Der Mutterschaftsgeld-Rechner hilft Ihnen, die Zeit vor und nach der Geburt finanziell zu planen. Während des Mutterschutzes haben Sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Vor und nach der Geburt erhalten Sie Mutterschaftsgeld. Es wird von Ihrer Krankenkasse und vom Arbeitgeber gezahlt.
- Nutzen Sie einfach unseren Rechner, um das Mutterschaftsgeld zu berechnen.
- Wie Ihr Mutterschaftsgeld berechnet wird, erfahren Sie im Rechner oder in den Infos auf dieser Seite.
Alles zum Mutterschaftsgeld-Rechner
Inhalt
So funktioniert der Mutterschaftsgeld-Rechner
Unser Mutterschaftsgeld-Rechner zeigt Ihnen, welche Zahlungen Sie in der
Mutterschutzfrist bekommen.
- Wählen Sie die Art der Beschäftigung (z. B. Arbeitnehmerin oder Selbstständige).
- Geben Sie Ihre Krankenversicherung an.
- Tragen Sie Ihr Monatsnetto ein.
Der Rechner zeigt, ob Sie Ihr volles Nettoeinkommen erhalten oder nur einen Teil davon. Außerdem werden Krankenkassenanteil, Arbeitgeberzuschuss und das gesamte Mutterschaftsgeld angezeigt.
So wird das Mutterschaftsgeld berechnet
Mutterschaftsgeld für Arbeitnehmerinnen
Gesetzlich krankenversichert
Gesetzlich versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten während der Mutterschutzfristen (6 Wochen vor und 8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) täglich bis zu 13 Euro von der Krankenkasse. Der Arbeitgeber stockt den Rest zum Netto auf.
Seinen Zuschuss bekommt der Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahrens von der Krankenkasse erstattet.
Privat krankenversichert
Privat versicherte Arbeitnehmerinnen erhalten einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt. Der Arbeitgeber gibt denselben Zuschuss wie bei gesetzlich Versicherten – nicht mehr.
Familienversichert
Wie bei privat Versicherten: einmalig 210 Euro vom Bundesversicherungsamt plus Arbeitgeberzuschuss.
Netto-Lücke bei Privat- und Familienversicherung
Sie bekommen hier nur einmalig 210 Euro ausgezahlt. Normal wären 13 Euro pro Tag. Während der Mutterschutzfrist von 6 bis 8 Wochen (insgesamt 99 Tage) erhalten Sie damit nur etwas mehr als 2 Euro pro Tag. Es fehlen also knapp 11 Euro täglich. Das entspricht ungefähr 330 Euro pro Monat.
Mutterschaftsgeld für Minijobberinnen
Minijobberinnen erhalten dieselben Leistungen wie Arbeitnehmerinnen: gesetzlich versichert bis zu 13 Euro täglich plus Arbeitgeberzuschuss, privat oder familienversichert einmalig 210 Euro plus Zuschuss. Bei letzterem entsteht ebenfalls eine monatliche Lücke.
Mutterschaftsgeld für Selbstständige
Freiwillig gesetzlich Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes (70 % des Einkommens). Ohne Krankengeldanspruch gibt es keine Zahlung. Privat oder familienversicherte Selbstständige erhalten ebenfalls kein Mutterschaftsgeld.
Mutterschaftsgeld für Beamtinnen
Beamtinnen bekommen während der Mutterschutzfristen ihre normalen Bezüge weitergezahlt. Ein Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht nicht.
Mutterschaftsgeld für Soldatinnen
Soldatinnen erhalten während der Mutterschutzfristen ihre regulären Dienstbezüge. Mutterschaftsgeld gibt es daher nicht.
Mutterschaftsgeld bei ALG I
ALG I-Empfängerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe ihres Arbeitslosengeldes, allerdings von der Krankenkasse statt vom Arbeitsamt. Für sie ändert sich finanziell nichts.
Mutterschaftsgeld bei Bürgergeld
Bürgergeld-Empfängerinnen erhalten weiterhin ihre Leistungen über die Agentur für Arbeit. Zusätzlich kann ab der 13. Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 % des Regelsatzes und einmalige Hilfen, z. B. für die Erstausstattung, beantragt werden.
Mutterschaftsgeld für Hausfrauen
Hausfrauen erhalten kein Mutterschaftsgeld, da kein Einkommen ersetzt werden kann.
Fragen & Tipps zum Mutterschaftsgeld-Rechner
Finden Sie hier Fragen und praktische Tipps zum Mutterschaftsgeld-Rechner. Welcher Aspekt interessiert Sie am meisten?
01.
Was ist Mutterschaftsgeld und wie lange wird es gezahlt?Zeitraum der Zahlung
Mutterschaftsgeld ist Geld für werdende Mütter. Es schützt das Einkommen in der Schutzzeit. Die Frist beginnt 6 Wochen vor der Geburt. Sie endet 8 Wochen danach. Bei Frühgeburt oder Mehrlingen sind es 12 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit arbeiten Sie nicht. Sie bekommen Geld statt Lohn.
02.
Wie kann man Mutterschaftsgeld beantragen?So stellen Sie den Antrag
Den Antrag stellen Sie 7 Wochen vor dem Termin. Sie brauchen zwei Nachweise. Eine Bescheinigung von Arzt oder Hebamme. Und ein Formular vom Arbeitgeber. Senden Sie beides an die Krankenkasse. Die Kasse klärt alles Weitere. Die Zahlung startet zu Beginn der Schutzfrist. Aus unserer Erfahrung geht es schneller, wenn alle Unterlagen vollständig sind.
03.
Wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet?Anrechnung auf Elterngeld
Mutterschaftsgeld wird auf Elterngeld angerechnet. Für diese Tage gibt es kein Elterngeld. Es gibt eine Ausnahme. Wer privat versichert ist oder über die Familie mitversichert ist, bekommt kein Tagegeld der Kasse. Es gibt dann einmalig 210 Euro vom BVA. Dieser Betrag wird nicht angerechnet.
04.
Ist Mutterschaftsgeld zu versteuern?Steuern und Beiträge
Mutterschaftsgeld und der Zuschuss des Arbeitgebers sind steuerfrei. Beide erhöhen aber den Steuersatz. Das nennt man Progressionsvorbehalt. Erst wird der Satz mit diesen Beträgen ermittelt. Danach gilt er für Ihr übriges Einkommen. Bei der Sozialversicherung bleiben Sie meist beitragsfrei.
05.
Was ist Mutterschutzlohn?Mutterschutzlohn bei Beschäftigungsverbot
Mutterschutzlohn gibt es bei einem Beschäftigungsverbot außerhalb der Fristen. Ein Arzt stellt das Verbot fest. Zum Beispiel bei einem Risiko in der Schwangerschaft. Der Arbeitgeber zahlt dann den Durchschnittslohn netto der letzten 3 Monate weiter. Er bekommt das Geld über die U2 Umlage von der Kasse zurück.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Mutterschaftsgeld" verwendet:
- Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - § 24i Mutterschaftsgeld - (Juris und Bundesministerium der Justiz)
- Wikipedia - Mutterschaftsgeld
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Mutterschaftsgeld" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 28.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
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