Kurzarbeitrechner

Kurzarbeitergeld berechnen

Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld berechnen. Das Kurzarbeitergeld ersetzt einen Teil der durch die Kurzarbeit verursachten Nettoeinbußen.

Neuer Service: Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechner für Arbeitgeber

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Themenüberblick zum KUG-Rechner

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Fallen höhere Steuern durch Kurzarbeitergeld an?

Vorsicht: Eigentlich gilt Kurzarbeitergeld als steuerfreie Lohnersatzleistung. Wenn man jedoch genauer hinschaut, ist Kurzarbeitergeld (Kug) jedoch nur bedingt steuerfrei. Denn Lohnersatzleistungen, wie es das Kug ist, unterliegen dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Damit ist steuerrechtlich geregelt, dass Kurzarbeitergeld zwar zunächst steuerfrei ist, aber den persönlichen Steuersatz erhöht. Berechnen kann man diese Steuernachzahlung (Mehrbelastung) mit unserem entsprechenden Rechner.

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Grundlagen zum Kurzarbeitergeld

Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit, also eine Verkürzung der Arbeitszeit ist eine wichtige Maßnahme, um durch eine vorübergehend schlechte Auftragslage gefährdete Arbeitsplätze im Unternehmen zu sichern. Alle Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) werden dabei für die Berechnung des Kurzarbeitergelds berücksichtigt. Die damit einhergehende Minderung Ihres monatlichen Gehalts wird durch das hier zu berechnende Kurzarbeitergeld vom Arbeitsamt unter folgenden Bedingungen anteilig ersetzt.

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Wie sind die Bedingungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Erheblicher Arbeitsausfall - Ein Arbeitsausfall ist erheblich, wenn er auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruht, welches vorübergehend und nicht vermeidbar ist. Zudem müssen im Anspruchszeitraum mindestens ein Drittel der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von jeweils mehr als 10 Prozent ihres monatlichen Bruttoentgelts betroffen sein. Aufgrund der Corona-Krise gilt rückwirkend ab 1. März 2020 bis Ende Juni 2022 die gelockerte Voraussetzung, dass nur ein Zehntel statt eines Drittels vom Arbeitsausfall betroffen sein muss.
  • Betriebliche Voraussetzungen - Die betrieblichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn im Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer beschäftigt ist. Ein Betrieb im Sinne der Vorschriften für das Kurzarbeitergeld ist auch eine Betriebsabteilung.
  • Persönliche Voraussetzungen - Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungs­pflichtige Beschäftigung fortsetzt oder im Anschluss an die Beendigung einer Berufsausbildung aufnimmt. Zudem darf das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst sein und der Arbeitnehmer darf nicht vom Kurzarbeitergeld­bezug ausgeschlossen sein.
  • Anzeige beim Arbeitsamt - Der Arbeitsausfall muss durch den Arbeitgeber der Agentur für Arbeit angezeigt worden sein.
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Wie lange wird Kurzarbeitergeld gezahlt?

Das Kurzarbeitergeld wird für längstens 12 Monate (coronabedingt waren es bis zu 28 Monate) vom Arbeitsamt geleistet. Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber gezahlt wird. Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammen­­hängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum. Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt worden ist, drei Monate vergangen und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erneut vor, beginnt eine neue Bezugsdauer. Saison-Kurzarbeitergeld wird von all dem abweichend für die Dauer des Arbeitsausfalls während der Schlechtwetterzeit geleistet.

Ist Kurzarbeitergeld steuerfrei?

Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt, wodurch letztlich doch eine steuerliche Mehrbelastung aufgrund des Kurzarbeitergeldes entsteht. Dies können Sie mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnen.

Eingabehilfe zum Kurzarbeitergeld-Rechner

Der Rechner für Kurzarbeitergeld beruht auf den Vorschriften des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB III) sowie den Programmablaufplänen für den Lohnsteuerabzug des Bundesministeriums für Finanzen. Allgemein gilt für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes: Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent (67 Prozent mit Kindern) der durch die Kurzarbeit verursachten Nettoeinbußen.

