Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Pauschalwertmethode (1%-Regelung)

Thema Firmenwagenrechner ﹣ 1% Regelung

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Wer einen Dienstwagen auch privat nutzt, muss den geldwerten Vorteil versteuern. Die sogenannte Pauschalwertmethode – auch 1%-Regelung genannt – macht das besonders einfach. Hier erfahren Sie, wie die Methode funktioniert, wann sie sich lohnt und welche Sonderregeln für E-Autos gelten.

Was ist die Pauschalwertmethode?

Nutzen Arbeitnehmer ihren Firmenwagen privat, gilt das steuerlich als geldwerter Vorteil. Mit der Pauschalwertmethode wird dieser Vorteil pauschal mit 1 % des Bruttolistenpreises pro Monat angesetzt – unabhängig von der tatsächlichen Nutzung.

Beispiel: Ein Fahrzeug mit 40.000 Euro Listenpreis führt zu einem geldwerten Vorteil von 400 Euro pro Monat.

Dieser Betrag wird zum Bruttolohn hinzugerechnet und versteuert. Besonders bei häufiger privater Nutzung kann die 1%-Regelung für Arbeitnehmer finanziell vorteilhaft sein – ohne aufwändige Nachweise oder Fahrtenbücher.

Besonderheiten für Elektroautos

Für E-Autos und Plug-in-Hybride gelten steuerliche Vorteile:

  • Plug-in-Hybride, angeschafft zwischen 2019 und 2030: Versteuerung nur auf die Hälfte des Listenpreises (mehr dazu in unserem Ratgeber "Plug-in-Hybride als Firmenwagen")
  • Reine Elektrofahrzeuge, angeschafft zwischen 2020 und 2030: Versteuerung nur auf ein Viertel des Listenpreises (mehr dazu in unserem Ratgeber "E-Autos als Firmenwagen")

Voraussetzung für E-Autos: Der Listenpreis darf maximal 70.000 Euro betragen (60.000 Euro bei Kauf vor 2024).

Wichtig: Entscheidend ist das Anschaffungsdatum, nicht die Erstzulassung – auch gebrauchte E-Fahrzeuge profitieren also.

Was zählt nicht zur Pauschale?

Nicht alle privaten Kosten sind mit der 1%-Versteuerung abgedeckt. Muss der Arbeitgeber zum Beispiel für privat verursachte Schäden oder Mautgebühren aufkommen, müssen diese zusätzlich

Fahrten zur Arbeitsstätte: 0,03%-Regel

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle gelten steuerlich nicht als privat, aber auch nicht als dienstlich. Deshalb fällt zusätzlich zur 1%-Regel eine Versteuerung von 0,03 % pro Entfernungskilometer an.

Wird der Firmenwagen nicht täglich für den Arbeitsweg genutzt, kann stattdessen eine tageweise Versteuerung beantragt werden.

1%-Methode oder Fahrtenbuch?

Ob sich die Pauschalversteuerung lohnt, hängt von der Nutzung ab. Wer den Wagen hauptsächlich dienstlich nutzt, fährt mit einem Fahrtenbuch oft besser.

Tipp: Führen Sie ein Jahr lang ein Fahrtenbuch. So können Sie am Jahresende mit unserem Firmenwagenrechner prüfen, welche Methode günstiger ist.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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