Wie hoch ist mein Urlaubsanspruchs bei Teilzeit oder bei Kündigung? Frau Weber (Name geändert) wollte dies von uns wissen. Wir haben ihr geholfen und zeigen dies an ihrem Beispiel.
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So haben wir Frau Weber bei der Ermittlung ihres Urlaubsanspruchs geholfen
Grundlagen für das Beispiel
Frau Weber arbeitet in Teilzeit an drei Tagen pro Woche. Sie hat zum 31.03. des Jahres gekündigt. Sie möchte nun die Ihr zustehenden Urlaubstage ermitteln. Die Vollzeitkräfte in ihrer Firma haben bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 27 Tagen.
1. Urlaubsanspruch bei Teilzeit
- Bei der Vollzeit-5-Tage-Woche in Frau Webers Firma beträgt der Urlaubsanspruch 27 Tage.
- Frau Weber hat eine 3-Tage-Woche und damit eine Teilzeitbeschäftigung.
- Damit hat Sie Anspruch auf 3/5 des Jahresurlaubs.
Frau Weber hat bei Teilzeit einen Anspruch auf 27 × 3/5 = 16,2 Urlaubstage.
2. Urlaubsanspruch bei Kündigung
Frau Weber hat zum 31.03. des Jahres gekündigt. Damit hat Sie nur einen Anspruch auf Teilurlaub, also auf ein Viertel des ihr ansonsten zustehenden Jahresurlaubs, der bei ihrer Teilzeitstelle 16,2 Tage beträgt.
Frau Weber hat aufgrund der Kündigung zum 31.03 einen Anspruch auf 16,2 × 3/12 = 4,1 Urlaubstage.
Bruchteile von Urlaubstagen unter einem halben Tag, wie es hier bei Frau Weber der Fall ist, werden gemäß BUrlG weder auf- noch abgerundet, so dass auch diese Bruchteile als Freizeitausgleich gewährt werden müssen. Bruchteile ab 0,5 Tagen werden gemäß BUrlG immer aufgerundet. Diese Regelung zur Rundung kann allerdings in Tarif- oder Arbeitsverträgen abweichend geregelt werden.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsanspruch"
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