Jeder in Deutschland ist steuerpflichtig. Mit diesen Steuern werden der Bundeshaushalt, die Länderhaushalte und auch Ihre eigene Gemeinde finanziert. Doch wofür genau wird Ihr Geld verwendet? Finden Sie es mit unserem Rechner heraus – viel Spaß dabei!
Das Wichtigste in Kürze
- Unser Steuerverwendungs-Rechner zeigt Ihnen zunächst, wie viel Steuern Sie pro Jahr zahlen.
- Anschließend werden der Bundes- und der Landeshaushalt berücksichtigt und Ihre Steuern auf die einzelnen Bereiche verteilt.
- So erkennen Sie auf einen Blick, wie viel Sie persönlich etwa für Schule, Polizei, Justiz oder Verwaltung beitragen.
Informationen zur Steuerverwendung
So funktioniert der Steuerverwendungs-Rechner
Mit dem Steuerverwendungs-Rechner sehen Sie, was mit Ihrer Einkommensteuer geschieht. Auf Basis Ihres Bruttoeinkommens ermittelt der Rechner Ihre Steuerlast inklusive Solidaritätszuschlag. Anschließend werden die Haushaltspläne von Bund, Land und Gemeinde berücksichtigt. So lässt sich genau darstellen, wohin Ihr Geld fließt.
Die Ergebnisse zeigen, welcher Anteil Ihrer Steuer an den Bund, das Bundesland und die Gemeinde geht. Außerdem wird aufgeschlüsselt, wie viel für einzelne Bereiche verwendet wird – etwa für Soziales, Bildung, Polizei, Gesundheit oder Verkehr.
Zur besseren Übersicht veranschaulichen Grafiken die Verteilung Ihrer Steuer. Dabei wird getrennt dargestellt, wie sich Ihre Beiträge im Bundeshaushalt und im Landeshaushalt verteilen.
Was andere Leser auch gelesen haben
Eingabehilfe zum Steuerverwendungs-Rechner
Bundesland
Wählen Sie Ihr Bundesland. Dann berücksichtigt der Rechner neben dem Bundeshaushalt
auch den Haushalt Ihres Bundeslands.
Zu versteuerndes Einkommen
Tragen Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ein – ohne außerordentliche Einkünfte (z. B.
Abfindungen) und ohne
Entgeltersatzleistungen (z. B. Kurzarbeitergeld).
Grob gesagt ist dies die Summe aller Einkünfte minus Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Den Grundfreibetrag bitte nicht abziehen – er ist im zvE bereits enthalten und wird automatisch berücksichtigt. Bei „Ehegattensplitting: ja“ geben Sie auch die Einkünfte des Partners an.
Ausgangspunkt ist immer das Bruttoeinkommen. Davon werden beruflich veranlasste Ausgaben abgezogen (bei Arbeitnehmern Werbungskosten; bei Selbstständigen Betriebsausgaben).
Außerordentliche Einkünfte
Tragen Sie außerordentliche Einkünfte im Steuerjahr ein (ggf. nach Abzug eines Freibetrags).
Bei „Ehegattensplitting: ja“ auch die Beträge des Partners angeben.
Typische Beispiele:
- Abfindungen
- Veräußerungsgewinne
- Jubiläumszuwendungen
Diese Einkünfte unterliegen der Fünftelregelung. Der Rechner berücksichtigt das automatisch.
Entgeltersatzleistungen
Geben Sie die Höhe der Entgeltersatzleistungen im Steuerjahr an.
Bei „Ehegattensplitting: ja“ auch die Beträge des Partners eintragen.
Typische Leistungen:
- Kurzarbeitergeld (inkl. steuerfreier AG-Zuschüsse)
- Arbeitslosengeld
- Krankengeld
- Mutterschaftsgeld
- Elterngeld
- Insolvenzgeld
Bürgergeld bzw. das neue Grundsicherungsgeld zählen nicht dazu. Entgeltersatzleistungen sind steuerfrei, erhöhen aber über den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz. Der Rechner bezieht das ein.