Zeitraum

Kurzarbeitergeld-Rechner Zeitraum Geben Sie bitte den Zeitraum an, für den Sie das Kurzarbeitergeld berechnen möchten. Davon abhängig werden die pauschalierten Abzüge entsprechend des im jeweiligen Kalenderjahr gültigen Programmablaufplan des Bundesministeriums für Finanzen berechnet.

Reguläres Brutto

Kurzarbeitergeld-Rechner Reguläres Brutto (Soll-Entgelt) Geben Sie bitte Ihr Monatsbrutto (Vergütung und Garantieprovision) an, das Sie ohne den Arbeitsausfall durch Kurzarbeit erzielt hätten, vermindert um Entgelte für Mehrarbeit. Dieses Monatsbrutto wird im Gesetz für Kurzarbeitergeld auch Soll-Entgelt genannt. Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), bleibt bei der Berechnung von Soll-Entgelt außer Betracht. Lässt sich das Soll-Entgelt nicht hinreichend feststellen, ist als Soll-Entgelt das Arbeitsentgelt maßgebend, das der Arbeitnehmer in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten vor Beginn des Arbeitsausfalls in dem Betrieb durchschnittlich erzielt hat, wiederum vermindert um Entgelt für Mehrarbeit. Ist eine solche Berechnung nicht möglich, wird das durchschnittliche Soll-Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers zugrunde gelegt.

Reduziertes Brutto

Kurzarbeitergeld-Rechner Reduziertes Brutto (Ist-Entgelt) Geben Sie bitte Ihr durch die Kurzarbeit reduziertes Monatsbrutto an. Dieses Monatsbrutto wird im Gesetz für Kurzarbeitergeld auch Ist-Entgelt genannt. Arbeitsentgelt, das einmalig gezahlt wird (z.B. Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld), bleibt bei der Berechnung von Ist-Entgelt außer Betracht. Erzielen Sie für die Zeiten des Arbeitsausfalls ein Entgelt aus einer anderen Beschäftigung, selbstständigen Tätigkeit oder Tätigkeit als mithelfender Familien­angehöriger, die Sie erst während des Bezugs von Kurzarbeitergeld aufgenommenen haben, ist das Ist-Entgelt um dieses Entgelt zu erhöhen. (Eine coronabedingte Ausnahme bildete bis Ende 2021 der Verdienst aus einem Minijob, welcher nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet wird. Dieses muss hier also nicht angegeben werden.) Umgekehrt müssen Sie Entgelte aus anderen Beschäftigungen bzw. Tätigkeiten, die Sie vor Beginn des Anspruchszeitraums für Kurzarbeitergeld ausgeübt haben, nicht dem Ist-Entgelt hinzurechnen.

Steuerklasse

Kurzarbeitergeld-Rechner Steuerklasse Geben Sie bitte Ihre Steuerklasse an. Für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes werden aus dem regulären und dem durch Kurzarbeit reduzierten Brutto (Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) jeweils pauschalierte Nettoentgelte berechnet. Zur Berechnung der pauschalierten Nettobeträge gemäß § 153 SGB III wird unter anderem die von Ihnen gewählte Lohnsteuerklasse berücksichtigt.

Kinder

Kurzarbeitergeld-Rechner Kinder Geben Sie bitte an, ob Sie Kinder haben, die mit einem Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen sind oder für die Sie Kindergeld beziehen. Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten unabhängig von ihrem Familienstand durch das Arbeitsamt 67 Prozent der Nettoeinbußen des Monats, in dem kurzgearbeitet wurde. Dies ist der erhöhte Leistungssatz für Kuzarbeitergeld. Arbeitnehmer ohne Kinder haben Anspruch auf den allgemeinen Leistungssatz in Höhe 60 Prozent der Nettoeinbußen. Die Nettoeinbußen entsprechen der Differenz der pauschalierten Nettoentgelte, also der Differenz aus dem pauschal errechneten Netto des regulären Bruttos und dem pauschal errechneten Netto des reduzierten Bruttos (Soll-Entgelt und Ist-Entgelt).

