Urlaubstage berechnen

Urlaubstage berechnen

Thema Urlaubsanspruchsrechner

Mit dem Urlaubsanspruchsrechner ermitteln Sie schnell Ihren gesetzlichen Urlaubsanspruch nach dem Bundes­urlaubs­gesetz. Der Rechner berücksichtigt auch Teilzeit und Teilurlaub. So wissen Sie genau, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Urlaubstage.
  • In vielen Arbeitsverträgen wird zusätzlich mehr Urlaub vereinbart.
  • Arbeiten Sie in Teilzeit, können Sie mit unserem Rechner Ihren Urlaubsanspruch einfach umrechnen.
Autor Stefan Banse

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Urlaubsanspruchsrechner. Mehr über mich: Stefan Banse

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So funktioniert der Urlaubstage-Rechner

Der Urlaubsanspruchs-Rechner berechnet, wie viele Urlaubstage Ihnen zustehen – egal ob Sie in Vollzeit oder Teilzeit arbeiten. Dazu geben Sie an, wie viele Urlaubstage bei einer Vollzeitstelle gelten, wie viele Tage pro Woche Sie tatsächlich arbeiten und wie viele Monate Sie im Kalenderjahr beschäftigt sind.

Auf dieser Basis wird Ihr individueller Urlaubsanspruch ermittelt. Arbeiten Sie zum Beispiel nur drei statt fünf Tage pro Woche, steht Ihnen ein anteiliger Jahresurlaub von 3/5 des Vollzeitanspruchs zu. Auch Teiljahresbeschäftigungen können berücksichtigt werden.

Damit haben Sie eine schnelle und klare Übersicht, wie viele Urlaubstage Ihnen rechtlich zustehen.

Eingabehilfe zum Urlaubstage-Rechner

Urlaubsanspruch bei Vollzeit

Urlaubsanspruch berechnen: Eingabe Urlaubsanspruch bei Vollzeit Geben Sie bitte den jährlichen Urlaubsanspruch bei Vollzeitbeschäftigung ein. Der Rechner akzeptiert nur Eingaben, die mindestens dem gesetzlichen Mindesturlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) entsprechen. Dieser Mindesturlaub darf auch durch Arbeits- oder Tarifverträge nicht unterschritten werden. Er beträgt bei:

  • 6-Tage-Woche: 24 Urlaubstage
  • 5-Tage-Woche: 20 Urlaubstage

Wochenarbeitstage bei Vollzeit

Urlaubsanspruch berechnen: Eingabe Wochenarbeitstage bei Vollzeit Geben Sie bitte an, wie viele Arbeitstage eine Woche bei Vollzeitbeschäftigung umfasst.

Beispiel: Wird in Ihrem Betrieb von Montag bis Freitag gearbeitet, handelt es sich um eine 5-Tage-Woche. Gehört auch der Samstag regelmäßig dazu, entspricht das einer 6-Tage-Woche.

Ihre Wochenarbeitstage

Urlaubsanspruch berechnen: Eingabe Ihre Wochenarbeitstage Geben Sie bitte an, wie viele Tage pro Woche Sie tatsächlich arbeiten. Arbeiten Sie weniger Tage als bei einer Vollzeitbeschäftigung üblich, handelt es sich um Teilzeit. In diesem Fall wird Ihr Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr

Urlaubsanspruch berechnen: Eingabe Beschäftigungsmonate im Kalenderjahr Geben Sie bitte die Zahl der vollen Monate an, in denen Ihr Arbeitsverhältnis im Kalenderjahr besteht. Teilurlaub nach dem BUrlG wird nur dann berechnet, wenn:

  • das Arbeitsverhältnis nicht länger als sechs Monate dauert,
  • es erst ab dem 1. Juli beginnt (also höchstens sechs Monate besteht), oder
  • es nach erfüllter Wartezeit bereits im ersten Halbjahr endet (bis spätestens 30. Juni).

Ansonsten besteht der volle Urlaubsanspruch.

