Thema Firmenwagen ﹣ Nutzerfragen
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Mehr über mich unter Michael Mühl.
Im Folgenden finden Sie ausgewählte, von mir beantwortete Benutzerfragen, die auch allgemein von Interesse sein dürften.
Vielleicht entdecken Sie hier auch Ihre eigene Fragestellung wieder.
Ansonsten kontaktieren Sie mich gerne (Fragen unserer Nutzer und Antworten von Michael Mühl
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:
- Einkommensteuergesetz (EStG) § 8 Einnahmen (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Firmenwagen
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"
- Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
- Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt Firmenwagen.
- Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
- Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
Kann man für Hybrid-Fahrzeuge bei der Fahrtenbuchmethode alles nur zur Hälfte angeben?
Unser Nutzer ti...com hatte am 10.02.2022 folgende Frage
Hallo,
Ich bin selbständig und habe ein Hybrid KFZ mit Anzahlung geleast. Ich mache seit Jahren die Fahrtenbuch Methode. Darf da nun auch alles, bzw. was zur Hälfte angeben? Vielen Dank
Beste Grüße Tina L.
Antwort durch Michael Mühl vom 10.02.2022
Sehr geehrt Frau L.,
am besten schauen sie sich die steuerlichen Auswirkungen eines Hybrids gegenüber einem konventionellen Antrieb in unserem Rechner z.B. unter https://www.smart-rechner.de/firmenwagen/ratgeber/vorteile_plugin_hybrid.php an.
Dort wird deutlich, dass sich bei der 1 Prozent-Methode der geldwerte Vorteil für den Hybrid halbiert, also nur 0,5 Prozent beträgt. Für die Fahrtenbuchmethode gibt es analog den geldwerten Vorteil bei der Abschreibung des Fahrzeugs: hier wird nur die Hälfte der Abschreibungen als geldwerter Vorteil angerechnet.
Bei der Fahrtenbuchmethode sind grundsätzlich 20 Prozent der jährlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs als geldwerter Vorteill anzugeben. Diese setzen sich zusammen aus den laufenden Kosten und der Abschreibung. Insofern können Sie bei der Fahrtenbuchmethode für den Hybrid nicht einfach nur die Hälfte angeben. Lediglich den Anteil der Abschreibung an den jährlichen Kosten können Sie aufgrund des Hybrids halbieren.
Fragen Sie aber im Zweifel lieber nochmals individuell Ihren Steuerberater, der dies dann auch rechtssicher beantworten kann.
Mit herzlichen Grüßen
Michael Mühl, Smart-Rechner.de
Wird die Abschreibung vom Firmenwagenrechner berücksichtigt?
Unser Nutzer mu....de hatte am 12.01.2022 folgende Frage
Liebes Smart-Rechner-Team,
ich habe den Firmenwagen-Rechner gefunden und finde ihn prinzipiell super. …aber eine Frage hat sich ergeben: Was ist mit Abschreibung und Zinsen (Leasing/Finanzierung)?
Beispiel: Mein Wagen ist ein Hybrid (Baujahr 2020) kosten 60.000,01 EUR und ist finanziert. Nach Aussage meines Steuerberaters gehören Zinsen und Abschreibung in die Kosten. Abschreibung aber nur zur Hälfte, weil Hybrid (nach Steuerrichtlinien). Beide Positionen finden im Rechner keine Erwähnung. Wird Abschreibung automatisch eingerechnet, ist dies nicht dokumentiert. Gehören die beiden Positionen in die Kosten, ist es dort nicht dokumentiert. Baldige Rückmeldung wäre super, da ich mich zum Ende des Monats entscheiden muss, wie viele andere auch.
Mit freundlichen Grüßen, Florian M.
Antwort durch Michael Mühl vom 12.01.2022
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Abschreibung ist im Firmenwagen-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/firmenwagen/rechner.php enthalten. Das können Sie hinter dem Info-Button zu „Geldwerter Vorteil“ zur Fahrtenbuchmethode im Ergebnisfenster nachlesen. Dort wird auch bereits die Halbierung des Abschreibungsbetrages aufgrund des Hybrids berücksichtigt. Etwaige Zinsen können Sie bei den Kosten angeben können. Eventuell hilft Ihnen bei der Bestimmung der konkreten Zinsbeträge auch unser Leasing-Rechner unter https://www.smart-rechner.de/leasing/rechner.php weiter.
Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl
Verlieren E-Autos ihren Steuerrabatt bei Änderungen der Regelungen wieder?
Unser Nutzer di....de hatte am 21.09.2021 folgende Frage
Hallo,
ich nutze die Chance eine Frage zu stellen, die sich mir auch aus den FAQ nicht erschlossen hat. Die Regeln, wann ein Plug-in Hybrid mit mehr als 40 km rein elektrischer Reichweite nur mit 0,5 Prozent des Bruttolistenpreises besteuert wird ist klar. Diese Regelung wurde auch verlängert bzw. verschärft und ab 2022 muss die Reichweite 60 km betragen.
Meine Frage: Verlieren Fahrzeuge, die aktuell gekauft werden dann Ihren „Steuerrabatt“ oder gilt dies nur für Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2022 zugelassen werden? D.h. kann ich jetzt ein entsprechendes Auto kaufen und auch in den nächsten Jahren noch vom Steuerrabatt profitieren?
Logik: Wenn einmal ein Steuerrabatt ausgesprochen wurde, dann ein Auto gekauft wurde, sollte man nicht nachträglich das Steuermodell für diese Fahrzeug ändern.
BG Dietrich B.
Antwort durch Michael Mühl vom 24.09.2021
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Entscheidend für die jeweils geltende Regelung ist immer das Jahr der Erstzulassung bei Neuwagen bzw. das Jahr der Anschaffung bei Gebrauchtwagen. Der "Rabatt" geht also nicht verloren, solange man weiterhin Halter des Fahrzeugs bleibt.
Mit herzlichen Grüßen, Michael Mühl
Wie erfolgt die Berechnung des geldwerten Vorteils für ein Leasing-Fahrzeug?
Unser Nutzer C.....de hatte am 01.11.2020 folgende Frage
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre hilfreichen Infos in Ihrem Smart-Rechner. Leider vermisse ich die Aussage/Berechnung des geldwerten Vorteils für ein Leasing-Fahrzeug. Geht man in der jährlichen Berechnung vom jährlichen Leasing-Betrag (12x monatliche Rate) oder vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs aus? Können Sie dazu eine Aussage treffen?
Freundliche Grüße
i.A. Cornelia M.
Antwort durch Michael Mühl vom 01.11.2020
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihr positives Feedback. Auch bei Leasing-Fahrzeugen wird der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs für die Berechnung des geldwerten Vorteils nach der 1-Prozent-Methode herangezogen. Daher finden Leasing-Fahrzeuge im Rechner auch keine gesonderte Erwähnung.
Mit herzlichen Grüßen
Michael Mühl
Firnenwagen bei Reduzierung der Arbeitszeit
Unser Nutzer bi....de hatte am 09.01.2019 folgende Frage
Guten Tag
Ändert sich die Berechnung des geldwerten Vorteils beim Firmenwagen wenn von Vollzeit auf Teilzeitarbeit gewechselt wird?
Wenn ja, wie sähe die Berechnung aus und welche Gesetze liegen hier zu Grunde?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße
Birgit F.
Antwort durch Michael Mühl vom 09.01.2019
Sehr geehrte Frau F.,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Uns ist nicht bekannt, dass sich die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Reduzierung der Arbeitszeit grundsätzlich ändern soll. Der geldwerte Vorteil des Firmenwagens beträgt ja 1 Prozent des Listenpreises, unabhängig davon, wie viele Stunden Sie bei Erhalt des Fahrzeugs ursprünglich gearbeitet haben.
Mit besten Grüßen
Unser Nutzer bi....de hatte am 09.01.2019 noch eine Nachfrage
Hallo Herr Michael Mühl,
herzlichen Dank für die schnelle Rückinfo.
Freundliche Grüße
Birgit F.