Arbeitsstelle in

Kurzarbeitergeld-Rechner Arbeitsstelle in Geben Sie bitte an, ob Ihr Beschäftigungsort, für den die Kurzarbeit gilt, in den neuen oder in den alten Bundesländern liegt. Davon abhängig ist die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung, die 2024 in den neuen Bundesländern (Beitrittgebiet) monatlich 7 450,00 Euro und in den alten Bundesländern monatlich 7 550,00 Euro beträgt. Das reguläre Brutto, also das Soll-Entgelt wird für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes nach oben durch diese Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt.

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Beispiel für die Berechnung von Kurzarbeitergeld

Frau Johnens Arbeitgeber meldet 2024 Kurzarbeit beim Arbeitsamt an und muss die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter vorübergehend halbieren. Frau Johnens Bruttogehalt würde eigentlich monatlich 4.000 Euro betragen. Es reduziert sich nun aufgrund der Kurzarbeit auf 2.000 Euro. Sie möchte nun berechnen, wie hoch ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist.

Folgende für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes relevante Punkte gelten für Frau Johnen:

  • Frau Johnen ist in Lohnsteuerklasse I
  • Sie hat einen Kinderfreibetrag
  • Frau Johnens Arbeitsplatz liegt in Thüringen, also in den neuen Bundesländern, dem so genannten Beitrittsgebiet
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Wie wird das angepasste reguläre Brutto berechnet?

Frau Johnens reguläres Brutto liegt bei 4.000 Euro und muss für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gemäß § 106 SGB III auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet werden. Damit bleibt es rechnerisch bei den 4.000 Euro.

Für den Fall, dass Frau Johnens Gehalt die für sie geltende Beitrags­bemesungs­grenze Ost 2024 in Höhe von 7.450 Euro überschreiten würde, müsste ihr reguläres Brutto damit nach oben begrenzt werden. Denn das reguläre Brutto wird für das Kurzarbeitergeld maximal bis zur Höhe der an ihrem Beschäftigungsort geltenden Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Auch das ist nicht der Fall.

Frau Johnens reguläres Brutto in Höhe von 4.000 Euro ist das für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes maßgebende Soll-Entgelt.

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Wie werden die Abgaben für das reguläre Brutto berechnet?

Für Frau Johnens reguläres Brutto von 4.000 Euro wird nun ihr reguläres Nettoentgelt anhand pauschalierter Abgaben gemäß § 153 SGB III berechnet. Diese Abgaben werden u.a. anhand des aktuellen Programm­ablaufplans des Bundesministeriums für Finanzen ermittelt.

Nach SGB III werden für die Berechnung des Nettos folgende Punkte pauschalisiert:

  • Die Kirchensteuer wird nicht berechnet, unabhängig davon, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht.
  • Freibeträge, die nicht jedem Arbeitnehmer zustehen, werden nicht berücksichtigt.
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Rentenversicherungs­beiträgen wird die Beitrags­bemessungs­grenze West herangezogen.
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Krankenversicherungs­beiträgen wird der ermäßigte Beitragssatz berücksichtigt (2024: 14,0  Prozent).
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Pflegeversicherungs­beiträgen wird der normale Beitragssatz verwendet (2024: 3,4 Prozent).
  • Die Sozialversicherungs­beiträge werden 2024 pauschal mit 20 Prozent berechnet.
Frau Johnens pauschalierte Abgaben zu ihrem regulären Brutto
Lohnsteuer563,08 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge800,00 Euro
= Abgaben1.363,08 Euro
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Wie wird das reguläre Netto berechnet?

Für die Berechnung des Kurzarbeiter­geldes wird das reguläre Netto gemäß SGB III wie unter Punkt 2 pauschal berechnet, indem die Differenz aus regulärem Brutto (Soll-Entgelt) und den dazu pauschaliert berechneten Abgaben gebildet wird.

Hinweis: Dieses gemäß Gesetz pauschaliert berechnete Netto dient der Berechnung des Kug und stimmt nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto überein.

Frau Johnens reguläres Netto
Reguläres Brutto4.000,00 Euro
− Abgaben1.363,08 Euro
= Reguläres Netto2.636,92 Euro
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Wie wird das angepasste reduzierte Brutto berechnet?