Ehegattensplitting
Wählen Sie, ob Splittingtarif (Zusammenveranlagung) oder Grundtarif (Einzelveranlagung) gilt.
Bei „Splitting: ja“ bitte auch die Einkünfte des Partners angeben.
- Splittingtarif: Einkommen beider Partner werden addiert, halbiert, besteuert und die Steuer verdoppelt. Das ist meist günstiger, wenn die Einkommen unterschiedlich sind.
- Grundtarif: Jeder wird einzeln besteuert. In Sonderfällen kann das günstiger sein.
Fragen & Tipps zur Steuerverwendungs
Hier finden Sie Fragen und Tipps im Zusammenhang mit unserem Steuerverwendungs-Rechner. Was möchten Sie wissen?
01.
Wer zahlt eigentlich Einkommensteuer – und warum ist sie so wichtig?Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Arbeitnehmer zahlen sie über die Lohnsteuer, Selbstständige und Freiberufler müssen sie selbst erklären. Auch auf Teile der Renten fällt sie an.
Mehr als ein Drittel aller Steuereinnahmen stammt aus dieser Steuer. Ohne sie wäre ein funktionierender Staat schlicht nicht möglich.
02.
Wohin fließt meine Steuer genau?Nach Artikel 106 Grundgesetz werden die Einnahmen aus der Einkommensteuer so verteilt:
- 42,5 % an den Bund
- 42,5 % an das Bundesland
- 15 % an die Gemeinde
Der Solidaritätszuschlag geht komplett an den Bund. Mit unserem Steuerverwendungs-Rechner können Sie genau sehen, wie sich diese Anteile bei Ihnen auswirken.
03.
Was machen Bund, Länder und Gemeinden mit meinen Steuern?Der Bund finanziert vor allem:
- Soziale Sicherung (z. B. Rente, Arbeitslosenversicherung)
- Verteidigung
- Forschung und Großforschungseinrichtungen
- Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Länder tragen die Kosten für Schulen, Universitäten, Polizei und Justiz. Gemeinden investieren in Kitas, Müllabfuhr, Straßen, Grünanlagen und Nahverkehr.
Der Steuerverwendungs-Rechner zeigt Ihnen detailliert, wie viel Ihrer Steuer in jeden Bereich fließt.
04.
Gibt es Unterschiede zwischen den Bundesländern?Ja, die Unterschiede sind spürbar:
- Länder mit hohen Einkommen wie Bayern oder Baden-Württemberg erzielen oft Überschüsse und können freiwillige Leistungen finanzieren oder Gebühren senken.
- Ärmere Länder erhalten Mittel aus dem Länderfinanzausgleich, damit überall ein vergleichbares Leistungsniveau bleibt.
05.
Wer kontrolliert die Verwendung der Steuergelder?Die Kontrolle übernehmen der Bundesrechnungshof und die Landesrechnungshöfe. Sie prüfen, ob die Steuern rechtmäßig und wirtschaftlich verwendet werden. Eingreifen können sie nicht direkt, aber ihre Prüfberichte führen oft zu Änderungen.
Zusätzlich macht der Bund der Steuerzahler mit seinem Schwarzbuch regelmäßig auf Verschwendung aufmerksam.
Weitere Online-Rechner
Lohnsteuerrechner, Einkommensteuer 2026, Soli-Rechner 2025/2026, Rechner Progressionsvorbehalt, Steuerklasse berechnen, Gehaltsrechner 2026, Rechner für geringfügige Beschäftigung
Quellenangaben
Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Steuerverwendung" verwendet:
- Die Struktur des Bundeshaushaltes (Bundesministerium der Finanzen)
Letzte Aktualisierung
Diese Seite der Themenwelt "Steuerverwendung" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 19.10.2025 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.
Änderungen in Themenwelt "Steuerverwendung"
- Einkommensteuertarif für 2026 im Steuerverwendungsrechner und den zugehörigen Texten für 2026 berücksichtigt.
- Hinterlegen des Einkommensteuertarifs für 2025.
- Redaktionelle Überarbeitung dieser Seite

