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Beispiel zum Kurzarbeitergeld 2026

Thema Kurzarbeitergeld ﹣ Beispiel Kurzarbeitergeld

Frau Johnen (Name geändert) gehört zu unseren über 20 Millionen Besuchern pro Jahr. 2026 muss sie in Kurzarbeit gehen. Sie fragte uns, wie hoch ihr Kurzarbeitergeld vermutlich ausfallen wird. Wir haben ihr geholfen – und zeigen hier an ihrem Beispiel, wie wir den Betrag ermittelt haben.

Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Bereich betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Kurzarbeitergeld-Rechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So konnten wir das Kurzarbeitergeld für Frau Johnen herleiten.

Grundlagen für das Beispiel

Frau Johnens Arbeitgeber meldet 2026 Kurzarbeit an. Die Arbeitszeit wird vorübergehend halbiert. Statt 4.000 Euro brutto im Monat verdient Frau Johnen nun nur noch 2.000 Euro. Sie möchte wissen, wie viel Kurzarbeitergeld sie ungefähr erhält.

Für Frau Johnen gelten dabei folgende Punkte:

1. Reguläres Bruttogehalt (Soll-Entgelt)

Frau Johnens übliches Bruttogehalt liegt bei 4.000 Euro. Laut § 106 SGB III wird dieser Betrag auf den nächsten durch 20 teilbaren Wert gerundet. In diesem Fall bleibt es bei 4.000 Euro.

Würde ihr Bruttoeinkommen die Beitrags­bemessungs­grenze von 8.450 Euro im Jahr 2026 überschreiten, wäre es auf diesen Wert zu begrenzen. Für die Ermittlung des Kurzarbeitergeldes zählt nur das Gehalt bis zu dieser Grenze. Da Frau Johnen darunter liegt, gilt der volle Betrag.

Das regelmäßige Bruttogehalt von 4.000 Euro ist für das Kurzarbeitergeld das Soll-Entgelt.

1.1 Abgaben zum Soll-Entgelt

Für das Soll-Entgelt von 4.000 Euro wird das pauschalierte Nettoentgelt nach § 153 SGB III ermittelt. Die dazu nötigen Abzüge richten sich nach dem aktuellen Ablaufplan des Bundesfinanzministeriums.

Dabei gelten folgende Vorgaben:

  • Kirchensteuer bleibt unberücksichtigt – egal ob Kirchenmitglied oder nicht.
  • Individuelle Freibeträge finden keine Anwendung.
  • Für die Vorsorgepauschalen gelten 2026 folgende Sätze:
    • Zur Rentenversicherung wird die Beitragsbemessungsgrenze verwendet,
    • zur Krankenversicherung der ermäßigte Satz von 14,0 %
    • und zur Pflegeversicherung der reguläre Satz von 3,6 %.
  • Die Sozialabgaben werden pauschal mit 20 % angesetzt.
Frau Johnens pauschalierte Abzüge
Lohnsteuer531,83 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge800,00 Euro
= Abgaben1.331,83 Euro

2. Reguläres Nettogehalt

Für die Ermittlung des Kurzarbeiter­geldes wird das reguläre Netto nach den Vorgaben des SGB III vereinfacht hergeleitet: Es ergibt sich aus dem regulären Bruttogehalt (Soll-Entgelt) abzüglich der pauschalen Abzüge.

Hinweis: Dieses gesetzlich vereinfachte Netto dient lediglich zur Bestimmung des Kurzarbeitergeldes. Es kann vom tatsächlichen Nettolohn abweichen.

Frau Johnens reguläres Netto
Reguläres Brutto4.000,00 Euro
− Abgaben1.331,83 Euro
= Reguläres Netto2.668,17 Euro

3. Reduziertes Bruttogehalt (Ist-Entgelt)

Frau Johnens reduziertes Bruttogehalt liegt bei 2.000 Euro. Wie beim regulären Brutto wird auch hier auf den nächsten durch 20 teilbaren Betrag gerundet. Der Betrag bleibt somit bei 2.000 Euro.

Auch beim Ist-Entgelt gilt die Beitrags­bemessungs­grenze 2026 von 8.450 Euro. Da Frau Johnen darunter liegt, ist keine Anpassung nötig.

Das reduzierte Brutto in Höhe von 2.000 Euro gilt als maßgebliches Ist-Entgelt für die weitere Ermittlung des Kurzarbeitergeldes.

3.1 Abgaben zum Ist-Entgelt

Für das reduzierte Bruttogehalt von 2.000 Euro wird das pauschale Netto erneut auf Basis der gesetzlichen Vorgaben aus § 153 SGB III abgeleitet. Die Abzüge richten sich – wie zuvor – nach dem aktuellen Programm­ablaufplan und werden wie folgt angesetzt:

Frau Johnens pauschalierte Abgaben zu ihrem reduzierten Brutto
Lohnsteuer91,08 Euro
Soli0,00 Euro
+ SV-Beiträge400,00 Euro
= Abgaben491,08 Euro

4. Reduziertes Nettogehalt

Auch das reduzierte Netto wird auf Basis des SGB III ermittelt. Dabei wird – wie zuvor – der pauschale Abzug vom reduzierten Brutto (Ist-Entgelt) abgezogen.

Hinweis: Dieses gesetzlich festgelegte Netto dient der weiteren Bestimmung des Kurzarbeitergeldes. Es kann vom tatsächlichen Nettolohn abweichen.

Frau Johnens reduziertes Netto
Reduziertes Brutto2.000,00 Euro
− Abgaben491,08 Euro
= Reduziertes Netto1.508,92 Euro

5. Brutto-Netto-Differenz

Die Differenz zwischen dem ursprünglichen und dem gekürzten Nettoeinkommen zeigt, wie stark sich die Kurzarbeit auf Frau Johnens Einkommen auswirkt. Diese Differenz nennt man Nettodifferenz.

Hinweis: Der Betrag wurde pauschal gemäß den gesetzlichen Vorgaben ermittelt und kann vom tatsächlichen Unterschied abweichen.

Frau Johnens Nettodifferenz
Reguläres Netto2.668,17 Euro
− Reduziertes Netto1.508,92 Euro
= Nettodifferenz1.159,25 Euro

6. Leistungssatz

Der Leistungssatz zeigt, wie viel vom Einkommensverlust durch das Kurzarbeitergeld ausgeglichen wird.

  • Ohne Kind erhalten Beschäftigte 60 Prozent der Nettodifferenz.
  • Mit mindestens einem Kind steigt der Satz auf 67 Prozent.

Da Frau Johnen ein Kind hat, liegt ihr Leistungssatz bei 67 Prozent.

7. Ergebnis Kurzarbeitergeld

Frau Johnen erhält 67 Prozent der pauschalen Nettodifferenz von 1.159,25 Euro.

Ihr Kurzarbeitergeld beträgt 776,70 Euro.

8. Reduziertes Netto inklusive Kurzarbeitergeld

Frau Johnen stehen während der Kurzarbeit ihr reduziertes Netto sowie das Kurzarbeitergeld gemeinsam zur Verfügung.

Hinweis: Das reduzierte Netto wurde nach pauschalen Vorgaben ermittelt und kann vom tatsächlichen Auszahlungsbetrag abweichen. Die Summe aus diesem Netto und dem Kurzarbeitergeld zeigt daher nur einen Näherungswert.

Frau Johnens Einkommen während der Kurzarbeit
Reduziertes Netto1.508,92 Euro
+ Kurzarbeitergeld776,70 Euro
= Gesamtsumme2.285,62 Euro

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Kurzarbeitergeld" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Kurzarbeitergeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand. Hier habe ich übrigens 24 ausgewählte Nutzerfragen zum Thema Kurzarbeitergeld-Rechner beantwortet.

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