So funktioniert der Mutterschaftsgeld-Rechner
Unser Mutterschaftsgeld-Rechner zeigt Ihnen, welche Zahlungen Sie in der
Mutterschutzfrist bekommen.
- Wählen Sie die Art der Beschäftigung (z. B. Arbeitnehmerin oder Selbstständige).
- Geben Sie Ihre Krankenversicherung an.
- Tragen Sie Ihr Monatsnetto ein.
Der Rechner zeigt, ob Sie Ihr volles Nettoeinkommen erhalten oder nur einen Teil davon.
Außerdem werden Krankenkassenanteil, Arbeitgeberzuschuss und das gesamte Mutterschaftsgeld angezeigt.
So wird das Mutterschaftsgeld berechnet
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Gesetzlich krankenversichert
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfristen
(6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) täglich bis zu 13 Euro von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber stockt den Rest
zum Netto auf.
Seinen Zuschuss bekommt der Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahrens von der Krankenkasse erstattet.
Privat krankenversichert
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.
Der Arbeitgeber gibt denselben Zuschuss wie bei gesetzlich Versicherten – nicht mehr.
Familienversichert
Wie bei privat Versicherten: einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt plus Arbeitgeberzuschuss.
Netto-Lücke bei Privat- und Familienversicherung
Sie bekommen hier nur einmalig 210 Euro ausgezahlt. Normal wären 13 Euro pro Tag. Während der
Mutterschutzfrist
von 6 bis 8 Wochen (insgesamt 99 Tage) erhalten Sie damit nur etwas mehr als 2 Euro pro Tag.
Es fehlen also knapp 11 Euro täglich. Das entspricht ungefähr 330 Euro pro Monat.
Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen
Minijobberinnen
erhalten dieselben Leistungen wie Arbeitnehmerinnen:
gesetzlich versichert bis zu 13 Euro täglich plus Arbeitgeberzuschuss,
privat oder familienversichert einmalig 210 Euro plus Zuschuss.
Bei letzterem entsteht ebenfalls eine monatliche Lücke.
Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des
Krankengeldes (70 % des Einkommens).
Ohne Krankengeldanspruch gibt es keine Zahlung.
Privat oder familienversicherte Selbstständige erhalten ebenfalls kein Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld für Beamtinnen
Beamtinnen bekommen während der Mutterschutzfristen ihre normalen Bezüge weitergezahlt.
Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht nicht.
Mutterschaftsgeld für Soldatinnen
Soldatinnen erhalten während der Mutterschutzfristen ihre regulären Dienstbezüge.
Mutterschaftsgeld gibt es daher nicht.
Mutterschaftsgeld bei ALG I
ALG I-Empfängerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes,
allerdings von der Krankenkasse statt vom Arbeitsamt.
Für sie ändert sich finanziell nichts.
Mutterschaftsgeld bei Bürgergeld
Bürgergeld- bzw.
Grundsicherungsgeld-Empfängerinnen erhalten weiterhin ihre Leistungen über
die Agentur für Arbeit.
Zusätzlich kann ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes
und einmalige Hilfen, z. B. für die Erstausstattung, beantragt werden.
Mutterschaftsgeld für Hausfrauen
Hausfrauen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da kein Einkommen ersetzt werden kann.
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps zum Mutterschaftsgeld-Rechner. Welcher Aspekt interessiert Sie am meisten?