Voller Urlaubsanspruch nach § 4 BUrlG

Der volle Anspruch entsteht erstmals nach sechs Monaten ununterbrochenem Bestehen des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit).

Teilurlaub nach § 5 BUrlG

Ein Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs pro vollem Beschäftigungsmonat besteht, wenn:

  • die Wartezeit von sechs Monaten im Kalenderjahr nicht erfüllt wird (z. B. bei Beginn ab 1. Juli),
  • das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Wartezeit endet, oder
  • es nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte endet (bis 30. Juni).

Fragen & Tipps zur Berechnung der Urlaubstage

Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit der Berechnung des Urlaubsanspruchs. Was möchten Sie wissen?

  • 01.
    Wie hoch ist der gesetzliche Urlaubsanspruch?

    Der gesetzliche Anspruch auf Urlaub ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. § 3 bestimmt: „Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“ Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.

    Bei einer 6-Tage-Woche (Montag bis Samstag) ergibt das mindestens 24 Urlaubstage. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht das 20 Urlaubstagen. Somit besteht ein Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub.

    Der konkrete Anspruch kann mit unserem Urlaubstage-Rechner auf dieser Seite individuell berechnet werden.

  • 02.
    Wie wird der Urlaubsanspruch bei Teilzeit berechnet?

    Das Bundesurlaubsgesetz orientiert sich an Arbeitstagen, nicht an Stunden. Arbeiten Beschäftigte in Teilzeit an ebenso vielen Tagen wie Vollzeitkräfte, bleibt der Urlaubsanspruch gleich – unabhängig von der täglichen Stundenzahl.

    Beispiel: Wer nur an drei Tagen pro Woche arbeitet, während Vollzeitkräfte an fünf Tagen arbeiten, erhält 3/5 des Urlaubsanspruchs.

    Der Urlaubstage-Rechner hilft, den exakten Anspruch zu bestimmen.

  • 03.
    Wie viel Urlaub steht zu Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses zu?

    Während der ersten sechs Monate eines neuen Arbeitsverhältnisses entsteht pro vollem Monat ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 4 BUrlG). Ein voller Urlaubsanspruch wird erstmals nach sechs Monaten erreicht.

    Beispiel: Bei 24 Urlaubstagen Jahresurlaub entstehen pro Monat 2 Tage Teilurlaub. Nach sechs Monaten besteht Anspruch auf die vollen 24 Tage.

  • 04.
    Was gilt beim Urlaub bei Kündigung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

    Besteht das Arbeitsverhältnis weniger als sechs Monate oder endet es im ersten Halbjahr, entsteht nur ein Teilurlaubsanspruch. Ab einer Beschäftigungsdauer von mehr als sechs Monaten besteht Anspruch auf den vollen Jahresurlaub.

    Resturlaub soll möglichst noch während der Kündigungsfrist genommen werden. Ist dies nicht möglich, muss er ausgezahlt werden – als Urlaubsabgeltung. Die genaue Höhe kann im Urlaubstage-Rechner ermittelt werden.

  • 05.
    Gibt es besondere Regelungen bei Minijob, Elternzeit oder Mutterschutz?

    • Minijob: Auch Minijobber haben Anspruch auf mindestens 4 Wochen Urlaub (20 bzw. 24 Tage).
    • Elternzeit: Arbeitgeber dürfen den Urlaub um ein Zwölftel pro Monat h Elternzeit kürzen (§ 17 BEEG). Details berechnet der Urlaubsanspruch-Elternzeit-Rechner.
    • Mutterschutz: Der Mutterschutz verändert den Urlaubsanspruch nicht. Bestehende Urlaubstage können nach Ende des Mutterschutzes oder einer anschließenden Elternzeit genommen werden.
  • 06.
    Was passiert, wenn während des Urlaubs eine Krankheit eintritt?

    Erkrankungstage, die durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden, werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Dies regelt § 9 BUrlG ausdrücklich: „Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 30.11.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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