Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Steuerlichen Vorteile für Plug-in Hybrid Autos

Thema Firmenwagenrechner ﹣ Steuervorteile Plug-in Hybride

Unter den elektrisch betriebenen Fahrzeugen werden auch die Plug-in Hybridmodelle staatlich gefördert. Dazu gehören zum einen Kaufprämien und eine vergünstigte Kfz-Steuer. Darüber hinaus werden Plug-in Hybride auch als Firmenwagen steuerlich begünstigt.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Weitere Vorteile

Grundsätzlich erhöht ein Firmenwagen aufgrund seines geldwerten Vorteils das steuerliche Einkommen des Arbeitnehmers. Das gilt auch für Plug-in Hybride. Jedoch existiert bei Plug-in Hybriden gegenüber reinen Verbrennern ein Steuervorteil in Form eines geringeren geldwerten Vorteils. Dieser geringere geldwerte Vorteil bei Plug-in Hybriden führt dadurch zu einem weniger hohen steuerlichen Einkommen des Arbeitnehmers als es bei einem Verbrenner der Fall wäre. Dies wiederum führt zu einer Steuerersparnis für die Plug-ins.

Beim Plug-in Hybrid erfolgt eine Halbierung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bzw. eine Halbierung der Abschreibungen als Steuervorteil (mit Einschränkungen s.u.).

Änderung bei Hybriden ab 2022

Bei Anschaffung ab 2022 müssen Hybride mindestens 60 km (ab 2025: 80 km) elektrisch fahren können, um den steuerlichen Vorteil der hier vorgestellten halbierten Bemessungsgrundlage zu erhalten. Alternativ gilt die Halbierung weiterhin, sofern der Hybrid höchstens 50 Gramm CO2 je km ausstößt.

Für bis Ende 2021 angeschaffte Hybriddienstwagen ändert sich 2022 nichts.

Sofern die genannten Voraussetzungen bei Anschaffung ab 2022 nicht erfüllt sind, wird der Hybrid hinsichtlich der Firmenwagenregelung steuerlich wie ein Verbrenner behandelt.

Bitte wählen Sie dann also im Rechner "Verbrenner" aus, damit die normale Bemessungsgrundlage berechnet wird.

Beispielberechnung zur Besteuerung von Plug-in Hybriden als Firmenwagen

Die beiden Methoden für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Plug-in Hybrid-Autos

Bei Plug-in Hybridmodellen kommen die gleichen Methoden zur Bestimmung des geldwerten Vorteils gemäß Einkommensteuergesetz zum tragen, wie bei Dienstwagen mit reinem Verbrennungsmotor: Man kann zwischen der Pauschalwertmethode (1%-Methode) und der Fahrtenbuchmethode wählen, um den geldwerten Vorteil zu berechnen, den man durch die Bereitstellung des Firmenwagens erhält. Bei Plug-in Hybriden wird aber bei beiden Methoden ein geringerer zu versteuernder geldwerter Vorteil berechnet, als bei Fahrzeugen mit reinem Verbrennungsmotor. Somit werden vom Staat außer Prämien und vergünstigter Kfz-Steuer weitere steuerliche Entlastungen für Plug-in Hybriden gewährt.

Pauschalwertmethode (1%-Methode)

Bei der Berechnung des geldwerten Vorteils anhand der 1%-Methode bildet der geldwerte Vorteil des Dienstwagens die Summe zweier Komponenten: Zunächst wird ein Prozent vom Bruttolistenpreis inkl. Zubehör als monatlicher geldwerter Vorteil angerechnet. Dann werden 0,03 Prozent dieses Listenpreises je täglich gefahrenem Kilometer zur Arbeit (einfache Strecke) aufgeschlagen. Der Bruttolistenpreis inkl. Sonderzubehör und inkl. Merhwertsteuer bildet demnach die Bemessungsgrundlage für die steuerliche Berechnung.

Halbierung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bei Plug-in Hybriden

Wird ein Plug-in Hybriden als Firmenwagen zwischen 2019 und 2030 angeschafft (also auch als Gebrauchtwagen), gewährt der Staat steuerliche Vorteile für den Firmenwagen. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils wird für Plug-in Hybride halbiert. Das heißt, nur noch die Hälfte des Bruttolistenpreises wird für Plug-in Hybride bei der Berechnung zugrunde gelegt. Nach Berechnung von einem Prozent sowie von 0,03 Prozent je Kilometer von dieser Hälfte, beträgt der geldwerte Vorteil somit nur noch die Hälfte des geldwerten Vorteils von reinen Verbrennern. Das zusätzliche fiktive steuerliche Einkommen aufgrund des Firmen-Plug-ins beträgt somit auch nur die Hälfte eines Firmenwagens mit Verbrennungsmotor. Der Plug-in als Firmenwagen anstelle eines reinen Verbrenners wirkt sich deshalb steuermindernd aus.

