Wie sich Leistungen mit Progressionsvorbehalt auf die Steuer auswirken

Progressionsvorbehalt - auch für Kurzarbeitergeld

Thema Progressionsvorbehalt Rechner

Der Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet die Steuermehrbelastung, die sich aufgrund erhaltener Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt wie z.B. Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld ergeben.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind zwar steuerfrei, sie erhöhen aber letztlich die steuerliche Belastung.
  • Dazu zählen Lohnersatzleistungen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld.
  • Mit unserem obigen Rechner können Sie Ihre Steuerbelastung leicht ermitteln.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Progressionsvorbehalt Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Hinweise zum Progressionsvorbehalt

Berechnung des Progressionsvorbehalts

In Deutschland unterliegen hauptsächlich Lohnersatzleistungen (Entgeltersatzleistungen), wie die folgenden dem Progressionsvorbehalt:

Einkünfte, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, sind zwar selber steuerfrei, sie erhöhen aber letztlich die steuerliche Belastung. Denn Sie werden zur Berechnung der Einkommensteuer zunächst fiktiv zu den zu versteuernden Einkünften hinzugerechnet. Aufgrund der steuerlichen Progression, also dem Ansteigen des Steuersatzes bei steigendem Einkommen, ergibt sich damit ein höherer Steuersatz. Die Einkommensteuer wird schließlich anhand dieses erhöhten Steuersatzes vom eigentlich zu versteuernden Einkommen berechnet.

Eingabehilfen zum Progressionsvorbehalt-Rechner

Steuerjahr

Progressionsvorbehalt-Rechner: Steuerjahr Wählen Sie bitte das Steuerjahr aus, für das Sie die steuerlichen Auswirkungen von Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, nicht jedoch "Bürgergeld-Bezüge", also von bezogenen Leistungen mit Progressionsvorbehalt (Entgeltersatzleistungen) berechnen möchten.

Leistungen mit Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt-Rechner: Leistungen mit Progressionsvorbehalt Geben Sie bitte die Höhe der im Steuerjahr bezogenen Leistungen mit Progressionsvorbehalt, also Entgeltersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Elterngeld, Insolvenzgeld, nicht jedoch Bürgergeld-Bezüge an. Falls Sie Ehegattensplitting mit "ja" beantworten, geben Sie bitte auch die entsprechenden Einkünfte des Partners an.

Entgeltersatzleistungen bleiben bei der Ermittlung des jährlichen Einkommens unberücksichtigt, sind also steuerfrei. Jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt.

Informationen zum Progressionsvorbehalt

Obwohl Entgeltersatzleistungen nicht der Steuerpflicht unterliegen, werden sie für die Steuerberechnung berücksichtigt. Sie werden zunächst zum "Zu versteuernden Einkommen" (zvE) addiert, um anhand dieses erhöhten Betrags den persönlichen Steuersatz zu ermitteln. Schließlich wird das ursprüngliche zvE (ohne Entgeltersatzleistungen) zu diesem erhöhten Steuersatz versteuert.

Jahresbrutto (zu versteuerndes Einkommen)

Progressionsvorbehalt-Rechner: Jahresbrutto (zu versteuerndes Einkommen) Geben Sie bitte Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ohne Leistungen mit Progressionsvorbehalt, also ohne Entgeltersatzleistungen ein. Grob ist dies die Summe aller Einkünfte abzüglich aller persönlicher Freibeträge (auch Kinderfreibeträge), Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen. Außerordentliche Einkünfte, wie z.B. Abfindungen werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt. Falls Sie Ehegattensplitting mit "ja" beantworten, geben Sie bitte auch die entsprechenden Einkünfte des Partners an.

Die Grundlage für die Ermittlung der persönlichen Einkommensteuer bildet das zu versteuernde Einkommen (zvE), das Sie auch Ihrem Steuerbescheid entnehmen können. Werden Sie als Ehepaar zusammen veranlagt, so geben Sie hier bitte die Summe Ihrer Einnahmen an. Ausgangspunkt ist dabei stets der Bruttobetrag – also ohne Abzug von Steuern und Sozialausgaben. Davon dürfen alle Ausgaben, die für die Erzielung der Einkünfte notwendig waren, vorab abgezogen werden. Bei angestellten Arbeitnehmern sind das die Werbungskosten.

Selbstständige oder Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen­überschuss­rechnung oder durch die Bilanzierung ihres Unternehmens.

Kirchensteuer

Progressionsvorbehalt-Rechner: Kirchensteuer Wählen Sie bitte den Kirchensteuersatz aus. Der Kirchensteuersatz beträgt derzeit in Bayern und Baden-Württemberg 8 Prozent und in den übrigen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ehegattensplitting

Progressionsvorbehalt-Rechner: Ehegattensplitting Wählen Sie bitte aus, ob der Splittingtarif oder der Grundtarif angewendet werden soll. Der Splittingtarif wird bei zusammenveranlagten Ehepaaren angewendet. Der Grundtarif gilt für Unverheiratete und getrenntveranlagte Ehepaare. Falls Sie Ehegattensplitting mit "ja" beantworten, geben Sie bitte auch die entsprechenden Einkünfte des Partners an.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Progressionsvorbehalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Progressionsvorbehalt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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