Rechner zum Thema
Kurzarbeitergeld-Rechner
Kurzarbeitergeld (Kug) ist zwar steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt – es erhöht also den Steuersatz für Ihr übriges Einkommen. Dadurch kann es zu Nachzahlungen kommen. Unser Rechner zeigt Ihnen, wie stark Ihre Steuerlast dadurch steigt.
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Was bedeutet der Progressionsvorbehalt beim Kurzarbeitergeld?
Auch wenn das Kurzarbeitergeld steuerfrei ausgezahlt wird, zählt es dennoch zum Gesamteinkommen für die Berechnung des Steuersatzes. Dieser steigt mit der Höhe des Kug, sodass auf das übrige Einkommen ein höherer Steuersatz angewendet wird. Die Folge: Es kann zu einer unerwarteten Steuernachzahlung kommen.
So funktioniert unser Rechner "Steuern bei Kurzarbeitergeld"
Mit unserem Online-Rechner können Sie ganz einfach ermitteln, ob und wie stark sich das Kurzarbeitergeld auf Ihre Steuer auswirkt:
- Tragen Sie das erhaltene Kurzarbeitergeld unter „Leistungen mit Progressionsvorbehalt“ ein
- Geben Sie Ihr zu versteuerndes Einkommen ein (Bruttoeinkommen minus Freibeträge)
Der Rechner zeigt Ihnen die steuerliche Mehrbelastung an – also wie viel mehr Einkommensteuer Sie durch den Progressionsvorbehalt zahlen müssen. Zusätzlich erhalten Sie den effektiven Steuersatz, der auf das Kug rechnerisch entfällt.
Tipp: Nutzen Sie den Rechner frühzeitig im Steuerjahr, um mögliche Nachzahlungen in Ihrer Finanzplanung zu berücksichtigen.
Beispiel: Steuernachzahlung durch Kurzarbeit
Eine alleinstehende Arbeitnehmerin verdient 36.000 € brutto pro Jahr. Im Rahmen der Kurzarbeit erhält sie 6.000 € Kurzarbeitergeld. Der Progressionsvorbehalt bewirkt, dass sich ihr Steuersatz erhöht und sie eine zusätzliche Einkommensteuer von etwa 1.550 € zahlen muss.
Sie können dieses Beispiel auch Schritt für Schritt im Rechner-Beispiel nachverfolgen.
Warum es wichtig ist, den Steuerbescheid zu prüfen
Viele Arbeitnehmer sind von einer Steuernachzahlung überrascht, weil das Kurzarbeitergeld in der monatlichen Lohnabrechnung steuerfrei erscheint. Tatsächlich wird die Mehrbelastung erst mit der Einkommensteuererklärung sichtbar. Ein genauer Blick in den Steuerbescheid – insbesondere bei Bezug von Kug – lohnt sich also.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:
- Arbeitsförderung - Kurzarbeitergeld (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)
- Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Erster Unterabschnitt Kurzarbeitergeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Kug) (Bundesagentur für Arbeit)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 20.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 24 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet.
Änderungen in Themenwelt "Kurzarbeitergeld"
- Anpassung des Kurzarbeitergeld-Rechners und des Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber sowie aller Texte an die Lohnsteuer- und damit an die Kurzarbeitergeld-Berechnung für 2025
- Berücksichtigung geänderter Beiträge zur Pflegeversicherung und damit auch zur Lohnsteuer für das Kurzarbeitergeld 2024 aufgrund des PUEG-Gesetz ab 1. Juli 2023 im Kurzarbeitergeld-Rechner und im Kurzarbeitergeld-Abgaben-Rechners für Arbeitgeber.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite