Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Steuerliche Vorteile für E-Autos als Firmenwagen

Thema Firmenwagenrechner ﹣ Steuervorteile E-Autos

Berechnen Sie die steuerlichen Auswirkungen eines E-Autos als Firmenwagen. Im Vergleich zu Verbrennern können Sie die Steuervorteile mit einem Klick ablesen.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Maximaler Bruttolistenpreis für 0,25-Prozent-Regel ab 2024 bei 70.000 Euro

Die 0,25%-Methode für E-Autos galt bis einschließlich 2023 nur, wenn der Bruttolistenpreis des Kraftfahrzeugs nicht mehr als 60.000 Euro betrug. Zur Steigerung der Nachfrage und um die gestiegenen Anschaffungskosten solcher Fahrzeuge zu berücksichtigen, wurde für ab 2024 angeschaffte Fahrzeuge der bestehende Höchstbetrag von 60.000 Euro auf 70.000 Euro angehoben.

Mehr zur 0,25%-Methode für E-Autos finden sie im Folgenden.

Vorteile für E-Autos als Firmenwagen

E-Autos werden zunehmend staatlich gefördert. Neben der Gewährung von Kaufprämien und einer vergünstigten Kfz-Steuer für E-Autos, werden Elektroautos auch als Firmenwagen steuerlich begünstigt. Ein zur Verfügung gestellter Firmenwagen erhöht durch seinen geldwerten Vorteil grundsätzlich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers. Das ist auch beim Elektroauto nicht anders. Jedoch wird bei Elektroautos ein Steuervorteil über einen geringeren geldwerten Vorteil als bei Verbrennern eingeräumt. Der geringere geldwerte Vorteil bei E-Autos erhöht das steuerliche Einkommen weniger stark und führt damit zu einer Steuerersparnis für die Stromer.

Beispielberechnung Firmenwagen-Steuer bei Elektroautos

Methoden zur Berechnung des geldwerten Vorteils bei E-Autos

Grundsätzlich kommen auch für E-Autos gemäß Einkommensteuergesetz die gleichen Methoden zur Bestimmung des geldwerten Vorteils zur Anwendung: Für die Berechnung des geldwerten Vorteils kann man zwischen der Pauschalwertmethode (1%-Methode) und der Fahrtenbuchmethode wählen. Für E-Autos wird jedoch bei beiden Methoden gemäß ESt-Gesetz ein geringerer zu versteuernder geldwerter Vorteil berechnet, als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. Auf diese Weise gewährt der Staat neben Prämien und begündstigter Kfz-Steuer eine weitere steuerliche Entlastung für E-Autos.

Pauschalwertmethode (1%-Methode)

Bei der 1%-Methode zur Berechnung des geldwerten Vorteils setzt sich der geldwerte Vorteil des Dienstwagens aus zwei Komponenten zusammen: Zum einen wird ein Prozent vom Bruttolistenpreis inkl. Zubehör als monatlicher geldwerter Vorteil angerechnet, zum anderen werden 0,03 Prozent dieses Listenpreises je täglich gefahrenem Kilometer zur Arbeit (einfache Strecke) aufgeschlagen. Der Bruttolistenpreis inkl. Zubehör bildet zumindest bei Verbrennern generell die Bemessungsgrundlage für die Berechnung.

Viertelung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bei E-Autos

Bei Anschaffung - auch eines gebrauchten - E-Autos als Firmenwagen zwischen 2020 und einschließlich 2030 werden vom Staat steuerliche Vorteile für den Firmenwagen gewährt. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des geldwerten Vorteils wird für E-Autos geviertelt. Das heißt, nur noch ein Viertel der Bruttolistenpreises wird für E-Autos, deren Listenpreis nicht über 70.000 Euro liegt (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro), für die Berechnung zugrunde gelegt. Nach Berechnung von einem Prozent sowie von 0,03 Prozent je Kilometer von diesem Viertel, ergibt sich ein geldwerter Vorteil, der auch nur ein Viertel des geldwerten Vorteils von Verbrennern beträgt. Das zusätzliche fiktive steuerliche Einkommen aufgrund des Firmen-E-Autos beträgt also nur ein Viertel eines Firmenwagens mit Verbrennungsmotor. Das E-Auto als Firmenwagen wirkt sich gegenüber einem Verbrenner daher steuermindernd aus.

Halbierung des steuererhöhenden geldwerten Vorteils bei E-Autos ab 70.000 Euro

Für Elektroautos, deren Bruttolistenpreis über 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro) liegt, wird immerhin noch eine Halbierung des Listenpreises vorgenommen, bevor davon 1 Prozent sowie 0,03 Prozent je Kilometer berechnet werden. Daher kommt es hier bei einem Elektro-Dienstwagen zur Halbierung des steuermindernden geldwerten Vorteils gegenüber einem Verbrenner.

Fahrtenbuchmethode

Bei der Fahrtenbuchmethode zur Berechnung des geldwerten Vorteils werden alle Kosten für das Firmen-Elektroauto, wie Stromkosten, Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. sowie die jährlichen Abschreibungen (6 Jahre linear) auf den Netto-Anschaffungspreis zu den privat gefahrenen Kilometern in Relation gesetzt.

Viertelung der Abschreibungen als Steuervorteil für E-Autos

Bei einem E-Auto als Firmenwagen wird zur Berechnung des geldwerten Vorteils analog zur 1%-Methode bei der Fahrtenbuchmethode nur ein Viertel der auf den Monat herunter gerechneten Abschreibung als Bemessungsgrundlage gewählt. Voraussetzung dafür ist wiederum die Anschaffung des Stromers zwischen 2020 und 2030 sowie ein Bruttolistenpreis von maximal 70.000 Euro (bei Kauf vor 2024 waren es 60.000 Euro). Also können Sie auch bei der Fahrtenbuchmethode von den steuerlichen Vergünstigungen für E-Autos profitieren.

Halbierung der Abschreibungen als Steuervorteil für E-Autos über 70.000 Euro

Wiederum analog zur 1%-Methode bzw. Pauschalwertmethode kann für Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis oberhalb von 70.000 Euro bzw. 60.000 Euro vor 2024 die Hälfte der Bemessungsgrundlage herangezogen werden. Bei der Fahrtenbuchmethode dient demnach die Hälfte der auf den Monat herunter gerechneten Abschreibung als Bemessungsgrundlage. Somit werden auch teure Elektroautos steuerlich gegenüber Verbrennern begünstigt.

Beispiel zu den steuerlichen Vergünstigungen für E-Auto-Firmenwagen bei der 1%-Methode

Die Firma Reich möchte ihren Verkaufsleitern neue Firmenwagen zur Verfügung stellen, die auch privat genutzt werden können. Der Bruttolistenpreis inkl. Sonderausstattung soll rund 50.000 Euro betragen. Abhängig vom möglichen persönlichen Steuersatz der Verkaufsleiter wird nun eine vergleichende Tabelle erstellt, um die Steuerersparnis von E-Autos gegenüber Verbrennern in der Fahrzeugflotte der Firma Reich zu veranschaulichen. Dabei wird exemplarisch eine Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz von 10 Kilometern angenommen.

1. Berechnung des geldwerten Vorteils für E-Auto und Verbrenner

  • Der geldwerte Vorteil für Verbrenner beträgt in diesem Beispiel also 1 Prozent von 50.000 Euro, also monatlich 500 Euro zzgl. 10 Kilometer mal 0,03 Prozent von 50.000 Euro, also 10 × 15 Euro und somit 150 Euro.
  • Der geldwerte Vorteil für die Stromer beträgt nur ein Viertel von diesen 650 Euro, also monatlich 162,50 Euro.

2. Tabelle zum Vergleich der steuerlichen Belastung von E-Autos und Verbrennern bei Firmenwagen

Die folgende Tabelle zeigt nun für unser Beispiel mit einem Bruttolistenpreis von 50.000 Euro an, zu welcher steuerlichen Mehrbelastung der jährliche geldwerte Vorteil bei unterschiedlichen persönlichen Steuersätzen führt und verdeutlicht in der rechten Spalte die Steuerersparnis bei Wahl eines elektrisch betriebenen Firmenwagens gegenüber einem Verbrenner. Dabei ergibt sich die jeweilige Jahressteuer auf den Firmenwagen dadurch, dass der in der linken Spalte angenommene Steuersatz vom 12fachen monatlichen geldwerten Vorteil berechnet wird.

Bruttolistenpreis 50.000 Euro - 10 km Enfernung
Persönlicher Steuersatz Verbrenner E-Auto Jährliche Steuerersparnis bei Wahl E-Auto
Geldw. Vorteil Jahressteuer auf Firmenwagen Geldw. Vorteil Jahressteuer auf Firmenwagen
10 %650,00   780,00162,50195,00   585,00
15 %650,001.170,00162,50292,56   877,40
20 %650,001.560,00162,50390,001.170,00
25 %650,001.950,00162,50487,561.462,44
30 %650,002.340,00162,50585,001.755,00
35 %650,002.730,00162,50682,442.047,56
40 %650,003.120,00162,50780,002.340,00
45 %650,003.510,00162,50877,562.632,44

3. Fazit zum Vergleich zwischen Elektroauto und Verbrenner

Da für Elektroautos als Firmenwagen nur ein Viertel des Bruttolistenpreises zur Berechnung des steuerschädlichen geldwerten Vorteils als Berechnungsgrundlage herangezogen wird, zeigt sich - hier im Falle der 1%-Methode - eine recht hohe jährliche Steuerersparnis bei Wahl eines elektrisch betriebenen Firmenwagens.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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