nutzung ist ein sogenannter geldwerter Vorteil und muss von Ihnen im Rahmen der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Wie dies berechnet wird, verrät Ihnen unser Firmenwagenrechner.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Firmenwagen kann anhand der 1%-Methode (Pauschalwertmethode) oder der Fahrtenbuchmethode versteuert werden.
- Die Antriebsart wie Verbrenner, Plug-in Hybrid oder E-Auto haben großen Einfluss auf die Berechnung.
- Nutzen Sie unseren Rechner zur einfachen Berechnung oder folgen Sie unserer Beispielberechnung.
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Vergleich der beiden Firmenwagen-Methoden
Inhalt
Zwei Methoden zur Besteuerung eines Firmenwagens
Die Möglichkeit zur Nutzung eines Firmenwagens ist ein geldwerter Vorteil, der vom Staat als zusätzliches Einkommen eingestuft und deshalb besteuert wird. Zur Berechnung dieses geldwerten Vorteils und damit der zusätzlichen Steuerlast gibt es zwei Methoden (1%-Methode und Fahrtenbuchmethode), zwischen denen Sie zur privaten Nutzung frei wählen können.
Im Firmenwagenrechner können Sie beide vergleichen und wählen, ob Sie die Steuerbelastung allein anhand der 1%-Methode (Pauschalwertmethode) berechnen möchten, oder diese zusätzlich mit der Steuerlast gemäß der Fahrtenbuchmethode vergleichen möchten.
Tipp: Steuervorteile für Hybride und E-Autos
Hier finden Sie spezielle Informationen zu Steuervorteilen von
Was versteht man unter der 1%-Methode bzw. Pauschalwertmethode?
Die 1%-Methode wird auch Pauschalwertmethode genannt. Der geldwerte Vorteil wird anhand von Pauschalen für die eigentliche
Nutzung des Firmenfahrzeugs berechnet und für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bestimmt. Die Höhe der Pauschalen ist
abhängig vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs.
Monatlich werden für die private Nutzung 1 Prozent dieses Listenpreises veranschlagt. Bei E-Autos wird der Listenpreis für die Berechnung zunächst geviertelt, so dass man hier auch von der 0,25 Prozent-Methode spricht. Ähnlich ist es bei Plug-in Hybriden, wo der Listenpreis vor der Berechnung zunächst halbiert wird (0,5 Prozent-Methode).
Die zweite Möglichkeit bei einem Firmenwagen ist ein Fahrtenbuch.
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Was versteht man unter Fahrtenbuch-Methode?
Die Fahrtenbuch-Methode ist genauer, aber aufwendiger. Hier werden alle Kosten, also
- Benzinkosten,
- KFZ-Steuer und KFZ-Versicherung,
- Reparaturen und
- die jährlichen Abschreibungen (6 Jahre linear) auf den Anschaffungspreis
zu den privat gefahrenen Kilometern in Relation gesetzt, um den geldwerten Vorteil zu bestimmen.
Auswirkungen von unterschiedlichen Antriebsarten
Wählen Sie hier bitte aus, mit welchem der drei aufgeführten Antriebsarten der Firmenwagen bzw. Dienstwagen ausgestattet ist.
Verbrenner
Sofern es sich um ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor, also etwa einem Benziner oder Diesel handelt, wird die allgemeine Berechnung für den geldwerten Vorteil durchgeführt. D.h., für Dienstwagen, die auch privat genutzt werden, sind 1 Prozent des Listenpreises (Bemessungsgrundlage) im Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern.
Plug-in Hybrid - Bemessungsgrundlage halbiert
Ab 2019 bis 2030 erworbene Plug-in Hybride erhalten für die Berechnung der Besteuerung des Firmenwagens Vorteile: Der geldwerte Vorteil berechnet sich hier anhand der halben Bemessungsgrundlage, also von der Hälfte des Bruttolistenpreises.
