Auswirkungen einer Gehaltserhöhung auf das Nettogehalt

Auswirkungen der Gehaltserhöhung auf das Nettogehalt

Thema Gehaltserhöhungsrechner

Mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner sehen Sie, wie sich mehr Bruttogehalt auf Ihr Nettogehalt auswirkt. Sie können vergleichen, wie stark das Bruttogehalt steigt – und wie viel davon netto bei Ihnen ankommt.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mehr Bruttogehalt heißt nicht automatisch, dass Sie genauso viel mehr netto bekommen.
  • Wegen der sogenannten „kalten Progression“ kann am Ende real sogar weniger Geld übrig bleiben.
  • Der Grund: Je mehr Sie verdienen, desto höher sind oft auch die Steuersätze.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Gehaltserhöhungsrechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Wissenswertes rund um die Gehaltserhöhung

So funktioniert der Gehaltserhöhungs-Rechner

Mehr Brutto heißt nicht automatisch viel mehr Netto. Mit dem Gehaltserhöhungs-Rechner sehen Sie auf einen Blick, wie sich Ihr höheres Gehalt auf Ihr Nettoeinkommen auswirkt. Geben Sie Ihr aktuelles und künftiges Bruttogehalt ein – und der Rechner zeigt Ihnen, wie viel mehr am Monatsende tatsächlich auf Ihrem Konto landet.

Auch Steuern und Sozialabgaben werden dabei automatisch berücksichtigt. So erkennen Sie schnell, wie stark der „Mehrverdienst“ durch Abzüge geschmälert wird – ganz transparent und einfach erklärt.

Eingabehilfe zum Gehaltserhöhungs-Rechner

Zeitraum/Steuerjahr

Gehaltserhöhungs-Rechner: Eingabe Zeitraum/Steuerjahr Bitte wählen Sie im Gehaltserhöhungs-Rechner den Zeitraum bzw. das Steuerjahr, für das Sie die Berechnung durchführen möchten.

Bruttolohn

Gehaltserhöhungs-Rechner: Eingabe Bruttolohn Bitte geben Sie Ihren Bruttolohn in Euro an – passend zum gewählten Zeitraum (Jahres-, Monats-, Wochen- oder Tagesbrutto) auf der linken Seite des Gehaltserhöhungs-Rechner.

Brutto nach Gehaltserhöhung

Gehaltserhöhungs-Rechner: Eingabe Brutto nach Gehaltserhöhung Bitte geben Sie Ihren zukünftigen Bruttolohn ein. Sie können auch einen geringeren Betrag angeben – zum Beispiel bei einer Gehaltskürzung oder wenn Sie in Teilzeit wechseln möchten.

Weitere Eingaben

Die restlichen Eingaben im Gehaltserhöhungs-Rechner können Sie mithilfe der Hilfetexte machen. Diese finden Sie hinter den kleinen Fragezeichen neben den Eingabefeldern.

Fragen & Tipps zum Thema "Gehaltserhöhung"

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps zum Gehaltserhöhung-Rechner. Was ist für Sie besonders interessant?

  • 01.
    Welche Gehaltserhöhung können Sie realistisch verlangen?

    Wie viel Gehaltserhöhung Sie fordern können, hängt von Ihrer beruflichen Entwicklung, Ihrer Position und der wirtschaftlichen Lage Ihres Unternehmens ab.

    Realistische Spannen bei gleichbleibender Tätigkeit

    Haben sich Ihre Aufgaben seit der letzten Anpassung nicht grundlegend verändert, ist unserer Erfahrung nach eine Erhöhung zwischen 3 und 7 Prozent nach etwa 18 bis 24 Monaten realistisch.

    In Gehaltsverhandlungen empfehlen wir, mit 10  Prozent einzusteigen. Arbeitgeber kalkulieren oft mit einem Verhandlungsspielraum und kommen dann gerne etwas entgegen.

    Gehaltssprung bei Beförderung oder mehr Verantwortung

    Übernehmen Sie neue, verantwortungsvollere Aufgaben oder wurden befördert, ist eine Gehaltserhöhung zwischen 10 und 15 Prozent üblich. Starten Sie Ihre Forderung in diesem Fall ruhig bei 20 Prozent.

    Weitere Aspekte: Inflation und steuerliche Auswirkungen

    Neben der individuellen Leistung spielt auch der Inflationsausgleich eine Rolle. Doch Vorsicht: Durch die sogenannte Kalte Progression bleibt netto oft weniger von einer Erhöhung übrig, als man denkt. Mehr dazu in der nächsten Antwort.

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  • 02.
    Welche Auswirkung hat die "Kalte Progression" bei einer Gehaltserhöhung?

    Die Kalte Progression bezeichnet den Effekt, dass eine Gehaltserhöhung – etwa zum Inflationsausgleich – nur zu einem unterproportionalen Nettomehr führt. Grund ist der progressive Einkommensteuertarif.

    Warum steigt das Netto nicht im gleichen Maß?

    Wenn das Bruttogehalt steigt, rutscht man in höhere Steuerstufen. Das führt dazu, dass der zusätzlich verdiente Euro stärker besteuert wird. Das gilt besonders für Gering- und Normalverdiener, da sich in diesen Einkommensbereichen der Steuersatz rasch erhöht.

    Tipp: Nettozuwachs statt nur Bruttowert betrachten

    Unserer Erfahrung nach wird dieser Effekt in Verhandlungen oft unterschätzt. Argumentieren Sie deshalb nicht nur mit Bruttowerten, sondern fordern Sie einen Nettoausgleich der Inflation.

    Hilfreiches Tool zur Berechnung

    Nutzen Sie unseren Kalte-Progression-Rechner, um die tatsächlichen Auswirkungen auf Ihr Netto zu simulieren.

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  • 03.
    Wie wirkt sich eine Gehaltserhöhung auf die Sozialabgaben aus?

    Neben Steuern steigen mit einer Gehaltserhöhung auch Ihre Sozialabgaben. Diese umfassen:

    • Rentenversicherung
    • Krankenversicherung
    • Arbeitslosenversicherung
    • Pflegeversicherung

    Prozentuale Belastung bleibt gleich – absoluter Betrag steigt

    Die Beitragssätze bleiben gleich, allerdings erhöhen sich die absoluten Beiträge

    Bei einem Brutto von 3.000 Euro zahlen Sie etwa 600 Euro Sozialabgaben. Steigt das Brutto auf 3.300 Euro (+10 %), zahlen Sie rund 660 Euro – also ebenfalls +10 %.

    Wichtig: Beitragsbemessungsgrenzen

    Ab einem bestimmten Bruttolohn steigen die Sozialabgaben nicht weiter, weil sogenannte Beitragsbemessungsgrenzen gelten. Liegt Ihr Gehalt oberhalb dieser Grenze, bleibt der absolute Beitrag gleich – trotz weiterer Erhöhungen.

    Fazit

    Je höher Ihr Bruttogehalt, desto mehr zahlen Sie absolut – zumindest solange Sie unterhalb der Bemessungsgrenzen bleiben. Der Effekt auf Ihr Nettogehalt fällt dadurch geringer aus als erwartet. Unser Gehaltserhöhungs-Rechner berücksichtigt alle Sozialversicherungsbeiträge und zeigt Ihnen exakt, was netto übrig bleibt.

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Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Gehaltserhöhung" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Gehaltserhöhung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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