Mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner berechnen Sie einfach Ihren Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Es ersetzt einen Teil des Nettolohns, den Sie durch die Kurzarbeit verlieren.
Das Wichtigste in Kürze
- Kurzarbeitergeld ist ein staatlicher Zuschuss, der Unternehmen hilft, Mitarbeiter in Krisenzeiten zu halten.
- Die Leistung wird vom Arbeitsamt für maximal 12 Monate gezahlt.
- Arbeitnehmer erhalten 60 % der Nettoeinbußen – mit Kindern steigt der Satz auf 67 %.
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Themenüberblick zum KUG-Rechner
Inhalt
So funktioniert der Kurzarbeitergeld-Rechner
Mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner können Sie einfach berechnen, wie viel Nettoverlust durch reduzierte Arbeitszeit entsteht – und wie viel davon durch Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.
- Ausgangspunkt sind das reguläre und das reduzierte Bruttogehalt
- Je nach Steuerklasse, Kinderstatus und Region (Ost/West) wird Ihr Netto aus beiden Bruttowerten ermittelt
- Die Netto-Differenz wird mit dem gesetzlich festgelegten Leistungssatz multipliziert (60 % bzw. 67 %)
- Sie erhalten das genaue Kurzarbeitergeld in Euro sowie Ihr neues monatliches Netto
- Visualisierung per Kuchendiagramm und Balkengrafik erleichtert das Verständnis
Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber
Neben dem hier vorgestellten Kug-Rechner können Sie auch unseren Kurzarbeitergeld-Rechner für Arbeitgeber nutzen. Dieser zeigt auch alle Abgaben des Arbeitgebers an. Zusätzlich berechnet er neben dem pauschalen auch das genaue Netto. Auch Feiertage werden bei der Berechnung berücksichtigt.
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Eingabehilfe zum Kurzarbeitergeld-Rechner
Der Kurzarbeitergeld-Rechner basiert auf den Vorgaben des Dritten Sozialgesetzbuchs (SGB III) sowie den Programmablaufplänen zum Lohnsteuerabzug des Bundesministeriums der Finanzen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent – mit Kindern 67 Prozent – der durch Kurzarbeit entstandenen Nettoeinbußen.
Zeitraum
Geben Sie den Zeitraum an, für den Sie das Kurzarbeitergeld berechnen möchten.
Davon abhängig werden die pauschalen Abzüge auf Grundlage des dann gültigen Programmablaufplans des Finanzministeriums berechnet.
Reguläres Brutto
Geben Sie Ihr Monatsbrutto (inkl. Vergütung und Garantieprovision) an, das Sie ohne Kurzarbeit erhalten hätten.
Im Gesetz wird dieser Betrag als Soll-Entgelt bezeichnet. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld
bleiben unberücksichtigt.
Lässt sich das Soll-Entgelt nicht genau bestimmen, wird der Durchschnittsverdienst der letzten drei abgerechneten Monate zugrunde gelegt – ohne Mehrarbeitsentgelt. Wenn das nicht möglich ist, wird das durchschnittliche Entgelt eines vergleichbaren Arbeitnehmers herangezogen.
Reduziertes Brutto
Geben Sie Ihr durch Kurzarbeit vermindertes Monatsbrutto an. Es wird als Ist-Entgelt bezeichnet.
Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bleiben auch hier unberücksichtigt.
Haben Sie während der Kurzarbeit eine neue Nebentätigkeit aufgenommen, wird das daraus erzielte Entgelt dem Ist-Entgelt hinzugerechnet. Tätigkeiten, die Sie bereits vor Beginn der Kurzarbeit ausgeübt haben, bleiben bei der Berechnung außen vor.
Steuerklasse
Wählen Sie Ihre Steuerklasse. Diese ist relevant für die Berechnung
der pauschalierten Nettoentgelte (Soll-Entgelt und Ist-Entgelt) nach § 153 SGB III. Daraus ergibt sich die Höhe
des Kurzarbeitergeldes.
Kinder
Geben Sie an, ob Kinder mit Freibetrag auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen sind oder ob Sie
Kindergeld erhalten.
Wenn Sie mindestens ein Kind haben, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent der Nettoeinbuße – unabhängig vom Familienstand. Ohne Kinder liegt der Satz bei 60 Prozent.
Die Nettoeinbuße ergibt sich aus der Differenz zwischen dem pauschalierten Netto des regulären und des reduzierten Bruttos.
Arbeitsstelle in
Geben Sie an, ob sich Ihr Arbeitsplatz in den neuen oder alten Bundesländern befindet.
Dies beeinflusst noch für Zeiträume vor 2025 die Beitragsbemessungsgrenze
für die Renten- und Arbeitslosenversicherung. Für 2025 liegt diese monatlich bei 8 050,00 Euro. Ihr Soll-Entgelt wird bis zu dieser Grenze berücksichtigt.
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Fragen & Tipps zum Kurzarbeitergeld
Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit dem Kurzarbeitergeld-Rechner. Was interessiert Sie besonders?
01.
Was versteht man unter Kurzarbeit?Kurzarbeit bedeutet die vorübergehende Reduzierung der Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen.
Wenn Aufträge fehlen
Kann ein Unternehmen mindestens 10 % seiner Beschäftigten nicht wie gewohnt einsetzen, kann es Kurzarbeit anmelden. Das Ziel: Arbeitsplätze erhalten und gleichzeitig Kosten senken.
Die Rolle der Bundesagentur für Arbeit
Sie zahlt das Kurzarbeitergeld, übernimmt aber keine vollständige Lohnersatzleistung. Die Arbeitgeber müssen die Maßnahmen mit dem Betriebsrat und den betroffenen Mitarbeitern abstimmen.
Unserer Erfahrung nach profitieren davon besonders Unternehmen mit qualifizierten Fachkräften, die sie trotz Auftragsflaute nicht verlieren wollen.
02.
Wer hat Anspruch auf Kurzarbeitergeld?Kurzarbeitergeld erhalten nur Arbeitnehmer, die in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind.
Kein Anspruch bei:
- Minijobbern
- Auszubildenden
- Rentnern mit Nebenjob
- Arbeitnehmern im Krankengeld-Bezug
Zusätzlich muss das Arbeitszeitkonto nahezu leer sein und kein nennenswerter Resturlaub mehr bestehen.
Unserer Erfahrung nach
Viele Arbeitgeber übersehen, dass vorhandene Urlaubsansprüche zuerst abzubauen sind, bevor Kurzarbeit gewährt werden kann.
03.
Wie viel Geld erhalten Sie während der Kurzarbeit?Das Kurzarbeitergeld kompensiert einen Teil Ihres Verdienstausfalls. Es beträgt in der Regel 60 % Ihres ausgefallenen Nettoeinkommens.
Mehr Geld mit Kind
Wenn Sie Kinder haben, steigt die Leistung auf 67 %. Diese Beträge gelten unabhängig davon, wie stark Ihre Arbeitszeit gekürzt wurde.
Ein Rechenbeispiel aus der Praxis
Nettolohn bei Vollzeit (40 Stunden) 2 000 Euro Lohn bei 80 % Arbeitszeit 1 600 Euro Verdienstausfall 400 Euro 67 % Kug für Familienvater 268 Euro Gesamtnetto während Kurzarbeit 1 868 Euro Unser Kurzarbeitergeld-Rechner zeigt Ihnen auf einen Blick, wie viel Sie erwarten können.
04.
Wie wird das Kurzarbeitergeld berechnet?Die Agentur für Arbeit veröffentlicht jährlich Tabellen zur Bestimmung des Kurzarbeitergeldes. Dabei werden Soll- und Ist-Entgelt brutto miteinander verglichen – jeweils pauschalisiert und abgerundet.
Grundlage der Berechnung
Relevant ist nicht der exakte Nettobetrag, sondern ein pauschalierter Wert. Dabei gelten folgende Schritte:
Berechnungsformel
- Soll-Entgelt brutto (gerundet auf 20 Euro)
- − 20 % Sozialversicherungspauschale (2025)
- − pauschale Lohnsteuer + Soli
= pauschalierter Nettobetrag
Minus:
- Ist-Entgelt brutto unter Kurzarbeit (ebenfalls pauschalisiert)
= Netto-Entgeltdifferenz → daraus ergibt sich Ihr Kurzarbeitergeld (60/67 %)
Einfacher geht’s mit unserem Kurzarbeitergeld-Rechner.
05.
Welche Auswirkungen hat Kurzarbeit auf Sozialversicherung und Steuern?Auch während der Kurzarbeit bleiben Sie in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Die Beiträge richten sich jedoch nach dem reduzierten Bruttoverdienst – plus 80 % des Verdienstausfalls.
Wer zahlt was?
Die Beiträge auf den Verdienstausfall übernimmt der Arbeitgeber allein. So bleibt Ihre soziale Absicherung erhalten.
Steuerliche Behandlung
Das Kurzarbeitergeld selbst ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht also den Steuersatz auf Ihr übriges Einkommen.
Unserer Erfahrung nach sollten Sie das bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen, da es zu Nachzahlungen durch das Kurzarbeitergeld kommen kann.
Weitere Online-Rechner
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:
- Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) (Bundesagentur für Arbeit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Kurzarbeitergeld"
- Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2025
- Berücksichtigung geänderter Beiträge zur Pflegeversicherung und damit auch zur Lohnsteuer für das Kurzarbeitergeld 2024 aufgrund des PUEG-Gesetz ab 1. Juli 2023 im Kurzarbeitergeld-Rechner und im Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber.
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