Wie sich Leistungen mit Progressionsvorbehalt auf die Steuer auswirken

Progressionsvorbehalt - auch für Kurzarbeitergeld

Thema Progressionsvorbehalt Rechner

Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt Ihnen, wie sich Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld auf Ihre Steuer auswirken.

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Das Wichtigste in Kürze

  • Bestimmte Einkünfte sind zwar steuerfrei, erhöhen aber trotzdem Ihre Steuerlast.
  • Dazu gehören Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Krankengeld.
  • Mit unserem Rechner können Sie Ihre Steuerlast einfach berechnen.
Autor Michael Mühl

Als Experte für diesen Rechner betreue ich alle Aktualisierungen und Nutzerfragen zum Thema Progressionsvorbehalt Rechner. Mehr über mich: Michael Mühl

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Hinweise zum Progressionsvorbehalt

So funktioniert der Progressionsvorbehalt-Rechner

Der Progressionsvorbehalt-Rechner zeigt, wie sich bestimmte steuerfreie Leistungen auf Ihre Steuerlast auswirken. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.

Tragen Sie einfach das Steuerjahr, die Höhe der Leistungen mit Progressionsvorbehalt und Ihr zu versteuerndes Einkommen ein. Zusätzlich können Sie angeben, ob Sie kirchensteuerpflichtig sind und ob das Ehegattensplitting angewendet werden soll.

Der Rechner ermittelt daraufhin die sogenannte Steuermehrbelastung. Sie sehen sofort, wie hoch Ihr individueller Steuersatz durch die Berücksichtigung der Leistungen steigt und wie sich das auf Ihre Gesamteinkünfte auswirkt. So können Sie leicht nachvollziehen, welche steuerlichen Effekte der Progressionsvorbehalt für Sie hat.

Eingabehilfen zum Progressionsvorbehalt-Rechner

Steuerjahr

Progressionsvorbehalt-Rechner: Steuerjahr Wählen Sie bitte das Steuerjahr aus. In diesem Jahr wollen Sie prüfen, wie sich Leistungen mit Progressionsvorbehalt auf Ihre Steuer auswirken.

Leistungen mit Progressionsvorbehalt

Progressionsvorbehalt-Rechner: Leistungen mit Progressionsvorbehalt Geben Sie bitte die Höhe der bezogenen Leistungen an. Dazu zählen

Die Leistungen selbst sind steuerfrei, erhöhen aber den Steuersatz (Progressions­vorbehalt).

Nicht dazu gehören etwa

Falls Sie Ehegattensplitting nutzen, tragen Sie bitte auch die Einkünfte des Partners ein.

Informationen zum Progressionsvorbehalt

Die Leistungen werden zu Ihrem Einkommen addiert. Daraus ergibt sich ein höherer Steuersatz. Angewendet wird dieser höhere Satz aber nur auf Ihr eigentliches Einkommen ohne die Leistungen.

Jahresbrutto (zu versteuerndes Einkommen)

Progressionsvorbehalt-Rechner: Jahresbrutto (zu versteuerndes Einkommen) Geben Sie Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen ohne Leistungen mit Progressionsvorbehalt ein. Dazu zählen alle Einkünfte minus persönliche Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen. Abfindungen werden nicht berücksichtigt. Falls Sie Ehegattensplitting nutzen, tragen Sie auch die Einkünfte des Partners ein.

Das zu versteuernde Einkommen finden Sie in Ihrem Steuerbescheid. Es ist die Grundlage für die Einkommensteuer. Bei Ehepaaren geben Sie die Summe der Einnahmen an. Startpunkt ist immer das Bruttoeinkommen ohne Abzug von Steuern oder Sozialabgaben. Notwendige Ausgaben wie Werbungskosten dürfen Sie abziehen.

Selbstständige und Gewerbetreibende ermitteln ihren Gewinn über Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder Bilanz.

Kirchensteuer

Progressionsvorbehalt-Rechner: Kirchensteuer Wählen Sie den Kirchensteuersatz aus. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt er 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent der Einkommensteuer.

