Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf das Nettogehalt

Gehaltserhöhungsrechner - Auswirkungen der Gehaltserhöhung auf das Nettogehalt

Mit Hilfe des Gehaltserhöhungsrechner können Sie ermitteln, wie sich eine Erhöhung Ihres Bruttogehalts auf das künftige Nettogehalt auswirkt. Die prozentuale Steigerung des Bruttogehalts wird mit dem Zuwachs des Nettogehalts verglichen.

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PUEG: Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt ab dem 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) 3,40 Prozent statt zuvor 3,05 Prozent. Arbeitnehmer und Arbeitgeber tragen diesen Satz grundsätzlich weiterhin je zur Hälfte, also mit nun jeweils 1,70 Prozent. Arbeitnehmer, die noch keine Kinder haben, aber bereits 23 Jahre oder älter sind, müssen ab 1. Juli 2023 einen zusätzlichen Beitrag von 0,60 Prozent (vorher 0,35 Prozent) zur Pflegeversicherung leisten. Damit ergibt sich ein Beitragssatz für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr von 1,70 + 0,60 = 2,30 Prozent. Eltern mit mindestens einem Kind, müssen diesen Zuschlag unabhängig vom Alter des Kindes nicht leisten.

Eltern mit mehr als einem Kind werden ab 1. Juli 2023 entlastet. Der Beitrag ab dem zweiten Kind wird um 0,25 Prozent pro Kind gesenkt. Die Entlastung ist auf maximal 1,00 Prozent begrenzt. Ab dem fünften Kind bleibt es also bei einer Entlastung in Höhe eines Abschlags von insgesamt bis zu 1,00 Prozent. Der Abschlag gilt nur bis zum Ablauf des Monats, in dem das jeweilige Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat, also 25 wird. Damit ergeben sich folgende Beitragssätze:

  • 1,70 Prozent für Eltern mit einem Kind
  • 1,45 Prozent für Eltern mit 2 Kindern
  • 1,20 Prozent für Eltern mit 3 Kindern
  • 0,95 Prozent für Eltern mit 4 Kindern
  • 0,70 Prozent für Eltern mit 5 und mehr Kindern
    • In Sachsen arbeitende Arbeitnehmer müssen nach wie vor einen um 0,5 Prozentpunkte höheren Beitrag zur Pflegeversicherung leisten, die Arbeitgeber hingegen 0,5 Prozent weniger. Dafür haben die Sachsen einen arbeitsfreien Tag mehr (Buß- und Bettag)

Wichtige Themen rund um die Gehaltserhöhung

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Welche Gehaltserhöhung können Sie verlangen?

Dies ist natürlich eine sehr individuelle Frage. Bitte bewerten Sie zunächst, ob Sie seit der letzten Anpassung Ihres Gehaltes anspruchsvollere Aufgaben oder mehr Verantwortung in Ihrem Job übernommen haben. Sollte Ihre Tätigkeit recht unverändert sein, halten wir nach 18 bis 24 Monaten eine Steigerung von 3 Prozent bis zu 7 Prozent für realistisch. In einer Gehaltsverhandlung sollten Sie in diesem Fall mit 10% einsteigen, da der Arbeitgeber sicherlich gerne auch einen kleinen Verhandlungserfolg erzielen will.

Wurden Sie hingegen befördert oder übernehmen verantwortungsvollere Aufgaben in Ihrem Betrieb, so liegt die durchschnittliche Gehaltserhöhung in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent. Auch hier empfehlen wir, höher einzusteigen: Beginnen Sie mit Ihren Forderungen bei 20 Prozent, so sind die Chancen größer, Ihr Wunschgehalt zu erzielen.

Selbstverständlich müssen immer die Rahmenbedingungen in Ihrem Unternehmen berücksichtigt werden. Diese Bewertung kann nur durch Sie erfolgen. Eine Gehaltserhöhung hat immer auch den Zweck, die Auswirkungen der Inflation aufzufangen. Allerdings müssen Sie auch die steuerlichen Auswirkungen der "Kalte Progression" berücksichtigen. Hierzu mehr später im Text.

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Welche Auswirkung hat die "Kalte Progression" bei einer Gehaltserhöhung?

Kalte Progression beschreibt den Effekt, dass mit einer Bruttogehaltserhöhung z.B. in Höhe der allgemeinen Inflationsrate eine prozentual geringere Nettogehaltserhöhung einhergeht. Der Gehaltsempfänger hat letztlich real weniger Geld zur Verfügung. Dies hängt damit zusammen, dass bei steigenden Einkommen auch steigende Steuersätze gelten. Somit erhöht sich bei einer Gehaltserhöhung der dafür fällige Steuersatz, wodurch das Gehalt prozentual netto geringer steigt als brutto. Dieser Effekt wirkt sich bei Gering- bis Mittelverdienern sogar stärker aus als bei Spitzenverdienern. Im Ergebnis der Berechnung des Gehaltserhöhungs-Rechners erhalten Sie einen Überblick über Steuern und Sozialabgaben vor der Lohnerhöhung und ebenso über die entsprechende Zusammen­setzung von Steuerbelastung und Sozial­versicherungs­beiträgen nach der Gehaltserhöhung.

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Ein Beispiel für Kalte Progression

Für dieses Beispiel wird hier das Steuerjahr 2018 - analog könnte man auch mit dem Steuerjahr 2023 verfahren - zugrunde gelegt:

Sie stehen gerade in Gehaltsverhandlungen und möchten zumindest einen Ausgleich der (damaligen) Inflationsrate von 2 Prozent erzielen. Ihr derzeitiges Bruttoeinkommen beträgt 3.000 Euro. Eine Gehaltserhöhung um 2 Prozent würde zu einem Brutto von 3.060 Euro führen. Die abzuführenden Steuern inklusive Solidaritätzzuschlag und Kirchensteuer (z.B. 9 Prozent in Hessen) steigen dann von 370,79 Euro auf 388,54 Euro.

Das heißt, die Steuern steigen um rund 4,786 Prozent, während die Sozialabgaben genau wie das Bruttogehalt um 2 Prozent steigen. Das Nettogehalt steigt demanch aufgrund der höheren Steuerlast nur um 1,607 Prozent.

Der Effekt der kalten Progression zeigt sich also auch hier. Bei einer Inflationsrate von 2 Prozent haben Sie mit einer Erhöhung des Nettogehalts um nur 1,607 Prozent real weniger Geld in der Tasche. Die Auswirkungen der kalten Progression sollten Sie also für anstehende Gehaltsverhandlungen berücksichtigen und darauf achten, dass möglichst Ihr Nettogehalt die Inflation ausgleicht.

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Rechner zum Thema Kalte Progression

Nutzen Sie auch unseren Rechner zum Thema Kalte Progression. Dieser Rechner veranschaulicht Ihnen die Auswirkung der Kalten Progression sehr anschaulich. Gerne können Sie sich auch zu den 10 wichtigsten Fragen rund um die Kalte Progression informieren.

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Eingabehilfen zum Gehaltserhöhungsrechner

Gehaltserhöhungsrechner Unser Rechner berechnet aus Ihrem Bruttogehalt das entsprechende Nettogehalt und vergleicht die Werte vor und nach der Gehaltserhöhung. Aus diesem Grund müssen alle Daten eingegeben werden, die zu einer vollständigen Steuerberechnung notwendig sind. Sollten Sie Verständnisfragen haben, so orientieren Sie sich an den Hilfetexten hinter den jeweiligen Fragezeichen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehaltserhöhung" verwendet:

Letzte Aktualisierung am 19.06.2023

Die letzten Änderungen in der Themenwelt "Gehaltserhöhung" wurden am 19.06.2023 umgesetzt durch Michael Mühl. Hauptsächlich wurde folgendes aktualisiert:

  • 19.06.2023: Berücksichtigung der erhöhten Pflegeversicherungs­beiträge ab 1. Juli 2023 aufgrund des Pflege­unterstützungs- und entlastungs­gesetzes (PUEG) im Gehaltserhöhungsrechner.
  • 16.12.2022: Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages von 1.200 auf 1.230 Euro und des Entlastungsbetrages für Alleinerziehende von 4.008 auf 4.260 Euro im Gehaltserhöhungsrechner gemäß des vom Bundesrat verabschiedeten Jahressteuergesetzes.
  • 20.11.2022: Anpassung des Gehaltserhöhungsrechner sowie aller Texte an die Gehaltsberechnung für 2023
  • 20.05.2022: Berücksichtigung des für 2022 rückwirkenden Steuerentlastungspakets im Gehaltserhöhungsrechner mit Berechnung der Steuererstattung
  • 10.11.2021: Anpassung des Gehaltserhöhungsrechner sowie aller Texte an die Gehaltsberechnung für 2022
  • Redaktionelle Überarbeitung aller Texte in dieser Themenwelt
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