Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Pauschalwertmethode bzw. 1% Regelung

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Firmenwagenrechner

Wenn ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber neben dem in Geld ausgezahlten Lohn auch Sachwerte erhält, müssen auch diese bei der Einkommensteuer als geldwerter Vorteil angegeben werden. Bei Dienstfahrzeugen, die nur zum Teil privat genutzt werden, würde jedoch eine Versteuerung des vollständigen Wertes der Sachlage nicht gerecht.

1% vom Listenpreis

Bei der Pauschalwertmethode geht das Finanzamt davon aus, dass in jedem Monat ein Wert in Höhe von 1 Prozent des Listenpreises als geldwerter Vorteil an den Arbeitnehmer übergeht. Dieser Wert wird dann in der Einkommensteuer­erklärung dem Lohn hinzugerechnet und versteuert. Wird der Wagen intensiv privat genutzt, stellt die Pauschalwertmethode für den Arbeitnehmer einen großen Vorteil dar. Er muss nur einen vergleichsweise geringen Wert des Wagens in der Steuererklärung angeben und muss keine Rechenschaft über die tatsächliche Nutzung ablegen. Beachten Sie auch die entsprechenden Einkommensteuer­tabellen

Tipp: Nutzen Sie auch unseren Firmenwagen Rechner zum Vergleich der 1% Methode mit einem Fahrtenbuch

Vorteile für E-Autos

Bei Anschaffung eines Plug-in Hybrids zwischen 2019 und 2030 wird der geldwerte Vorteil nur anhand der Hälfte der Bemessungsgrundlage, also des Bruttolistenpreises berechnet (ab 2022 mit Einschränkungen). Für reine Elektrofahrzeuge beträgt der geldwerte Vorteil sogar nur ein Viertel, sofern der Bruttolistenpreis 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) nicht überschreitet und das Fahrzeug zwischen 2020 und 2030 angeschafft wird. Da es bei den Zeiträumen um die Anschaffung und nicht um die Erstzulassung geht, profitieren auch gebrauchte Firmenwagen mit Plug-in- oder reinem Elektroantrieb von dieser Regelung.

Private Nutzung

Kosten, die für den Wagen durch die private Nutzung zusätzlich anfallen, sind jedoch mit der pauschalen Versteuerung nicht abgegolten. Zahlt der Arbeitgeber zum Beispiel auch für Schäden, die privat und unter Alkoholeinfluss entstanden sind, müssen diese Kosten zusätzlich als geldwerter Vorteil angegeben werden. Auch Maut-Gebühren und Kosten für Vignetten, die vom Arbeitgeber gezahlt werden, müssen, wenn Sie privat genutzt werden, als Sachbezug angegeben werden. Die pauschale Versteuerung bezieht sich ausschließlich auf den Wert des Wagens selbst.

Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte

Die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsplatz ist keine rein private Fahrt, zählt aber auch nicht zu den dienstlichen Fahrten. Aus diesem Grund ist für die Nutzung des Dienstwagens für die Fahrt von zu Hause zur Arbeit zusätzlich eine pauschale Versteuerung notwendig. Diese beträgt 0,03 Prozent des Listenpreises pro Kilometer, die zur Arbeit zurückzulegen sind. Wer jedoch den Weg zur Arbeit nicht täglich mit dem Dienstwagen zurücklegt, kann, ohne auf die Pauschalsteuerung des rein privaten Anteils zu verzichten, die Versteuerung nach den tatsächlich gefahrenen Arbeitswegen verlangen.

Vorteil zum Fahrtenbuch muss berechnet werden

Ob die pauschale Versteuerung für den Arbeitnehmer einen Vorteil darstellt, hängt in der Regel von der privaten Nutzung des Fahrzeuges ab. Empfehlenswert ist es, das Jahr über ein Fahrtenbuch zu führen und kurz vor Abgabe der Steuererklärung zu ermitteln, ob die Pauschale oder die Methode mit exakten Fahrtnachweisen gewählt werden sollte.

Tipp

Verwenden Sie unseren Firmenwagenrechner zum Vergleich der 1% Methode mit einem Fahrtenbuch.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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