Entsprechend dieser Halbierung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der 1%-Methode bei Plug-in Hybrid Fahrzeugen (0,5 Prozent-Methode) wird die zu berücksichtigende Abschreibung bei der Fahrtenbuchmethode ebenfalls halbiert. Das Jahr der Erstzulassung ist für diese Regelungen unerheblich. Insofern gilt die Halbierung ebenso für ab 2019 gebraucht erworbene Plug-in Hybride.
E-Auto - Bemessungsgrundlage geviertelt
Ab 2020 bis 2030 erworbene reine E-Autos erhalten für die Berechnung der Besteuerung des Firmenwagens in vielen Fällen einen noch größeren Vorteil: Der geldwerte Vorteil wird bei E-Autos nur noch anhand einem Viertel der Bemessungsgrundlage, also von einem Viertel des Bruttolistenpreises berechnet.
Jedoch darf der Bruttolistenpreis höchstens 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) betragen. Auch hier wird entsprechend dieser Viertelung der Bemessungsgrundlage für die Anwendung der 1%-Methode bei E-Autos (0,25 Prozent-Methode) die zu berücksichtigende Abschreibung bei der Fahrtenbuchmethode ebenfalls geviertelt.
Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro), beträgt der Anteil die Hälfte, wie es auch bei den Plug-in Hybriden geregelt ist. Dies wird vom Firmenwagen-Rechner automatisch berücksichtigt. Auch für E-Autos ist das Jahr der Erstzulassung unerheblich. Bei der Regelung geht es um das Jahr des Erwerbs, weshalb auch gebrauchte E-Autos mit Erstzulassung vor 2020 davon profitieren.
Der vom Bundeskabinett beschlossene Bundeshaushalt Mitte 2024 sah eine Erhöhung der Grenze für den Bruttolistenpreis auf 95.000 Euro für 2025 vor. Jedoch wurde der Haushalt Ende 2024 nicht mehr vom Parlament abgesegnet, so dass es fraglich bleibt, ob im Laufe von 2025 noch eine solche Erhöhung zu erwarten ist.
Besonderheiten E-Autos & Plug-in Hybride
Auch bei der Fahrtenbuchmethode wurde eine Begünstigung von Plug-in Hybriden und E-Autos analog zur Pauschalwertmethode eingeführt. Die Anschaffung eines Plug-in Hybrids zwischen 2019 und 2030 bewirkt, dass nur die Hälfte der jährlichen Abschreibung als geldwerter Vorteil berechnet wird. Für reine E-Autos mit Anschaffung zwischen 2020 und 2030 und einem Listenpreis bis 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) wird nur noch ein Viertel der jährlichen Abschreibung veranschlagt.
Bei Anschaffung eines Plug-in Hybrids zwischen 2019 und 2030 wird die Bemessungsgrundlage, also der Listenpreis zur Berechnung halbiert. Bei Anschaffung eines reinen Elektroautos zwischen 2020 und 2030, welches eine Bruttolistenpreis von 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) nicht überschreitet, wird nur ein Viertel davon für die Berechnung berücksichtigt.
Für den Weg zur Arbeitsstätte werden weitere 0,03 Prozent von der Bemessungsgrundlage, also bei Verbrennern vom Listenpreis, bei Plug-in Hybriden vom halben Listenpreis und bei E-Autos vom viertel Listenpreis, je einfachem Entfernungskilometer, also nur Hin- oder Rückfahrt berechnet.
Änderung bei Hybriden ab 2022
Bei Anschaffung ab 2022 müssen Hybride mindestens 60 km (ab 2025: 80 km) elektrisch fahren können, um den Vorteil der halbierten Bemessungsgrundlage zu erhalten. Alternativ gilt die Halbierung weiterhin, sofern der Hybrid höchstens 50 Gramm CO2 je km ausstößt.
Für bis Ende 2021 angeschaffte Hybriddienstwagen ändert sich ab 2022 nichts.
