Kurzarbeitrechner

Beispiel zum Kurzarbeitergeld 2025

Thema Kurzarbeitergeld-Rechner ﹣ Beispiel

Frau Johnen (Name geändert), eine unserer über 20 Millionen jährlichen Besucher, muss 2025 in Kurzarbeit. Sie bat uns um Rat, wie hoch ihr Kurzarbeitergeld voraussichtlich sein wird. Wir haben ihr geholfen und zeigen anhand Frau Johnens Beispiel, wie wir ihr Kurzarbeitergeld ermittelt haben.

Autor Stefan Banse

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So konnten wir das Kurzarbeitergeld für Frau Johnen herleiten.

Grundlagen für das Beispiel

Frau Johnens Arbeitgeber meldet 2025 Kurzarbeit beim Arbeitsamt an und muss die Arbeitszeiten seiner Mitarbeiter vorübergehend halbieren. Frau Johnens Bruttogehalt würde eigentlich monatlich 4.000 Euro betragen. Es reduziert sich nun aufgrund der Kurzarbeit auf 2.000 Euro. Sie möchte nun ermitteln, wie hoch ihr Anspruch auf Kurzarbeitergeld ist.

Folgende für die Bestimmung des Kurzarbeitergeldes relevante Punkte gelten für Frau Johnen:

  • Frau Johnen ist in Lohnsteuerklasse I
  • Sie hat einen Kinderfreibetrag

1. Reguläres Bruttogehalt (Soll-Entgelt) bestimmen

Frau Johnens reguläres Brutto liegt bei 4.000 Euro und muss für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes gemäß § 106 SGB III auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet werden. Damit bleibt es bei den 4.000 Euro.

Für den Fall, dass Frau Johnens Gehalt die geltende Beitrags­bemesungs­grenze 2025 in Höhe von 8.050 Euro überschreiten würde, müsste ihr reguläres Brutto damit nach oben begrenzt werden. Denn das reguläre Brutto wird für das Kurzarbeitergeld maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung berücksichtigt. Auch das ist nicht der Fall.

Frau Johnens reguläres Brutto in Höhe von 4.000 Euro ist das für die Bestimmung des Kurzarbeitergeldes maßgebende Soll-Entgelt.

1.1 Abgaben zum Soll-Entgelt

Für Frau Johnens reguläres Brutto von 4.000 Euro wird nun ihr reguläres Nettoentgelt anhand pauschalierter Abgaben gemäß § 153 SGB III bestimmt. Diese Abgaben werden u.a. anhand des aktuellen Programm­ablaufplans des Bundesministeriums für Finanzen ermittelt.

Nach SGB III werden für die Bestimmung des Nettos folgende Punkte pauschal ermittelt:

  • Die Kirchensteuer wird nicht erhoben, unabhängig davon, ob eine Kirchensteuerpflicht besteht.
  • Freibeträge, die nicht jedem Arbeitnehmer zustehen, werden nicht berücksichtigt.
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Rentenversicherungs­beiträgen wird die Beitrags­bemessungs­grenze herangezogen.
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Krankenversicherungs­beiträgen wird der ermäßigte Beitragssatz berücksichtigt (2025: 14,0  Prozent).
  • Für die Vorsorge­pauschale zu den Pflegeversicherungs­beiträgen wird der normale Beitragssatz verwendet (2025: 3,6 Prozent).
  • Die Sozialversicherungs­beiträge werden 2025 pauschal mit 20 Prozent erhoben.
Frau Johnens pauschalierte Abgaben zu ihrem regulären Brutto
Lohnsteuer543,00 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge800,00 Euro
= Abgaben1.343,00 Euro

2. Reguläres Nettogehalt bestimmen

Für die Bestimmung des Kurzarbeiter­geldes wird das reguläre Netto gemäß SGB III wie unter Punkt 2 pauschal ermittelt, indem die Differenz aus regulärem Brutto (Soll-Entgelt) und den dazu pauschalierten Abgaben gebildet wird.

Hinweis: Dieses gemäß Gesetz pauschaliert ermittelte Netto dient der Bestimmung des KUG und stimmt nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto überein.

Frau Johnens reguläres Netto
Reguläres Brutto4.000,00 Euro
− Abgaben1.343,00 Euro
= Reguläres Netto2.657,00 Euro

3. Reduziertes Bruttogehalt (Ist-Entgelt) bestimmen

Frau Johnens reduziertes Brutto liegt bei 2.000 Euro und muss, genauso wie das reguläre Brutto, für die Bestimmung des Kurzarbeitergeldes gemäß § 106 SGB III auf den nächsten durch 20 teilbaren Euro-Betrag gerundet werden. Damit bleibt es bei den 2.000 Euro.

Ihr reduziertes Brutto müsste, wiederum genauso wie ihr reguläres Brutto, nach oben durch die Beitragsbemessungsgrenze 2025 in Höhe von 8.050 Euro gedeckelt werden. Auch das ist nicht der Fall.

Frau Johnens reduziertes Brutto in Höhe von 2.000 Euro ist das für die Bestimmung des Kurzarbeitergeldes maßgebende Ist-Entgelt.

3.1 Abgaben zum Ist-Entgelt

Für Frau Johnens reduziertes Brutto von 2.000 Euro wird nun ihr reduziertes Nettoentgelt anhand pauschalierter Abgaben gemäß § 153 SGB III bestimmt. Dies geschieht wieder analog zur Herleitung der pauschalen Abgaben für das reguläre Brutto, wie unter Punkt 1.1 beschrieben:

Frau Johnens pauschalierte Abgaben zu ihrem reduzierten Brutto
Lohnsteuer97,50 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge400,00 Euro
= Abgaben497,50 Euro

4. Reduziertes Nettogehalt bestimmen

Für die Bestimmung des Kurzarbeiter­geldes wird nun auch das reduzierte Netto gemäß SGB III wie unter Punkt 5 pauschal ermittelt, indem die Differenz aus reduziertem Brutto (Ist-Entgelt) und den dazu pauschalierten Abgaben gebildet wird.

Hinweis: Dieses gemäß Gesetz pauschaliert ermittelte Netto dient der Bestimmung des KUG und stimmt nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto überein.

Frau Johnens reduziertes Netto
Reduziertes Brutto2.000,00 Euro
− Abgaben497,50 Euro
= Reduziertes Netto1.502,50 Euro

5. Brutto-Netto-Differenz bestimmen

Die Differenz zwischen dem regulären und dem reduziertem Netto, also die durch die Kurzarbeit verursachte Nettoeinbuße, wird als Nettodifferenz bezeichnet.

Hinweis: Diese gemäß Gesetz pauschaliert hergeleitete Nettodifferenz dient der Bestimmung des KUG und stimmt nicht unbedingt mit der tatsächlichen Nettodifferenz überein.

Frau Johnens Nettodifferenz
Reguläres Netto2.657,00 Euro
− Reduziertes Netto1.502,50 Euro
= Nettodifferenz1.154,50 Euro

6. Leistungssatz bestimmen

Der Leistungssatz gibt an, zu welchem Anteil das Kurzarbeitergeld die entstandenen Nettoeinbußen ersetzt.

  • Arbeitnehmer ohne Kinder haben Anspruch auf den allgemeinen Leistungssatz in Höhe 60 Prozent der Nettoeinbußen.
  • Für Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind beträgt der erhöhte Leistungssatz 67 Prozent der Nettoeinbußen.

Frau Johnens Leistungssatz für das Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent.

7. Ergebnis Kurzarbeitergeld

Frau Johnens Anspruch auf Kurzarbeitergeld beträgt 67 Prozent der Brutto-Netto-Differenz, also ihrer pauschalen Nettoeinbußen in Höhe von 1.154,50 Euro.

Frau Johnens Kurzarbeitergeld beträgt 773,52 Euro.

8. Netto inklusive KUG während der Kurzarbeit

Die Summe aus reduziertem Netto und Kurzarbeitergeld steht Frau Johnen schließlich zur Verfügung.

Hinweis: Das zur Bildung dieser Summe gemäß Gesetz pauschalierte Netto dient lediglich der korrekten Bestimmung des KUG. Daher stimmt die Summe aus dem hier dargestellten pauschaliertem Netto und dem KUG nicht unbedingt mit dem tatsächlichen Netto zzgl. KUG überein. Denn das reduzierte Netto weicht von Frau Johnens tatsächlichem Netto etwas ab.

Frau Johnens Entgelt während der Kurzarbeit
Reduziertes Netto1.502,50 Euro
+ Kurzarbeitergeld773,52 Euro
= Entgelt gesamt2.276,02 Euro

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 21.02.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 24 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet.

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