Wie viel Steuern Sie für Ihren Firmenwagen zahlen

Steuervorteile von E-Autos als Firmenwagen

Thema Firmenwagenrechner ﹣ Steuervorteile E-Autos

Ein Elektroauto als Firmenwagen spart nicht nur Spritkosten, sondern auch Steuern. Die steuerlichen Vorteile gegenüber Verbrennern können erheblich sein – besonders durch die reduzierte Versteuerung des geldwerten Vorteils.

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Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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0,25%-Regel gilt bis 70.000 Euro Listenpreis

Seit 2024 dürfen Elektro-Firmenwagen bis zu einem Bruttolistenpreis von 70.000 Euro mit der günstigen 0,25%-Regel versteuert werden (vorher: 60.000 Euro). Das bedeutet: deutlich geringerer geldwerter Vorteil – und somit eine echte Steuerersparnis.

Wie funktioniert die Besteuerung eines E-Autos als Firmenwagen?

Wird ein Elektroauto auch privat genutzt, muss dieser geldwerte Vorteil versteuert werden. Im Vergleich zu Verbrennern fällt dieser bei Stromern jedoch deutlich geringer aus.

Dabei gelten zwei Methoden zur Berechnung:

  • Pauschalwertmethode (1%-Methode)
  • Fahrtenbuchmethode

Steuervorteile von E-Autos bei Pauschalwertmethode

Bei der Pauschalwertmethode werden monatlich 1 % des Bruttolistenpreises als geldwerter Vorteil versteuert – bei E-Autos jedoch nur ein Viertel oder die Hälfte dieser Basis:

  • Viertel-Regel: Für Fahrzeuge bis 70.000 Euro – nur 0,25 % statt 1 %
  • Halb-Regel: Für Fahrzeuge über 70.000 Euro – 0,5 % statt 1 %

Zusätzlich wird für die Strecke zur Arbeit 0,03 % je Kilometer versteuert – ebenfalls auf Basis des Viertels bzw. der Hälfte des Listenpreises.

Erfahrungsbericht: Ein Nutzer berichtet, dass er dank des neuen Tesla Model 3 (Listenpreis 54.000 Euro) jährlich über 1.500 Euro an Steuern spart – im Vergleich zu seinem vorherigen Benziner-Firmenwagen.

Steuervorteile von E-Autos bei Fahrtenbuchmethode

Auch bei der Fahrtenbuchmethode profitieren E-Autos. Hier zählen alle Fahrzeugkosten (Strom, Versicherung, Abschreibung usw.), anteilig auf private Nutzung. Und auch hier:

  • Nur ein Viertel der monatlichen Abschreibung zählt, wenn der Listenpreis ≤ 70.000 Euro beträgt
  • Die Hälfte der Abschreibung zählt bei teureren E-Autos

Diese Regelung gilt für alle E-Autos, die zwischen 2020 und 2030 angeschafft wurden – auch bei Gebrauchtwagen.

Rechenbeispiel: Elektro vs. Verbrenner

Ein Fahrzeug mit 50.000 Euro Bruttolistenpreis und 10 km Arbeitsweg:

  • Verbrenner: 1 % = 500 Euro + 0,03 % × 10 km = 150 Euro → 650 Euro/Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern
  • E-Auto (0,25%-Regel): nur 162,50 Euro/Monat als geldwerter Vorteil zu versteuern

Steuerersparnis je nach Steuersatz

Firmenwagensteuer bei 50.000 Euro Listenpreis und 10 km Entfernung
Steuersatz Verbrenner E-Auto Ersparnis/Jahr
Geldwerter Vorteil/MonatSteuer/JahrGeldwerter Vorteil/MonatSteuer/Jahr
20 %6501.560162,503901.170
30 %6502.340162,505851.755
40 %6503.120162,507802.340

Wann lohnt sich welches Modell?

Je höher der Listenpreis und je häufiger das Fahrzeug privat genutzt wird, desto größer ist der Steuervorteil des E-Autos. Auch bei hoher Kilometerleistung und langer Haltedauer spielt der geringere geldwerte Vorteil seine Stärken aus.

Tipp: Steuervorteil einfach berechnen

Nutzen Sie unseren Firmenwagenrechner, um den geldwerten Vorteil für E-Autos exakt mit Ihrem Bruttolistenpreis und Arbeitsweg zu berechnen – und vergleichen Sie direkt mit einem Verbrenner.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Firmenwagen" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Firmenwagen" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 27.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 5 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Firmenwagenrechner beantwortet.

Änderungen in Themenwelt "Firmenwagen"

  • Veröffentlichung der mit dem Wachstumschancengesetz ab 2024 einhergehenden Erhöhung für den Anschaffungspreis von E-Autos (max. 70.000 statt 60.000 Euro für die 0,25-Prozent-Methode) auf der Seite des Firmenwagen-Rechners
  • Berücksichtigung verschärfter Regelungen für Hybride ab 2022 im Firmenwagen-Rechner und Texten der Themenwelt zum Rechner.
  • Veröffentlichung zweier Ratgeber Firmenwagen: Steuervorteile E-Auto und Steuervorteile Plug-in Hybride
  • Erweitern des Firmenwagen-Rechners um die bis 2030 geltenden Regelungen für Elektro-Dienstwagen, nach der 1 Prozent von einem Viertel des Listenpreises im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden, sofern es sich um ein reines Elektroauto handelt. Für Plug-in Hybridautos gilt der halbe Listenpreis als Bemessungsgrundlage.
  • Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite
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