Frau Johnens reduziertes Brutto liegt bei 2.000 Euro und muss, genauso wie das reguläre Brutto, für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes gemäß § 106 SGB III auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet werden. Damit bleibt es rechnerisch bei den 2.000 Euro.

Ihr reduziertes Brutto müsste, wiederum genauso wie ihr reguläres Brutto, nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze Ost 2024 in Höhe von 7.450 Euro gedeckelt werden. Auch das ist nicht der Fall.

Frau Johnens reduziertes Brutto in Höhe von 2.000 Euro ist das für die Berechnung des Kurzarbeitergeldes maßgebende Ist-Entgelt.

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Wie werden die Abgaben für das reduzierte Brutto berechnet?

Für Frau Johnens reduziertes Brutto von 2.000 Euro wird nun ihr reduziertes Nettoentgelt anhand pauschalierter Abgaben gemäß § 153 SGB III berechnet. Dies geschieht wieder analog zur Berechnung der Abgaben für das reguläre Brutto, wie unter Punkt 2 beschrieben:

Frau Johnens pauschalierte Abgaben zu ihrem reduzierten Brutto
Lohnsteuer109,66 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge400,00 Euro
= Abgaben509,66 Euro
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Wie wird das reduzierte Netto berechnet?

Für die Berechnung des Kurzarbeiter­geldes wird nun auch das reduzierte Netto gemäß SGB III wie unter Punkt 5 pauschal berechnet, indem die Differenz aus reduziertem Brutto (Ist-Entgelt) und den dazu pauschaliert berechneten Abgaben gebildet wird.

Hinweis: Dieses gemäß Gesetz pauschaliert berechnete Netto dient der Berechnung des Kug und stimmt nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto überein.

Frau Johnens reduziertes Netto
Reduziertes Brutto2.000,00 Euro
− Abgaben509,66 Euro
= Reduziertes Netto1.490,34 Euro
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Wie wird die Nettodifferenz berechnet?

Die Differenz zwischen dem regulären und dem reduziertem Netto, also die durch die Kurzarbeit verursachte Nettoeinbuße, wird als Nettodifferenz bezeichnet.

Hinweis: Diese gemäß Gesetz pauschaliert berechnete Nettodifferenz dient der Berechnung des Kug und stimmt nicht unbedingt mit der tatsächlichen Nettodifferenz überein.

Frau Johnens Nettodifferenz
Reguläres Netto2.636,92 Euro
− Reduziertes Netto1.490,34 Euro
= Nettodifferenz1.146,58 Euro
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Wie wird der Leistungssatz berechnet?

Der Leistungssatz gibt an, zu welchem Anteil das Kurzarbeitergeld die entstandenen Nettoeinbußen ersetzt. Arbeitnehmer ohne Kinder haben Anspruch auf den allgemeinen Leistungssatz in Höhe 60 Prozent der Nettoeinbußen. Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind beträgt der erhöhte Leistungssatz 67 Prozent der Nettoeinbußen.

Frau Johnens Leistungssatz für das Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent.

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Wie wird das Kurzarbeitergeldes berechnet?

Frau Johnens Anspruch auf Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent der Nettodifferenz, also ihrer pauschal berechneten Nettoeinbußen in Höhe von 1.146,58 Euro.

Frau Johnens Kurzarbeitergeld beträgt 768,21 Euro.

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Wie wie hoch ist das Netto Gehalt zzgl. Kurzarbeitergeld?

Die Summe aus reduziertem Netto und Kurzarbeitergeld steht Frau Johnen schließlich zur Verfügung.

Hinweis: Das zur Bildung dieser Summe gemäß Gesetz pauschaliert berechnete Netto dient lediglich der korrekten Berechnung des Kug. Daher stimmt die Summe aus dem hier dargestellten pauschaliertem Netto und dem Kug nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto zzgl. Kug überein. Denn das reduzierte Netto weicht von Frau Johnens tatsächlichem Netto etwas ab.

Frau Johnens Entgelt während der Kurzarbeit
Reduziertes Netto1.490,34 Euro
+ Kurzarbeitergeld768,21 Euro
= Entgelt gesamt2.258,55 Euro

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde zuletzt am 03.11.2023 redaktionell überprüft oder ergänzt durch Stefan Banse. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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