Wie hoch ist der Urlaubsanspruch bei Teilzeit oder nach einer Kündigung? Frau Weber (Name geändert) stellte uns genau diese Frage. Anhand ihres Beispiels zeigen wir, wie sich der Urlaubsanspruch in solchen Fällen bestimmt.
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So haben wir den Urlaubsanspruch bestimmt
Grundlagen für das Beispiel
Frau Weber arbeitet in Teilzeit an drei Tagen pro Woche. Zum 31.03. beendet sie ihr Arbeitsverhältnis. Sie möchte wissen, wie viele Urlaubstage ihr noch zustehen. In ihrer Firma haben Vollzeitkräfte mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf 27 Urlaubstage.
1. Urlaubsanspruch bei Teilzeit
- Bei einer Vollzeitstelle mit 5-Tage-Woche gibt es 27 Urlaubstage.
- Frau Weber arbeitet nur an 3 Tagen pro Woche.
- Ihr Jahresurlaub wird deshalb auf 3/5 reduziert.
Frau Weber hat bei Teilzeit einen Anspruch auf 27 × 3/5 = 16,2 Urlaubstage.
2. Urlaubsanspruch bei Kündigung
Durch die Kündigung zum 31.03. entsteht nur ein anteiliger Anspruch auf Urlaub, also 3/12 des Jahresurlaubs. Bei Frau Webers Teilzeitstelle sind das 16,2 Tage × 3/12.
Damit stehen Frau Weber 4,1 Urlaubstage zu.
Bruchteile von Urlaubstagen unter 0,5 werden weder auf- noch abgerundet. Ab 0,5 Tagen wird immer aufgerundet – sofern Tarif- oder Arbeitsvertrag nichts anderes regeln.
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Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Urlaubsanspruch" verwendet:
- Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer (Bundesurlaubsgesetz) (Juris und Bundesministerium der Justiz)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Urlaubsanspruch" wurde von mir, Stefan Banse, zuletzt am 05.03.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Urlaubsanspruch"
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