Fahrtenbuchmethode

Zur Berechnung des geldwerten Vorteils kann alternativ die Fahrtenbuchmethode angewandt werden. Hier werden alle Kosten für das Firmen-Elektroauto, also Stromkosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Wartung, Reparaturen etc. sowie die jährlichen Abschreibungen (6 Jahre) auf den Netto-Anschaffungspreis zu den privat gefahrenen Kilometern in Relation gesetzt. Es werden also zunächst sämtliche z.B. mit dem Plug-in Hybrid in Verbindung stehende Kosten addiert. Bei einer privaten Nutzung von beispielsweise 20 Prozent, sind ein Fünftel der Kosten als geldwerter Vorteil anzusetzen.

Halbierung der Abschreibungen als Steuervorteil für Plug-in Hybriden

Bei einem Plug-in Hybrid-Firmenwagen wird zur Berechnung des geldwerten Vorteils analog zur 1%-Methode bei der Fahrtenbuchmethode nur die Hälfte der auf den Monat herunter gerechneten Abschreibung als Bemessungsgrundlage gewählt. Voraussetzung dafür ist wiederum die Anschaffung des Plug-in Hybrids zwischen 2019 und 2030. Damit erhalten Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode steuerliche Vorteile für Plug-ins.

Beispiel zu den steuerlichen Entlastung für Plug-in Hybrid-Firmenwagen bei der 1%-Methode

Die Firma Ganzreich möchte ihrem mittleren Management Firmenwagen zur Verfügung stellen. Der Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung soll rund 70.000 Euro betragen. Abhängig vom persönlichen Steuersatz der Manager erstellt die Firmenleitung eine Tabelle, um die Steuerersparnis von Plug-in Hybriden gegenüber reinen Verbrennern in der Fahrzeugflotte der Firma Ganzreich zu vergleichen. Dabei wird beispielhaft eine einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz der Angestellten von 20 Kilometern angenommen.

1. Berechnung des geldwerten Vorteils für Plug-in Hybride und Verbrenner

  • Der geldwerte Vorteil für Verbrenner beträgt in diesem Beispiel also 1 Prozent von 70.000 Euro, also monatlich 700 Euro zzgl. 20 Kilometer mal 0,03 Prozent von 70.000 Euro, also 20 × 21 Euro und somit 420 Euro.
  • Der geldwerte Vorteil für die Plug-in Hybridmodelle beträgt die Hälfte von diesen 1.120 Euro, also monatlich 560 Euro.

2. Tabelle zum Vergleich der steuerlichen Belastung von Plug-in Hybriden und reinen Verbrennern bei Firmenwagen

Die folgende Tabelle zeigt nun für unser Beispiel mit einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro an, zu welcher steuerlichen Mehrbelastung der jährliche geldwerte Vorteil abhängig von unterschiedlichen, persönlichen Steuersätzen führt. In der rechten rechten Spalte wird die Steuerersparnis bei Wahl eines Plug-in Hybrid-Firmenwagens gegenüber einem Verbrenner angezeigt. Die jeweilige Jahressteuer auf den Firmenwagen ergibt sich dadurch, dass der in der linken Spalte angenommene Steuersatz vom 12fachen monatlichen geldwerten Vorteil berechnet wird.

Bruttolistenpreis 70.000 Euro - 10 km Enfernung
Persönlicher Steuersatz Verbrenner Plug-in Hybrid Jährliche Steuerersparnis bei Wahl Plug-in Hybrid
Geldw. Vorteil Jahressteuer auf Firmenwagen Geldw. Vorteil Jahressteuer auf Firmenwagen
10 %1.1201.344560   672   672
15 %1.1202.0165601.0081.008
20 %1.1202.6885601.3441.344
25 %1.1203.3605601.6801.680
30 %1.1204.0325602.0162.016
35 %1.1204.7045602.3522.352
40 %1.1205.3765602.6882.688
45 %1.1206.0485603.0243.024

3. Fazit zum Vergleich zwischen Verbrenner und Plug-in Hybrid

Da für Plug-in Hybridautos als Firmenwagen nur die Hälfte des Bruttolistenpreises herangezogen wird, um den steuerschädlichen geldwerten Vorteil zu berechnen, zeigt sich eine ordentliche jährliche Steuerersparnis bei Wahl eines Plug-in Hybrid-Firmenwagens.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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