Ehegattensplitting

Progressionsvorbehalt-Rechner: Ehegattensplitting Wählen Sie aus, ob Sie den Splittingtarif oder den Grundtarif nutzen möchten. Der Splittingtarif gilt für Ehepaare mit gemeinsamer Veranlagung. Der Grundtarif gilt für Unverheiratete oder getrennt Veranlagte. Wenn Sie Splitting nutzen, geben Sie bitte auch die Einkünfte des Partners ein.

Fragen & Tipps zum Progressionsvorbehalt

Hier finden Sie Fragen und hilfreiche Tipps im Zusammenhang mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner. Was interessiert Sie besonders?

  • 01.
    Was ist der Progressionsvorbehalt?

    Grundprinzip

    Der Progressions­vorbehalt ist eine Regelung im deutschen Steuerrecht. Er bedeutet, dass auch eigentlich steuerfreie Zahlungen den persönlichen Steuersatz erhöhen können. Dazu zählen zum Beispiel Krankengeld oder Kurzarbeitergeld.

    Folge für Steuerpflichtige

    Dadurch steigt der Steuersatz für das übrige Einkommen. Unserer Erfahrung nach führt das oft zu überraschenden Nachzahlungen am Jahresende. Mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner lassen sich solche Effekte gut abschätzen.

  • 02.
    Was unterliegt dem Progressionsvorbehalt?

    Betroffene Zahlungen

    Der Paragraph 32b EStG nennt alle Einkünfte, die unter den Progressionsvorbehalt fallen. Am häufigsten sind zwei Gruppen betroffen:

    Lohnersatzleistungen

    Einkünfte aus dem Ausland

    • wenn sie in Deutschland noch nicht versteuert wurden
    • oder wenn sie aufgrund von Doppel­besteuerungs­abkommen steuerfrei sind

    Unserer Erfahrung nach sind vor allem Lohnersatzleistungen der häufigste Grund für den Progressionsvorbehalt.

  • 03.
    Wie wird der Progressionsvorbehalt berechnet?

    Berechnung in fünf Schritten

    1. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens nach Abzug von Freibeträgen.
    2. Addition der weiteren Einkünfte, z. B. Kurzarbeitergeld.
    3. Berechnung der Steuer auf dieses „Steuersatz-Einkommen“ anhand der Steuertabelle.
    4. Ermittlung des besonderen Steuersatzes: Steuer × 100 / Steuersatz-Einkommen.
    5. Anwendung dieses Steuersatzes auf das ursprüngliche zu versteuernde Einkommen.

    Ein Beispiel:

    Einkommen 20.000 Euro + Kurzarbeitergeld 13.000 Euro = 33.000 Euro Steuersatz-Einkommen. Daraus ergibt sich ein besonderer Steuersatz von 15,67 Prozent.

    Mit unserem Progressionsvorbehalt-Rechner lassen sich diese Schritte automatisch durchführen.

  • 04.
    Muss ich eine Steuererklärung abgeben?

    Pflicht ab 410 Euro

    Sobald steuerfreie Einkünfte von mehr als 410 Euro vorliegen, besteht Abgabepflicht für eine Einkommensteuer­erklärung. Dazu zählen vor allem Lohnersatzleistungen oder ausländische Einkünfte. Unserer Erfahrung nach sind viele Betroffene überrascht, dass diese Grenze so niedrig liegt.

  • 05.
    Wo wird der Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung angegeben?

    Angaben im Formular

    Die Berechnung übernimmt das Finanzamt, die Einkünfte müssen aber korrekt erklärt werden. Dafür gibt es in der Einkommensteuer­erklärung feste Felder:

    • Anlage N: für Kurzarbeitergeld und ähnliche Leistungen
    • Mantelbogen: für andere Lohnersatzleistungen

    Hilfe beim Ausfüllen bieten Lohnsteuer­hilfevereine, das Internet oder ein Steuerberater. Unserer Erfahrung nach reicht für viele einfache Fälle auch unser Rechner, um die Steuerlast grob einzuschätzen.

Quellenangaben

Insbesondere die Informationen folgender Quellen haben wir für die Themenwelt "Progressionsvorbehalt" verwendet:

Letzte Aktualisierung

Diese Seite der Themenwelt "Progressionsvorbehalt" wurde von mir, Michael Mühl, zuletzt am 20.12.2024 redaktionell überprüft oder ergänzt. Sie entspricht dem aktuellen Stand.

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