Bitte wählen Sie im Rechner "Verbrenner" aus, sofern die genannten Voraussetzungen bei Anschaffung ab 2022 nicht erfüllt sind. Dann wird die normale Bemessungsgrundlage berechnet.
Wie ist der Bruttolistenpreis definiert?
Der Bruttolistenpreis (Inland) des Fahrzeugs ist definiert inkl. Zubehör und Mehrwertsteuer, aber ohne Rabatte.
Auch, wenn für das Fahrzeug aufgrund von Rabatten ein geringerer Preis bezahlt wird, oder das Fahrzeug als Gebrauchtwagen
erstanden wurde, wird für die 1%-Regelung immer der Bruttolistenpreis als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Wie ist der Anschaffungspreis definiert?
Während bei der 1%-Methode der Bruttolistenpreis die Berechnungsgrundlage im Firmenwagenrechner bzw. Dienstwagenrechner ist, wird bei der Fahrtenbuchmethode zur Berechnung der Abschreibung der tatsächlich bezahlte Preis für das Fahrzeug inklusive Mehrwertsteuer berücksichtigt. Dieser liegt meist unter dem Bruttolistenpreis, da Rabatte gewährt wurden oder das Fahrzeug beispielsweise gebraucht erstanden wurde.
Der Firmenwagenrechner ermittelt aus dem Anschaffungspreis zunächst den Nettopreis und anschließend die jährliche Abschreibung des Kfz bei einer üblichen Abschreibungsdauer von 6 Jahren.
Ist 1%-Methode oder Fahrtenbuch besser?
Die formal einfachste Methode ist die pauschale Abrechnung nach der 1-%-Regel. Falls Sie den Wagen privat jedoch kaum nutzen, können Sie auch die tatsächliche Nutzung des Firmenwagens versteuern lassen. Um diese Methode nutzen zu können, müssen Sie ein detailliertes Fahrtenbuch führen. Nur so lassen sich die dienstlich und privat gefahrenen Kilometer zuverlässig trennen. Auch diese Frage beantwortet ihnen unser Firmenwagenrechner im Detail.
Was sind Vor- und Nachteile der 1%-Methode?
Wenn Sie die pauschale Berechnung wählen, wissen Sie bereits am Anfang des Jahres, wie hoch Ihre steuerliche Belastung für den Firmenwagen ausfallen wird. Wenn Ihnen von Ihrem Unternehmen ein Dienstwagen angeboten wird, können Sie auf diese Weise leicht ausrechnen, welchen Vorteil Sie tatsächlich aus dem Angebot ziehen können.
Nicht für jeden Angestellten ist der privat genutzte Dienstwagen ein angenehmes Geschenk. Je nachdem, wie häufig Sie den Wagen privat nutzen, kann die pauschale Versteuerung jedoch teuer sein. Der angenommene geldwerte Vorteil liegt zum Beispiel weit über Ihrem tatsächlichen Vorteil, wenn Sie den Wagen kaum nutzen.
Was sind Vor- und Nachteile der Fahrtenbuch-Methode?
Wenn Sie sich für ein Fahrtenbuch entscheiden, müssen Sie bei Ihrer Steuererklärung nur angeben, was Sie auch tatsächlich genutzt haben. Wenn der Unterschied zur 1%-Methode in der Besteuerung relativ gering ist, ist es allerdings eine Überlegung wert, auf den finanziellen Vorteil des Fahrtenbuches zu verzichten.
Gerade wenn SieFahrten gerne miteinander kombinieren, wird die exakte Besteuerung recht kompliziert. Zudem müssen Sie alle beruflich angefahrenen Ziele exakt mit Datum und Adresse angeben. Falls Sie einer Umleitung folgen mussten, muss auch diese im Fahrtenbuch festgehalten werden, sonst riskieren Sie, dass Ihre Aufzeichnungen nicht anerkannt werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite